Zunächst vielen Dank für die Auskunft. – Ich habe zwei ergänzende Fragen: Trifft es zu, dass es zukünftig nicht nur um einen Hubschrau ber in Niederstetten geht, sondern dass die Verlegung von mehr als einem Hubschrauber von Penzing und eine Dauer präsenz von Notärzten vorgesehen sind? Das ist die Frage. Wenn das der Fall wäre, wäre das ein neuer Aspekt im Ge samtsystem.
Zweite Frage: Der Zweckverband Ansbach, der den Hub schrauber Christopher 65 trägt, beabsichtigt eventuell die Nachtflugtauglichkeit in Verbindung mit einer Notarztbeset zung, wenn eine Kooperation und eine Beteiligung – ich war erst kürzlich dort, auch mit den beiden Landräten – vonseiten des Landes ermöglicht werden. Ist in Ihrem Haus auch eine solche Kooperation vorgesehen?
Etwas, was mich noch interessiert, ist: Trifft es zu – darüber hat, glaube ich, der SWR berichtet –, dass der Hubschrauber in Villingen-Schwenningen zwar nachtflugtauglich ist, aber bei Weitem nicht mit der Technik, die die Schweiz oder die Bundeswehr heute verwenden, ausgerüstet ist und somit ei gentlich nicht auf dem allerhöchsten Stand einer Nachtflug tauglichkeit ist? Das ist der Punkt, der in diesem Bericht an gesprochen wurde. Trifft es zu, dass man dann, wenn man ei ne neue Maschine kauft, nicht wirklich in den Standard, den die Schweiz bzw. die Bundeswehr hat, was die Nachtflugtaug lichkeit angeht, investiert hat?
Vielen Dank für die Nachfra gen. – Was die erste Frage angeht, so ist das natürlich eine in terne Organisationsentscheidung der Bundeswehr. Wir kön nen gern noch einmal auf die Kollegen bei der Bundeswehr zugehen und überprüfen, ob das stimmt. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Ihre Informationen vermutlich zutreffen. Das wird aber dennoch nichts an der Grundthematik ändern. Die haben einen anderen Auftrag, und wir werden sie allenfalls subsidiär zu unserer Unterstützung beiziehen können.
Die zweite Frage zielt letztlich im Kern darauf, ob wir grenz überschreitend einzelne Rettungshubschrauber finanzieren wollen. Da ist unsere Politik nach wie vor: Es finanziert das Land, in dem der Hubschrauber stationiert ist. Die Bayern be
teiligen sich auch nicht an unserem Hubschrauber in Ulm; wir fliegen aber dennoch selbstverständlich über die Landesgren ze hinweg, wenn Bedarf bestehen sollte.
Was die Nachtflugtauglichkeit in Villingen-Schwenningen an geht: Dieser Hubschrauber ist der Aufgabe entsprechend an gemessen technisch ausgestattet.
Herr Staatssekretär, gehe ich recht in der Annahme, dass es sich bei dem Hubschrauber der Bun deswehr um die Marke Bell handelt, die dadurch gekennzeich net ist, dass sie erst einmal warmlaufen muss und eine Zeit braucht, bis die Besatzung da ist, und sie sich somit gar nicht für Primäreinsätze eignet? Dies ist ein Unterschied zu den an gesprochenen Fahrzeugen,
Flugzeugen, die dem Typ Eurocopter zuzuordnen sind, die ge nau für diesen Zweck gebaut wurden und natürlich wesent lich schneller einsatzbereit sind.
Ich kann jetzt schlecht eine Technikvorlesung zu Hubschraubern machen. Aber ich stim me Ihnen natürlich zu. Ich hatte einmal das Vergnügen, in ei ner Bell UH-1D zu fliegen. Als ich eingestiegen bin, dachte ich mir: Diesen Typ kenne ich doch! Dann fielen mir irgend welche Filme über den Vietnamkrieg ein. Sprich: Das ist ein schon älteres Hubschraubermodell, das mit den anderen ak tuell im Rettungsdienst verwendeten Hubschraubern vielleicht nicht direkt so zu vergleichen ist. Ich habe auch darauf hinge wiesen, dass die Ausstattungen unterschiedlich sind.
Deswegen gibt es natürlich Unterschiede, aber dennoch muss man darauf hinweisen: Dieser Hubschrauber hat einen ande ren Auftrag, und mit seiner technischen Grundkonstellation kann er diesen Auftrag natürlich sehr wohl erfüllen und gut erfüllen. Insofern haben auch diese Hubschrauber ihre Berech tigung und ihren Zweck.
Herr Staatssekretär, meine Frage zielt schon in die gleiche Richtung wie die des Kollegen Frey. Wir müssen das jetzt nicht technisch betrachten – das ist über haupt keine Frage –, wobei ich mir allerdings schon den Hin weis erlaube: Die Bell-Hubschrauber der jetzigen Generation
Aber es geht um ein ernsthaftes Thema. Können Sie uns denn tatsächlich sagen, worin nun wirklich der Unterschied liegt, was die Einsatzverfügbarkeit anlangt? Das heißt: Wie schnell kann ein solcher Hubschrauber im Vergleich zu dem in unse rem Rettungsdienst eingebundenen Hubschrauber beispiels weise der Deutschen Luftrettung abheben? Ich stelle diese Frage deshalb, weil man nicht den Eindruck erwecken sollte, dass ein dort stationierter Hubschrauber vergleichbar wäre, jedenfalls was die Einsatzfähigkeit angeht. Sie haben darauf hingewiesen, dass im Grundsatz kein Notarzt an Bord ist, was aber doch ein wesentliches Element der Luftrettung ist.
Einfach die Frage: Können Sie uns diese Unterschiede darle gen, damit dann deutlich werden kann, wie nützlich und sinn voll ein solcher Standort tatsächlich für uns, für den Rettungs dienst ist?
Ja, vielen Dank, Herr Gall, für Ihre Frage. Das gibt mir Gelegenheit, noch einmal klarzustel len, dass ich nicht am Vietnamkrieg teilgenommen habe,
Ich glaube, wir sollten diese Frage nicht technisch auflösen wollen, indem wir Alarmierungszeiten gegeneinander stellen.
Das entscheidende Element hier ist: Dieser Hubschrauber ist nicht primär für uns verfügbar. Das ist ein Bundeswehrhub schrauber, der einen anderen Auftrag hat. Das heißt, wir kön nen ihn nur subsidiär nutzen. Wenn die Bundeswehr uns sagt: „Der hat gerade nichts anderes zu tun“, dann kann er uns hel fen. Nur dann können wir ihn nutzen. Deswegen kann er na türlich selbstverständlich nicht einen herkömmlichen Ret tungshubschrauber ersetzen und kann auch nicht ein gesetz tes Element für unsere Luftrettungsstrategie im Land sein. Er wird immer nur ergänzend dazukommen können.
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu der Mündlichen Anfrage unter dieser Ziffer. Damit ist die Behandlung der Mündlichen An frage unter Ziffer 3 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A n t o n B a r o n A f D – G r ü n d e f ü r d e n V e r z i c h t a u f e i n p r i v a t e s F o r s c h u n g s z e n t r u m a m C a m p u s K ü n z e l s a u
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im schönen Hohen lohe ist vor Kurzem eine Beteiligung eines wichtigen Unter nehmens an einem geplanten Forschungszentrum am Campus Künzelsau nicht zustande gekommen. Das war eine große Ent täuschung für meine Region. Aus diesem Grund habe ich zwei Fragen an die Landesregierung:
weils welche beteiligten Behörden aufgezeigt, um am Cam pus Künzelsau der Hochschule für angewandte Wissen schaften Heilbronn durch ein hohenlohisches Unternehmen ein Forschungsinstitut zu errichten?
regierung gegen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des geplanten Instituts, da dies laut Aussage eines Spre chers des beteiligten Unternehmens gegenüber dem SWR (vergleiche Artikel „Campus Künzelsau – Kein For schungsinstitut von ebm-papst“ vom 17. Oktober 2017 auf www.swr.de) der entscheidende Faktor für den Rückzug gewesen sei und auch in den Verhandlungen mit dem Fi nanzministerium eine Rolle gespielt habe?
Vielen Dank. – Für die Lan desregierung darf ich nun Frau Staatssekretärin Dr. Splett ans Redepult bitten.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde die Münd liche Anfrage des Abg. Baron namens der Landesregierung beantworten, muss dabei aber zunächst vorwegschicken, dass es sich um einen konkreten Einzelfall handelt und es mir des halb aufgrund des Steuergeheimnisses nicht möglich ist, die Fragen, soweit steuerliche Aspekte berührt sind, konkret zu beantworten. Das Steuerrecht – das möchte ich an dieser Stel le betonen – dient dem Schutz der Steuerbürgerinnen und -bür ger bzw. der betroffenen Unternehmen.
Grundsätzlich gilt, dass unsere Finanzverwaltung die Unter nehmen im Rahmen der Gesetze und ihrer Zuständigkeit un terstützt. Hat ein Unternehmen steuerlichen Abstimmungsbe darf, geben wir vonseiten der Steuerverwaltung konstruktive Hinweise, wie ein Vorhaben auf der Grundlage der bestehen den Gesetze umgesetzt werden kann. Dies geschieht in der Regel auf Initiative der unternehmenseigenen Steuerexpertin nen bzw. Steuerexperten oder der beauftragten Steuerberater.
Mit einer Anfrage bei der Finanzverwaltung können Unter nehmen also etwaige Risiken im Vorfeld verringern. Wir sind natürlich gegenüber unseren Steuerkundinnen und -kunden an das geltende Steuerrecht gebunden, und das – das sei am Ran de angemerkt – ist fast ausschließlich Bundesrecht.
Die Entscheidung über den Umgang mit den gegebenen Hin weisen liegt selbstverständlich immer bei den Steuerbürgerin nen und -bürgern bzw. bei den Unternehmen. – So weit zur Rolle der Steuerverwaltung.
Bezüglich baulicher Fragen war aus dem nachgeordneten Be reich des Ministeriums für Finanzen der Landesbetrieb Ver mögen und Bau Baden-Württemberg an den Vorgesprächen zur Realisierung des Projekts beteiligt. Hierzu kann ich mit teilen, dass von dem auch für die Unterbringung der Hoch schule Heilbronn, Außenstelle Künzelsau, zuständigen Lan desbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg die städ tebauliche Planung des Projekts mit einem von der Stadt aus gelobten Wettbewerbsverfahren landesseitig begleitet und be
fördert wurde. Dabei gab es keine liegenschaftlichen oder bau lichen Probleme, die zu einem Scheitern des Projekts geführt hätten.