Karl Klein
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Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Das vorliegende Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband und des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist et was für Insider, etwas für Freunde der kommunalen Selbst verwaltung.
Wenn ich aber in eure Gesichter schaue, dann glaube ich: Das ist ein Gesetz, das uns alle betrifft.
Wir haben hier formale Dinge zu erledigen. Wie der Minister dargelegt hat, müssen insbesondere Anpassungen für den Kommunalen Versorgungsverband vorgenommen werden, da mit er seine Buchführung zukünftig auch doppisch machen und für die Versorgungen die entsprechenden Rückstellungen bilden kann. Dies soll gemäß dieser gesetzlichen Vorschriften beim Kommunalen Versorgungsverband möglich sein.
Dabei haben das Ministerium und der Gemeindetag zusam mengearbeitet. Aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter des Kommunalen Versorgungsverbands haben diesen Ge setzentwurf mitentwickelt bzw. auf die besonderen Bedürf nisse angepasst. Bei der Anhörung sind keine Verbesserungs vorschläge eingegangen, sodass ich annehme, dass es hierfür allseits – auch durch alle Fraktionen – eine Mehrheit gibt.
Beim zweiten Gesetz, dem Gesetz zur Reform des Gemein dehaushaltsrechts, haben wir – das wissen Sie – die Kommu nen vor die Aufgabe gestellt, auf die doppische Buchführung umzustellen. Das war bei den größeren Städten nicht das gro
ße Problem; das war dort auch sehr erwünscht. Bei den klei neren wurde es mit etwas Unbehagen betrachtet. Viele oder einige Kommunen bzw. ein Restteil der Kommunen haben erst jetzt umgestellt. Es ist daher angebracht, dass wir die Frist für den Gesamtabschluss des Haushalts unter doppischen Ge sichtspunkten verlängern.
Zum Ende dieses Jahres war eine Evaluation dieses Gesetzes beabsichtigt. Aufgrund der Pandemiebedingungen bzw. -vor aussetzungen ist es notwendig geworden, die Evaluation et was zu verschieben. Ich glaube, dass diese Fristverschiebung für die Kommunen im Land Baden-Württemberg unter die sem Gesichtspunkt gerechtfertigt ist.
Wie Frau Dr. Leidig hat anklingen lassen, war es wichtig und richtig, dass wir auf die Doppik umgestellt haben. Es soll ins besondere auch der Substanzverlust sichtbar und deutlich wer den. Ich glaube, dies können wir mit der doppischen Form in den Kommunen entsprechend gewährleisten. Ich bin sicher, dass die Kommunen dies gewohnt pflichtbewusst, zuverläs sig und sehr transparent umsetzen. Dafür möchte ich mich auch im Namen der CDU-Fraktion bei allen herzlich bedan ken.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Wir beraten heute unter diesem Tages ordnungspunkt 15 – Denkschrift des Rechnungshofs – den Haushalt des Jahres 2018, den Haushalt des Rechnungshofs für 2018 und die Vermögensrechnung des Landes für dieses Jahr.
Dieser Landeshaushalt liegt nunmehr zwei Jahre zurück. Er fiel noch in die Phase eines historischen Konjunkturauf schwungs, den es zuvor noch nie gegeben hatte. Allein in den vergangenen zehn Jahren stiegen die Einnahmen des Landes um 21 Milliarden €: von 36,9 Milliarden € im Jahr 2010 auf 57,9 Milliarden € im Jahr 2019. Das ist eine Steigerung um sage und schreibe ca. 57 %.
Die Bruttosteuereinnahmen des Landes haben im Jahr 2019 mit ca. 40,9 Milliarden € einen bisherigen Höchststand er reicht. Der Finanzierungssaldo war mit 3,4 Milliarden € po sitiv, und im Jahr 2019 konnten erneut Kreditmarktschulden getilgt und konnte der Schuldenstand auf ca. 45 Milliarden € gesenkt werden.
Doch nun ist die Finanzherrlichkeit, wie ich meine, bis auf Weiteres vorbei. Die Coronapandemie führte zu einem kon junkturellen Abschwung und dazu, dass im Jahr 2020 mit Steuerausfällen zu rechnen ist, zu höheren Kosten beim Per sonal- und Sachaufwand und, wie wir es bereits gehört haben, zu Kreditaufnahmen von ca. 13 Milliarden € für Entschädi gungen zur Stützung von Handel und Wirtschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir sind mittendrin. Zur Stützung des Han dels und der Wirtschaft im Land werden sicherlich noch wei tere Verbesserungen notwendig sein.
Wer hätte im Jahr 2018 gedacht, dass wir am Ende des Jahres 2020 einen Lockdown haben, dass die Einzelhandelsgeschäf te geschlossen sind und wir so auf Weihnachten 2020 zuge hen? Wer hätte im Jahr 2018 gedacht, dass wir bereits zwei Jahre später vor solche finanziellen Herausforderungen und Voraussetzungen gestellt werden? Das Haushaltsjahr 2018 war deshalb noch ein Haushalt auf der konjunkturellen Sonnen seite und war, wie der Rechnungshof festgestellt hat, ein sehr ordentlicher Haushalt ohne Kreditaufnahme und mit einem rechnerischen Überschuss von ca. 0,7 Milliarden €.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war geordnet. Die für den Haushalt verantwortlichen Bediensteten des Landes und der entsprechenden Behörden haben nach Auffassung des Rechnungshofs richtig gebucht. Was will man eigentlich mehr? Das darf man sich nach der Rechnungsprüfung durch den Rechnungshof fragen.
Zu verdanken war dies aber im Jahr 2018 hauptsächlich einer florierenden Wirtschaft, den fleißigen Menschen hier in unse rem Land und – das darf man auch sagen – einer geringen Ju gendarbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit. Deshalb gebührt der Dank der CDU-Landtagsfraktion auch allen, die zu diesem sehr positiven Jahresergebnis beigetragen haben: den Unter nehmen und Betrieben, den ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, aber vor allem denjenigen, die mit dem Steu ergeld sehr pflichtbewusst und verantwortungsvoll umgegan gen sind.
Die wirtschaftlich guten Zeiten wurden genutzt, um auch Rücklagen zu bilden, Schulden zurückzuführen, zukünftige Versorgungsleistungen abzufedern sowie Gebäude und Infra struktur des Landes verstärkt zu sanieren. Bereits das Pande miejahr 2020 hat gezeigt, was Rücklagen und ein finanzieller Spielraum für notwendige Kreditaufnahmen zur Stützung und Stärkung der Wirtschaft wert sind.
Erfreulich ist ebenso, dass die Vermögensrechnung des Lan des seit dem Haushaltsjahr 2017 Bestandteil des Landeshaus halts ist. Zwar befindet sich die Vermögensrechnung noch in einem gewissen Optimierungsprozess, wie es Herr Präsident Benz auch in seiner Denkschrift anklingen ließ. Aber ich glau be, wir sind hier auf einem richtigen Weg. Ich möchte diesbe züglich auch der Finanzministerin und der Staatssekretärin herzlich danken, dass sie dies sehr engagiert angehen und vor allem uns Abgeordneten in der Vermögensrechnung aufzei gen, wie sich das Vermögen des Landes weiterentwickelt, ob wir von der Substanz unseres Vermögens leben und wohin wir zukünftig steuern wollen. Denn wir alle haben im Sinn, das Vermögen des Landes zu mehren und nicht zu mindern.
Dass der Rechnungshof nicht nur prüft, sondern auch mit sei nem eigenen Haushalt sehr pflichtbewusst und vorbildlich um geht, zeigt das vorliegende Ergebnis. Ich möchte mich des halb auch bei Ihnen, Herr Benz, bei allen Ihren Senatsmitglie dern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rech nungshofs für ihre Arbeit bedanken. Ein herzlicher Dank geht aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanz ministeriums, die den Haushalt wirklich sehr zuverlässig um gesetzt haben.
Herr Benz, wenn über 90 % der Denkschriftbeiträge im Ein vernehmen mit den Ministerien laufen, dann, glaube ich, dür fen beide Seiten zufrieden sein. Das wird in sehr schwierigen Haushaltsjahren, die uns vielleicht noch bevorstehen, etwas schwieriger. Ich bin aber auch hier sehr optimistisch.
In diesem Sinn stimmen wir natürlich den Jahresabschlüssen zu.
Ich darf Ihnen auch im Namen der CDU-Landtagsfraktion jetzt, kurz vor Ende der Plenarsitzung, frohe Weihnachten, vor allem ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021 wünschen.
Herzlichen Dank.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Es ist ja schon ausgeführt worden, dass wir heute in der Zweiten Beratung den Gesetzentwurf zur Än derung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeinde ordnung beraten. Frau Dr. Leidig ist darauf eingegangen, was wesentlicher Gesichtspunkt dieser Gesetzesänderungen ist: Das ist die fortgeschriebene oder aktuelle Rechtsprechung, die in den Gesetzen verankert werden muss, das ist ein siche
rer Datenschutz, das ist die Zuständigkeit des Landesdaten schutzbeauftragten auch für kommunale Datenschutzfragen. In unseren Augen ist es insbesondere sehr wichtig, dass die Kommunen auch zukünftig eine zusätzliche Namensbezeich nung führen dürfen, wenn sie es wollen, wenn der Gemeinde rat es mit großer Mehrheit will und wenn das auch auf das Wohlwollen des Innenministeriums trifft.
Wichtig ist auch, dass die kommunalen Anstalten, wie wir sie vor einiger Zeit eingeführt haben, mit dieser Gesetzesände rung eine praxisnähere Ausgestaltung erfahren können, dass das Handwerkszeug hier stimmt. Denn wir berühren mit die sen gesetzlichen Änderungen in der Tat das Handwerkszeug der Kommunen, das tägliche Handwerkszeug für eine rechts sichere und ordnungsgemäße Verwaltungsleistung.
Deshalb ist es wichtig, dass die kommunalen Landesverbän de diesen Gesetzesänderungen zustimmen. Es ist wichtig, dass auch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg die ser Gesetzesänderung zustimmt, und es ist wichtig, dass der Verband kommunaler Unternehmen diesen Änderungen zu stimmt bzw. diese begrüßt.
Das Erschließungsbeitragsrecht – auch das hat Frau Dr. Lei dig bereits angesprochen – ist schon in der Vergangenheit ei ne schwierige Rechtsmaterie gewesen und wird es sicherlich auch in Zukunft bleiben. Ich glaube, der Gesetzgeber stellt sich da eine zu große Aufgabe, wenn er meint, hier sämtliche rechtlichen Dinge klären zu können, damit es zukünftig kei ner gerichtlichen Auseinandersetzung mehr bedarf. Denn die gesetzlichen Regelungen betreffen zum einen das Bundesrecht – das Bundesbaugesetz –, aber sie betreffen mit den entspre chenden Kommunalabgabengesetzen auch landesrechtliche Regelungen.
Nun kommt hinzu, dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen hat: das verfassungsrechtliche Gebot einer zeitlichen Begrenzung für die Erhebung einer kommu nalen Abgabe. Dem kommt die Landesregierung jetzt mit die sem Gesetzentwurf nach. Wir schreiben eine zeitliche Aus schlussfrist von 20 Jahren als Vorteilsausgleich in das Gesetz hinein.
Diese Frist beginnt, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, mit der objektiven Vorteilslage für den Abgaben- und Beitrags pflichtigen, wie es das Bundesverfassungsgericht entschieden hat und wie es auch in der Gesetzesbegründung schon sehr ausführlich, wie wir meinen, erläutert wird.
Eine Vorteilslage ist für den Abgaben- und Beitragspflichti gen gut zu erkennen. Ich habe es bereits im Innenausschuss gesagt: Wenn z. B. das Wasser durch die Wasserleitung fließt oder das Abwasser durch die Kanalisation, wenn es dann auch noch bei der Kläranlage ankommt, dürfen wir feststellen, dass Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserentsor gung verlangt werden können.
Gleiches gilt z. B. für eine Erschließungsstraße. Wenn der Ver kehr fließt, die Beleuchtung steht und auch der Gehweg fer tiggestellt ist, dann ist eine Erschließungsleistung grundsätz lich fertig und kann abgerechnet werden. Das muss keine 20 Jahre dauern; das kann eine Kommune auch in einem kürze ren Zeitraum sicherlich gut leisten.
Man muss wissen, dass Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen keiner Erschließungsbeitragspflicht unterliegen. Dann haben wir eventuell noch ein kleineres Problem mit Ortsstraßen, wenn diese nicht ganz fertiggestellt sind und noch erschlossen werden. Genau über diesen Punkt – in meinen Au gen sind das nur Einzelfälle – setzen wir uns bei dem Ent schließungsantrag der Oppositionsfraktionen auseinander. Ich glaube, dafür brauchen wir keine besondere gesetzliche Re gelung. Diese Einzelfälle können die Kommunen, können Bürgermeister, Oberbürgermeister und der Gemeinderat zu sammen mit den Abgabepflichtigen regeln.
Heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden 99 % der Erschließungsbeiträge schon zuvor festgelegt, weil Er schließungsträger tätig sind. Sie tun das bereits zuvor, sodass nachträglich keine Beitragsveranlagungen mehr notwendig sind.
Deshalb ist mir und der CDU-Landtagsfraktion der gemein same Entschließungsantrag der beiden Fraktionen von SPD und FDP/DVP auch nicht verständlich oder nachvollziehbar, zumal im Entschließungsantrag auch keine verbesserte Lö sung vorgeschlagen wird. Insbesondere wird noch einmal da rauf verwiesen, dass das Innenministerium in den Erläuterun gen und auch in den Auslegungen, die die Kommunen erhal ten, nochmals Hinweise gibt, wie diese Vorteilslage auszule gen und anzuwenden ist. Da stimmen wir mit der Fraktion GRÜNE überein.
Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf in unseren Augen schlüssig. Er ist sicher und schafft Rechtssicherheit. Deshalb stimmt die CDU-Landtagsfraktion diesem vorliegenden Ge setzentwurf zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der sehr guten Begründung des Gesetzentwurfs und vor allem der ausführlichen Erläuterung durch Herrn Mi nister Strobl ist eigentlich nicht mehr allzu viel hinzuzufügen.
Als Kommunaler möchte ich meinerseits noch einmal bestä tigen, dass wir Klarheit und Rechtssicherheit brauchen, ins besondere auch bei den Abgabengesetzen der Kommunen, weil neben den Steuereinnahmen die Gebühren und die Bei träge wesentliche Einnahmequellen der Kommunen sind. Da brauchen die Kommunen Rechtssicherheit bei der entspre chenden Erhebung. Diese wird mit diesem Gesetz hergestellt.
Mir persönlich ist auch wichtig – das war immer auch ein The ma innerhalb der Kommunen –, dass der Datenschutz-Grund verordnung Rechnung getragen wird und die Datensicherheit innerhalb der Kommunen gewährleistet wird. Es soll möglich sein, Daten elektronisch entsprechend der Gesetze auszutau schen. Dies sollte aber transparent geschehen. Vor allem soll te Klarheit dahin gehend bestehen, dass dafür im Rahmen der Fachaufsicht, der Dienstaufsicht auch der Landesdatenschutz beauftragte zuständig ist. Hier sollte es keine Unklarheiten ge ben. Sowohl der Bürger als auch die Kommune wissen somit, wohin sie sich in einem entsprechenden Fall rechtssicher wen den können.
Für mich ist insbesondere notwendig, dass wir diese rechtssi chere Abgrenzung haben – auch hinsichtlich der Frage, wel che Investitionen in Gebühren, in Beiträge eingerechnet wer den können, und vor allem mit Blick auf die Zeitdauer, wie weit zurück wir entsprechende Veranlagungen vornehmen können.
Ich darf Ihnen ehrlich sagen: Dass es einmal einer Gesetzes begründung bedarf, um 20 Jahre rückwirkend Gebühren und Beiträge erheben zu können, erschließt sich mir als Kommu nalem fast nicht. Jeder Bürgermeister und jeder Gemeinderat müsste wissen, dass dies – länger als 20 Jahre zurück – für den Bürger eigentlich unzumutbar ist.
Vor allem: Wenn eine Verwaltung nicht in der Lage ist, inner halb von 20 Jahren entsprechende Beiträge zu erheben, dann sollte der Gemeinderat so stark sein, darauf zu verzichten.
Die Rechtsprechung hat aber gezeigt, dass es leider notwen dig ist. Aus diesem Grund schreiben wir dies jetzt in den Ge
setzentwurf hinein und geben damit entsprechend Rechtssi cherheit. Deshalb möchte ich sagen: Das, was durch die Bür ger beklagt wurde, wurde in meinen Augen zu Recht beklagt, und wir schreiben dies nun zu Recht auch in den Gesetzent wurf hinein.
Auch die vorgesehene Änderung der Gemeindeordnung, wo nach Gemeinden Zusatzbezeichnungen führen können, war schon immer ein Diskussionspunkt. Ich erinnere mich an viele Gespräche, auch mit Oberbürgermeistern und Bürgermeistern: Was darf ich jetzt auf das Stadtschild, auf das Gemeindeschild, in sonstige öffentliche Bekanntmachungsorgane schreiben?
Ich freue mich, dass man den Kommunen damit einen Schritt entgegenkommt. Ich sehe die Vielfältigkeit unseres Landes, die sich darin widerspiegelt. Die hohen Hürden – Frau Dr. Lei dig hat es angesprochen; ein Gemeinderatsbeschluss mit ei ner qualifizierten Mehrheit ist notwendig sowie das Einver nehmen des Innenministeriums – sehe ich als Voraussetzung, dass hier sehr ernsthaft gearbeitet wird, dass sehr ernsthafte Vorschläge kommen. Mit dem, was die Städte und Gemein den hier beantragen, können wir sicherlich leben. Dies trägt zur Vielfalt bei.
Auch die Kommunalanstalten waren in den letzten Monaten Gegenstand von Gesetzesvorlagen, von Gesetzesbegründun gen. Ich freue mich, dass man innerhalb kürzester Zeit aufge griffen hat, was praxisorientiert und praxisnah ist. Dies setzt man mit dieser gesetzlichen Regelung um und kommt den Kommunen auch hiermit entgegen.
Alles in allem ist das in meinen Augen eine sehr schlüssige, eine sehr gute Gesetzesvorlage. Wir werden sie nun im Innen ausschuss beraten und danach hier im Plenum hoffentlich ein vernehmlich verabschieden.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Finanzministerin Sitzmann hat das Ge setz wirklich so gut begründet, dass ich mein Redekonzept auf die Seite legen kann. Ich kann nur sagen: Für uns ist es ein großes Anliegen, dass wir einen attraktiven und vor allem leis tungsfähigen öffentlichen Dienst haben. Wenn wir uns an die Zeiten der großen Flüchtlingsströme erinnern und jetzt auch an die Coronapandemie denken, muss ich sagen: Man muss wirklich froh sein, wenn ein Staat, eine Gesellschaft einen funktionierenden öffentlichen Dienst hat. Deshalb muss es in unser aller Interesse sein, jegliches Element zu nutzen, um ei ne Tätigkeit im öffentlichen Dienst attraktiv zu machen und seine Effizienz zu erhalten.
Heute beschließen wir einige Maßnahmen, die wir insbeson dere auch mit der letzten Änderung im Landesbesoldungsge setz vor drei Jahren angestrebt haben. So ist dafür zu sorgen, dass im öffentlichen Dienst Familie und Beruf besser verein bar sind und dass es dort vor allem Berufe gibt, in denen die Menschen mit einem auskömmlichen Einkommen rechnen können. Dazu tragen die Beschlüsse, die wir heute fassen, bei. Das Geld steht im Haushalt zur Verfügung. Deshalb meine Empfehlung: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu.
Herzlichen Dank. Schönen Sommerurlaub dann!
Alles gut. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wenn ich jetzt die Haushaltsreden auch der Opposition gehört habe, dann muss ich sagen: Ich habe Verständnis; es gehört dazu, dass kritisiert wird. Das ist normales Tagesgeschäft.
Vorschläge habe ich nicht allzu viele gehört.
Jetzt richten wir tatsächlich einmal unideologisch den Blick auf diesen Doppelhaushalt 2020/2021. Da muss man feststel len, dass im Doppelhaushalt die Finanzministerin und auch die Landesregierung die Weichen für ein solides Zahlenwerk und auch für die Aufgabenstellungen im Land Baden-Würt temberg grundsätzlich richtig gestellt haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch einmal unsere Fi nanzverwaltung loben. Herr Hofelich hat es auch getan.
Wir haben eine sehr gute Finanzverwaltung. Da gehört es da zu, dass sie auch auf die Aufgaben der Zukunft ausgerichtet wird. Wir investieren in Stellen, wir investieren auch in die Ausstattung. Deshalb dürfen wir alle zuversichtlich sein, dass unsere Finanzverwaltung nach wie vor sehr gut aufgestellt bleiben wird.
Wenn ich die Investitionsschwerpunkte dieses Haushalts se he, dann muss ich sagen: Die öffentliche Sicherheit spielt da eine ganz wesentliche Rolle. Herr Podeswa, das haben Sie nicht angesprochen. Die öffentliche Sicherheit wird enorm ge stärkt.
Wir geben auch für eine bessere Bildung in unserem Land viel Geld aus, mit mehr Lehrerstellen; die Qualität der Bildung wird entsprechend unterlegt. Wir geben auch vieles für die Di gitalisierung und die Zukunftsoffensive aus, nachhaltig geför dert und entsprechend zielstrebig unterlegt. Auch die Integra tionsaufgaben im Land werden durch die Kommunen entspre chend wahrgenommen und mit den notwendigen Haushalts mitteln unterlegt.
Gleichzeitig darf man natürlich sagen, dass wir nach wie vor ohne Kreditaufnahmen auskommen. Wir haben auch gemein sam die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Ich sage: Das ist ein richtiges Instrument, auch in der Zeit ho her Steuereinnahmen. Denn man muss wissen: Nur ein soli de finanzierter Staat und eine solide finanzierte Kommune können auch vernünftige Politik für jüngere Generationen und für die Zukunft machen. Deshalb ist die Schuldenbremse in meinen Augen ein sehr gutes Instrument.
Wir haben, wie gesagt, diesen Landeshaushalt ohne Kredit aufnahmen bewältigt. Wir haben in der Vergangenheit auch Kreditermächtigungen aus vergangenen Jahren aus diesem Haushalt herausgenommen. Gleichzeitig haben wir für zu er wartende hohe Versorgungslasten Rücklagen in Höhe von fast 5 Milliarden € gebildet. Ein Anfang ist gemacht. 5 Milliar den € sind nicht wenig Geld. In diesem Sinn unterlegen wir dies bei jeder Neueinstellung auch mit entsprechender Rück lagenbildung. Das ist vorbildlich; anders kann ich es im Mo ment nicht ausdrücken.
Man darf aber auch einmal sagen: Wir erleben jetzt seit zehn Jahren eine nachhaltige, sehr positive Wirtschaftsentwicklung. Da gehört einmal ein Dankeschön an diejenigen gesagt, die dies eigentlich erarbeiten, an all die Betriebe, an die mittel ständischen Betriebe im Land, die die Steuern erarbeiten und uns dieses Geld zur Gestaltung unseres Landes zur Verfügung stellen.
Wir haben Gott sei Dank eine geringe Arbeitslosigkeit, eine sehr geringe Jugendarbeitslosigkeit – ich hoffe, dies hält nach wie vor an –, wobei wir zunehmend in eine Umstrukturierung der Arbeitsplätze auch in unserem Land Baden-Württemberg kommen. Es ist gut, wenn wir hier entsprechende Rücklagen bilden.
Ich sage deshalb noch kurz zwei Sätze zur Schuldenbremse: Ich halte sie wirtschaftlich, finanzpolitisch für sehr sinnvoll und freue mich, dass wir in diesem Parlament gemeinsam die Kraft aufgebracht haben, dies in unserer Landesverfassung zu etablieren.
Ich bin überzeugt, wir lassen dabei jeder Landesregierung, egal, welcher politischen Couleur, den notwendigen Spiel raum, damit man in gewissen Zeiten mit Kreditermächtigun gen arbeiten kann. Für Katastrophensituationen ist das Parla ment zuständig. Da ist dies auch richtig aufgehoben. Aus die sem Grund bin ich überzeugt, dass wir hier eine gute Entschei dung getroffen haben.
Ich wollte gerade noch diesen Gedan ken zu Ende bringen, dann dürfen Sie gern. – Herrn Hofelich wollte ich noch sagen: Geben Sie Ihrer neuen Parteispitze mal mit, dass eine Schuldenbremse ein wirksames Instrument ist.
Wenn gerade in Zeiten höchster Steuereinnahmen Kreditauf nahmen empfohlen werden, dann sind Sie da nicht ganz rich tig unterwegs.
Aber ich zähle voll auf Sie und auch auf den Kollegen Sti ckelberger, dass Sie das sicherlich entsprechend erklären kön nen.
Das zweite Thema, das ich noch kurz ansprechen möchte, ist der kommunale Finanzausgleich. Der Ton wurde angespro chen. Aber ich muss sagen: Am Ende ist alles gut. Wir haben uns sehr angestrengt und sind zu einer sehr guten Regelung auch für die Kommunen gekommen. Wenn sich jemand in die sem Land nicht beklagen darf, dann sind es – das sage ich auch als Kommunaler – die Kommunen in den letzten Jahren. Das wurde in der vergangenen Legislaturperiode schon so ge macht, und es wird in dieser fortgesetzt.
Angesichts dessen, dass wir für Sanierungen von Schulgebäu den etc. eigenes Landesgeld in die Hand genommen haben und dies entsprechend verstetigen, kann mir niemand erzäh len, dass wir die Kommunen im Regen stehen lassen.
Es war richtig, dass wir zu dieser einvernehmlichen Regelung gekommen sind.
Wenn ich die neue Regelung bei der Gewerbesteuerumlage sehe, dann finde ich es richtig, Herr Hofelich, dass wir auch über eine Änderung oder Anpassung im kommunalen Finanz ausgleich nachdenken müssen. Wir müssen den finanzschwa chen Kommunen im ländlichen Raum so viel Substanz geben, dass sie ihren Aufgaben nachkommen können. Denken Sie einmal darüber nach, ob da nicht der Flächenfaktor ein rich tiger Faktor ist,
der insbesondere dazu beiträgt, dass Natur- und Landschafts schutzflächen zukünftig irgendwann einmal ihren Preis be kommen. Aus diesem Grund halten wir dieses Instrument nach wie vor für sehr wichtig. Ich würde mich freuen, wenn wir mit unserem Koalitionspartner hier noch zu einer einvernehmli chen Regelung kommen.
Dieser Doppelhaushalt ist in meinen Augen sehr gut aufge stellt. Er nimmt die richtigen Weichenstellungen vor. Deshalb stimmt die CDU-Fraktion dem Doppelhaushalt mit Freude zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir in zweiter Lesung den Ent wurf des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtenversor gungsgesetzes Baden-Württemberg, aber auch weiterer Ge setze.
Im Versorgungsrecht des Landes hat sich an verschiedenen Stellen ein gewisser Anpassungsbedarf ergeben. Mit diesem Gesetz werden wir heute die dazu erforderlichen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Zudem werden wir mit diesem Gesetz entwurf weitere offene Punkte klären und durch verschiede ne Notwendigkeiten entstandene weitere gesetzliche Regelun gen verabschieden. So müssen wir z. B. das Zensusgesetz zeit lich verlängern, weil dort noch Klageverfahren anhängig sind. Wir schaffen auch eine Rechtsgrundlage zur Umsetzung der EU-Meldepflicht von Dienstunfalldaten. Wir führen die zeit anteilige Berücksichtigung einer ausgeübten Teilzeitbeschäf tigung bei der Ermittlung der erforderlichen Wartezeit für ei nen Versorgungsanspruch in das Beamtenrecht ein.
Wir beziehen im Beamtenverhältnis Zeiten, in denen sich be amtete Personen in Elternzeit und Pflegezeit befunden haben, in die versorgungsrechtliche Struktur ein. Frau Bay hat das ausgeführt, und in unseren Augen ist das sehr wichtig. Wir he ben auch gewisse Mindestvoraussetzungen hierfür auf. Ne ben Elternzeiten sollen zur Steigerung der Attraktivität und Familienfreundlichkeit des Landes als Arbeitgeber zukünftig auch Pflegezeiten bei der Wartefrist entsprechend berücksich tigt werden.
Das alles sind dringend notwendige Dinge, die wir berück sichtigen müssen, um den öffentlichen Dienst beim Land Ba den-Württemberg wie auch bei den Kommunen attraktiver zu machen.
Wir waren in dieser Koalition von Grünen und CDU aber auch in weiterer Hinsicht nicht untätig. Wir haben im Laufe dieser Legislaturperiode bereits die Absenkung der Eingangsbesol dung wieder rückgängig gemacht. Wir haben ferner bei Poli zei und Justiz eine Einstellungsoffensive gefahren, was drin gend notwendig ist, um die öffentliche Sicherheit in unserem Land weiter zu stärken. Wir haben – auch das ist bereits an geklungen – das Tarifergebnis vollinhaltlich, zu 100 %, über nommen; das haben wir in der letzten Plenarsitzung mit ei nem eigenen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht und verab schiedet.
Damit sind wir aber noch nicht am Ende der Fahnenstange an gelangt, sondern wir werden sicherlich noch einiges mitein ander diskutieren müssen, um den öffentlichen Dienst weiter hin attraktiv zu halten und seine Attraktivität noch zu steigern. So sind wir derzeit dabei, auch im Rahmen des Doppelhaus halts, darüber nachzudenken, wie wir die unteren Besoldungs gruppen anheben können. Ich glaube, auch darüber besteht Einvernehmen hier in diesem Haus, dass wir dort etwas tun müssen. Wir schaffen die finanziellen Voraussetzungen, aber gesetzlich müssen wir das im Laufe des nächsten Jahres noch entsprechend umsetzen.
Wir schauen uns auch nochmals die Beihilfevorschriften an, insbesondere was den immer wieder beanstandeten Beihilfe satz von 50 % betrifft. Wir schauen uns ferner noch einmal die Einkünfteuntergrenzen für Ehegatten an: statt 18 000 € nun 10 000 €. Das müssen wir nochmals gewichten und mit einander diskutieren und dann auch entsprechend entschei den.
Auch Lebensarbeitszeitkonten spielen eine Rolle, ferner An reize zur Übernahme bestimmter Führungspositionen.
All das sind Punkte, die noch zu diskutieren sind und mit de nen wir in unseren Augen auch wesentliche Verbesserungen und Attraktivitätssteigerungen des öffentlichen Dienstes er reichen können.
Wir müssen uns auch einmal über die Ausbildungskapazitä ten für den gehobenen Verwaltungsdienst, aber auch für den Verwaltungsdienst generell unterhalten. Es geht um die Fra gen: Sind diese noch ausreichend? Gehört auch dieser Bereich evaluiert und fortgeschrieben? Ich glaube, auch das kann zur Attraktivitätssteigerung beitragen.
Wir müssen uns auch neue Berufsbilder anschauen, insbeson dere was die Digitalisierung betrifft, und hier vielleicht ge
wisse Ausbildungsbereiche neu schaffen oder neue Felder in bisherige Ausbildungsbereiche integrieren.
Wir sind also, wie ich meine, auf dem richtigen Weg. Heute schaffen wir mit diesem Gesetz einen Baustein zur Attrakti vitätssteigerung. Die CDU-Landtagsfraktion stimmt dem Ge setzentwurf zu.
Herzlichen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ich habe bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs gesagt, dass die CDU-Landtagsfraktion den Besoldungsanpassungen zustimmen wird und dass wir die im Frühjahr dieses Jahres erzielte Tarifeinigung zwischen den Ländern und den Gewerkschaften begrüßen. Wir haben des halb beschlossen, dieses Tarifergebnis im Verhältnis 1 : 1 auf die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommu nen übertragen zu wollen. Deshalb stimmen wir diesem Ge setzentwurf zu.
Wir machen das auch in dem Bewusstsein, dass die Umset zung einiges an Geld kostet. Allein für 2019 sind es 445 Mil lionen € mehr. Für 2020 werden es 900 Millionen € mehr sein, und im Jahr 2021 ist es über 1 Milliarde € mehr. Das ist eine Menge Geld, aber wir glauben, dass diese Mehrausgaben ge rechtfertigt sind, weil die Beamtinnen und Beamten beim Land und bei den Kommunen eine sehr gute Arbeit leisten. Dafür möchte ich mich auch an dieser Stelle herzlich bedan ken.
Dass von diesen Tarifsteigerungen auch die Versorgungsemp fängerinnen und -empfänger profitieren, halten wir nach wie vor für richtig. Denn auch deren Lebenshaltungskosten stei gen. Deshalb ist es wichtig, dass auch Pensionäre an den stei genden Einkommen teilhaben und insoweit von den Tarifan passungen profitieren. Deshalb soll auch die Entwicklung bei den Pensionen an die Tarifsteigerungen gekoppelt werden.
Wer hier vorbringt, dass die Pensionen und die Renten ausei nanderlaufen, spricht eine strukturelle Frage an, die berech tigt ist. Diese strukturelle Frage können wir sowohl auf poli tischer Ebene als auch auf Verbandsebene diskutieren, aber wir sollten in der öffentlichen Diskussion sehr darauf achten, dass hier nicht Birnen mit Äpfeln verglichen werden.
Wir haben vom Rechnungshof bereits untersuchen lassen, welche verschiedenen Entwicklungen hier tatsächlich eintre ten. Dabei wurde uns dargelegt, dass diese Entwicklungen in der Tat nicht so eintreten, wie sie manchmal öffentlich darge stellt werden. Trotzdem ist das eine berechtigte Frage, die durch uns einmal näher zu betrachten und zu durchleuchten ist.
Wichtig ist uns, der CDU-Fraktion, dass sowohl Pensionäre als auch Rentner nach entsprechender Bedürftigkeit ein Ein
kommen haben, mit dem sie im Alter auskömmlich leben kön nen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Richtig war auch, dass wir die in der letzten Legislaturperio de vorgenommene Absenkung der Eingangsbesoldung wie der zurückgenommen haben. Und richtig ist auch, dass wir jetzt im Doppelhaushalt 2020/2021 auch die unteren Gehalts gruppen ins Auge nehmen, dass wir hier schauen, ob die Re gelung bezüglich des Abstands zwischen Sozialleistungen und entsprechendem Verdienst noch eingehalten wird. Es gebietet allein schon die Fürsorgepflicht eines guten Arbeitgebers, dass er darauf achtet. Deshalb ist es richtig, dass wir hier handeln und im Doppelhaushalt die entsprechenden Mittel vorsehen. Wir hoffen, dass wir dies, wenn der Haushalt verabschiedet ist, auch umsetzen können.
Intensiv müssen wir uns auch damit beschäftigen, wie der öf fentliche Dienst für die Zukunft aussieht, wie er gestaltet wird. Denn wir brauchen die erforderlichen Fachkräfte auch für den öffentlichen Dienst, nicht nur für die private Wirtschaft. Wir müssen sehen, dass wir hier Fachkräfte gewinnen und diese natürlich auch entsprechend bezahlen können.
Aber ebenso sind wir der Meinung, dass im öffentlichen Dienst Digitalisierung und die Verbindung mit der künstlichen Intel ligenz Einzug halten werden. Die Frage ist auch, wie sich dies auf den Personalbestand auswirkt. Wir sind uns mit dem Rech nungshof einig, dass wir dieses Thema einmal genauer an schauen und untersuchen müssen. Deshalb ist es richtig, dass wir im Doppelhaushalt auch Mittel vorgesehen haben, die in die Digitalisierung unserer eigenen öffentlichen Verwaltung gehen, und Ansätze dafür finden, wie wir hier flexibler im Haushalt reagieren können. Denn wenn einmal über 40 % des Haushaltsvolumens allein auf die Personalkosten eines Lan des entfallen, dann ist dies eine Größenordnung, die wir uns genauer anschauen müssen und bei der wir auch entsprechend handeln müssen.
Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren: Uns stehen Aufgaben bevor. Uns stehen auch Themen bevor, die wir uns genauer anschauen sollten. Es wäre schön, wenn wir dies fraktionsübergreifend tun könnten, denn ich glaube, dass ein funktionierender öffentlicher Dienst im Interesse aller Fraktionen in diesem Haus liegt.
Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir in der ersten Lesung das Ge setz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezü gen für die Beamten des Landes, aber natürlich auch der Kom munen des Landes Baden-Württemberg. Wir alle haben ja im Frühjahr die Einigung der Tarifgemeinschaft der Länder und der Gewerkschaften begrüßt. Die CDU-Landtagsfraktion hat zugleich eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamten, Richter und Staatsanwälte sowie Versorgungsemp fänger des Landes gefordert – wohl wissend, dass diese Tarif anpassungen Mehrausgaben von 445 Millionen € im Jahr 2019, 900 Millionen € im Jahr 2020 und über 1 Milliarde € im Jahr 2021 bedeuten.
Auch für die Städte und Gemeinden im Land Baden-Würt temberg sind dies natürlich erhebliche Mehrausgaben – die
aber allgemein, so darf man sagen, akzeptiert sind, wie auch die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände in den Anhörungen dazu gezeigt haben.
Der öffentliche Dienst muss auch in Zeiten annähernder Voll beschäftigung attraktiv bleiben; denn qualifiziertes und hoch motiviertes Personal ist ein entscheidender Standortfaktor für ein erfolgreiches Land wie Baden-Württemberg; dies haben auch die letzten Jahrzehnte in unserem Land gezeigt.
Auch wenn heute viel über Bürokratie und vor allem auch über Bürokratieabbau diskutiert wird, dürfen wir doch Fol gendes feststellen: Die Verwaltung und der Rechtsstaat funk tionieren in unserem Land, was nicht nur die Bürger in unse rem Land, sondern vor allem auch viele Investoren weltweit schätzen. Gerade in unserer heutigen Zeit ist dies von beson derer Bedeutung und Wichtigkeit. In diesem Zusammenhang dürfen wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffent lichen Dienstes, egal, ob beim Land oder bei den Kommunen, ein herzliches Dankeschön sagen. Das möchte ich seitens der CDU-Landtagsfraktion tun.
Deshalb ist es richtig, dass die CDU-Landtagsfraktion in der Regierungskoalition nicht nur Wert auf eine gut funktionie rende Verwaltung legt, sondern vor allem auch konsequent und nachhaltig die Stellenzahlen bei der Polizei, beim Lan desverfassungsschutz und bei der Justiz erhöht.
Baden-Württemberg steht bei der Personalgewinnung – mein Kollege Rösler hat es bereits ausgeführt – mit anderen Bun desländern, aber natürlich auch mit der privaten Wirtschaft, der Industrie und dem Gewerbe im harten Wettbewerb um die besten Köpfe. Wir sollten deshalb gutes Personal nicht nur in unserem Land – teuer – ausbilden, sondern es vor allem auch im eigenen Land halten. Das muss uns auch etwas wert sein. Deshalb bitte ich Sie alle, der vorliegenden Gesetzesvorlage zuzustimmen.
Die CDU-Landtagsfraktion hat dafür gesorgt, dass die in der letzten Legislaturperiode von der grün-roten Landesregierung – aus welchen Gründen auch immer – beschlossene Senkung der Eingangsbesoldung bereits zu Beginn des vergangenen Jahres wieder zurückgenommen wurde. Dies trägt ebenfalls zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei.
Mit Blick auf die rasant zunehmende Digitalisierung und die Verknüpfung vieler Elemente im privaten wie auch im beruf lichen Bereich mit künstlicher Intelligenz sind eine gute Aus bildung und eine konkurrenzfähige Entlohnung von besonde rer Wichtigkeit; denn diese Entwicklung erfasst nicht nur die Industrie, die Privatwirtschaft, sondern auch den öffentlichen Bereich.
Dies, aber auch die Entlohnung in den unteren Gehaltsgrup pen des öffentlichen Dienstes geben der CDU-Landtagsfrak tion Anlass, Strategien zu entwickeln, wie wir mit Blick auf einen attraktiven öffentlichen Dienst zu Verbesserungen kom men können, denn wir sind nach wie vor dringend auf die Mit
arbeit dieser Menschen angewiesen. Diese sollen auch zukünf tig in der Lage sein, eine Familie zu gründen und Wohnraum – auch in städtischen Regionen – zu finden bzw. zu bezahlen.
Auch eine gute Ausbildung, gerechte Bezahlung und gute Auf stiegsmöglichkeiten, interessante und abwechslungsreiche Führungspositionen, verbunden mit sozialen Aspekten der Fa milien- und Pflegefreundlichkeit von Beschäftigungsverhält nissen, sind die Grundlagen für einen zukunftsfähigen und at traktiven öffentlichen Dienst. Dies muss auch mit modernen Arbeitsplätzen sowie einer leistungsfähigen Ausstattung ein hergehen, beispielsweise für Lehrer, die Polizei und die Jus tizbeamten.
Meine Damen und Herren, dafür steht die CDU-Landtagsfrak tion, und sie ist bereit, mit Ihnen gemeinsam für diese Ziele zu arbeiten.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die Stadionallianz ist auf dem richti gen Weg, ist eine Erfolgsgeschichte. Daran sollten wir wei terarbeiten. Ob es ausreicht, werden wir sehen. Aber ich glau be, da wird durch die Polizei und das Ministerium eine gute Arbeit geleistet.
Als Vorsitzender des Innenausschusses möchte ich aber – da ran liegt mir viel – noch kurz zu Ihrem Einwand, Herr Rott mann, Stellung beziehen. Der Herr Minister hat nicht aus In teresselosigkeit in der damaligen Anhörung gefehlt. Vielmehr ist es so: Der Herr Minister nimmt seine Aufgaben im Innen ausschuss wie auch bei den Anhörungen sehr zuverlässig und
pflichtbewusst wahr. Er fehlt nur in sehr wenigen begründe ten Ausnahmefällen, und zwar in den Fällen, in denen er Mi nisterpräsident Kretschmann vertreten muss, oder wenn In nenministerkonferenzen anstehen. Dafür bin ich als Vorsitzen der ihm dankbar. Wir möchten ihm dafür danken, und ich möchte diesem Eindruck, der hier eventuell entstanden ist, ausdrücklich entgegentreten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Fit für die Zukunft – Städte und Gemeinden in Ba den-Württemberg“, so heißt das Thema unserer gemeinsamen Großen Anfrage, die wir heute beraten.
Zunächst einmal möchte ich von Herzen der Finanzministe rin und ihrem Haus danken, dass sie uns einmal diese Zusam menstellung, diesen großen Rechenschaftsbericht gegeben hat, der belegt, was diese Regierungskoalition für die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg leistet.
Die vorliegende Antwort ist eine Bestandsaufnahme, ein Re chenschaftsbericht und zugleich auch ein Beleg dafür, dass uns die Kommunen sehr am Herzen liegen, dass wir auf star ke Kommunen und vor allem auf eine sehr faire Partnerschaft setzen.
Wir wollen und wir haben leistungsfähige Kreise. Wir wollen und wir haben leistungsfähige Städte und Kommunen in un serem Land, in denen sich die Menschen wohlfühlen und die für ihre Bürger das Notwendige entsprechend leisten können. Denn hier spielt das Leben, hier ist man zu Hause, hier spie gelt sich die Lebenswirklichkeit jedes einzelnen Menschen wider.
Zutreffend ist: Wie attraktiv und lebenswert unser Land ist, entscheidet sich eigentlich vor Ort in den Städten und Gemein den.
Die CDU und die CDU-Landtagsfraktion legen seit Jahrzehn ten sehr großen Wert auf eine faire und vertrauensvolle Part nerschaft mit den Kommunen. Unsere Politik für die Kom munen war und ist eine Erfolgsgeschichte in Baden-Württem berg. Wenn wir die Situation der baden-württembergischen Kreise, Städte und Gemeinden ansehen, dann können wir zu Recht sagen: Wir stehen insgesamt sehr gut da.
Natürlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht alles perfekt. Das wissen wir auch. Manchmal dauert eine Ei nigung mit den kommunalen Landesverbänden auch etwas länger. Ganz entscheidend ist aber doch, was hinten heraus kommt und dass wir unser Land zusammen mit den Kommu nen entsprechend positiv gestalten können.
Die Weichen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind gestellt. Der Zug nimmt in meinen Augen immer mehr Fahrt auf. Wir fahren gut gerüstet und guten Mutes in eine gute Zu kunft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die finanzielle Aus stattung der Kreise, Städte und Gemeinden in Baden-Würt temberg ist bundesweit wirklich spitze. Darauf dürfen wir in unserem Land zu Recht stolz sein.
Denn seit dem Jahr 1967 liegt der generelle Anteil der Kom munen an den Steuereinnahmen des Landes unverändert bei 23 %. Wir haben diesen auch in den sehr finanzschwachen Zeiten 2008 und 2009 gehalten, als nicht nur die zu erwarten den Steuereinnahmen zurückgegangen sind, sondern als wir einen tatsächlichen Steuereinbruch gehabt haben. Auch da mals sind wir zu den Kommunen und Städten mit einem Steu
eranteil von 23 % gestanden. Das zahlt sich heute in einer gu ten Zukunft für unsere Kommunen aus.
2016, 2017 hatten die Kommunen einen Finanzüberschuss von 2,6 Milliarden €, der dazu beiträgt, die Kommunen in un serem Land zu entschulden und vor allem auch die finanziel len Freiräume für Zukunftsinvestitionen, die dringend benö tigt werden, zu schaffen.
Wenn unsere Kommunen heute die niedrigste Pro-Kopf-Ver schuldung im Vergleich aller Kommunen in der Bundesrepu blik Deutschland haben, dann ist dies ebenso eine sehr große Erfolgsgeschichte. Wenn schuldenfreie Kommunen keine Ein tagsfliegen mehr sind, dann ist auch das ein Erfolg unserer Ar beit hier vor Ort.
Kurzum, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wie über all im Leben sind auch hier solide Finanzen die Basis und der Grund, warum wir diese Erfolgsgeschichte in Baden-Würt temberg schreiben können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte angesichts der beschränkten Redezeit auf folgende mir wichtige Punkte noch eingehen, die sowohl für die Kommunen als auch für das Land Baden-Württemberg von großer Bedeutung sind.
Zuerst die gleichwertigen Lebensbedingungen in Stadt und Land: „Fit für die Zukunft“ darf natürlich nicht nur für die großen Städte gelten. Das gilt sowohl für die Stadt als auch für das Land. Es geht darum, im ganzen Land beste Lebens bedingungen für alle Baden-Württembergerinnen und BadenWürttemberger zu haben – sei es in den städtischen Zentren, sei es in den ländlichen Räumen.
Deshalb denken wir auch in der CDU-Landtagsfraktion über die Einführung eines Flächenfaktors in den kommunalen Fi nanzausgleich nach, damit wir dort nicht nur eine Veredelung der Einwohnerzahl in den großen Städten haben. Wir wollen damit vor allem kleineren, struktur- und finanzschwächeren Kommunen helfen, ihre Aufgaben besser zu erfüllen.
Gleichzeitig wollen wir damit dafür Sorge tragen, dass auch großflächige Natur- und Landschaftsräume neben großflächi gen Gewerbe- und Wohngebieten endlich ihren Preis bzw. ih ren finanziellen Ausgleich erhalten.
Städte und Gemeinden im ländlichen Raum haben oftmals mit großen Problemen zu kämpfen. Uns ist es wichtig, dass das Leben im ländlichen Raum auch weiterhin attraktiv ist, dass alles dafür getan wird, dass sich Menschen dafür entscheiden, auch zukünftig in ländlichen Räumen zu wohnen.
Hier spielen unglaublich viele Faktoren eine Rolle: die Ent fernung zum Arbeitsplatz, die Nahversorgung, die ärztliche Versorgung, eine Schule, die für alle Kinder erreichbar ist, der öffentliche Personennahverkehr, selbstverständlich auch der Wunsch nach schnellem Internet und vieles mehr.
Dies alles sind Themen, die wir grundlegend bearbeiten und ganz entschieden nach vorn treiben – auch gegen Widerstän de – und gemeinsam mit den Kommunen umsetzen wollen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch die Wohnraumof fensive in Partnerschaft mit den Kommunen nennen. Wohn raum muss einfach bezahlbar bleiben. Es ist wichtig, dass wir Bauen schneller, einfacher und vor allem kostengünstiger ma chen. Es ist unser Ziel, mit dem geplanten „Kommunalfonds Wohnraumoffensive Baden-Württemberg“ Kommunen noch besser dabei zu unterstützen, den notwendigen Wohnraum zu schaffen.
Mit dem Städtebauförderungsprogramm und dem Entwick lungsprogramm Ländlicher Raum haben wir seit Jahren ex zellente Förderinstrumente, die unsere Kommunen zugleich attraktiv machen und vor allem auch eine Innenverdichtung ermöglichen. Das gilt für das Wohnen, das gilt aber auch für Dienstleistungen. Dennoch – da müssen wir ehrlich sein – werden wir nicht umhinkommen, auch Neubaugebietserschlie ßungen durchzuführen, um dem Wohnungsbedarf unserer Zeit gerecht zu werden.
Diskussionen um Enteignungen und Verstaatlichungen sind in meinen Augen wirklich Hirngespinste und bringen uns kei nen Schritt voran; vor allem bringen sie keine bezahlbaren Wohnungen.
Weitere wichtige Themen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind Betreuung, Kindergärten, Schule und Bildung. Wir unterstützen die Kommunen beim Ausbau eines attrakti ven und hochwertigen Kinderbetreuungsangebots. Im Jahr 2019 wird die Kindergartenförderung schrittweise auf über 1 Milliarde € anwachsen. Für die Betreuung der unter Drei jährigen erstatten wir 68 % der Betriebskosten der kommuna len und freien Träger. Dieser Zuschuss wächst ebenso auf 1 Milliarde € an. Das heißt ganz konkret: In diesem Bereich wird sich die Landesförderung in den zehn Jahren von 2009 bis 2019 verzehnfacht haben.
Auch die Finanzzuweisungen des Bundes für das „Gute Kita“Gesetz setzen wir in Abstimmung mit den Kommunen vor al lem in Qualitätsverbesserungen um. Das gilt ebenso für die Schulen. Mit den Schulbauförderrichtlinien gewähren wir seit Jahrzehnten Zuschüsse für Schulhausbauten. Eigenes Landes geld in einer Größenordnung – das ist heute schon angeklun gen – von nahezu 600 Millionen € stecken wir in die Sanie rungen von Schulgebäuden und kommunalen Brücken – auch eine große Leistung zu einer besonderen Zeit für unsere Kom munen.
Hinzu kommen nun auch noch die Zuschüsse für die Digita lisierung, die der Bund bereitstellt. Auch diese wollen wir sinnvoll in Ergänzung zu unseren eigenen Förderprogrammen mit den Kommunen umsetzen.
Mit Blick auf die Schulen wollen wir dort, wo es gewünscht wird und wo es möglich ist, auch eine Wahlfreiheit zwischen
rhythmisierter Ganztagsschule und Halbtagsschule haben. Wir wollen flexible und bedarfsgerechte Betreuungsangebote, wir wollen die Schulsozialarbeit an unseren Schulen. Auch daran werden wir arbeiten.
Zumindest noch einen Themenbereich möchte ich kurz anrei ßen. Es geht um die Gewährleistung der öffentlichen Sicher heit und Ordnung in den Städten und Gemeinden – wie an ders könnte es für den Vorsitzenden des Innenausschusses auch sein. Die Bürger fühlen sich nur dort wohl, wo sie sich auch sicher fühlen.
Auch dazu tragen wir vieles bei, insbesondere mit der Einstel lungsoffensive bei der Polizei, damit wir Polizei vor Ort in die Kommunen bringen. Wir bringen Sicherheitspartnerschaften auf den Weg – sehr erfolgreich –, die wir verfeinern und aus bauen wollen. Wenn ich vor die Tore meines Wahlkreises in die Stadt Heidelberg blicke, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann sind dies bereits Erfolgsmodelle, und die lassen sich auch in anderen Kommunen je nach Bedarf umsetzen.
Die künftige Ausgestaltung des freiwilligen Polizeidienstes, für den wir kämpfen, wird sich sicher auch in der öffentlichen Sicherheit in unseren Kommunen niederschlagen. Denn nur dort, meine sehr geehrten Damen und Herren, wo sich Men schen sicher und zu Hause fühlen, empfinden sie die Städte und Gemeinden in unserem Land auch als lebens- und liebens wert.
Abschließend: Ich freue mich, dass wir heute eine sehr gute Bilanz unserer kommunalen Arbeit vorweisen können; ich freue mich aber auch darüber, dass sich wieder viele Bürger jeglichen Alters bereit erklärt haben, sich bei der anstehenden Kommunalwahl für die Parteien zur Verfügung zu stellen und sich für ihre Stadt, für ihre Gemeinde ehrenamtlich zu enga gieren. Dafür danke ich im Namen der CDU-Landtagsfrakti on von ganzem Herzen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Das Jahr 2016 liegt schon etwas mehr als zwei Jahre hinter uns, und man darf feststellen, das Haus haltsjahr 2016 war für das Land Baden-Württemberg ein sehr ordentliches Jahr, was auch der Rechnungshof entsprechend festgestellt hat. Auch wir im Finanzausschuss haben schon ausgiebig zu diesem Haushaltsjahr beraten.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes war ge ordnet, hat der Rechnungshof festgestellt. Das Jahr 2016 schließt mit einem Überschuss von fast 2,8 Milliarden € ab. Die Haushälter des Landes Baden-Württemberg haben bis auf wenige Ausnahmen richtig gebucht. „Was will man eigentlich mehr?“, kann man von diesem Pult aus fragen.
Zu verdanken ist diese Entwicklung natürlich einer seit Jah ren boomenden Wirtschaft hier im Land. Vor allem zu verdan ken ist sie den fleißigen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land. Zu verdanken ist sie aber auch der sehr niedrigen Ar beitslosenquote und der sehr niedrigen Jugendarbeitslosen quote, die wir in unserem Land nun schon seit einigen Jahren haben.
Die gute wirtschaftliche Entwicklung setzt sich auch in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 fort, sodass wir nach meiner Einschätzung auch für diese Haushaltsjahre gute Rechnungs ergebnisse erwarten dürfen, wenn auch nicht mehr – Herr Benz hat es anklingen lassen – in der entsprechenden Höhe.
Das Jahr 2019, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird allerdings deutliche Bremsspuren beim Wirtschaftswachstum bringen. Denn zum einen berührt das Thema Brexit, auch wenn es vor allem auf europäischer Ebene ein Thema ist, we sentlich auch unser Land Baden-Württemberg.
Handelsbeschränkungen und vor allem auch Zölle, die Wirt schaftssanktionen, die ausgesprochen werden, und vor allem, wie ich meine, auch hausgemachte Probleme wie Dieseldis kussionen, wie wir sie heute Morgen gehabt haben, Luftver schmutzung und Fahrverbote tragen nicht dazu bei, dass ein Exportland wie Baden-Württemberg weitere Steigerungsra ten aufweist. So ist es kein Wunder, dass auch der Bund sei ne Wirtschaftsprognose von 1,8 % auf 1 % verringert hat.
Hinzu kommen noch die Probleme, die wir auf dem Arbeits markt haben. Fachkräfte zu finden ist heute für die Firmen in unserem Land kein Leichtes mehr. Auch viele Ausbildungs plätze bleiben hier in Baden-Württemberg unbesetzt – auch ein Thema, das wir politisch angehen und natürlich auch po litisch diskutieren müssen.
Finanzpolitisch bedeutet dies, dass wir die guten Haushalts jahre nutzen, um den Haushalt wetterfest für nicht so gute Haushaltsjahre zu machen, und für die ab dem Jahr 2020 wirk same Schuldenbremse vorsorgen, was wir mit unserer aktuel len Finanzpolitik tun.
Das tut die grün-schwarze Landesregierung. Ich darf dies an ein paar Fakten verdeutlichen. Wir investieren verstärkt in ei ne zukunftsfähige Infrastruktur, in Straßen, ÖPNV, Breitband- und Glasfaserversorgung. Wir sanieren in großem Umfang die Gebäude des Landes und weitere Infrastruktureinrichtungen und leisten uns bis dahin, wie ich meine, manchmal kleinli che Diskussionen um die implizite Verschuldung, zu deren Abbau insbesondere Sanierungen von uns getätigt werden und wir in den entsprechenden Haushaltszeiträumen über 5 Mil liarden € investiert haben.
Wir bauen auch den Versorgungsfonds des Landes auf. Auf 8 Milliarden € ist dieser bisher angewachsen, und wir können somit zukünftige Generationen von Versorgungslasten entlas ten.
Wir bauen darüber hinaus die Kreditmarktverschuldung ab. Es ist angeklungen: 1,3 Milliarden € an tatsächlicher Schul dentilgung sparen uns zukünftig auch Zinsen im Landeshaus halt. Und vor allem: Wir streichen auch die unnötigen Kredit ermächtigungen, die in den Vorjahren aufgebaut wurden.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir investie ren auch in die öffentliche Sicherheit, in die Schulbildung, stärken vor allem die Kommunen im ländlichen Raum und in vestieren auch in Zukunftstechnologien und Forschung.
Die in den letzten Jahren eingetretene ständige Steigerung der Wirtschaftsleistung und die damit verbundenen höheren Steu ereinnahmen können aber auch verführen und haben, wie ich meine, bei der einen oder anderen derzeitigen Oppositions fraktion den Blick auf die Realität verstellt. Denn jeder Euro, den wir ausgeben, muss zunächst einmal eingenommen sein.
Da mache ich schon ein dickes Fragezeichen hinter Forderun gen, die derzeit gestellt werden, nach einer bedingungslosen Grundrente oder kostenlosen Kindergartenplätzen, kostenlo sen Zugängen zu Museen und anderen staatlichen Einrichtun gen ohne solide Gegenfinanzierungsvorschläge, Forderungen,
die Ernsthaftigkeit und Verantwortungsgefühl vermissen las sen.
Zum Start – jetzt muss ich mich der SPD-Fraktion zuwenden –
Ihre Aktion „Gebührenfreie Kindergärten“ haben Sie ausge rechnet mit einer Ministerpräsidentin gestartet, die einem Land vorsteht, das die zweithöchste Pro-Kopf-Verschuldung aller Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland hat und wo viele Kommunen von Kassenkrediten leben.
und der Bund der Steuerzahler und insbesondere die Rech nungshöfe die Wiedereinführung von Kindergartenbeiträgen verlangen.
Ich weiß nicht, ob Sie die 38 SPD-Bürgermeister, die Ihre In itiative unterstützen, einmal gefragt haben, ob sie eventuell mit den rheinland-pfälzischen Kommunen tauschen möchten,
ob sie eine Steuerverbundquote wie in Rheinland-Pfalz haben möchten oder ob sie haben möchten, dass diese Dinge aus der kommunalen Finanzmasse bezahlt werden, wie es in Rhein land-Pfalz der Fall ist.
Deshalb: Ehrlich und solide sollten wir nach wie vor bleiben. Da sehe ich auch die SPD-Fraktion als Fraktion, die das in der Vergangenheit schon so wahrgenommen hat. Deshalb: Kopf einschalten und auch auf zukünftige Jahre entsprechend schauen.
Sehr zuversichtlich bin ich für die Haushaltsjahre 2017 und 2018. Ich möchte dem Rechnungshof von ganzem Herzen danken für die Arbeit, die hier geleistet wird, auch für die Denkschriftbeiträge, die Sie bringen. Diese sind für uns im Finanzausschuss sehr wertvoll. Ich möchte sagen, über 95 % dieser Beschlussvorschläge tragen wir auch mit. Es gibt ein paar wenige, bei denen wir politische Schwerpunkte setzen, aber das verträgt auch ein Rechnungshof. Daher sehe ich ei ne sehr gute, optimale Zusammenarbeit auch mit dem Rech nungshof.
Ich möchte seitens der CDU-Landtagsfraktion allen Mitarbei terinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs sehr herzlich danken. Deshalb stimmen wir auch den entsprechenden Be schlussempfehlungen, die wir im Finanzausschuss so vorbe reitet haben, zu.
Sie haben einige wichtige Themen angesprochen. Diese wer den wir sehr eng im Finanzausschuss begleiten, beispielswei se die IT-Neuordnung der Landesverwaltung. Darin sehe ich ein Hauptthema; da spielt natürlich die Zukunftsmusik. Es wird bei einer so schnellen Entwicklung auch Zeit, dass wir die BITBW evaluieren und eine Fortschreibung vornehmen. Aber ich glaube, da finden wir über alle Fraktionen hinweg einen Konsens, damit wir dies für unser Land Baden-Würt temberg auch sehr wirtschaftlich entsprechend umsetzen kön nen.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach all den Beschlüssen, Anträgen, Kommen taren und Diskussionen der letzten Monate möchte ich für die CDU-Landtagsfraktion, aber auch als Vorsitzender des Innen ausschusses – bei größtem Respekt gegenüber Beschlüssen von Stadt- und Gemeinderäten sowie von Kreistagen – über die Angelegenheit „Auskreisung der Großen Kreisstadt Reut lingen und Erhebung zum Stadtkreis“ Folgendes abschließend bemerken.
Über die Erhebung einer Großen Kreisstadt zum Stadtkreis entscheidet zum einen nicht ein Stadt- oder Gemeinderat und zum anderen aber auch nicht ein Innenministerium. Nach un serer Verfassung und Gesetzgebung obliegt es letztlich allein dem Parlament, ob es einer entsprechenden Gesetzesvorlage zustimmt oder selbst eine Gesetzesinitiative ergreift, was auch einzelnen Fraktionen zusteht.
Deshalb, lieber Herr Kollege Stickelberger: Bei allem Wohl wollen verstehe ich die heute hervorgebrachten Krokodilsträ nen der SPD-Fraktion nicht. Denn wenn Ihnen die Sache so
eilig gewesen wäre, hätten Sie dies unter Ihrer eigenen Zu ständigkeit erledigen können, als Sie den Innenminister ge stellt haben.
Sie hätten aber auch heute dazu eine gut begründete Geset zesinitiative vorlegen können.
Aber beides, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht geschehen.
Aber wir sind nach umfassender, sehr sorgfältiger, pflichtbe wusster und gründlicher Prüfung und Abwägung der von der Stadt Reutlingen und dem Landkreis vorgetragenen Belange und nach einer ausgiebigen Anhörung und Erörterung der An gelegenheit im Innenausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass keine hinreichenden Gründe des öffentlichen Wohls vor liegen, an den derzeitigen grundsätzlichen Strukturen etwas zu verändern.
Deshalb haben wir auch keine Gesetzesinitiative dazu vorge legt und uns zu dem vorliegenden Entschließungsantrag ent schlossen. Dafür bitten wir alle Beteiligten um Verständnis.
Das bedeutet zugleich nicht, dass die Zusammenarbeit der bei den kommunalen Gebietskörperschaften nicht intensiviert und vor allem verbessert werden kann. So, wie wir zu Recht hier im Parlament den Föderalismus gegenüber dem Bund gewahrt wissen wollen, müssen wir auch den Städten, den Gemeinden und vor allem den Landkreisen das Vertrauen entgegenbrin gen, dass sie ihre ureigensten Anliegen untereinander regeln können, aber auch wollen.
Das Parlament bzw. der Gesetzgeber sollte dabei eigentlich nur tätig werden, wenn landesweite Strukturen verändert wer den müssen oder sonstige Gründe des öffentlichen Wohls dies erfordern.
Für die CDU-Landtagsfraktion stelle ich fest, dass wir derzeit solche Gründe und Belange nicht erkennen. Trotzdem ver schließen wir uns nicht einer weiter gehenden Regelung und Überlegungen, wie die kommunale Zusammenarbeit auf al len Ebenen in unserem Land erweitert und verbessert werden kann.
Abschließend deshalb meine Bitte – auch als ehemaliger Bür germeister und Kommunaler – an die Stadt und an den Land kreis: Ihr seid doch groß genug, diese Dinge untereinander zu regeln. Setzt euch doch zusammen an einen Tisch, und findet eine gute Lösung für die Bürger der Region!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir in zweiter Lesung die Gesetzent würfe der Fraktionen der FDP/DVP und der AfD
zur Änderung des Landesgebührengesetzes. Bereits in der ers ten Lesung wurde deutlich, warum die einbringenden Frakti onen eine entsprechende Änderung wollen, und darüber ha ben wir in diesem Haus auch schon breit diskutiert.
Eines möchte ich meinen Ausführungen voranstellen: Der CDU-Landtagsfraktion wäre es am liebsten, man brauchte sol che Waffenkontrollen in unserer Gesellschaft überhaupt nicht. Die Wahrheit ist leider – auch aufgrund der bedauernswerten Vorfälle – eine andere. Dies hat dazu geführt, dass solche Überprüfungen als notwendig erachtet werden und der Bun desgesetzgeber dies in das Gesetz geschrieben hat.
Mit der Ausführung des Gesetzes haben wir die Stadt- und Landkreise und die Großen Kreisstädte in unserem Land be auftragt. An diesen lag es, die entsprechenden Gebühren für die Kontrollen zu kalkulieren und festzusetzen. Aber es liegt auch in ihrer Entscheidung, ob und gegebenenfalls für welche Überprüfungen Gebühren erhoben werden.
Bei dieser Zuständigkeitskompetenz sollte es auch bleiben. Allerdings halten wir es schon für geboten, dass sich das Mi nisterium die unterschiedlichen und zum Teil weit auseinan derliegenden Gebührensätze im Land einmal ansieht
und diesbezüglich auch ein Gespräch mit den kommunalen Landesverbänden führt.
Wer aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den vorliegenden Gesetzentwürfen etwas anderes will, müsste dann ehrlicherweise schon dazusagen, dass man den Großen Kreisstädten, den Stadt- und Landkreisen ausfallende Gebüh renbestandteile durch allgemeine Steuermittel ersetzt. Sofern Kontrollen notwendig sind, fallen auch Personal- und Sach kosten an. Die müssen natürlich dann auch irgendwo in Rech nung gestellt werden.
Wer sich darüber hinaus einmal eine Gebührenordnung eines Landkreises anschaut, sieht sehr schnell, dass es gefühlte 1 000 Gebührentatbestände für alle Rechtsgebiete gibt.
Gebührentatbestände sind z. B. Genehmigungen jeglicher Art, Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Adressän derungen auf amtlichen Dokumenten, die Anerkennung als Wildtierschützer, die Erteilung von Jagdscheinen, der Verhal tenstest bei bestimmten Hundearten, die Genehmigung von Krankentransporten, die Überprüfung von Badeseen und Schwimmbädern, die Überprüfung von Wasserversorgungs anlagen, um nur einige wenige zu nennen.