Protokoll der Sitzung vom 09.11.2017

Jetzt hat Baden-Württemberg bei den Windenergieanlagen – ich will es einmal so sagen – energiepolitisch leider die Gna de der späten Geburt. Die Anlagen im Land sind deutlich neu er, und es ist nicht davon auszugehen, dass sich solche Vor kommnisse auch in Baden-Württemberg ereignen werden. Wir sehen aufgrund der hohen Anforderungen an die Errichtung von Windenergieanlagen und der umfangreichen Betriebsvor schriften weiterhin einen sehr hohen Sicherheitsstandard ge währleistet.

Zu der Anzahl der gefällten Bäume möchte ich auf unsere Ant wort von Anfang dieses Jahres auf die Kleine Anfrage Druck sache 16/772 Ihres Fraktionskollegen Palka verweisen. Im Durchschnitt erfolgt pro Windkraftanlage für eine Fläche von 0,5 ha eine dauerhafte Waldumwandlung. Bisher ist für alle Windkraftanlagen gerade einmal für eine Fläche von 144 ha eine Waldumwandlung durchgeführt worden.

(Abg. Stefan Herre AfD: Zufahrtswege!)

In Bezug auf die gesamte Waldfläche ist dieser Anteil ver schwindend gering; er entspricht 0,01 % der gesamten Wald fläche.

Was heißt jetzt aber dauerhafte Waldumwandlung? An dieser Stelle wird kein neuer Wald entstehen. Aber nach § 9 des Lan deswaldgesetzes gilt das sogenannte Waldumwandlungsver bot. Es muss an einer anderen Stelle eine waldfördernde Maß

nahme – in der Regel eine Aufforstung – stattfinden. Die Waldfläche geht also nicht wirklich verloren, ein Waldverlust entsteht also nicht.

Darüber hinaus nimmt die Waldfläche in Baden-Württemberg ständig zu. Zwischen 1987 und 2002 ist die Waldfläche in Ba den-Württemberg sogar um 12 000 ha gewachsen, und sie wächst bis heute. Das liegt daran, dass unsere Kulturland schaften nicht mehr offen gehalten werden, manche Täler zu wachsen. Wir haben heute Morgen eine Debatte über den Wolf geführt. Alle Fraktionen haben sich dafür ausgesprochen, die offene Kulturlandschaft zu erhalten.

Es gibt viele Regionen, in denen der Wald vordringt; in man chen Gemeinden wächst der Wald zum Fenster hinein. Wir haben also eine Zunahme der Waldfläche zu verzeichnen. Das ist aus forstpolitischer Sicht sinnvoll, aber manche Kultur landschaften leiden darunter. Die Windkraft führt nicht dazu, dass Baden-Württemberg unter Waldarmut leiden wird.

Zu Ihrer zweiten Frage, Neodym: Wir wissen, dass in Deutsch land nur in einem kleinen Teil der Windenergieanlagen das seltene Element Neodym eingesetzt wird. Auch hierzu ver weise ich gern auf unsere Stellungnahme zu dem Antrag Drucksache 16/2538 Ihres Fraktionskollegen Grimmer von vor wenigen Wochen. Dieser Antrag wurde vor wenigen Wo chen im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landtags ausführlich behandelt.

Ihre Behauptung, Neodym könne beim Menschen Krebs aus lösen, ist schlichtweg falsch. Neodym und seine Verbindun gen sind als nicht krebserzeugend eingestuft. Zudem wird nur ein kleiner Anteil der genutzten Menge von Neodym für Windenergieanlagen verwendet. Viel größer sind die Mengen, die in Autos, Computern oder auch in Ihrem Mobiltelefon ein gebaut werden.

Ihr Versuch, vermeintlich negative Auswirkungen von Neo dym mit Windenergieanlagen in Verbindung zu bringen, ist vollkommen abwegig. Auch mit diesen Fragen, Herr Herre, geht Ihr Versuch daneben, möglichst viel Dreck zu werfen, damit ein bisschen hängen bleibt.

(Zuruf von der SPD: Genau so ist es!)

Sie haben einfach das Ziel verfehlt. Die Windkraft ist und bleibt sauber. Genau deshalb betreiben wir die Energiewen de, und deshalb setzen wir uns so gut wie möglich für einen Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg ein. Das ist gut für die Menschen, gut für die Gesundheit der Menschen und auch gut für die Wirtschaft unseres Landes.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Gerade bei dem Abstand!)

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Abg. Katzenstein, bitte.

Vielen Dank für das Zulassen der Frage. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär, kön nen Sie bestätigen, dass Infraschall ein alltägliches Phänomen ist und z. B. in einem fahrenden geschlossenen Pkw um 30 dB(A), was dem Faktor 1 000 entspricht, höher ist als in der direkten Nähe einer Windkraftanlage?

Ja, das kann ich bestä tigen. Ich gehe davon aus, Herr Katzenstein, Sie haben auch die Studie der LUBW gelesen. Darin steht sehr schön, dass man sich, wenn man in ein Auto steigt, einer verstärkten Inf raschallbelastung aussetzt, insbesondere in den Sommermo naten, wenn man sich erlaubt, nicht die Klimaanlage einzu schalten, sondern das Fenster herunterzukurbeln. Da kann es dann – das kennt jeder von Ihnen – manchmal sein, dass man auch einen gewissen Druck auf den Ohren spürt. Das ist dann eine unglaublich höhere Infraschallbelastung, als man sie durch Windenergieanlagen, wenn man direkt unter ihnen steht, mitbekommt. Infraschall ist also etwas ganz Normales.

Jedem, der einmal Urlaub am Meer gemacht hat, sage ich: Aufpassen, nicht an den Strand gehen! Infraschall! Das Meer produziert Infraschall, und die sogenannte Erholung dürfte ei gentlich gar nicht eintreten, weil dort so viel Infraschall emit tiert wird.

Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Zusatzfrage, und zwar des Herrn Abg. Dr. Grimmer. – Bitte.

Herr Staatssekretär, nach dem Sie die Situation des Waldes so positiv geschildert ha ben, was ja sehr erfreulich ist, möchte ich die Frage stellen, ob die Landesregierung daraus Konsequenzen zieht, was die Umwandlung von Wald angeht, weil da ja recht strenge Res triktionen bestehen, z. B. bei der Ausweisung von Gewerbe gebieten. Ich habe noch im Kopf, dass der Faktor 2 : 1 bei der Wiederaufforstung gefordert wird. Es ist ein Problem, unter dem viele Kommunen massiv leiden, dass sie nicht die Flä chen haben, um diese Anforderung erfüllen zu können. Ist ge plant, da ein bisschen weniger restriktiv vorzugehen, wenn die Situation insgesamt so gut aussieht?

Wir haben eine Zunah me der Waldfläche zu verzeichnen, aber es gilt trotzdem § 9 des Landeswaldgesetzes in Verbindung mit § 1. Jetzt ist das Umweltministerium nicht für den Wald und das Waldgesetz verantwortlich. Aber in Baden-Württemberg gelten die Geset ze, und eine Waldumwandlung ist unzulässig.

Ein forstrechtlicher Ausgleich kann dazu führen, dass dann auch Gewerbegebiete in dem Wald gebaut werden, wenn ein Ausgleich erfolgen kann. Da gibt es gewisse Flexibilisierun gen, auch beim Ausbau der Windenergie. Wir sind der Forst verwaltung sehr dankbar, dass das durchgeführt wird.

Aber ganz klar ist: Wald ist geschützt. Das ist auch gut so. Wenn Windenergieanlagen in den Wald gebaut werden, dann nur unter bestimmten Voraussetzungen und auch nur, wenn das Landeswaldgesetz eingehalten wird. Das gilt auch für je de andere Maßnahme, die in Waldbereichen geplant wird.

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Dr. Gedeon.

Herr Staatssekre tär, das, was Sie zum Infraschall sagen, ist schon ein bisschen falsch. Es geht ja um die Schlafstörung.

(Zuruf: Frage!)

Es gibt viele Infraschallquellen, und es geht um die Schlaf störung durch Windkraftanlagen.

Herr Abg. Dr. Gedeon, Mo ment! Eine Frage, keine Feststellungen. Eine Frage, bitte.

Warum berück sichtigen Sie nicht, dass es hier um die Schlafstörung durch Infraschall geht, der genauso wie beim Verkehr auch eine Quelle ist, die das Vegetativum stört?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Wir berücksichtigen, dass es beim Immissionsschutz auch um den Schlaf geht.

Okay. – Nun sehe ich keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Behandlung der Münd lichen Anfrage unter Ziffer 4 beendet. Vielen Dank.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e f a n H e r r e A f D – B e z a h l b a r e r W o h n r a u m f ü r a l l e ! G e r i n g e s W o h n u n g s a n g e b o t f ü r P o l i z i s t e n , R e t t u n g s s a n i t ä t e r , E r z i e h e r i n n e n , A l t e n p f l e g e r u n d

H a n d w e r k e r i n G r o ß s t ä d t e n. T r e i b t d i e W o h n u n g s p o l i t i k d e n M i t t e l s t a n d u n d d i e B e z i e h e r v o n m i t t l e r e n E i n k o m m e n a u s d e n S t ä d t e n ?

Herr Abg. Herre, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ich frage die Landesregierung:

a) Wie will die Landesregierung die soziale Wohnungspolitik

gerade in Schwarmstädten wie Stuttgart oder Freiburg im Breisgau ändern, damit die oben genannten Berufsgruppen auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum von ihren Einkom men finanzieren können?

b) Wie will sie dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum so

wie dem Abwandern von Berufsgruppen des Mittelstands entgegentreten, nachdem selbst Beamte sich ein Zuhause in Stuttgart oder Freiburg im Breisgau nicht mehr leisten können und deshalb in die Peripherie ausweichen müssen?

Vielen Dank.

Danke schön. – Für die Lan desregierung bitte ich Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut ans Redepult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerade in dieser Hin sicht haben wir seit meinem Amtsantritt unheimlich viel be wegt. Die Landesregierung verfolgt mit ihrer sozialen Woh nungspolitik gerade auch das Ziel, dass die in der Anfrage ge nannten Berufsgruppen und darüber hinaus weitere Berufs gruppen sich mit ihren Einkommen auch in Zukunft bezahl baren Wohnraum leisten können.

Angesichts des aktuellen Mangels an bezahlbarem Wohnraum und der steigenden Immobilienpreise vor allem in Ballungs zentren wie Stuttgart oder Freiburg ist das natürlich eine gro ße Herausforderung. Die Landesregierung hat sich dieser He rausforderung gestellt.

Ich habe noch im Sommer 2016 – kurz nach meinem Amts antritt – die Wohnraum-Allianz ins Leben gerufen, um die zentralen Fragen, die uns in diesem Bereich beschäftigen, un ter Einbeziehung aller Beteiligten rasch und zielgerichtet an zugehen. Ein Ziel unserer Maßnahmen in der Allianz ist u. a., zu verhindern, dass gerade Einkommensschwächere zu den Verlierern am Wohnungsmarkt gehören.

Im Vordergrund unseres Auftrags steht die Schaffung sozial und damit miet- und belegungsgebundenen Wohnraums. Mit tels einer höchstzulässigen Miete werden die dafür aus dem Haushalt aufzuwendenden Ausgaben begrenzt.

Wir haben das Landeswohnraumförderungsprogramm – Woh nungsbau Baden-Württemberg 2017 – im April dieses Jahres in Kraft gesetzt und neu ausgerichtet. Es ist uns gelungen, das Förderprogramm breiter aufzustellen und effizienter zu ge stalten.

Gerade das Problem der kleinen und mittleren Einkommen haben wir mit dem neuen Programm aufgegriffen. Mit der Er höhung der Einkommensgrenze für die Bezieher haben wir die Wohnberechtigung, die Bezuschussung ausgeweitet. Wir haben einen größeren Personenkreis mit aufgenommen, und wir haben dabei nicht nur auf eine Mietwohnraumförderung gesetzt, sondern räumen auch der Förderung zur Begründung von Wohneigentum einen hohen Stellenwert ein.

Mit der Erweiterung der Gebiets- und Förderkulisse – das war ebenfalls ein neu aufgenommener Punkt in unserem Wohn raumförderungsprogramm – haben wir das Ziel gesetzt, durch Schaffung von sozialem Wohnraum gerade in den Ballungs zentren Entlastung zu ermöglichen, indem wir es eben für die gesamte Fläche geöffnet haben. Die Förderung kann aber na türlich nur so gut sein, wie die Verfügbarkeit der Bauflächen es zulässt, und diese Flächen sind in den Ballungszentren, aber auch generell in Baden-Württemberg begrenzt.