Jetzt haben wir uns bereits mit den Vertretern der Holz- und Sägewirtschaft zusammengesetzt, und sie haben uns vorge tragen, was ihre Anliegen sind. Sie haben auch zur Kenntnis
Das MLR war mit einbezogen. Wir werden jetzt trotzdem noch einmal einen Arbeitskreis einberufen, um zu ermitteln, wie wir das, was sie vorgestellt haben, verwaltungspraktisch und auch praktikabel für die Unternehmen realisieren können.
Zusammengefasst: Wir finden eine unbürokratische Lösung. Wir beachten auch die Interessen der Waldwirtschaft. Wir müssen aber ebenso auf Verkehrssicherheit achten, und wir müssen selbstverständlich die Verwaltungsvorschrift der Stra ßenverkehrs-Ordnung von 2017 bedenken.
Wir können im Land nicht eine beliebige andere Lösung um setzen, sondern wir können auf § 46 der StVO, der Ausnah men zulässt, zurückgreifen, können aber nicht beliebig Aus nahmen erlauben.
Bevor ich die Zu satzfrage stelle, möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Was Sie sagen, hört sich nach einer pragmatischen und praktikab len Lösung an. Das hört sich also alles positiv an.
Trotzdem leuchtet mir eines noch nicht ganz ein. Folgendes hätte ich von Ihnen gern noch gewusst: Über welchen Zeit raum wurde die bisherige Regelung gehandhabt? Kam es in letzter Zeit denn häufiger zu Unfällen oder zu Problemen, so dass man jetzt auf einmal in drei oder vier Bundesländern gleichzeitig sagt: „Wir müssen das jetzt ändern“? Denn ei gentlich sollte sich dies doch ohne Probleme darstellen.
Ich kann mich an das Thema „Kreisverkehr in Binzen“ im Pe titionsausschuss erinnern. Dort fuhren an die 90 000 Autos durch, und es hat bislang allenfalls ein paar Blechschäden ge geben. Trotzdem hat man auf einmal entdeckt, dass man et was ändern muss.
Meine Frage ist also ganz einfach: Gab es gehäuft Unfälle, oder gab es neue Fakten, die dazu führen, dass nach einer Neu regelung gesucht wird, obwohl doch die alte Regelung sicher lich nicht nur drei Tage lang gegolten hat, sondern dies ver mutlich über Jahrzehnte so gehandhabt wurde?
Grund dafür war nicht ein gehäuftes Auftreten von Unfällen. Es gibt vielmehr einen einzigen klaren Grund, der uns zwingt, eine neue Rege lung zu treffen: Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenver kehrs-Ordnung des Bundes wurde 2017 geändert, und dies zwingt uns dazu, unsere Regelung anzupassen.
Ich kann hier im Saal nur noch einmal sagen: Wir nutzen die Möglichkeiten aus, die uns diese Verwaltungsvorschrift gibt. Wir gehen auch an die Grenze, was die Ausnahmeregelung anbelangt. Wir müssen aber aufpassen und dürfen nicht so weit gehen, dass der Bund dies einkassiert und wir dann nichts haben. Dann wären wir nämlich – ich sage es einmal so – auf norddeutsche Regelungen zurückgeworfen, und das kann wohl nicht im Interesse Baden-Württembergs sein.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Der Bund könnte ja unsere Regelung übernehmen, wenn Sie es im Bundesrat versuchen!)
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Ich bin nicht im Bundesrat, ich bin auch nicht die Regie rung!)
Herr Minister, ich erkenne die Bereitschaft Ihres Hauses und Ihre persönliche Bereitschaft, hier ein größtmögliches Entgegenkommen zu gewährleisten. Das stelle ich als positiv fest; dafür zunächst vielen Dank.
Sie haben von Ausnahmeregelungen, insbesondere aber von Übergangszeiträumen gesprochen. Da ist mir noch nicht klar, wie lang dieser Zeitraum ist. Vielleicht können Sie dies noch erläutern.
Der Übergangs zeitraum für die alte Regelung läuft bis Ende 2018. So lan ge gilt die bisherige Regelung. Dann kommt die Neuerung, und diese umfasst die allgemeine Regelung, die ich vorge tragen habe – 25 m plus 2 m –, und in besonderen Ausnah mefällen, auf besonderen Strecken kann es auch einmal län ger sein, wobei auch da eine Grenze gesetzt ist, die bei knapp 30 m liegt.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Behand lung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – M ö g l i c h k e i t e n d e r V e r b e s s e r u n g d e r n o t ä r z t l i c h e n V e r s o r g u n g i m H o h e n l o h e k r e i s , i m L a n d k r e i s S c h w ä b i s c h H a l l , i m M a i n - T a u b e r - K r e i s , i m O s t a l b k r e i s s o w i e i n g r e n z n a h e n S t a n d o r t e n i n B a y e r n d u r c h d i e S t a t i o n i e r u n g d e s n a c h t f l u g t a u g l i c h e n H e l i k o p t e r s S A R 6 4 b e i m T r a n s p o r t h u b s c h r a u b e r r e g i m e n t 3 0 i n N i e d e r s t e t t e n
Frau Präsidentin, faktisch im Nachgang zur gestrigen Plenardebatte komme ich auf dieses Thema zu sprechen. Es haben sich nämlich in Ba den-Württemberg neue Dinge ereignet, nicht nur in VillingenSchwenningen, sondern auch in Niederstetten.
Stationierung des nachtflugtauglichen Rettungshubschrau bers SAR 64 der Bundeswehr vom Typ Bell UH-1D am Standort des Transporthubschrauberregiments 30 in Nie derstetten hinsichtlich einer dauerhaften und flächende ckenden Verbesserung der notärztlichen Versorgung der Zi vilgesellschaft in der oben genannten Raumschaft?
leistungsfähiges Gesamtkonzept zu einer nachhaltigen Ver besserung der notärztlichen Versorgung (u. a. mit nacht flugtauglichem Flugrettungsgerät) für die oben genannte Raumschaft zu entwickeln, bei dem neben den nunmehr vorhandenen militärischen Kapazitäten in Niederstetten (Main-Tauber-Kreis) auch der in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze im bayerischen Dinkelsbühl-Sinbronn stati onierte ADAC-Rettungshubschrauber Christoph 65, der über 40 % seiner Einsätze in Baden-Württemberg bestrei tet, eine entsprechende Verwendung diesseits der Landes grenze findet?
Vielen Dank, Herr Abg. Dr. Bullinger. – Für die Landesregierung darf ich nochmals Herrn Staatssekretär Jäger ans Redepult bitten.
Vielen Dank, Herr Dr. Bullin ger. Uns eint ja das Bestreben, ein schon wirklich hochwerti ges und effizientes Rettungswesen im Land noch besser zu machen. Deshalb prüfen wir natürlich gern alle zusätzlichen Möglichkeiten. Sie haben hier zwei Optionen angesprochen.
Zunächst zur ersten Frage, zum Einsatz des Bundeswehrhub schraubers in Niederstetten. Es ist tatsächlich richtig und kor rekt beschrieben: Seit Ende 2016 gibt es einen solchen Bun deswehrhubschrauber in Niederstetten. Wir, die Landesregie rung, haben auch schon damals – zum Jahresende 2016 – mit der Bundeswehr dort Kontakt aufgenommen, um eine mögli che Zusammenarbeit abzuklopfen.
Man muss dazu jetzt vielleicht eines sagen: Der SAR 64 ist kein klassischer Rettungshubschrauber. SAR steht für „Search and Rescue“, das heißt, es geht hier um eine Verpflichtung, die die Bundeswehr – wie jede nationale Armee in ihrem Hei matland – übernommen hat. Konkret geht es darum, dass wir aufgrund internationaler Verpflichtungen für den Fall von Luftunfällen Hubschrauber vorhalten müssen.
Es gab unlängst den Zusammenstoß eines Hubschraubers und eines Kleinflugzeugs in der Nähe von Karlsruhe/Mannheim. Wenn man dann feststellt, es verschwinden zwei Flugzeuge, zwei Fluggeräte vom Radarschirm, und nicht weiß, wo diese sind, dann würde der SAR 64 aufsteigen, um den Unglücks ort zu lokalisieren.
Dieser Hubschrauber ist standardmäßig nicht wie ein Ret tungshubschrauber ausgerüstet. Das heißt, er hat nicht grund sätzlich einen Notarzt vor Ort. Er ist auch in seiner Ausstat tung nicht völlig vergleichbar. Das bedeutet in der Gesamt schau, dass wir, das Land, erstens nicht die Verfügung über diesen Hubschrauber haben; diese liegt bei der Bundeswehr. Er hat prioritär eine andere Aufgabe als die herkömmlichen Rettungsmittel in der Luft, die von uns vorgehalten werden.
Drittens – und das ist entscheidend – ist er aber subsidiär ver fügbar. Wenn sich keine andere Möglichkeit ergibt, ist die Bundeswehr selbstverständlich bereit, hier in die Lücke zu springen und zu unterstützen.
Es gab auch in der Vergangenheit einige Fälle, wo genau dies passiert ist. Insofern ist Ihr Hinweis sehr richtig. Wenn man das Umfeld entsprechend einordnet und weiß, wofür der Hub schrauber da ist, dann kommt man zu dem Schluss: Ja, er kann einen klassischen Rettungshubschrauber sicher nicht ersetzen, aber er kann uns da, wo es Sinn macht, unterstützen. Die Bun deswehr tut das auch.
Zu Ihrer zweiten Frage nach dem Christoph 65 in Dinkels bühl. Auch da ist wieder der Ausgangspunkt: Selbstverständ lich liegt uns allen miteinander daran, dass wir eine gute ret tungsdienstliche Versorgung auch im nordöstlichen Landes teil von Baden-Württemberg haben. Dazu gehört selbstver ständlich auch der Einsatz von Rettungshubschraubern über die Landesgrenzen hinweg. Das ist nichts, was wir jetzt hier erfinden oder beschließen müssten. Das wird heute schon praktiziert. Die Luftrettung kennt keine Landesgrenzen.
So, wie der Ulmer Hubschrauber logischerweise immer nach Bayern fliegt, wenn dort Bedarf besteht, so kommt der Hub schrauber aus Dinkelsbühl selbstverständlich auch zu uns nach Baden-Württemberg.
Es ist immer wieder das Gleiche: Nicht die Landesgrenzen, sondern die Witterungs- und Sichtverhältnisse markieren die Grenzen der Luftrettung. Deshalb brauchen wir ein gut aus tariertes System, das bodengestützte Rettungsmittel und eben auch Hubschrauber bereithält.
Weil wir das Ganze nicht nur einzelfallbezogen und kleinräu mig betrachten wollen, haben wir im Doppelhaushalt 2018/2019 – jetzt komme ich zum übergreifenden Aspekt Ih rer Frage – auch Mittel eingestellt, um ein landesweites Struk turgutachten, was den Rettungsdienst und die Luftrettung an geht, in Auftrag zu geben. Wir sind im Augenblick dabei, ein Vergabeverfahren für dieses Gutachten auf den Weg zu brin gen. Wir werden uns in diesem Gutachten noch einmal an schauen – und zwar landesweit –, wie sich bodengebundener Rettungsdienst und Luftrettung optimal ergänzen können, und werden dann auch sehen, wo im Einzelfall noch Bedarfe be stehen.
Wir haben ja schon einzelne Verbesserungen erzielt. Wir hat ten im Mai 2017 hier im Landtag das Ziel angekündigt, einen zentralen Luftrettungsstandort in Baden-Württemberg nacht flugtauglich zu machen. Seit Oktober 2017 sind die Betriebs zeiten des Hubschraubers am Standort Villingen-Schwennin gen auf die Nachtstunden ausgeweitet. Diese Maschine aus Villingen-Schwenningen war im Übrigen auch schon mehr mals im Nordosten unseres Landes im Einsatz.
Wir sehen mit dieser landesweiten Strukturuntersuchung die Chance verbunden, über Kreisgrenzen hinweg eine noch wir kungsvollere Einsatzkonzeption zu erstellen und umzusetzen. Wir werden in diese Überlegungen selbstverständlich auch die Grenznähe zu anderen Bundesländern und zu unseren
Nachbarstaaten – Stichworte Schweiz, Österreich, aber auch Frankreich – einbeziehen, und wir werden das sicher auch mit unseren Überlegungen zur Krankenhausstruktur verknüpfen.
Vielleicht noch ein letztes Wort: Wir werden die Luftrettung auch künftig logischerweise landesweit verstärkt einsetzen wollen. Da wird es im Schwerpunkt vor allem aber auch um die Frage gehen müssen: Wie schaffen wir es, von der Ein satzstelle, wo der Hubschrauber oft nicht das erste Rettungs mittel vor Ort ist – manchmal ja, meist nein – – Aber dann schließt sich natürlich die sehr wichtige Frage an: Wie schaf fen wir es, zu lange Transportzeiten vom Einsatzort zum ge eigneten Krankenhaus der bestmöglichen Versorgung schnell zu überwinden? Da spielt der Hubschrauber ganz klar eine sehr zentrale Rolle.