Erstens: Das Tarifergebnis wird in voller Höhe übertragen. Dabei erhalten auch die Beamten mit einer Besoldung unter 3 750 € mindestens 75 € monatlich mehr.
Zweitens – ein wichtiger Punkt –: Wir lösen unser Verspre chen ein; wir nehmen die Absenkung der Eingangsbesoldung vollständig zurück, und das nicht in Stufen, wie es ursprüng lich im Koalitionsvertrag vereinbart war, sondern ab Januar 2018 vollumfänglich. Von dieser Anhebung profitieren nicht nur die künftig neu eintretenden Beamten, sondern auch die jenigen, die bereits im Landesdienst stehen.
Mit dem Baden-Württemberg-Bonus ist es gelungen, die im Tarifbereich neu geschaffene Entgeltstufe gleichwertig abzu bilden. Gleichzeitig haben wir damit im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern und dem Bund ein nicht nur einma lig, sondern auch strukturell wirksames Instrument im Wett bewerb um Fachkräfte geschaffen.
Ich denke, man kann sagen, die fairen Verhandlungen mit dem Beamtenbund und den Gewerkschaften und die getroffene Vereinbarung unterstreichen unsere Wertschätzung für die wichtige, verantwortungsvolle und anspruchsvolle Arbeit, die unsere Beamten täglich für die Bürgerinnen und Bürger in die sem Land leisten, meine Damen und Herren.
Im Juli hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ei nen im Mai getroffenen Beschluss veröffentlicht, der eine Re gelung des Freistaats Sachsen zur zeitlich verzögerten Über tragung der Tarifabschlüsse nachträglich für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
Bei aller gebotenen Zurückhaltung gegenüber der Rechtspre chung des Bundesverfassungsgerichts möchte ich sagen: Die ser Beschluss ist durchaus eine Abkehr gegenüber der bishe rigen Rechtsprechung. Frühere Äußerungen und Entscheidun gen wiesen eigentlich in eine andere Richtung. Die vorüber gehende Ungleichbehandlung verschiedener Besoldungsgrup pen wurde bisher nicht beanstandet, sondern ausdrücklich be jaht.
Aus unserer Sicht ist es dennoch nicht sinnvoll, es für BadenWürttemberg hier auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Wir, die Regierungsfraktionen, haben jetzt im Finanzaus schuss im laufenden Gesetzgebungsverfahren einen Ände rungsantrag zur Anpassung des Gesetzentwurfs eingebracht. Dieser beinhaltet ganz klar die zeitlich einheitliche Übertra gung des Tarifergebnisses auf die Besoldung – die Übertra gung wird jetzt verschoben – im März dieses Jahres und im Juli des kommenden Jahres sowie die einheitliche Anpassung des Familienzuschlags im März 2018.
Für diejenigen Gruppen, denen jetzt durch die geänderte An passung ein Nachteil entsteht, haben wir einen Ausgleich ge schaffen. Sie erhalten im März 2018 Einmalzahlungen, die diese Verschlechterungen mehr als kompensieren. Damit er halten wir den Geist der Vereinbarungen, die wir in diesem Jahr getroffen haben, und wir schaffen Verlässlichkeit für die Beamtinnen und Beamten im Land.
Darüber hinaus sollte man nicht unerwähnt lassen, dass wir für diese Anpassung noch einmal über 43 Millionen € auf die ursprüngliche Vereinbarung drauflegen. Ich finde, das ist mehr als fair. Damit kann sich Baden-Württemberg wirklich sehen lassen. Das ist auch im Hinblick auf die Einnahmesituation des Landes vertretbar und ausgewogen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzent wurf führt zu einer ausdrücklichen Stärkung der Beamten schaft in unserem Land. Ich würde mich freuen, wenn die Op positionsfraktionen, die sich im Ausschuss bei der Abstim mung noch der Stimme enthalten haben, heute dem Gesetz auch zustimmen würden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Heute werden wir den Gesetz entwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbe zügen in Baden-Württemberg in zweiter Lesung beraten und verabschieden, auch wenn dieser aktuell noch einmal geän dert wurde.
Nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesverfas sungsgerichts zur Besoldung von Beamten ist eine sozial ge staffelte, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgende Besol dungserhöhung aus Gleichheitsgründen verfassungswidrig. Damit hat das Bundesverfassungsgericht eine absolute Kehrt wende in der bisherigen Rechtsprechung vollzogen. Nachvoll ziehen kann ich dieses Urteil nicht, da eine soziale Staffelung von allen Beteiligten – auch von den Beamtenvertretern – als gerecht empfunden wurde.
So wurden bisher bei den unteren Besoldungsgruppen die An passungszeiten verkürzt – konkret: schnellere Erhöhung des Gehalts. Dies war meines Erachtens auch völlig in Ordnung.
Selbstverständlich respektieren wir das Urteil. Aus diesem Grund haben die Regierungsfraktionen in der Finanzaus schusssitzung einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf ein gebracht. Wir bitten die Kolleginnen und Kollegen nochmals, die späte Einreichung zu entschuldigen. Das Urteil musste je doch erst umfassend ausgewertet und ein tragfähiger Kom promiss erarbeitet werden.
Des Weiteren war uns die Zustimmung des Beamtenbunds und des Richterbunds sehr wichtig, da diese beiden Verbände bereits den ersten Abschluss befürwortet hatten. Dies war uns
wichtig. Schließlich stehen wir für ein gutes Verhältnis zu al len Beamten und den übrigen Beschäftigten in Baden-Würt temberg.
Übrigens hat der Vorsitzende des Beamtenbunds bei einer Ver anstaltung vor zwei Wochen hier im Landtag den guten Aus tausch mit der grün-schwarzen Landesregierung und den bei den Regierungsfraktionen ausdrücklich gelobt. Seit die CDU an der Regierung beteiligt sei, habe sich das Verhältnis we sentlich verbessert; die Eiszeit sei vorbei – so der Beamten bund. Das hat mich natürlich extrem gefreut, meine Damen und Herren.
Denn klar ist: Die hervorragend ausgebildeten und hoch qua lifizierten Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Würt temberg und alle Behörden leisten sehr gute Arbeit. Sie unter scheiden sich darin nicht von den Angestellten im öffentlichen Dienst. Ob Richter, Staatsanwalt, Justizvollzugsbeamter, Po lizist, Finanzbeamter, Lehrer im Land Baden-Württemberg – diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen –: Das Gesag te gilt für alle Beamtinnen und Beamten im Land.
Die Wertschätzung für die Arbeit der Beamtinnen und Beam ten ist in der CDU-Fraktion sehr groß. Eine leistungsgerech te Besoldung ist ein wichtiger Teilaspekt dieser Wertschät zung.
Wir haben in diesem Gesetzentwurf vieles erreicht, liebe Kol leginnen und Kollegen: Die Beamten erhalten einen zusätzli chen strukturellen Zuschlag, den sogenannten Baden-Würt temberg-Bonus – auch der Beamtenbund hat diesen sehr be grüßt –, die Anpassung der Versorgung der Pensionäre erfolgt betrags- und zeitgleich mit der der Besoldung der aktiven Be amten, und zwar inklusive des Baden-Württemberg-Bonus. Das Ganze wird gekrönt von der kompletten Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2018.
Die CDU hat in ihrem Landtagswahlprogramm festgelegt, die Absenkung der Eingangsbesoldung unverzüglich und auf ei nen Schlag zurückzunehmen. Dies habe ich auch bei den Ta rifverhandlungen im Frühjahr gefordert. Warum? Im Sinne ei ner Wertschätzung gegenüber den jüngeren Beamtinnen und Beamten und einer Steigerung der Attraktivität der Berufsbil der im öffentlichen Dienst. Der Wettlauf, liebe Kolleginnen und Kollegen, um die besten Köpfe im Land hat begonnen. Wir brauchen junge, motivierte und fähige Beschäftigte in der gesamten Landesverwaltung. Die CDU steht für eine Steige rung der Attraktivität einer Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.
Die Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung war hier nur ein Einstieg. Weitere Maßnahmen wird die CDULandtagsfraktion auch in dieser Legislaturperiode voranbrin gen. Aus diesem Grund haben wir eine Arbeitsgruppe „Öf fentlicher Dienst“ eingerichtet. Die Attraktivität der Tätigkeit beim Land muss weiter gesteigert werden. Wir stehen mit dem Beamtenbund, mit ver.di, dem Verein der Richter und Staats anwälte im ganzen Land sowie allen Tarifpartnern in einem ständigen Dialog.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, wenn Sie alle dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zustim men würden. Dann wird der heutige Tag ein guter Tag für die Beschäftigten des Landes.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Miet preise steigen, die Lebenshaltungskosten steigen. Aus diesem Grund ist es eine selbstverständliche Notwendigkeit, dass auch die Beamtenbesoldungen angepasst werden. Das Land steht im Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Das Land muss gegen die Industrie, gegen das Gewerbe und gegen den Dienstleistungsbereich qualifiziertes Personal finden. Quali fizierte Personen müssen sich bewerben und der Landesver waltung zur Verfügung gestellt werden.
Das geht nur mit einer angemessenen Entlohnung. Insbeson dere geht das auch nicht mit einer abgesenkten Eingangs- bzw. Einstiegsbesoldung; diese wird mit dem im Entwurf vorlie genden Gesetz ja auch abgeschafft. Das ist in der freien Markt wirtschaft auch gut so.
Mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen hat die Landesregierung in der beschriebenen Situation einen ausgewogenen Entwurf erarbeitet, der der Wertschätzung der Beamtenschaft gegen über voll und ganz entspricht. Die Erhöhungen sind ausdrück lich angemessen. Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite kommen durch dieses Gesetz auf das Land Mehrkosten in Höhe von über 100 Millionen € pro Jahr zu. Diese Kosten sind für den Landeshaushalt natürlich eine Belastung. Heute ist die Einnahmelage des Landes Baden-Württemberg aus der Sicht des Finanzministeriums ganz ausgezeichnet. Aus der Sicht der Bürger kann man die heutige Steuereinnahmesitua tion in Baden-Württemberg aber nur als unangemessen, die Einnahmen nur als geradezu unanständig hoch bezeichnen.
Die Kollegen von der SPD haben dafür bereits einen neuen Begriff geprägt, den der strukturellen Haushaltsüberschüsse. Das hat es in der Politik in den letzten 50 Jahren überhaupt noch nie gegeben. Diese einmalige Einnahmesituation in Ba den-Württemberg wird mit Sicherheit aber nicht so bleiben.
Die AfD-Fraktion fordert vor diesem Hintergrund die Landes regierung dazu auf, eine nachhaltige Haushaltspolitik zu be treiben. Seien Sie nicht sparsam bei gutem Personal, aber un tersuchen Sie genau, ob zusätzliche Beamtenstellen gebraucht werden. Jede zusätzliche Beamtenstelle begründet Zahlungs verpflichtungen des Landes und der Steuerzahler für 40 Jah re und mehr. Trotzdem wurde in den letzten Jahrzehnten in Baden-Württemberg die Zahl der Beamten glatt verdoppelt.
Wir hatten laut dem letzten Versorgungsbericht, der aus dem Jahr 2013 stammt, 193 800 Beamte; 1970 waren es noch 100 000. Wir sind sehr auf den nächsten Versorgungsbericht gespannt. Die Zahl der Beamten hat da mit Sicherheit nicht abgenommen.
Dann das Zauberwort, das in jeder Debatte fallen muss: Digi talisierung. Digitalisierung ist das neu gefundene Schlüssel wort, welches jeder Politiker zu jedem Anlass gern aus dem Hut zaubert – keine Debatte, keine Diskussion ohne den Hin weis auf die plötzlich entdeckte Digitalisierung. Man hat ge radezu den Eindruck, das Finanzministerium arbeite z. B. noch mit dem Abakus, es werde jetzt die Digitalisierung ein führen
und brauche dazu neue Beamte, und in den Planungsstellen der Ministerien – im Verkehrsministerium meinetwegen – lie ge noch überall der Rechenschieber griffbereit.
Meine Damen und Herren, mitnichten! Die Landesverwaltung ist schon lange in der Zeit der Digitalisierung angekommen. Die Beamtenzahlen müssten eigentlich sinken und dürften nicht steigen. Sorgen Sie endlich dafür, dass die Effizienzge winne aus der Digitalisierung in der Landesverwaltung auch ankommen.
Wir, die AfD, fordern im Klartext gut bezahlte Fachleute. Aber die Grundlage muss ein schlanker, effizienter Beamtenappa rat sein,
ein Beamtenapparat im Übrigen, dem nicht durch ideologisch motivierte, politische Vorgaben die Erfüllung seiner Aufga ben geradezu unmöglich gemacht wird.