Protokoll der Sitzung vom 01.02.2018

Bitte.

Frau Schütz, vielen Dank für das Zulassen der Frage. – Sie haben die Auswirkun gen der Wohnraum-Allianz auf die Förderkulisse dargestellt und die Ergebnisse und die Erfolge hier gewürdigt. Meine Fra ge: Sind Ihnen andere Empfehlungen der Wohnraum-Allianz bezüglich Änderungen der Landesbauordnung bekannt, und wie stellt sich das Ministerium dazu?

Da gibt es viele Anregun gen und Überlegungen. Sie wissen, dass die Wohnraum-Alli anz kontinuierlich arbeitet. So arbeiten wir im Moment an den Ergebnissen und Empfehlungen. Diese werden auch für den Entwurf der anstehenden Änderung der LBO erstellt. Darin finden sich eine Vielzahl von Normen, die zur Ermöglichung kostengünstigen Bauens geändert werden.

Jetzt gilt es, den Änderungsentwurf für die LBO noch auf das gesetzgeberische Gleis zu setzen. Sobald die Gespräche über die Änderungsvorschläge abgeschlossen sind und eine Eini gung erzielt wird, wird man in das gesetzgeberische Verfah ren einsteigen.

Danke schön.

Danke schön, Frau Staatsse kretärin.

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wort meldungen vor.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 16/793. Der Antrag ist ein reiner Be richtsantrag und kann daher für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – He rausforderungen für das Bibliothekswesen in BadenWürttemberg – Drucksache 16/795 (Geänderte Fassung)

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Nun erteile ich Frau Abg. Kurtz für die Fraktion der CDU das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherlich erinnern Sie sich alle an die Wissenspau se, zu der der Bibliotheksverband uns alle im vergangenen Oktober hier im Landtag über die Mittagszeit eingeladen hat te. Unser Vizepräsident Wilfried Klenk sprach in seiner Eröff nungsrede von den wachsenden Ansprüchen der Wissensge sellschaft und davon, dass uns die Bibliotheken als Lotsen durch die neue Informationswelt leiten können.

Ich selbst bin immer wieder sehr begeistert davon, was für ei ne vielfältige Bibliothekslandschaft wir bei uns hier in BadenWürttemberg haben. So bieten die Stadtbüchereien z. B. schon längst nicht mehr nur Lesefutter auf Papier, sondern halten E-Books, Filme, elektronische Spiele und vieles andere ganz selbstverständlich im Angebot vor. In unseren Universitätsbi bliotheken macht der Anteil der digitalen Angebote schon weit über 60 % aus.

Schon 1999 hat sich Baden-Württemberg entschlossen, für seine 58 wissenschaftlichen Bibliotheken gemeinschaftlich mit den großen Wissenschaftsverlagen zu verhandeln, um Li zenzen für elektronische Zeitschriften zu erwerben. Diese Li

zenzen werden leider immer teurer und können von den ein zelnen Universitäten im Prinzip gar nicht mehr selbstständig bezahlt werden. Mittlerweile wird darüber nachgedacht, die se Preisverhandlungen über ein bundesweites Konsortium zu führen, um eine stärkere Verhandlungsmacht gegenüber Groß verlagen zu haben.

Nebenbei sei bemerkt, dass dabei zwar ein Vorteil für die Bi bliotheken herauskommt, aber das Nachsehen haben mögli cherweise kleinere Verlage, auch Wissenschaftsverlage, die wir hier im Land in sehr ansehnlicher Zahl zu verzeichnen ha ben. Diese können dann an diesem Budget der öffentlichen Mittel gar nicht mehr partizipieren, ganz abgesehen davon, dass wir auf diese Art und Weise im Grunde auch den Handel ausschalten.

Aber gerade die Naturwissenschaften sind auf diese großen, renommierten Zeitschriften als wichtige Quelle sehr angewie sen. Denn darin werden die neuesten Forschungsergebnisse präsentiert und aufbereitet. Bei den Geisteswissenschaften ist es ein bisschen anders; diese sind für ihre Arbeit eher auf die alten Buchbestände angewiesen. Deswegen müssen wir auch die Literatur aus früheren Jahrhunderten digitalisiert zur Ver fügung stellen, z. B. damit Forscher aus der ganzen Welt da rauf zugreifen können, ohne hierfür nach Baden-Württemberg reisen zu müssen.

Bereits vor zehn Jahren wurde daher in der Württembergi schen Landesbibliothek hier in Stuttgart eine Digitalisierungs werkstatt eingerichtet. Dort werden nicht nur die eigenen Be stände digitalisiert, sondern diese Werkstatt arbeitet auch als Dienstleister und nimmt Aufträge von anderen Bibliotheken entgegen.

Das ist auch unter konservatorischen Gesichtspunkten gut. Denn es ist besser, die Wissenschaftler arbeiten mit dem Di gitalisat, als dass sie ständig in den alten Büchern blättern. Pa pier altert; das wissen wir. Das gilt anscheinend ganz beson ders für Literatur aus dem 19. Jahrhundert. Das Papier aus die ser Zeit scheint so beschaffen zu sein, dass es vergleichswei se leicht zerfällt. Hier leistet also die Digitalisierung auch ei nen Beitrag zum Schutz der Originale, obwohl – das sollten wir uns auch immer vor Augen führen – so ein altes Buch ei ne gewisse Aura hat, die man nicht missen möchte.

Insofern brauchen wir eigentlich beides: das alte, historische Buch und das Digitalisat. Wenn Sie einmal das Schiller-Nati onalarchiv in Marbach besuchen, wird Ihnen das dort sehr deutlich erklärt und vor Augen geführt.

Dass es ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen Original und Digitalisat gibt, können Sie derzeit am Beispiel der „Stutt garter Zeitung“ verfolgen. Da geht es nämlich darum, ob die Württembergische Landesbibliothek die historischen Jahrgän ge der „Stuttgarter Zeitung“ weiterhin im Keller aufheben soll oder ob sie sie zum Altpapier geben darf.

Wir von der CDU setzen uns jedenfalls dafür ein, dass wir im Landeshaushalt immer ausreichend Mittel zur Verfügung stel len, damit wir diese Digitalisierung leisten können, denn wir sehen das als wichtiges Kriterium für unseren Forschungs standort Baden-Württemberg an. Ich freue mich, dass wir die Haushaltsmittel dafür seit 2016 verdoppeln konnten – auch wenn es eigentlich nie genug ist und der Bedarf einfach im mens hoch bleibt.

Unsere beiden Landesbibliotheken in Stuttgart und Karlsru he haben auch die Aufgabe, Pflichtexemplare von Publikati onen zu sammeln. Seit 2007 bezieht sich diese Aufgabe auch auf elektronische und Netzpublikationen, aber hier steckt al les noch immer in den Kinderschuhen. Was soll man sam meln? Wie soll man es archivieren? Wie soll man es für die Nutzung zur Verfügung stellen? Welche Homepages sollen ei gentlich wie archiviert werden? Sie alle wissen: Eine Home page wird immer wieder einmal umgestellt und verändert sich. Das alles sind Fragen, die uns noch beschäftigen werden, und zwar sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht.

Bei alldem ist auch das Urheberrecht zu berücksichtigen. Das ist natürlich in einem Bundesgesetz geregelt, hat aber doch starke Auswirkungen auf Baden-Württemberg und die Wis senschaftslandschaft. Zum 1. März wird jetzt das neue Bun desgesetz in Kraft treten, das das Urheberrecht an die aktuel len Erfordernisse der Wissensgesellschaft angleichen soll.

Sie haben es vielleicht verfolgt: Um dieses Gesetz wurde wirklich lange und hart gerungen. Es gilt jetzt, sage ich ein mal, nur als Kompromiss. Für die Lehre an den Hochschulen – denken Sie an die Semesterapparate, die dort immer wieder für einzelne Themen zur Verfügung gestellt werden –, aber auch an unseren Schulen ist es gut. Für die Bibliotheken und die Wissenschaft wird es damit leichter, Inhalte zu nutzen, oh ne jedes Mal beim Autor oder beim Verlag dafür die Erlaub nis einholen zu müssen.

Die Vergütung soll dann über pauschale Nutzungsgebühren erfolgen und wird durch eine Verwertungsgesellschaft nach Verteilerschlüsseln mit den Urhebern und Verlagen abgerech net.

An diesem Vorgehen gab es aber auch ganz starke Kritik, be sonders von den Urhebern und den Verlagen. Man kann sich tatsächlich fragen, warum es im digitalen Zeitalter nicht mög lich sein soll, wirklich nutzerbezogen und werkbezogen ganz genau abzurechnen. Ich glaube, nicht umsonst ist dieses neue Gesetz auf fünf Jahre begrenzt und soll es nach vier Jahren evaluiert werden.

Ich glaube, gerade von Baden-Württemberg aus sollten wir die Entwicklungen besonders aufmerksam beobachten; denn wir haben hier eine gewachsene Landschaft von kleinen und mittleren, mittelständischen Verlagen, die von der Digitalisie rung durchaus stark betroffen sind und die in diesem Kräfte messen eben nicht unter die Räder kommen sollen.

Ich mache für die CDU ganz deutlich, dass es uns wichtig ist, dass wir die Werte und Rechte, die wir aus der analogen Welt kennen, so weit wie möglich auch in die digitale Welt über tragen und sie nicht einfach über Bord werfen. Für uns gehö ren dazu ganz klar der Schutz des geistigen Eigentums, das Urheberrecht und auch unser Verständnis für die privatwirt schaftlichen Belange.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Ich glaube, wir werden hier noch viel zu leisten haben, um diese verschiedenen Anforderungen miteinander zu vereinba ren, die sich aus den technischen Möglichkeiten der Digitali sierung ergeben, aus den berechtigten Wünschen unserer Bi

bliotheken und der Wissenschaft sowie aus den Ansprüchen der Nutzer, die im Zeitalter des Internets mittlerweile das Ge fühl haben, alles, was technisch zur Verfügung steht, könne auch abgerufen und kostenlos genutzt werden. Da muss mög licherweise noch ein Umdenken einsetzen.

Darüber hinaus sind unsere Mittel, die Mittel der öffentlichen Hand, ja begrenzt. Wir müssen aber auch die Forderungen der Privatwirtschaft durchaus ernst nehmen und dies miteinander abgleichen. Ich glaube, das ist eine schwierige Aufgabe, eine Langzeitaufgabe. Aber es ist notwendig und wirklich sinnvoll, sich dieser Aufgabe mit aller Mühe zu verschreiben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Kollegin Seemann.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Vielen Dank, Kollegin Kurtz, für die sen Antrag. Er bietet die Möglichkeit, die Bedeutung von Bi bliotheken, aber auch die Anforderungen an diese zu thema tisieren.

Bibliotheken erfüllen heute viele Funktionen. Sie sind Kul turdenkmal, Gedächtnisinstitution, zentraler Ort der Wissens gesellschaft, ja, auch Plattform für Bürgerbeteiligung. Biblio theken sind ein Ort, an dem man sich aufhalten kann, ohne konsumieren zu müssen. Gerade den öffentlichen Bibliothe ken und den Schulbibliotheken kommt hierbei eine hohe Be deutung zu.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

In der heutigen Debatte stehen die wissenschaftlichen Biblio theken im Mittelpunkt. Doch unabhängig davon, ob Hoch schulbibliothek oder kleine Stadtteilbücherei, Bibliotheken sind schon lange keine reinen Büchersammlungen mehr. Sie sind Bildungseinrichtungen – und das über Medienbrüche hin weg.

Deswegen sehe ich in der Digitalisierung eine große Chance für die Bibliotheken, für Forschung und Lehre, für die Nutze rinnen und Nutzer. Erfolgreiche Wissenschaft basiert auf ei ner entsprechenden Infrastruktur. Unsere wissenschaftlichen Bibliotheken sind daher ein wichtiger Faktor für den Erfolg unserer Hochschulen im wissenschaftlichen Wettbewerb.

Dabei nimmt die Bedeutung digitaler Angebote zu. In vielen Fächern wird es perspektivisch einen kompletten Umstieg auf digitale Zeitschriften geben. Je nach Disziplin verläuft dieser Wandel unterschiedlich schnell.

Festzuhalten ist jedenfalls, dass der Anteil digitaler Angebo te rasant steigt. Im Jahr 2016 wurden in Baden-Württemberg bereits 71,5 % aller Zeitschriften in den wissenschaftlichen Bibliotheken digital angeboten. Das liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Baden-Württemberg ist also auch hier mal wieder Vorreiter.

Allerdings hinkt das Recht in vielerlei Hinsicht der Digitali sierung hinterher. So wurde erst im Juni vergangenen Jahres

das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz verab schiedet. Frau Kurtz hat gerade darauf hingewiesen. Es wird am 1. März dieses Jahres in Kraft treten und reformiert die Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung.

Ein weiteres großes Thema sind die teuren Zeitschriftenlizen zen. Auch darauf haben Sie schon hingewiesen. Dabei geht es nicht um die vielen kleinen Wissenschaftsverlage, wie wir sie auch im Land kennen. Problematisch sind die großen Player, die eine monopolartige Stellung und aus dieser heraus eine starke Verhandlungsposition haben.

Zu begrüßen ist daher, dass sich die deutschen Wissenschafts organisationen zusammengeschlossen haben, um gebündelt als Nachfrager aufzutreten. Das Projekt DEAL zur bundes weiten Lizenzierung von Angeboten großer Wissenschafts verlage ist ein Versuch, den extremen Preisanstieg für Lizen zen wissenschaftlicher Zeitschriften zu begrenzen.

Hervorzuheben ist, dass dieses Projekt von der Leiterin der Universitätsbibliothek Freiburg, Frau Kellersohn, maßgeblich vorangetrieben wird. Die Landesregierung und das Wissen schaftsministerium wissen um die Bedeutung der Digitalisie rung im Wissenschaftsbereich.

Ebenso wichtig ist im Land die Rolle der kommunalen Bib liotheken in der Digitalisierung und Medienbildung. Hierzu einige Beispiele: Im Landeshochschulgesetz haben wir die Grundlage dafür gelegt, dass aus Bibliotheken und Rechen zentren moderne Informationszentren werden. Mittel des Lan des fließen in die Konsortiallizenzierung sowie in die Unter stützung der einzelnen Hochschulbibliotheken.