Protokoll der Sitzung vom 12.10.2017

Die Region Stuttgart als herausragender Wirtschaftsstandort und hochverdiente Region bietet sich hier für einen solchen Innovationsprozess an. Dabei geht es vor allem darum, aktu elle und drängende Fragestellungen beispielsweise zur integ rierten Quartiersentwicklung, Wohnraumversorgung sowie zu alternativen Mobilitätskonzepten in einer IBA umzusetzen.

Der geplante IBA-Prozess birgt für die weitere Entwicklung und Gestaltung der Landeshauptstadt und der Region Stutt gart darüber hinaus auch grundsätzlich ein erhebliches Poten zial für hochverdichtete Lebens- und Wirtschaftsräume nati onal und international.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau be absichtigt deshalb auch eine finanzielle Unterstützung. Eine definitive Zusage ist angesichts des Vorbehalts der noch aus stehenden Haushaltsberatungen und der Entscheidungen des Landtags bislang aber weder grundsätzlich noch hinsichtlich des Umfangs erfolgt.

Danke schön. – Gibt es Zu satzfragen?

Kurze Zusatzfrage: Gibt es Überlegungen zur Plangröße dieser Unterstützung, mit der Sie dann in die Haushaltsberatungen gehen wollen?

Darüber wird dann bei den Haus haltsberatungen diskutiert. Das Parlament wird sich dann ja intensiv damit befassen.

Die Frage ist nur – um es einmal konkret zu formulieren –: An welches Volumen den ken Sie denn?

Ich weiß nicht: Wann wird denn der Haushalt eingebracht?

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das wissen wir nicht!)

In den nächsten Wochen.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: 9. November!)

Ich höre gerade, am 9. Novem ber wird der Haushalt eingebracht, und dann gehen Ihnen die se Informationen zu. Ich möchte das jetzt einfach nicht vor wegnehmen.

Frau Ministerin, es geht ein fach darum, dass wir im Gesamtvergleich eine Vorstellung ha ben wollten, was für 2027 geplant ist – also für dieses Projekt – und was für die Projekte Heidelberg und Basel geplant ge wesen ist.

Es ist eben auch schwer ver gleichbar, weil die IBAs ja ganz unterschiedlich ausgerichtet sind, weil unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden. Aber sobald die Zahlen auch in der Diskussion stehen und das Parlament – Königsrecht des Parlaments – den Haushalt ver abschiedet hat, ist das dann ja auch geregelt.

Wir haben ja noch mal die Gelegenheit zur Fragestunde. – Vielen Dank.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren – – Doch. Herr Abg. Hofelich, bitte.

Da muss ich jetzt doch fragen. Werden Sie, Ihr Haus, denn im Haushalt einen Vorschlag für die IBA StadtRegion Stuttgart machen?

Ja, das werden wir.

Vielen Dank. – Ich sehe jetzt keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6 beendet.

Somit ist Punkt 4 der Tagesordnung insgesamt beendet.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzge setz (AGProstSchG) – Drucksache 16/2743

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Ministeriums für Soziales und Integration – Die Spiel räume beim Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Würt temberg nutzen – Drucksache 16/2014

Für die Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich das Wort Herrn Minister Lucha.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Soll ich die Jacke abnehmen?)

Nein, ich probiere es einmal mit Jacke, vielleicht komme ich heute durch.

Herr Hauk wäre auch nicht da, um Ihnen zu helfen.

(Zurufe)

Heute muss es Hilfe zur Selbsthilfe sein. Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine lange und wirklich arbeitsreiche Bearbeitungs zeit liegt jetzt hinter uns. Sie war geprägt von sehr intensiven Gesprächen sowie engen Abstimmungen mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren. Wir freuen uns umso mehr, dass das Ausführungsgesetz des Landes zum Prostituiertenschutz gesetz nun in den Landtag eingebracht werden kann. Es ist ein Gesetz, das innerhalb kürzester Zeit erarbeitet wurde und den noch den besonderen Bedürfnissen der in der Prostitution tä tigen Personen in hohem Maß Rechnung trägt.

Prostituierte sind noch immer von Stigmatisierung und Aus grenzung betroffen. Sie verspüren häufig gewisse Vorbehalte gegenüber Behörden, sei es aufgrund von Sprachproblemen oder wegen schlechter Erfahrungen in anderen Ländern. Hier bei können auch Unsicherheiten im Umgang zwischen Behör den und Prostituierten eine Rolle spielen. Diese im Alltag der Prostituierten allgegenwärtigen Probleme kann weder das Pro stituiertenschutzgesetz noch das Landesausführungsgesetz da zu unmittelbar lösen. Wir wollen jedoch Strukturen schaffen, die es ermöglichen, ein Vertrauensverhältnis zu den in der Pro stitution tätigen Personen aufzubauen. Dieses Vertrauensver hältnis ist es, das ausschlaggebend sein wird, um den Prosti tuierten in Baden-Württemberg tatsächlich Schutz bieten zu können.

Um den Prostituierten den Zugang zur Sozial- und Gesund heitsberatung so niederschwellig wie möglich zu eröffnen, werden wir die Aufgaben auf die Stadt- und Landkreise über tragen. Damit bauen wir Hürden ab, wie etwa lange Anfahrts wege, die bei einer zentralen Terminvergabe unumgänglich gewesen wären.

Meine Damen und Herren, der Bund verlangt regelmäßig viel von den Ländern. Die Vorgabe jedoch, ein Gesetz, dessen Struktur und dessen Aufgabenvielfalt ihresgleichen suchen, innerhalb von nicht einmal einem Dreivierteljahr vollständig auf Landesebene umzusetzen, ist selbst für den Bund sehr hoch gegriffen. Dennoch ist es uns, dem Land, gelungen, die se Anforderungen mehr als ausreichend zu erfüllen. Auch wenn das Ausführungsgesetz nicht zeitgleich mit dem Prosti tuiertenschutzgesetz am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, sind den Prostituierten hieraus keine Nachteile entstanden.

Innerhalb kürzester Zeit haben wir in Eigenregie die Möglich keit zur gesundheitlichen Beratung und Anmeldung einschließ lich des Informations- und Beratungsgesprächs eingerichtet und haben eine Telefonhotline geschaltet, um die Prostituier ten bei der Erfüllung ihrer neuen rechtlichen Pflichten zu un terstützen. Auch langfristig setzt das Land auf eine zielgrup pengerechte Ansprache. Das Land fördert eine InformationsApp für die Prostituierten, die demnächst online gehen wird.

Mit diesen Maßnahmen ist Baden-Württemberg im Vergleich zu den anderen Ländern bei der Umsetzung vorn mit dabei.

Der Schutz der in der Prostitution tätigen Personen steht im Vordergrund und ist unser wichtigstes Anliegen. Aus diesem

Grund hat das Land beispielsweise darauf verzichtet, von den Prostituierten Gebühren für die Ausstellung der Anmeldebe scheinigungen sowie für die verpflichtende Gesundheitsbera tung zu erheben. Dadurch werden sie nicht unnötig finanziell belastet, und es werden keine weiteren Hürden aufgebaut.

Um den realen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, haben wir von einer Begrenzung der Gültigkeit auf das Landesgebiet ab gesehen. Stattdessen sind die in Baden-Württemberg ausge stellten Anmeldebescheinigungen bundesweit gültig. Es be steht nämlich kein Grund, die Prostituierten durch die Not wendigkeit von Mehrfachanmeldungen zusätzlich zu belas ten.

Ebenfalls dem Schutz der Prostituierten dienen die kurzen Gültigkeitsfristen der Bescheinigungen. Durch regelmäßig wahrzunehmende Beratungstermine schaffen sie ausreichen de Kontaktmöglichkeiten zu Menschen außerhalb des Mili eus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, teilweise wird kritisiert, dass wir den Schutz der Prostituierten nur unzureichend finanzie ren würden. Wir sehen uns hier aber der Problematik gegen über, dass es keine belastbaren Zahlen gibt, auf deren Basis valide Berechnungen für die zu erwartenden Mehrbelastun gen erstellt werden können. Aus diesem Grund sieht das Aus führungsgesetz eine Evaluation der Kosten zum Jahresende 2019 vor. Sofern sich aus dieser Evaluation eine inadäquate Finanzierung der Übernahme der Aufgaben aus dem Prosti tuiertenschutzgesetz ergibt, wird selbstverständlich der ent sprechende Ausgleich erfolgen. So wird im Ergebnis auf je den Fall eine faire Kostenverteilung zwischen Land und Kom munen sichergestellt.

Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes ab dem 1. Ju li hat uns vor erhebliche Herausforderungen gestellt, doch an Herausforderungen wächst man bekanntermaßen. Wir haben diese Herausforderungen gut gemeistert. Im Zuge der Umset zung haben wir zahlreiche Erfahrungen gesammelt, die es uns jetzt ermöglichen, die zukünftig zuständigen Behörden, so fern gewünscht, bei der Umsetzung zu unterstützen. Ich ver sichere Ihnen, dass wir die zuständigen Behörden bei der Um setzung des Gesetzes mit voller Kraft unterstützen werden, soweit sie das wünschen. Anders als es der Bund bei uns ge tan hat, werden wir die Stadt- und Landkreise nicht im Regen stehen lassen.

(Beifall bei den Grünen)

Eine vollumfängliche Information der Stadt- und Landkreise wird mit einer Informationsveranstaltung am 25. Oktober si chergestellt.

Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes auf Landesebe ne ist trotz aller Widrigkeiten reibungslos angelaufen. Doch dies kann nur der Anfang sein, der Anfang eines Verfahrens, das in hohem Maß dazu beitragen soll, den Schutz von Pros tituierten zu verbessern und Vertrauen zu schaffen in einem Bereich, welcher bisher erheblichen Vorbehalten ausgesetzt war.

Die Tätigkeit in der Prostitution unterscheidet sich erheblich von herkömmlichen Berufen. Aber wir können und werden dafür sorgen, dass sich die Prostitution zumindest in einem

Punkt nicht von den übrigen Berufen unterscheidet: der Si cherheit der Menschen, die dort tätig sind.

Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch zusammenfassen. Wir haben bereits in der letzten Periode bei der Erarbeitung des Bundesgesetzes sehr leidenschaftlich über Pro und Kon tra einer Verschärfung gesprochen. Meine Vorgängerin Altpe ter war sehr restriktiv, hat immer sehr das schwedische Mo dell favorisiert.

Das, was wir heute als Bundesgesetz vorliegen haben, hat die entscheidenden Fragen in Bezug auf pro und kontra Restrik tion in der Prostitution geklärt und den Rahmen festgelegt. Das, was wir heute mit dem Ausführungsgesetz des Landes machen, ist keine Wiederholung des Kulturkampfes pro und kontra. Die Intention des Gesetzes ist vielmehr der Schutz der Prostituierten und die Gewährleistung, dass die Prostitutions stättenanbieter ihr Gewerbe ordentlich betreiben. Deshalb ha ben wir auch so lange diskutiert, damit wir für ein Gewerbe, das sich ja bisher auch in einem Milieu befunden hat, das nicht immer nur durch Legalität geglänzt hat, Parameter anlegen, um die Prostituierten selbst zu schützen sowie ihre Würde und Sicherheit herzustellen. Dafür ist dieses Gesetz eine erste, sehr gute Grundlage. Wir werden es evaluieren. Ich bedanke mich bei Ihnen allen für den Prozess bei der Erarbeitung dieses Ge setzes.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)