Protokoll der Sitzung vom 20.07.2017

(Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Deshalb, lieber Kollege Röhm, ist dieser Tag nicht nur für Sie, sondern besonders auch für die Grünen ein besonderer Tag.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Das Wort für die CDU-Frak tion erteile ich Frau Abg. Felder.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetz entwurf der Landesregierung zur Änderung des Privatschul gesetzes leisten wir einen elementaren Beitrag, um das Bil dungsangebot in unserem Land weiter auszubauen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Wir leisten erstens einen Beitrag zur Wahlfreiheit, weil wir begrüßen, dass es in Baden-Württemberg eine Vielfalt des Bil dungsangebots gibt. Haupt- und Werkrealschulen, Gemein schaftsschulen, Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, In ternate und Schulen in freier und in kirchlicher Trägerschaft – diese Pluralität steht für eine Bildungslandschaft, in der je des Kind, jeder Jugendliche die für seine Situation passgenaue Schule finden kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Wir respektieren mit diesem Gesetz zweitens die Qualität der Bildungsarbeit, die an den Schulen in freier Trägerschaft er bracht wird. Privatschulen tragen nicht den Stempel des Eli tären, sondern des Besonderen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Sie sind nicht privat im Sinne von Staatsferne, sondern frei, ihre eigenen Akzente und Angebote zu setzen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. An drea Lindlohr GRÜNE)

Meine Damen und Herren, so wollen wir das, und so ist es auch im Koalitionsvertrag vereinbart.

Drittens gehen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Weg der Gleichbehandlung. Wir stellen die Privatschulen auf eine verlässliche, planbare und ausreichende finanzielle Grund lage.

Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.

So steht es wörtlich in unserer Landesverfassung. Dieses Ge bot setzen wir um und erhöhen die Grundförderung für alle freien Schulen auf 80 %. Ja, das belastet den Landeshaushalt zusätzlich mit rund 15 Millionen €. Aber es ist Geld, das den Schulen für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe zur Verfügung steht.

Eine freie Schule als Ersatz für eine öffentliche Schule muss allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von den wirt schaftlichen Verhältnissen der Eltern offenstehen. Denn Chan cen ermöglichen heißt Zugang schaffen. Auch diesen Grund satz, der uns, der CDU-Fraktion, besonders wichtig ist, sehen wir im vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt durch einen Ausgleichsanspruch, der mit bis zu 50 Millionen € im Lan deshaushalt abgedeckt wird und bei 90 % der Kosten gede ckelt ist. Auch das ist richtig. Denn mit den maximal 10 % Ei genleistungsanteil betonen die Schulen ihre Eigenständigkeit und haben einen eigenen Anreiz, Leistung zu erbringen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ein gutes Argu ment!)

Das ist ein fairer Verhandlungserfolg und respektiert die Kos ten, die der Staat ohnehin hätte.

Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir also einen großen Schritt auf die Privatschulen im Land zu. Prozesse und Konflikte, jah relange Ungewissheit über die Finanzierung, jahrelanges Hint anstellen werden jetzt beendet und durch ein partnerschaftli ches und kooperatives Miteinander abgelöst, weil wir aner kennen, dass hier gute Bildungsarbeit geleistet wird, weil wir Vielfalt im Angebot haben wollen, frei von Ideologie, aber nicht frei von Idealen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetzentwurf fol gen wir auch den Leitlinien der Rechtsprechung und lösen ein, was im Urteil des Verfassungsgerichtshofs angelegt ist. Bil dung verträgt keine Eindimensionalität, wenn sie die Schüle rinnen und Schüler in unserem Land auf die Pluralität der Welt vorbereiten soll. Bildung braucht ganz spezifische Antworten auf die unterschiedlichen Begabungen und Neigungen. Das ist der Mehrwert der freien und privaten Schulen.

Natürlich geht es bei diesem Gesetz auch um Geld, um Mehr kosten für den Landeshaushalt. Aber in erster Linie geht es um Vertrauen, dass die Privatschulen eine hervorragende Ar beit leisten und für die Kinder und Jugendlichen den Bildungs auftrag individuell und passend umsetzen.

Ja, diesem Gesetzentwurf gingen lange und zähe, aber immer konstruktive und von dem genannten Vertrauen getragene Ge spräche mit den beteiligten Verbänden voraus. Die beteiligten Ministerien, der Bildungsausschuss, aber auch die Kultusmi nisterin persönlich haben sich intensiv eingebracht, Argumen te ausgetauscht und Zielsetzungen beraten. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Dieses Gesetz ist nichts weniger als ein Meilenstein in der Bildungspolitik unseres Landes.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Gestatten Sie mir abschließend die Bemerkung, dass ich da von ausgehe, dass auch das Sozialministerium für die in sei nem Zuständigkeitsbereich liegenden Schulen – etwa die für Physiotherapie – die Grundzüge des Gesetzentwurfs über nimmt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich wünsche dem Gesetzentwurf konstruktive Beratungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Sandra Boser GRÜNE)

Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Balzer das Wort.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jetzt wollen wir ein Lob hören, uneingeschränkt!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete! Stärkung der Vielfalt, die viel fältige Bildungslandschaft, Schulen, in denen auf die tatsäch lichen Stärken der Kinder und Jugendlichen besonders einge gangen wird, durchaus Elitenförderung und Bildung der Schwächeren – wir begrüßen die hier beabsichtigte Stärkung der Privatschulen. Nicht nur reden, sondern Gutes tun, das un terstützt die Alternative für Deutschland, das unterstützen wir immer – eine Politik, die für unser Land nützlich ist. Wir sind für eine starke und freiheitliche Innovationskultur statt der An häufung von Verboten.

Gestern war in den Reden zur Mobilität ein starker Schwer punkt bei den Verboten festzustellen. Das Positive haben wir heute hier: eine Änderung der Privatschulfinanzierung, die si chere Finanzierung. Dies bedeutet Planungssicherheit für die Privatschulen. Wir begrüßen die gesetzliche Festlegung der Sätze auf 80 % nach dem Bruttokostenmodell.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Wir begrüßen auch die Weiterentwicklung des Bruttokosten modells, damit sich die Privatschulfinanzierung an den tat sächlichen Kosten orientieren kann.

Zunächst aber Grundsätzliches: fünf DIN-A-4-Seiten neuer Gesetzestext, dazu die Rechtsverordnung. Regelmäßig wird im Wahlkampf Bürokratieabbau versprochen. US-Präsident Trump sagte: „Für eine neue müssen zwei alte Verordnungen fallen.“ Ich weiß, den mögen Sie natürlich nicht –

(Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD)

trotzdem ein Gedanke, der an dieser Stelle sicher richtig ist.

Die vorgesehenen Gesetzesänderungen schließen alle beruf lichen Schulen vom Ausgleichsanspruch nach Artikel 14 Ab satz 2 der Landesverfassung für den Fall, dass kein Schulgeld erhoben wird, aus. Das ist nicht gut, das ist ungünstig.

Wir wollen gerade die praxisnahe, beruflich orientierte Schu le stärken. Die beruflichen Schulen als Gegensatz zu den all gemeinbildenden Schulen zu sehen entspricht nicht mehr der Realität. Wir wissen, dass inzwischen über ein Drittel eines Jahrgangs an staatlichen beruflichen Gymnasien das Abitur macht. Frau Ministerin, zentrales Thema der KMK ist in die sem Jahr die berufliche Bildung. Dort könnte man in diese Richtung weiterdenken – also: Nachbesserungsbedarf.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Wir sprechen uns für die Weiterentwicklung des Bruttokos tenmodells aus. Die Nachmittagsbetreuung und die Ganztags schulen müssen prozentual zur Inanspruchnahme ebenfalls in das Bruttokostenmodell einbezogen werden. Sie wissen, grundsätzlich bin ich kein Befürworter der Ganztagsschule, aber über die regionalen Notwendigkeiten haben wir schon gesprochen. Aus diesem Grund müssen die Ganztagsschulen in die Berechnungen einbezogen werden. Ganz einfach: Wenn 70 % der Kinder beispielsweise das Ganztagsangebot nutzen, dann sollten auch 70 % in die Berechnung nach dem Brutto kostenmodell einbezogen werden.

Die Einführung einer Berichtspflicht anspruchsberechtigter Schulen nach § 17 Absatz 2, die Höhe ihrer Eigenleistungen alle zwei Jahre gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde offenzulegen, halten wir fast schon für eine Misstrauenserklä rung, also ebenso für überdenkenswert. Das ist mit einem enormen Aufwand verbunden, gerade dann – das ist vorhin angesprochen worden –, wenn die Eigenleistungen der Schu len auf einer hohen Zahl von ehrenamtlich geleisteten Arbeits stunden beruhen. Grundsätzlich sollte eine Berichtspflicht nur für die Schulen gelten, die einen Anspruch auf Schulgeldaus gleich auch wirklich erheben.

Meine Damen und Herren, woher stammen die restlichen Mit tel, die 10 % nach dem Bruttokostenmodell, wenn die Schu le kein Schulgeld erhebt? In den Stellungnahmen treten hier unterschiedliche Auffassungen zutage,

(Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

was in diesem Fall Eigenleistungen der Schule sind. Nach Auffassung des Kultusministeriums können dies Spenden oder Solidarleistungen innerhalb eines Bundes vergleichbarer Schulen oder aber Einnahmen aus kostenpflichtigen Zusatz angeboten sein. Wie soll das funktionieren? Soll der reguläre Schulbetrieb über kostenpflichtige Zusatzangebote querfinan ziert werden? Über Sprach- und Sportangebote, über Haus aufgabenbetreuung oder individuellen Musikunterricht sollen Einnahmen in Höhe von 10 % der Bruttokosten generiert wer den. Ich weiß, wir sind hier in der ersten Lesung; es kann al so noch nachgebessert werden.

Bekanntlich sind die Honorare für die Nachmittagsbetreuung oder den Musikunterricht traditionell eher niedrig. Die Ar beitsgemeinschaft Freier Schulen interpretiert diesen Passus dann auch dahin gehend, dass dieser Schulgeldverzicht nur ein Verzicht entsprechend 10 % der Bruttokosten sein kann, die Schulen aber weiterhin Schulgeld erheben dürfen, entspre chend den restlichen 10 %. Wenn dies so mit der Arbeitsge meinschaft Freier Schulen besprochen wurde, warum hat man es dann nicht im Gesetz fixiert? Wir sollten kein Gesetz ver abschieden, bei dem solche Interpretationsunterschiede zu be merken sind.

Das Konzept des vollständigen oder teilweisen Schulgeldver zichts könnte überarbeitet werden, um unnötiges Konfliktpo tenzial zu beseitigen.

Ein letzter Punkt: Der Verband PHYSIO DEUTSCHLAND beklagt, dass die Kopfsätze an denen der übrigen Berufskol legs ausgerichtet sind, für den speziellen Bedarf der Physio therapieschulen allerdings nicht ausreichend sind. In Anbe tracht der Tatsache, dass dies ein großes und aufgrund der im

Durchschnitt älter werdenden Menschen wahrscheinlich stark wachsendes Berufsfeld ist, erscheint mir der verzeichnete Kostendeckungsgrad von 57 % durchaus korrekturbedürftig. Die Physiotherapieschulen sollten in § 18 Absatz 2 eine ge sonderte Ausweisung erfahren.