tung der Gewässer, die Fische notwendigerweise brauchen, gar nicht möglich wäre. Die Gewässer würden zuwachsen. Das kann nicht im Interesse der Gewässerökologen sein. Sie ersparen damit dem Land und den Unterhaltungsträgern, je nachdem, ob es Gewässer erster oder zweiter Ordnung sind, auch viel Geld.
Herzlichen Dank allen, die sich ehrenamtlich für die Fische und für die Gewässer, in denen sie sich befinden, einsetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ein Jahr nach der Ersten Beratung sehe ich für den Gesetzentwurf immer noch eher eine politische als eine sachliche Motivation. Der Antrag auf namentliche Abstimmung unterstreicht das noch einmal.
Im Kern geht es um zwei Aspekte. Zum einen sollen Jugend liche den Jugendfischereischein bereits mit sieben Jahren er werben können – derzeit beträgt das Mindestalter zehn Jahre –, zum anderen sollen die Einschränkungen beim Angeln wäh rend der Nacht aufgehoben werden.
Was die Themenkomplexe Nachtangeln und Jugendfische reischein betrifft, so muss man diese – das sage ich ganz of fen – differenziert betrachten. Ich glaube, da muss man wei ter diskutieren, was sinnvoll ist. Die Anregung nehme ich ein fach als Material zunächst einmal mit. Wir werden mit den Fi schereiverbänden noch einmal darüber sprechen sowie auch innerhalb der Koalition.
Lieber Herr Gall, ich muss Ihnen ja wohl keinen Grundkurs in Politik geben, wie eine Koalition funktioniert.
Es gibt eine Drucksache aus dem Jahr 2011, Drucksache 15/855, ein Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg“.
Die Landesregierung hat damals unter Ziffer 2 gesagt – das war der wesentliche Inhalt; ich zitiere –:
Das Mindestalter zur Erlangung eines Jugendfische reischeins soll auf sieben Jahre herabgesetzt werden.
Da waren Sie als Regierungsmitglied dafür und haben das im Kabinett verabschiedet, dem Landtag zugeleitet. Es gibt noch einige andere Bestimmungen dieses Gesetzes.
Interessanterweise war es dann so: Der Landtag hat – jeden falls mehrheitlich – genau diese Ziffer 2, nämlich das Begeh ren, das Gesetz zu ändern, vermutlich sogar gegen die Stim men der Union abgelehnt – die eigene Regierungsvorlage –, mit den Stimmen von SPD und Grünen.
(Abg. Thomas Dörflinger CDU: Hört, hört! – Abg. Andreas Stoch SPD: Da waren Sie doch Fraktions vorsitzender! Das müssen Sie doch wissen!)
(Vereinzelt Beifall – Abg. Reinhold Gall SPD: Ihr habt vor vier Wochen noch die „Ehe für alle“ abge lehnt!)
Damit zum Nachtangelverbot. Das Nachtangelverbot sehe ich schon anders, und das zeigt mir auch, wie sehr der Antrag der FDP/DVP politisch motiviert ist. Ein solch umstrittenes The ma wie das Nachtangeln mit der Jugendarbeit und der Nach wuchsgewinnung zu kombinieren ist schon bemerkenswert wagemutig.
Hier halte ich es für richtig, noch einmal die Randbedingun gen in den Blick zu nehmen. Unsere Fachleute aus der Fische reiverwaltung und aus der Naturschutzverwaltung haben re gelmäßig darauf hingewiesen, dass es gute Gründe geben kann, an Gewässern auf das Angeln während der Nachtzeit zu verzichten. Es ist im Moment bekanntlich so geregelt, dass bestimmte Fische wie Wels und Aale bis Mitternacht bzw. während der Sommerzeit bis 1 Uhr geangelt werden dürfen. Grundsätzlich steht damit im Sommer theoretisch ein Zeit raum von 18 Stunden zur Verfügung, in dem geangelt werden kann. Auch während der Wintermonate sind es immer noch zehn Stunden. Das scheint meines Erachtens ausreichend zu sein. Auch in Bezug auf Kontrollmöglichkeiten durch Staats organe ist das Nachtangeln nur wenig förderlich. Das gilt so wohl für die staatlichen als auch für die ehrenamtlichen Kon trolleure.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in allen anderen Be reichen fordern Grundeigentümer der Land- und Forstwirt schaft, Jäger – also Nutzer –, dass wir das freie Betretungs recht der Natur beschränken und nicht weiter ausweiten. Das können wir nicht mehr, weil das freie Betretungsrecht gene rell gilt, und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Dort sollten wir jetzt eigentlich das Betreten im Wald ein schränken – so sagen die Nutzerverbände – und nicht weiter hin den Wald Tag und Nacht nicht nur auf den Wegen, son dern generell offen halten. Das betrifft auch die Feldflur. Hier steht jetzt die Forderung der FDP/DVP-Fraktion entgegen den Eigentümerinteressen
und auch entgegen lang gehegten überwiegenden Meinungen und Interessen der Nutzer. Denn auch die Nutzer innerhalb des Landesfischereiverbands haben dies in früheren Jahren sehr differenziert betrachtet. Auch der Landesfischereibeirat hat in seiner Sitzung vor einiger Zeit nur mit einer knappen Mehrheit dafür votiert, das Nachtangelverbot zu streichen, zu canceln. Es gibt also gewichtige Argumente für die Beibehal
Damit ist es auch keine Frage, Herr Kollege Herre – – Da muss ich schon sagen, ich bin etwas erstaunt. Das hat doch mit Konservatismus etc. überhaupt nichts zu tun, null und nichts. Sie haben gefragt, mit welchen Werten die CDU Wah len gewonnen hat. Also, mit Ihren Werten nicht,
und mit Ihren Werten wollen wir auch gar keine gewinnen – jedenfalls nicht so, wie Sie sie formulieren; um das einmal klar zu sagen.
Wir haben in der Vergangenheit deshalb Wahlen gewonnen – und so wollen wir sie auch wieder gewinnen –, weil wir mit Sachargumenten kamen
und nicht so populistisch argumentiert haben, da, von wo es gerade am lautesten tönt und wo gerade die lautesten Stim men auftauchen.
Herr Minister, das hört sich gerade so an, als seien die Angler Krawallmacher am Wasser. Ich will hier einmal klar und deutlich sagen: Die Ang ler verhalten sich – bis auf vielleicht, wie überall, den einen oder anderen, der daneben liegt – in der Summe einfach vor bildlich am Wasser.
Meine Frage: Eigentum heißt im Jagdrecht Eigentum, und es heißt auch im Fischereirecht Eigentum. Das heißt: Derjenige, der die Angelkarte vergibt – ob es die Stadt, die Kommune, der Private, der Förster ist oder wer auch immer, dem das Ge wässer gehört –, kann jederzeit sagen: Bei mir wird bis 14:33 Uhr oder 20:55 Uhr gefischt. Er ist nicht daran gebunden, dass er in der Nacht fischen lassen muss. Deshalb ist es auch ein Stück Eigentumsrecht, das dadurch überhaupt nicht berührt ist. Trifft das zu?
Moment, Moment! Herr Kollege Bullinger, die erste Unter stellung, die Sie vorgenommen haben, noch bevor Sie die Fra ge gestellt haben, weise ich zurück.
Sie haben mir unterstellt, ich hätte gesagt, Angler seien des Nachts per se Ruhestörer und Krawallmacher.
So haben Sie es gesagt. Der Duktus ist das Entscheidende; das ist politisch auch durchaus geschickt. Aber ich sage ganz klar: Ich weise das zurück, weil es nicht stimmt.