Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es gibt allerdings zwei Begehren. Herr Abg. Klos möchte eine persönliche Er klärung nach § 82 der Geschäftsordnung abgeben. Danach möchte Frau Abg. Dr. Baum dies ebenfalls tun. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie persönliche Erklärungen nur abgeben kön nen, wenn sie die Zurückweisung eines persönlichen Angriffs oder die Berichtigung einer unrichtigen Wiedergabe zu Aus führungen zum Gegenstand haben.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kol legen! Kollege Sckerl, Sie sind zwar wie jeder von uns Abge ordneten hier für Äußerungen, die Sie machen, juristisch nicht zu greifen.
Erstens: Bei den Schulbesuchen der Landtagspräsidentin sind, wie das Büro der Landtagspräsidentin öffentlich bestätigt hat, Pressevertreter anwesend. Somit wäre eine Aufzeichnung der 90-Minuten-Rede der Landtagspräsidentin – ich wiederhole: wäre – völlig korrekt gewesen.
Zweitens: Weder habe ich etwas aufgenommen – schon gar nicht die ganze 90-Minuten-Rede –, noch hat mein Pressere ferent die 90-Minuten-Rede aufgenommen.
Drittens: Frau Aras hat sich danach selbst davon überzeugen können, dass auf dem Handy lediglich ein 21-Sekunden-Ton schnipsel vorhanden war.
(Abg. Nicole Razavi CDU: Wer hat das dann ge macht? – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP)
und hat den Lautsprecher ausgelöst. Damit ist klar: Es han delt sich um einen 21-Sekunden-Tonschnipsel.
(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Also doch aufgenommen! – Weitere Zurufe, u. a. Abg. Hans-Ul rich Sckerl GRÜNE: Das ist wie bei Frau Storch da mals!)
Also, Kollege Sckerl, unterstellen Sie hier nichts. Ich halte fest: Das Büro der Landtagspräsidentin hat erklärt, es wäre völlig in Ordnung gewesen, die Rede mitzuschneiden. Dies ist nicht erfolgt.
(Abg. Nicole Razavi CDU: Jetzt kommen die Lipiz zaner! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Al so, wie war das mit dem Lipizzaner?)
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Or ganisation und Gestaltung des öffentlichen Personennah verkehrs und des Finanzausgleichsgesetzes – Drucksache 16/2231