Statt sich mit diesem Problem auseinanderzusetzen, auf einen Brief wenigstens einmal eine Antwort zu geben – – Man ver sucht ja schon gar nicht mehr, daran zu denken, dass der In nenminister sich auch einmal vor Ort in Mannheim ein Bild macht, weil er sich zurzeit hauptsächlich in Berlin befindet.
Was während seiner Abwesenheit in der CDU-Fraktion pas siert, ist mir eigentlich egal. Aber die innere Sicherheit braucht einen Innenminister, der voll und ganz für das Land BadenWürttemberg da ist, Kolleginnen und Kollegen.
Ich glaube auch, dass es zur Versachlichung der Debatte bei trägt, wenn wir uns einmal anschauen, was das Sozialminis terium und das Innenministerium ihren nachgeordneten Be hörden als Handreichung zur Altersfeststellung zur Verfügung gestellt haben. Darin steht, dass sich ein Jugendlicher, wenn er als solcher angesehen wird, bei der Jugendbehörde melden muss und dann nach SGB VIII eine Altersfeststellung stattfin det. Richtig ist, dass dort die medizinische Untersuchung ein geschränkt ist.
Jetzt fordert die CDU, dass sich die Jugendlichen bei der Aus länderbehörde melden müssen und dort die Altersfeststellung stattfindet. In der Handreichung des Innenministeriums und des Sozialministeriums steht, dass sie sich sowohl beim Ju gendamt als auch bei der Ausländerbehörde melden müssen und die Ausländerbehörde in eigener Zuständigkeit die Alters feststellung vornehmen kann.
Die Ausländerbehörde hat – zumindest nach der Handreichung der beiden Ministerien – auch die Möglichkeit, beispielswei se Röntgenaufnahmen durchzuführen.
Insofern: Machen Sie Ihre Arbeit, fordern Sie nicht Maßnah men, die schon möglich sind, nehmen Sie die Dinge, wie sie sind, und regeln Sie, dass die Behörden die Jugendlichen so kontrollieren, wie es schon jetzt im Gesetz vorgesehen ist.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der AfD so wie des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP – Zurufe von der AfD)
Es ist wie so oft bei der CDU: Sie handeln nicht, sondern Sie stellen irgendwelche Gesetzesnachforderungen zu Punkten, die nach Ihren eigenen Vorgaben an Ihre eigenen Behörden eigentlich schon geregelt sind, Kolleginnen und Kollegen.
Insofern glaube ich, dass in der Stadt Mannheim jetzt gehan delt werden muss. Bisher hat der Innenminister zu diesem Pro blem noch nichts gesagt. Wir haben in Baden-Württemberg geschlossene Einrichtungen. Das sagt das Sozialministerium selbst.
Es gibt Möglichkeiten, auch unter 14-Jährige in Obhut zu neh men, und wenn diese straffällig werden, muss man das auch tun. Das Gleiche gilt auch für Jugendliche über 14, die straf fähig sind und mit denen man dann auch entsprechend umge hen kann.
Wenn wir eine Gruppe in dieser Größenordnung haben, muss eben auch das Innenministerium darüber nachdenken, ob man diese Gruppe nicht einfach sprengt und sie anderweitig zu weist, damit sie nicht geballt in Mannheim ihr Unwesen trei ben kann.
Von all diesen Möglichkeiten hat das Innenministerium bis her nicht Gebrauch gemacht. Sie haben die Stadt Mannheim alleingelassen und zu allem Überfluss in einer Art und Weise den Oberbürgermeister beschimpft, wie es sich für einen In nenminister, der für die Kommunen in Baden-Württemberg zuständig ist, nicht ziemt, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die skandalösen Zustände in Mann heim sind in ihrer Dramatik sicherlich besonders, stellen aber bedauerlicherweise keinen Einzelfall dar.
Vielmehr zeigen diese durch Oberbürgermeister Kurz als „Staats versagen“ beschriebenen Umstände exemplarisch, dass zu sätzlich zur verfehlten Flüchtlingspolitik der Bundeskanzle rin die Politik die drängenden Probleme oftmals lieber igno riert oder verdrängt, anstatt frühzeitig und konsequent durch zugreifen.
Sicherlich – das ist an dieser Stelle voranzustellen –: Die über wiegende Mehrheit der unbegleiteten minderjährigen Flücht linge zeigt sich unauffällig, lernwillig, integrationsbereit. Auf der anderen Seite ist die Bevölkerung aber nicht mehr gewillt, vollmundigen Ankündigungen Glauben zu schenken. Aussa gen wie die, Baden-Württemberg sei Vorreiter bei der Nach registrierung, werden nur noch belächelt. Nachdem der SWR im September 2017 berichtete, dass jetzt alle minderjährigen, allein eingereisten Flüchtlinge systematisch erfasst seien, muss te das Innenministerium Ende Dezember, also drei Monate später, kleinlaut attestieren, dass bis dato die Nacherhebung nicht abgeschlossen war.
Jetzt durften wir lesen, dass sie tatsächlich abgeschlossen sein soll. – Sicher, Herr Innenminister?
Als katastrophal für die Glaubwürdigkeit, für die Außenwir kung der Landesregierung zeigt sich dies allerdings bei der Altersfeststellung. Während Innenminister Strobl suggeriert, die Behörden seien bei der Altersfeststellung sensibilisiert, er fahren wir von Sozialminister Lucha, dass eine ärztliche Un tersuchung keinen zusätzlichen validen Erkenntnisgewinn bie te und man daher den Jugendämtern den Verzicht auf die An wendung medizinischer Methoden empfehle.
Dabei ist die Frage der Minderjährigkeit nicht nur im Straf recht von besonderer Relevanz. Auch in Bezug auf die Unter bringung und die Hilfen zur Erziehung und auch auf die da mit verbundenen Kosten ist dieser Status von erheblicher Be deutung.
Die bisherige Regelung in Bezug auf die Altersfeststellung ist unbefriedigend. Dabei erscheint eine Beweislastumkehr, wo nach Migranten ihr Alter nachweisen können, soweit sie ei nen besonderen Schutz und die umfangreiche Betreuung in Anspruch nehmen möchten, als ein probates Mittel. Ein be
Die Akzeptanz der Flüchtlinge in unserer Gesellschaft und die Integrationsbereitschaft der Flüchtlinge, die generelle Bereit schaft, sich an Recht und Gesetz zu halten, hängen aber auch davon ab, dass sich der Rechtsstaat nicht vorführen lässt
und dass auch kleine Überschreitungen unserer Rechtsord nung konsequent aufgeklärt und rechtsstaatlich sanktioniert werden.
Wer akzeptiert, dass Polizei oder Justiz die Schwarzfahrt, den kleinen Ladendiebstahl oder die einfache Körperverletzung nicht weiterverfolgen oder entsprechende Verfahren bereit willig einstellen,
darf sich nicht überrascht zeigen, wenn eine Spirale der Häu figkeit und Intensität der Straftaten in Gang gesetzt wird.
Auch Steuerhinterziehung, in der Tat. – Jeglichem Verstoß gegen geltendes Recht muss die Strafe schnell,
Im Übrigen: Die gestrige Aussage des Berliner AfD-Bezirks verordneten Falk Rodig, wonach eine Feminisierung der Jus tiz zu einer Kuscheljustiz führe,