Protokoll der Sitzung vom 31.01.2018

Ja, ja, er ist nicht notwendig. – Man muss schon vorsichtig sein bei solchen Fragen, wenn es um die Bürgerrechte geht.

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Deshalb wollten wir klipp und klar festhalten: Die Online durchsuchung in Baden-Württemberg soll es nicht geben. Das haben Sie abgelehnt,

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Nein! Falsch!)

und das lässt tief blicken, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Im Ergebnis: Vorhang zu und alle Fragen offen. Es ist offen sichtlich so – das hat diese Debatte deutlich gemacht –, dass es in keiner Weise eine Annäherung gibt, weder zwischen CDU und Grünen noch zwischen der CDU-Fraktion und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten.

Ich kann nur hoffen, dass Sie nun dieses Thema entweder zeit nah lösen, dass Sie zeitnah in Gespräche eintreten, oder dass Sie zumindest einen Modus finden, der dazu führt, dass die Grünen nicht mehr sagen müssen: „Die Koalition liegt auf Eis.“ Denn die Aufgabe dieser Koalition ist, das Land ver nünftig zu regieren, und nicht, die Koalition auf Eis zu legen, weil man über das Wahlrecht streitet, meine Damen und Her ren.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Erinnern Sie sich an Ihre Verantwortung!

(Beifall bei der FDP/DVP)

Nun erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Gedeon.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Strobl, es fehlte eigentlich nur noch der VfB Stuttgart. In der Schule hätte man gesagt: Thema verfehlt, Sechs.

Herr Rülke, es geht nicht darum, das Gezänk zwischen CDU und Grünen zu thematisieren und zu dramatisieren. Herr Gö gel und die AfD haben ganz klar herausgestellt: Es geht um elementare Prinzipien des Wahlrechts. Vor allem geht es um die Frage: Wollen wir eine Einschränkung des freien Wahl rechts durch Quotenlenkung, oder wollen wir am freien Wahl recht festhalten? Es geht darum: Wollen wir noch mehr Par teieneinfluss haben, oder wollen wir den Wählereinfluss stär ken? Das sind die entscheidenden Fragen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Herr Gögel hat nicht nur inhaltlich thematisiert und zugespitzt, worum es geht, sondern er hat auch den Lösungsansatz mit in die Debatte gebracht. Dazu haben die anderen überhaupt nichts beigetragen. Was ist der Lösungsansatz in so einer wichtigen Frage, meine Damen und Herren? Die Volksabstimmung.

(Beifall der Abg. Dr. Christina Baum AfD)

Darauf sollten wir jetzt zu sprechen kommen. Wenn wir über Stuttgart 21 und anderes abstimmen, dann liegt es doch nahe, auch über so ein zentrales Thema das Volk zu befragen.

(Abg. Anton Baron AfD: So ist es!)

Dann haben Sie nicht nur beim Koalitionszwist die Kuh vom Eis – darüber müssten Sie eigentlich froh sein –, sondern dann haben Sie wirklich den Wähler in einer entscheidenden Fra ge wieder zum Souverän gemacht. Packen Sie das also end lich an! Greifen Sie den Vorschlag der AfD auf!

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Ak tuelle Debatte beendet und Punkt 1 der Tagesordnung erle digt.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Aktuelle Debatte – Nicht nur der Rettungsdienst kommt zu spät – Wann endet die Untätigkeit der Landesregierung angesichts der Defizite im Rettungsdienst? – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuel le Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Ich darf die Mitglieder der Landes

regierung bitten, sich ebenfalls an den vorgegebenen Rede zeitrahmen zu halten.

Schließlich darf ich auch hier auf § 60 Absatz 4 der Geschäfts ordnung verweisen, wonach im Rahmen der Aktuellen Debat te die Aussprache in freier Rede zu führen ist.

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Frakti onsvorsitzenden Dr. Rülke.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP/DVP-Fraktion hat in dieser Legislaturperiode Defizite im Rettungsdienst schon öfter thematisiert, jedoch ohne nachhaltigen Erfolg. Das öf fentliche Interesse hat sich aber durch Recherchen des SWR jetzt deutlich verstärkt.

Wir wollen in diesem Zusammenhang deutlich machen, wie sehr wir das Engagement des Ehrenamts schätzen. Wir bedau ern, dass die Thematisierung einmal durch uns und dann in der Folge auch durch den SWR vielleicht bei manchen Ehren amtlichen in diesem Bereich als Angriff auf das Ehrenamt wahrgenommen werden könnte. Es ist völlig klar, dass dies nicht der Fall ist.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Aber Faktum ist, dass wir uns außerordentlich schwergetan haben, zunächst einmal Daten zum Thema Rettungsdienst zu bekommen. Das Innenministerium hat diese Daten wie viele andere Informationen lieber für sich behalten.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Aber nach mehrmaligem Nachfragen haben wir dann doch he rausgefunden, wie sich die Rettungsdienstzeiten in BadenWürttemberg in der Realität abbilden. Das Soll ist, dass in 95 % der Fälle der Krankenwagen bzw. Notarzt innerhalb von zehn Minuten, spätestens aber innerhalb von 15 Minuten am Einsatzort sein soll. Das Ist des Jahres 2016 war: 72 % inner halb von zehn Minuten und knapp 95 % innerhalb von 15 Mi nuten. Bei den Notärzten war es so, dass 63 % innerhalb von zehn Minuten vor Ort waren und ca. 90 % innerhalb von 15 Minuten.

Die Notärzte selbst stellen immer wieder klar, dass die Zeiten hier zu lang sind. Es besteht also Handlungsbedarf in BadenWürttemberg.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

Bei uns sind strukturell etwa 20 % der Bevölkerung in Rand lagen unterversorgt, weil der Rettungswagen eben später als in 15 Minuten vor Ort ist.

Die Gründe sind vielfältig. Zum einen hören wir seit Jahren, dass ganze Schichten wegen Unterbesetzung ausfallen. Au ßerdem haben wir in diesem Bereich einen deutlich erkenn baren Personalmangel. Gleichzeitig ist jedoch die Zahl der Ausbildungsplätze für Notfallsanitäter in Baden-Württemberg gedeckelt. Das Sozialministerium vertritt in der Antwort auf unsere Große Anfrage Drucksache 16/42 die Auffassung, dass eine Ausbildungszahl von 350 pro Jahrgang in Baden-Würt temberg ausreichend wäre. Aus unserer Sicht ist das nicht der Fall.

Oftmals werden in der Praxis – das haben die Recherchen des SWR ergeben – Rettungswagen auch als Krankentransport wagen eingesetzt, sodass sie dann im Rettungsdienst fehlen. Außerdem gibt es in manchen Bereichen veraltete Bereichs pläne, die von der Rechtsaufsicht zu lasch kontrolliert wer den.

Diese Landesregierung weiß seit Jahren um die Probleme des Rettungsdienstes. Das Rettungsdienstgesetz weist den Behör den, konkret etwa dem Innenministerium oder den Landrats ämtern, die Kontrollfunktion zu, die sie jedoch zu wenig wahr nehmen, meine Damen und Herren.

Wir sehen also nicht bloß bei den Informationen gegenüber dem Parlament, sondern auch in der Rechtsaufsichtspraxis seit Jahren eine Verweigerungshaltung des Innenministeriums, die in Baden-Württemberg Menschenleben kosten kann.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

Was ist also zu tun? Die Landesregierung muss ihre Aufsichts rechte nun endlich wahrnehmen. Wir brauchen in unterver sorgten Gebieten auch weitere Leistungsträger, die dort ein gesetzt werden können. § 2 des Rettungsdienstgesetzes lässt dies zu. Offensichtlich – vielleicht werden wir das in der heu tigen Debatte hören – gibt es mittlerweile auch ein Umden ken im Innenministerium.

Der zuständige Abteilungsleiter Schröder hat dem SWR ein Interview gegeben. Er sagte – ich zitiere –, wenn der Bedarf nicht erfüllt werden könne, dann müsse man sich weitere Leis tungsträger für den Rettungsdienst suchen. Recht hat er. Ich hoffe, dass das auch von der Hausspitze so gesehen wird und nicht Herr Schröder sozusagen von der Hausspitze wieder „eingesammelt“ wird.

Die Ausbildungskapazitäten für Notfallsanitäter – ich habe das schon angedeutet – müssen in Baden-Württemberg erhöht werden, zumal die Krankenhäuser manche abwerben. Also ist diese Zahl, die das Sozialministerium genannt hat, nämlich 350 pro Jahrgang in Baden-Württemberg, als Deckelung eben nicht ausreichend. Es ist auch notwendig, den Missbrauch des Rettungswagens für den Krankentransport einzuschränken. Meine Damen und Herren, gehen Sie diese Probleme an.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Vielen Dank. – Für die Frak tion GRÜNE erteile ich Frau Abg. Schwarz das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! „Nicht nur der Rettungs dienst kommt zu spät – Wann endet die Untätigkeit der Lan desregierung angesichts der Defizite im Rettungsdienst?“ Dies ist die Überschrift der heutigen Aktuellen Debatte. Wenn man sich diese Überschrift vergegenwärtigt, könnte man tatsäch lich meinen, in Baden-Württemberg gäbe es eine flächende ckende Unterversorgung in der Notfallrettung. Aber dem ist glücklicherweise nicht so. Die Rettungswagen und die Not ärzte kommen in Baden-Württemberg durchschnittlich nach knapp sieben Minuten bei den Betroffenen an. Aber wie wir wissen, sagen Durchschnittswerte alles, aber auch nichts.

(Zuruf: Genau!)

Deshalb möchten wir nicht verschweigen, dass es bei uns im Land durchaus Regionen gibt, in denen die Hilfsfristen nicht eingehalten werden.