Protokoll der Sitzung vom 20.07.2017

Dieses gezielte Vorgehen ist zweckmäßiger, als wenn alle Be hörden die Automaten in ihrem Überwachungsgebiet kontrol lieren und dann Kontakt zu den Aufstellern aufnehmen. Wir verfolgen hier das sogenannte Flaschenhalsprinzip. Da nimmt man mit einem Automatenunternehmer Kontakt auf und klärt mit ihm, wie er den Gesetzeswillen flächenhaft gewährleisten will.

Im Übrigen ist das Verbraucherschutzministerium der Auffas sung, dass die erforderlichen Warnhinweise bei Automaten ohne Umbauten auf den Automaten angebracht werden kön nen, also durch einen Aufkleber. Das ist, denke ich, eine sehr praktikable Vorgehensweise. So tragen die Automaten derzeit bereits verkleinerte Abbildungen der tatsächlichen Ver brauchsverpackung, bislang allerdings ohne Warnhinweis. Es kommt dann natürlich auch auf die Verhältnismäßigkeit an. Da sollte der gesunde Menschenverstand zum Tragen kom men. Es sollte also nicht so sein, dass ein so kleiner Hinweis auf einem Riesenautomaten ist, sondern der Aufkleber sollte eine wahrnehmbare Größe haben.

Zu Ihrer zweiten Frage kann ich noch dazusagen, dass Maß nahmen und Sanktionen bei Verstößen konsequent durchge führt werden. Die unteren Tabaküberwachungsbehörden sind dazu angehalten, im Rahmen einer risikoorientierten Routi nekontrolle auch Kontrollen des Angebots an Tabakerzeug nissen bei der Abgabe an Verbraucher mit in den Blick zu neh men, also zu überprüfen. Das ist beispielsweise in Tankstel len, in Supermarktfilialen oder in Tabakläden der Fall. Sollte das Kontrollpersonal dabei Verstöße feststellen, wird es mit verwaltungsrechtlichen Maßnahmen reagieren. Dann wird es z. B. anordnen, die Vorsteckkarten ganz speziell im Regal zu entfernen oder Schockbilder auf Ausgabeautomaten im Kas senbereich anzubringen.

Bei Filialen von Handelsketten, bei denen das Angebot in den Filialen zentral gesteuert wird – beispielhaft nenne ich die Handelskette Rewe; diese hat ihren Sitz, glaube ich, in Köln –, muss man zentral besprechen, wie sie das in allen ihren Ge schäften durchsetzen. Auch hier gilt wieder das sogenannte Flaschenhalsprinzip, das besagt, dass man dort hingeht, wo die Verantwortung angesiedelt ist. Die zuständigen Überwa chungsbehörden werden dann vor Ort darüber informiert, was in den Zentralen vereinbart wurde, und können dann die not wendigen Verwaltungsmaßnahmen treffen.

Dies soll jetzt eine flächendeckende Wirkung ermöglichen und nicht nur einen Einzelfall ordnen.

Als weitere Konsequenz und Sanktionierung sind Bußgelder möglich. Da gibt es dann eine Von-bis-Spanne. Ich glaube, auch hier muss sich die Behörde daran orientieren, wie groß der Marktanteil des Unternehmens ist.

Im Übrigen glaube ich, dass die unterschiedlichen Interessen lagen der Marktteilnehmer funktioniert haben. Es gibt eine In itiative von Menschen, die gegen das Rauchen sind – sie nennt sich „Rauchfrei“ –, und diese hat sich mit dem Zentralverband der Zigarettenindustrie angelegt und hat durchgesetzt, dass diese Warnung direkt am Point of Sale – also dort, wo gekauft wird – vorhanden sein muss.

Wir haben – das sage ich jetzt auch noch – natürlich noch kei ne große Erfahrung, weil ja die zweite Änderung erst am 12. Mai 2017 gekommen ist. Ich sage Ihnen gern zu, dass wir am Jahresende evaluieren wollen. Das heißt: Wir schicken jetzt nicht unsere Lebensmittelkontrolleure ganz gezielt in Be zug auf Tabak los, sondern es wird natürlich versucht, auch andere Kontrollgänge mit zu erledigen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert.

Frau Staatssekretä rin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Bei den Vorsteckkar ten bin ich voll und ganz bei Ihnen. Das geht nicht. Und dass man den gesunden Menschenverstand walten lassen soll, auch dazu haben Sie volle Zustimmung. Allerdings frage ich mich, ob bei diesem Bundesratsbeschluss schon die eine oder ande re Gehirnzelle weggeraucht war. Denn man hat da Folgendes beschlossen – ich zitiere den betreffenden Paragrafen –:

Die gesundheitsbezogenen Warnhinweise... dürfen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens, einschließlich des An bietens zum Verkauf, nicht teilweise oder vollständig ver deckt oder getrennt werden;...

Jetzt habe ich mir, da ich mein Lebtag noch nie geraucht ha be – mir geht es nur darum, wie man kontrolliert –, einmal ei ne solche Schachtel besorgt. Darauf befindet sich auf der Vor der- und auf der Rückseite und jeweils seitlich ein Warnhin weis. Wenn jetzt ein Kontrolleur das Gesetz anwendet – das ist ja im Bundesrat mit Zustimmung auch von Baden-Würt temberg beschlossen worden –, müsste er ja sagen: alle ge sundheitsbezogenen Warnhinweise. Wenn etwas im Regal steht, sind mindestens zwei bis drei zugedeckt.

Ich verstehe, dass das mit den Vorsteckkarten nicht gehen kann. Aber ich bitte, dass man da darauf hinwirkt, denn ir gendwie muss man das Ganze ja anbieten. Es darf nicht sein, dass in einer Region anders bewertet wird als in einer ande ren.

Deshalb möchte ich das Ministerium bitten, Frau Gurr-Hirsch, vielleicht mit ein paar Beispielen voranzugehen, was denn ein solcher Aufkleber ist. Sie wissen, dass diese Bilder jährlich gewechselt werden müssen. Da gibt es eine Datenbank von der EU. Die Frage ist, wie man damit umgehen will, damit wir in den verschiedenen Regionen nachher nicht unterschied liche Überprüfungen, unterschiedliche Strafmaßnahmen und auch einen unterschiedlichen Verbraucherschutz – das soll ja auch nicht der Fall sein – haben. Da möchte ich das Ministe rium bitten, voranzugehen, und ich frage, ob Sie das unter stützen, dass man mit ein paar Beispielen das Ganze standar disiert.

Es ist gewähr leistet, dass im Rahmen einer normalen Unterweisung der Le bensmittelkontrolleure eine Schulung stattfindet, sodass im Land einheitlich vorgegangen wird. Im Übrigen habe ich nachgelesen, dass 65 % einer Verpackung solche Hinweise, solche Schockbilder enthalten müssen. Das hat die EU so vor gegeben. Das, was Sie jetzt vorgelesen haben, betraf in erster Linie das Verdecken durch Vorsteckbilder, die natürlich alles verbergen.

Ich glaube kaum, dass jemand bis jetzt im Vollzug auf die Idee gekommen ist, zu prüfen, ob auch noch die seitlich angebrach ten Hinweise als sichtbar zu definieren sind. Da wird schon, meine ich, mit dem gesunden Menschenverstand vorgegan gen.

Jetzt hat Herr Abg. Gall das Wort.

Frau Staatssekretärin, Sie hatten in Ihren Ausführungen deutlich gemacht, dass zur Umsetzung der Tabakerzeugnisverordnung auch Kontrollen vor Ort not wendig sind. Sehen Sie die unteren Tabaküberwachungsbe hörden personell und finanziell ausreichend in der Lage, die se Kontrollen durchzuführen?

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Die unteren Ver waltungsbehörden im Lebensmittelrecht sind ja in der vergan genen Legislaturperiode sehr gut ausgestattet worden. Viel leicht wollten Sie das hören.

(Beifall der Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE)

Wir haben eher das Problem, dass auf der nachgeordneten Ebene, wo dann all die Proben, die genommen werden, unter sucht werden müssen, nicht genug Personal zur Verfügung steht. Sind Sie damit einverstanden?

(Abg. Reinhold Gall SPD: Sehr!)

Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Frey.

Frau Staatssekretärin, herzlichen Dank für die sachliche und ausführliche Beantwortung der beiden Fragen. Aber im Hinblick auf die Frage b würde mich noch interessieren, was die Sanktionsmöglichkeiten betrifft, inwieweit ein Monitoring stattfindet und inwieweit das Land die unteren Verwaltungsbehörden dahin gehend berät und im Auge behält, ob das Personal auch sachgerecht eingesetzt wird und ob die Entwicklung vom letzten Jahr bis in die kommen den Jahre, bis die Evaluation dann ausgewertet ist, auch ver folgt wird. Wie können wir vonseiten des Landes nachvoll ziehen, dass dieser Kontrollmechanismus, der vorgesehen ist, tatsächlich so ausgeübt wird?

Wir haben ja jährlich einen Lebensmittelkontrollbericht, und für diesen müssen die unteren Kontrollbehörden auf Landratsamtsebe ne zu den einzelnen Kontrollen berichten – auch dazu, inwie fern Verstöße festgestellt und Ordnungsgelder verhängt wur den.

Aber es gilt, was ich bereits gesagt habe, nämlich dass immer relationsbezogen reagiert werden muss. Einen großen Auto matenaufsteller, der zwei Landkreise bedient, muss ich, wenn er den Anordnungen nicht folgt und die Deklaration mit den Schockbildern nicht vollzieht, anders angehen, als wenn ei ner nur in zwei kleineren Gemeinden Automaten aufstellt und gerügt werden muss. Der bekommt eine andere Summe auf gedrückt als jemand, der einen größeren Aufschlag hat.

Selbstverständlich wird evaluiert, aber im Moment gibt es eben noch nichts zu berichten, weil erst seit wenigen Wochen hier untersucht wird, und zwar nicht in einer solchen Massi vität, dass die Lebensmittelkontrolle jetzt nur dieses Thema im Blick hat.

Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Dürr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Gurr-Hirsch, danke für die Ausführungen. Es erstaunt mich immer wieder, was für Kontrollbehörden wir alles haben. Wir haben eine untere Tabakkontrollbehörde, und wahrscheinlich haben wir auch noch eine obere Tabakkontrollbehörde.

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren: Was kos tet uns diese ganze Sache, und wird das mit der Tabaksteuer oder etwas Ähnlichem gegengerechnet? Aber ich meine, die Tabaksteuer ist eine Bundessteuer. Woher bekommen wir das Geld für diese Aufgaben?

Zunächst wäre ich, wenn ich Sie wäre, als Politiker sehr glücklich, dass wir in Deutschland eine, so möchte ich sagen, solch vorbildliche Lebensmittelkontrolle haben.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

Gehen Sie einmal in andere Länder. Es wurde ja auch in der Diskussion dieser Tage immer wieder deutlich, dass die Ge sundheit ein hohes Gut ist.

Es geht auch um die Verlässlichkeit in einer Marktwirtschaft. Man muss sich darauf verlassen können, dass die Produkte, die angeboten werden, sicher sind. Das gilt vor allem für die jenigen Produkte, die der Mensch durch das Essen selbst zu sich nimmt oder die er an seinen Körper heranlässt. Das sind die sogenannten Bedarfsgegenstände.

Es geht bei Kontrollen aber auch darum, festzustellen, ob Din ge sicher sind. Dazu braucht man Apparate. Das ist auch eine Stärke der Wirtschaft in unserem Land. Wenn in Deutschland etwas RAL- oder GS-geprüft ist, hat das einen Wert. Sie kön nen bei mir überhaupt keine Irritation feststellen, dass dies Geld kostet. Man kann es übertreiben; das tun wir sicher nicht. Ich denke, wir sind in Baden-Württemberg unserer Verant wortung gerecht geworden und haben die Verhältnismäßig keit gewahrt.

Zu der oberen Kontrollbehörde darf ich Ihnen gern eine Ein ladung aussprechen. Das sind die sogenannten CVUAs, die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter. Es gibt sie an vier Standorten: in Fellbach – ein ganz großes Amt –, in Frei burg, in Karlsruhe und in Sigmaringen. Sie alle haben unter schiedliche Aufgaben.

Was den Tabak angeht, gibt es in Sigmaringen eine europäi sche Stelle, bei der der Tabak als solcher, bevor er verpackt wird, kontrolliert wird. Das gilt auch für tabakähnliche Pro dukte wie das Zeug, das in die Shishas hineinkommt. Das wird alles bei uns kontrolliert, und das ist gut so.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Vielen Dank. – Haben Sie ei ne Zusatzfrage? – Moment!

(Abg. Klaus Dürr AfD: Ich habe nur gefragt, was es kostet!)

Das kann ich Ih nen im Einzelnen nicht sagen. Da sind in erster Linie Perso nalstellen und sehr, sehr teure Apparate anzuführen. Wenn Sie z. B. gentechnische Anteile in Freiburg untersuchen wollen, brauchen Sie effiziente Apparaturen. Die sind im Übrigen von der EU auch gelobt worden. Das sind sogenannte Referenz labore. Das heißt, die sind „state of the art“, also wirklich vor bildlich.

(Abg. Dr. Patrick Rapp CDU: Ein Blick in den Haus halt reicht!)

Ja, im Übrigen können Sie so etwas im Haushalt nachvoll ziehen.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu dieser Anfrage unter Ziffer 4. Da mit ist die Behandlung dieser Mündlichen Anfrage erledigt.

Damit ist die Zeit von 60 Minuten für die Fragestunde bis auf eine Minute ausgeschöpft. Deshalb rufe ich aus Zeitgründen die weiteren Fragen nicht mehr auf. Die Mündlichen Anfra gen unter den Ziffern 5 bis 13 der Drucksache 16/2289 kön nen, wie gesagt, aus Zeitgründen von der Regierung nicht mehr mündlich beantwortet werden.

(Abg. Anton Baron AfD: Schade!)

Wenn die Fragesteller und Fragestellerinnen damit einverstan den sind, werden die Mündlichen Anfragen schriftlich beant wortet und mit dieser Antwort in das Sitzungsprotokoll auf genommen. – Vielen Dank.

Damit ist Punkt 4 unserer Tagesordnung erledigt.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – V e r b a n d s k l a g e d e s B u n d e s f ü r U m w e l t u n d N a t u r s c h u t z D e u t s c h l a n d i n S a c h e n „ W i n d p a r k L a n g e n b u r g “