Aber noch einmal: In der ersten Lesung wurde das klar dar gestellt. Wir haben in der letzten Woche im Landwirtschafts ausschuss sehr umfangreich und gut diskutiert. Wer sich die Beschlussempfehlung anschaut, erkennt: Da sind inhaltlich die Dinge wirklich gut abgehandelt wie selten in einer Be schlussempfehlung. Dafür auch den Kollegen aller Fraktio nen herzlichen Dank. Auch hier ist klar und deutlich, dass al les dafür spricht.
Meine Damen und Herren, aus den Antworten von FDP und SPD, die wir bundesweit eingeholt haben, ergibt sich Ähnli ches; es spricht alles dafür, dass wir sachlich richtig liegen. Ich meine, dass die Ausführungen – das will ich hier auch noch einmal wiederholen – des Präsidenten des Landesfische reiverbands Baden-Württemberg, unseres Kollegen von Eyb, vom 16. April noch einmal klar und deutlich hier angespro chen werden müssen. Denn er hat klar und deutlich gesagt, dass das Mindestalter sieben Jahre betragen sollte und dass das Nachtangelverbot aufgehoben werden sollte. Dem ist nichts hinzuzufügen. Da liegt er richtig. Denn die Angler, der Landkreistag und die anderen Beteiligten, bei denen wir eine Abfrage vorgenommen haben, insbesondere der Deutsche An gelfischerverband als Dachverband, der Tausende von Mit gliedern hat, haben dies alle bestätigt.
Meine Damen und Herren, alle, auch die CDU in diesem Haus – davon bin ich überzeugt –, sind dieser Meinung.
Das ist ein weiteres Beispiel, dass die Grünen hier in dieser Koalition die Hosen anhaben, wie Sie, Herr Kollege Stoch, heute Morgen schon gesagt haben.
Was wir wollen, ist klar. Das hat Herr Gall gerade noch ein mal dargelegt. Auch eine Absenkung des Mindestalters ist ge rechtfertigt.
Ich darf darauf hinweisen, was der Dachverband, der Deut sche Angelfischerverband, dazu gesagt hat. Er ging auf die Regelungen zur Fischereiausübung durch Kinder und Jugend liche in den 16 Bundesländern ein. Kollege Pix, wir müssen das einmal abklären. Aus dem, was in der Stellungnahme des Deutschen Angelfischerverbands vom 9. Juni 2017 aufgear beitet wurde, geht ganz klar hervor: Die Regelungen zur Fi schereiausübung durch Kinder und Jugendliche sind in den 16 Bundesländern unterschiedlich. Dabei bieten fast alle Bun
In Baden-Württemberg beträgt das Mindestalter zehn Jahre, in Bayern gibt es kein Mindestalter, in Berlin gibt es kein Min destalter, in Brandenburg beträgt das Mindestalter sieben bzw. acht Jahre, in Bremen gibt es kein Mindestalter, in Hessen gibt es kein Mindestalter, in Hamburg gibt es kein Mindestalter. Ich könnte es noch weiter ausführen. Es sind eigentlich über all vergleichbare Regelungen. Am besten gefällt mir das, was in Reinland-Pfalz – fünf Jahre rot-grün regiert, jetzt von einer Ampelkoalition – festgelegt ist. Dort gilt ein Mindestalter von sieben Jahren – wie wir es in unserem Gesetzentwurf vorge sehen haben –, und zwar in Begleitung eines erwachsenen Fi schereiausübungsberechtigten. Das müssen wir abklären. Ich weiß es nicht. Vielleicht ist das Ministerium kundiger.
Ich gehe davon aus, dass der deutsche Dachverband, der uns dies vor wenigen Wochen mitgeteilt hat, nicht falsch liegt.
Ich will noch darauf hinweisen, meine Damen und Herren, dass ein Punkt überhaupt nicht berücksichtigt wird, nämlich dass es, wenn man die Kinder erst mit zehn Jahren heranführt, zu spät ist. Bis dahin haben sie sich für eine andere Freizeit gestaltung entschieden. Die Kinder sind dann nicht mehr da für offen.
Ich gehe jetzt noch kurz darauf ein, was der Landkreistag da zu sagt. In der Anhörung zum Gesetzentwurf der FDP/DVPFraktion äußerte der Landkreistag:
Deshalb bestehen keine Bedenken, wenn er auch ab diesem Alter, unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischein inhabers, der Fischerei nachgeht.
Um das Recht innerhalb der Bundesrepublik zu verein heitlichen und den Gestaltungsspielraum des Alltags durch Gebote/Verbote zu entzerren, wird die Streichung des § 44 Abs. 1 Nr. 11 FischG befürwortet.
Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren: In den 15 an deren Bundesländern wird es so gehandhabt, wie wir es in un serem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben. Dafür spricht der Sachverstand, dafür spricht die Praxis,
die Verbände sprechen sich dafür aus, der Landkreistag spricht sich dafür aus. Alle Fraktionen bis auf die grünen Ideologen sind eigentlich unserer Meinung, auch wenn sie es nicht zu geben, meine Damen und Herren hier im Haus.
Daher ist es erforderlich, die Beschlussempfehlung, wie sie Ihnen vorliegt, abzulehnen und unserem Gesetzentwurf zuzu stimmen.
(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ach komm! – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Jetzt geht es ans Eingemach te!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fischerei ist für das Land Baden-Württemberg ein wichtiger und verlässlicher Partner beim Gewässerschutz und bei der Pflege der Pflanzen- und Tierwelt. Es geht um ei ne Freizeitbeschäftigung, die wir alle sehr begrüßen, aber es geht auch um ein Hobby mit einem echten Mehrwert für Tier und Natur – im Interesse des Naturschutzes.
Hierfür will ich mich zunächst einmal bei allen Fischerinnen und Fischern und den Anglern und Anglerinnen als Hobby angler ganz herzlich bedanken,
weil sie mehr leisten als einfach nur einem Hobby nachzuge hen: Sie leisten einen aktiven Beitrag zur Gewässerökologie und Gewässerpflege, ohne die die Beschattung und Verlich
tung der Gewässer, die Fische notwendigerweise brauchen, gar nicht möglich wäre. Die Gewässer würden zuwachsen. Das kann nicht im Interesse der Gewässerökologen sein. Sie ersparen damit dem Land und den Unterhaltungsträgern, je nachdem, ob es Gewässer erster oder zweiter Ordnung sind, auch viel Geld.