Protokoll der Sitzung vom 08.11.2017

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Wolle.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr verehrten Damen und Herren! In dem hier vorliegen den Gesetzentwurf werden in drei Themenbereichen wirt schaftliche Aspekte angesprochen: zum einen, dass mobile Werbeanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zukünf tig verboten werden – dazu hat sich mein Kollege Udo Stein bereits geäußert –, zum anderen, dass das bisher notwendige Zulassungsverfahren für die Aufstellung von Schildern bei der Selbstvermarktung von saisonalen Produkten wie z. B. von Spargel oder Erdbeeren durch landwirtschaftliche Betriebe entfällt.

Ich gebe ja zu, dass ich vorher nicht gewusst habe, dass es solch eine Regelung gibt. Aber ich konnte – besser: ich woll te – mir das überhaupt nicht vorstellen. Ein typisches Beispiel für unsere deutsche Bürokratie! Es gibt also ein Gesetz, das den Bauern Björn Bernd dazu verdonnert, erst einmal einen Antrag stellen zu müssen, damit er an der Straße ein Schild für den Verkauf seines Spargels, seiner Erdbeeren oder gar seiner Blumen aufstellen darf.

(Abg. Raimund Haser CDU: Ja! Deswegen funktio niert dieses Land auch so gut!)

Ich verstehe ja, dass man das in Städten machen muss.

(Zuruf von der SPD: Warum?)

Ganz einfach: Durch die hohe Ladendichte hat man sonst einen Schilderwildwuchs. – Aber wer kommt denn überhaupt auf so einen Quatsch?

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Sitzen in den Behörden unterbeschäftigte Beamte, die ihre Da seinsberechtigung dadurch beweisen müssen, dass sie sich derartige Regulierungen überlegen müssen? Wohl kaum. Doch wenn ja, dann sollte man die Zahl der Beamtenstellen in den Ministerien halbieren, damit sich die verbleibenden Beamten dann auf die wesentlichen Dinge konzentrieren müssen.

Oder hat sich da jemand gedacht: „Gleiches Recht für alle, egal, wie, und egal, wo“? So müssen deutsche Fahrzeuge im Auslandseinsatz stillgelegt werden, weil sie nicht der aktuel len EU-Abgasnorm entsprechen. Oder nehmen wir einmal un seren Bauern Björn Bernd. Er muss für das Aufstellen eines Pappschilds einen mehrseitigen Antrag ausfüllen –

(Zuruf des Abg. Andreas Glück FDP/DVP)

unsere deutsche Bürokratie eben.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Ordnung ist so was!)

Dann sollte man das Ganze vielleicht vorher lesen. Dazu kommen wir gerade.

Diesem Gesetz haben irgendwann einmal Fraktionskollegen von Ihnen, den hier schon länger Regierenden, zugestimmt. Da drängt sich mir schon die Frage auf: Ist es denn bei Ihnen üblich, dass Abgeordnete die Gesetze, über die sie schließlich abstimmen, vorher durchlesen? Oder tun Sie, wie so oft, ein fach das, was Ihre Partei Ihnen unter dem Deckmantel der Fraktionsdisziplin vorgibt?

(Abg. Andreas Stoch SPD: Was für ein Käse!)

Nun gut, lieber spät als nie. Dass dieser Passus aus dem Ge setz gestrichen wird und damit wenigstens eines unserer Ge setze entbürokratisiert wird, ist dringend notwendig.

(Beifall bei der AfD)

Dass mit diesem Gesetzentwurf auch gleich die Gelegenheit genutzt wird, das Naturschutzgesetz auf gendergerechte Spra che umzustellen, war natürlich zu erwarten. Aber wem nutzt das denn? Wird die Natur dadurch besser geschützt? Wohl kaum. Vielmehr wird dadurch die Verherrlichung der Gender ideologie gefördert, die unserer Gesellschaft tatsächlich kei nen Mehrwert bringt.

Ach ja, „herrlich“ darf man ja bald auch nicht mehr sagen.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Was?)

Wie Sie sicherlich wissen, führt aktuell dieser Genderhype zu einem dritten Geschlecht, dem „es“. Das ist eine Idiotie der Genderideologie.

(Beifall bei der AfD – Abg. Reinhold Gall SPD: Es heißt immer noch: der Naturschutz!)

Kommen wir nun zu dem dritten Punkt, dem Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen in Baden-Württemberg, dessen Höhe an das Niveau des bundesgesetzlichen Mindestlohns angegli chen wird.

(Unruhe)

Das ist grundsätzlich eine sehr gute Idee. Natürlich können wir, wie von der SPD eingebracht, einen höheren Mindestlohn

in Baden-Württemberg festsetzen. Wenn jedoch jedes Bun desland einen eigenen höheren individuellen Mindestlohn festsetzen würde, könnten wir uns ausmalen, was da passie ren würde.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das ist Föderalismus! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Es käme wahrscheinlich zu Wettbewerbsverzerrungen. Aber auf jeden Fall steigt mal wieder der Bürokratieaufwand in den Unternehmen, und das wollen wir doch sicher alle nicht. Da her befürworten wir, dass die Höhe des Mindestlohns an das Niveau des bundesgesetzlichen Mindestlohns gekoppelt wird,

(Abg. Raimund Haser CDU: Zentralismus! – Gegen ruf des Abg. Rüdiger Klos AfD: Zuhören, Herr Kol lege!)

anstatt immer mehr Sonderregelungen insbesondere zulasten der kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Land fest zulegen.

Grundsätzlich wäre natürlich eine Vereinfachung des Mindest lohns wünschenswert. Denn wenn ich Unternehmer frage, was sie am meisten hemmt, wird in den kleinen und mittleren Un ternehmen an erster Stelle immer der deutlich überzogene Bü rokratieaufwand und an der Spitze natürlich das Mindestlohn gesetz angeführt. Denn einerseits ist der Aufwand für den Nachweis in den Unternehmen unverhältnismäßig hoch. An dererseits kann ein unehrlicher Unternehmer, wenn er sich mit dem Arbeitnehmer einig ist, immer wieder die Regeln unter laufen und umgehen. Daher verursachen diese Regelungen nur unnötigen Aufwand und damit unnötige Kosten und brin gen niemandem einen Mehrwert.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Den Beschäftigten schon!)

Und der Mehrwert sollte doch das Maß aller Dinge sein. Aber das haben wir leider nicht zu entscheiden. Das müssen wir an unsere unerfahrenen Arbeitsministerinnen auf der Bundesebe ne abgeben.

Zusammenfassend gibt es also in diesem Gesetzentwurf drei Themen, die die Wirtschaft unmittelbar betreffen: Schilder verbieten, Schilder zulassen und den Mindestlohn. Insgesamt betrachtet, bringt uns der vorliegende Gesetzentwurf zweiein halb Schritte nach vorn und anderthalb Schritte zurück. Die Richtung stimmt, reicht aber unserer Meinung nach nicht aus. Daher wird die AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf insgesamt ablehnen.

Eine Anmerkung zum Schluss: Es wäre schön gewesen, wenn die Grünen bei der Veröffentlichung dieses Gesetzentwurfs ihren eigenen Ansprüchen gerecht geworden wären. Denn die ser Gesetzentwurf wurde bei der Veröffentlichung vorab nur einem eingeschränkten Empfängerkreis zugänglich gemacht. Als die Grünen noch selbst in der Opposition waren, forder ten sie, dass Gesetzentwürfe umfassend für die Öffentlichkeit einsehbar sein sollten. Diesem Anspruch der Transparenz wer den Sie hier leider nicht gerecht.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Dr. Mar kus Rösler GRÜNE: Wieso öffentlich?)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Rolland das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Da men und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zualler erst: Die SPD-Fraktion stimmt Artikel 1 – Änderung des Na turschutzgesetzes – zu. Inhaltlich und organisatorisch geht der Gesetzentwurf mit der Zeit. Klarstellungen und Vereinfachun gen sind nicht zu kritisieren.

(Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Die SPD-Fraktion ist aber der Auffassung, dass das besser geht – deswegen unsere drei Änderungsanträge, die wir übri gens auch im Umweltausschuss schon sehr umfangreich an gesprochen haben.

(Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE)

Sie können es im Protokoll nachlesen, Herr Rösler, dann wissen Sie es.

Erstens geht es um die Ergebnisse von Feldbeobachtungen im Rahmen von Bauvorhaben, Regionalplanung und Bauleitpla nung. Wir meinen, das, was Gutes an Wissen vorhanden ist, sollte der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg über geben werden. Das bringt viel für den Artenschutz, nämlich ein Monitoring.

Eigentumsausreden lassen wir nicht gelten. Dazu haben wir im Änderungsantrag auch etwas geschrieben. Im Übrigen sind auch bei Windkraftanlagen viele öffentliche Träger auf dem Weg.

Zweitens sollten Eingriffe in geschützte Biotope so ausgegli chen werden, dass der Ausgleich gleichwertig ist.

Drittens sollten Pestizide im geschützten Bereich verboten sein, genauso in der nicht gewerblich genutzten Landbewirt schaftung.

Ich denke, daran gibt es zumindest von dieser Seite, von den Grünen, nichts zu kritteln. Auch wenn das etwas spät kam: Es wurde hier an dieser Stelle schon mehrfach angesprochen.

(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Dann müsst ihr das genau aufschreiben!)

Ich nenne Ihnen fünf Punkte, warum das richtig ist. Erstens stellt es die alte Gesetzeslage wieder her, zweitens dient es di rekt der Artenvielfalt, drittens liegt es im Interesse der Regie rungsfraktionen – zumindest einer – sowie der Landesregie rung. Viertens kostet es nichts; Sie wollen für den Artenschutz ja mehr Geld ausgeben, habe ich in der Zeitung gelesen. Fünf tens ist es extrem nachhaltig. Stimmen Sie also unseren Än derungsanträgen zu.