Protokoll der Sitzung vom 01.02.2018

Dann können Sie jetzt die Zusatzfrage stellen.

Vielen Dank für das Zulassen der zusätzlichen Frage. – Mich würde tatsächlich noch interessie ren, welche Konsequenzen Sie in Ihrem Haus aus diesen Ge schehnissen ziehen. Denn mir reicht diese Aussage nicht aus, dass es nicht am Baulichen lag. Zum einen: Wie haben Sie sich da eingebracht bezüglich der Beratung des Unterneh mens? Zum anderen: Wie gehen Sie mit zukünftigen Fällen um, und sehen Sie da vielleicht auch Handlungsempfehlun gen?

Ich habe ja darauf hin gewiesen, dass wir das Unternehmen bei dieser Projektpla nung konstruktiv begleitet haben, dass wir Hinweise zu steu errechtlichen Auswirkungen bestimmter Konstellationen ge geben haben. Wie das Unternehmen dann mit diesen Hinwei sen umgeht, ist eine unternehmerische Entscheidung. Ein Un ternehmen kann sein Projekt dann anpassen oder die steuer rechtlichen Folgen hinnehmen. In diesem Fall ist auch zu un serem Bedauern die Entscheidung des Unternehmens so aus gefallen, wie sie ausgefallen ist.

Wir werden uns aber auch weiterhin, auch bei anderen Fällen dieser Art, natürlich an das Steuerrecht halten. Ich denke, es sollten sich alle darauf verlassen können, dass sich das Finanz ministerium und die Steuerbehörden an geltendes Recht hal ten und auch das geltende Recht erläutern und im Vorfeld Hin weise geben. Insoweit werden wir an dieser steuerrechtlichen Behandlung nichts ändern können, empfehlen aber Unterneh men, bei solchen Projekten frühzeitig den Kontakt zu suchen, und begleiten dann, wie gesagt, im Rahmen unserer Möglich keiten konstruktiv bei jedem entsprechenden Projekt.

Es gibt eine weitere Zusatz frage. – Bitte, Herr Abg. Baron.

Können Sie mir konkret sagen, wie oft Sie Kontakt zu dem Unternehmen hatten?

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich bin, ehrlich gesagt, auch froh, dass ich nicht bei je dem dieser Gespräche dabei war. Sonst käme ich nämlich hier vielleicht in das Problem, dann doch etwas zu sagen, was ich nicht sagen sollte. Denn es ist wirklich ernst zu nehmen, dass das Steuergeheimnis gilt.

Was ich machen könnte, wenn Sie darauf Wert legen, wäre, dass ich Ihnen allgemeine Aussagen zum Thema Gemeinnüt zigkeit und Forschung mache. Aber ich kann keinen Bezug zum Einzelfall herstellen. Sie können aber sicherlich bei dem Unternehmen nachfragen, was letztendlich den Ausschlag für die getroffene Entscheidung gegeben hat.

(Abg. Anton Baron AfD: Danke schön!)

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu dieser Anfrage unter Ziffer 4. Da mit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 4 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R a i m u n d H a s e r C D U – H o c h w a s s e r m a n a g e m e n t z u m J a h r e s a n f a n g

Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten im Januar schon zwei Hochwasserereignisse, das erste um Dreikönig, das zwei te erst letzte Woche. Die „Stuttgarter Nachrichten“ vom 22. Januar haben berichtet, dass es keine Neckarschifffahrt mehr zwischen Heilbronn und Mannheim gibt. Wenn man durch die Gegend gefahren ist, hat man gesehen, dass die ge samte Wassersituation, also auch die Zuläufe, sehr stark un ter Druck war. Deswegen meine zwei Fragen:

a) Wie beurteilt die Landesregierung das Hochwassermanage

ment beim Hochwasser – hier muss ich jetzt ergänzen: bei den beiden Hochwassern – am Jahresanfang 2018?

b) Inwiefern konnte der Einsatz der Hochwassersicherungs

infrastruktur des Landes die Auswirkungen insbesondere am unteren Neckar positiv beeinflussen?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Untersteller.

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kollegin nen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Haser wie folgt:

Wir hatten, wie Sie bereits erwähnt haben, im Januar dieses Jahres zwei Hochwasserereignisse, eines in der Zeit zwischen 3. und 7. Januar, das zweite zwischen 21. und 25. Januar.

Bei dem erstgenannten führten ergiebige Niederschläge zu sammen mit der eintretenden Schneeschmelze zu kleineren und mittleren Hochwassern in den Fließgewässern des Schwarzwalds. Erwähnt werden muss dabei insbesondere die Lage in St. Blasien, wo in kürzester Zeit Keller und Straßen überflutet wurden und auch Hangrutschungen aufgetreten sind. In unseren großen Fließgewässern erster Ordnung – Rhein, Neckar, Donau – führten die Niederschläge Anfang Ja nuar zu einem zwei- bis fünfjährlichen Hochwasserereignis, das durch den Betrieb der Hochwasserschutzeinrichtungen gut beherrschbar war. Dabei war das Hochwasserrückhaltebecken in Wolterdingen an der Breg, das wir 2012 eingeweiht haben und das vom Land betrieben wird und zum Schutz der oberen Donau errichtet wurde, erstmals in Betrieb und konnte so wei tere Überflutungen verhindern.

Rund 14 Tage, nachdem dieses erste Ereignis abgeklungen war, bildete sich dann dieses zweite von mir schon erwähnte Ereignis in der Zeit zwischen 21. und 25. Januar. Wir hatten erneut eine überregionale Hochwasserlage. Der Schwerpunkt lag diesmal nicht nur über dem Schwarzwald, sondern auch über dem schweizerischen Einzugsgebiet des Hochrheins und

der Aare, was zu einem rapiden Anstieg der Pegel am Hoch- und Oberrhein führte.

Überregional markant, jedoch nicht kritisch war das Hoch wasser ab dem 23. Januar dann an Rhein und Donau. In den Flussauen der baden-württembergischen Donau bilden sich bei solch relativ häufigen Ereignissen außerhalb von Ortschaf ten zum Teil weiträumige Ausuferungen, deren Retentions wirkung – das will ich an dieser Stelle auch einmal sagen – sehr wertvoll ist.

Durch die weiteren Zuflüsse aus dem Schwarzwald entwickel te sich am Rhein schließlich ein Hochwasser, das zum Reten tionseinsatz eines französischen Polders führte. Zudem wur den an den beiden Poldern Altenheim und Söllingen/Greffern ökologische Flutungen durchgeführt.

Die beiden von mir erwähnten Ereignisse waren, im Rück blick gesehen, durch die Einsatzkräfte und die Verantwortli chen vor Ort gut beherrschbar, und die Folgen konnten auf grund der vielen einsatzbereiten technischen Schutz- und Rückhaltemaßnahmen reduziert werden.

Zu Ihrer zweiten Frage – Stichwort Einsatz der Hochwasser sicherungsinfrastruktur – darf ich Folgendes ausführen:

Generell kann festgestellt werden, dass bei beiden Ereignis sen die Hochwasservorhersagezentrale der LUBW sehr prä zise vor den drohenden Ereignissen gewarnt und auch wäh rend der Ereignisse sehr zeitnah und umfassend über die wei tere Entwicklung informiert und die Einsatzkräfte vor Ort auch beraten hat. Beim letzten Ereignis, also dem zweiten von mir schon erwähnten Ereignis, war die HVZ dann auch rund um die Uhr in Betrieb und hat die Retentionsmaßnahmen am Oberrhein gesteuert und begleitet. Die Zusammenarbeit zwi schen den deutschen und den französischen Dienststellen ver lief dabei reibungslos.

Der Betrieb der vielen technischen Hochwasserschutzeinrich tungen wie insbesondere Hochwasserrückhaltebecken und Hochwasserschutzdämme hat bei diesen Ereignissen ebenfalls gut funktioniert. Dabei waren viele kleinere, aber auch die größeren Landesbecken wie z. B. das von mir schon erwähn te Hochwasserrückhaltebecken Wolterdingen in Betrieb, die zu einer Abflussreduktion im Einzugsgebiet des Neckars, der Donau und des Rheins geführt haben. Speziell für den Unter lauf des Neckars haben viele kleine Rückhaltemaßnahmen und -becken dazu beigetragen, die Abflüsse weiter zu redu zieren.

Man darf hier aber vielleicht auch mal erwähnen, dass die Stadt Heidelberg seit Jahren ein ausgezeichnetes Alarmie rungs- und Einsatzsystem betreibt, das im Ernstfall sehr schnell die nötigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergrei fen kann. Denn solche Maßnahmen sind unabdingbar, wenn es darum geht, einen umfassenden Hochwasserschutz zu ge währleisten.

Wichtig ist meines Erachtens: Es hat sich bei beiden Ereignis sen im Januar deutlich gezeigt, dass sich die erhöhten Anstren gungen im Hochwasserschutz der letzten Jahre gelohnt haben und lohnen. Ich darf daran erinnern, dass wir gerade bei den technischen Einrichtungen an den Landesgewässern die Mit tel von ehemals 25 Millionen € – so viel waren es etwa 2010 – auf mittlerweile 58 Millionen € pro Jahr massiv erhöht ha

ben. Am Rhein werden allerdings aus heutiger Sicht in den nächsten Jahren im Zusammenhang mit der Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms noch mal rund 1 Milliarde € notwendig sein. Davon wird ein Gutteil vom Bund übernom men werden.

Schutzmaßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung in kom munaler Verantwortung fördern wir gegenwärtig über die 58 Millionen €, die ich eben erwähnt habe, hinaus noch aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds in der Größenord nung von gegenwärtig ca. 37 Millionen € pro Jahr.

Nichtsdestotrotz sind nach den Berechnungen, die uns vorlie gen, bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis noch rund 300 000 Personen betroffen, und rund 5 000 ha Sied lungs- und 3 000 ha Gewerbefläche könnten überflutet wer den. Da nicht alle Personen und Flächen durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden können, wird bei uns zusätzlich ein Schwerpunkt auf Hochwasservorsorge maßnahmen gesetzt. Nur in Kombination beider kann ein größtmöglicher Hochwasserschutz erreicht werden.

Insgesamt – zum Abschluss vielleicht so viel – zeigen die bei den Ereignisse, dass mit den im Land vorhandenen Instrumen ten und Einrichtungen die Lage gut bewältigt werden konnte. Natürlich müssen wir nach jedem Ereignis prüfen, in welchen Bereichen wir vielleicht noch besser werden können und wel che Anstrengungen unternommen werden können, um auch größere Ereignisse bewältigen zu können. Denn auch solche Ereignisse, wie wir sie jetzt hatten, werden tendenziell zuneh men. Das ist ein Ergebnis, das beispielsweise aus dem über viele Jahre hinweg laufenden großen Forschungsprogramm KLIWA resultiert, das wir gemeinsam – zusammen mit Rhein land-Pfalz, Bayern und dem Deutschen Wetterdienst – ausge arbeitet und betrieben haben.

Insofern sind wir gut gerüstet, übrigens auch im Hinblick auf Ereignisse, wie sie – wie Sie vielleicht gelesen haben – von seiten des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung be nannt werden. Demnach nehmen Hochwasserereignisse in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zu, wobei ich an dieser Stelle sagen will: Die Aussagen, die gemacht wurden, lassen sich mit den Modellen, die Potsdam vorgelegt hat, aus unse rer Sicht nur schwer auf die regionale Ebene herunterbrechen.

Hingegen haben wir über KLIWA in den letzten Jahren sehr gute regionale Modelle ausgearbeitet, die uns ebenfalls zei gen, dass diese Ereignisse zunehmen werden, auch was die Intensität betrifft. Wir glauben aber, dass wir mit diesen hoch aufgelösten Modellen gute Voraussetzungen haben, um den Hochwasserschutz auch in den kommenden Jahren weiter vo rantreiben zu können.

Vielen Dank. – Es gibt Zusatz fragen. Zunächst Herr Abg. Haser, bitte.

Herr Minister, vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Sie haben jetzt insbesondere auf die Polder und Rückhaltebecken des Landes hingewiesen, z. B. Wolterdingen.

Mir stellt sich die Frage, ob die kommunalen Einrichtungen und Rückhaltebecken ebenfalls mit berücksichtigt werden, wenn es um das Hochwassermanagement geht; denn auch kommunale Einrichtungen können dazu dienen, Hochwasser frühzeitig zurückzuhalten.

Selbstverständlich. Das wird letztendlich in der Hochwasservorhersagezentrale gesteuert, die bei der LUBW in Karlsruhe angesiedelt ist. Die HVZ hat direkten Einfluss auf die großen Rückhaltebecken. Dort werden die Entschei dungen getroffen, welches Rückhaltebecken zu welchem Zeit punkt geflutet wird.

Das ist nicht ganz unwichtig, wie ich mir einmal habe erläu tern lassen. Wenn dies nämlich zu früh geschieht und die Hochwasserspitze erst zu einem späteren Zeitpunkt kommt, haben Sie nicht die Kappung des Scheitels, wie man sie sich eigentlich erhofft. Daher wird dort wirklich eine ganz wichti ge Arbeit gemacht.

Selbstverständlich steht die Hochwasservorhersagezentrale aber auch in engem Kontakt mit den Kommunen, wenn es da rum geht, zu welchem Zeitpunkt auch kleinere Rückhaltebe cken in Betrieb genommen und geflutet werden sollen.

Vielen Dank. – Jetzt hat Herr Abg. Dr. Bullinger noch eine Zusatzfrage.

Herr Minister, Sie haben sehr viele erfreuliche Dinge gesagt. Ich habe dazu er gänzend noch eine Frage zu den sehr vielen kleinen Rückhal tebecken, die oft kommunal betrieben werden, aber auch den größeren bei den Nebenflüssen von Neckar, Donau und Rhein.

Die Frage lautet: Wie wird eigentlich geprüft oder wie kann gewährleistet werden, dass die gebauten Kapazitäten dann, wenn ein solches Ereignis tatsächlich eintrifft, zur Verfügung stehen?

Ich weiß – und man sieht das ja auch –, dass es sehr beliebt ist, solche Rückhaltebecken für Badeweiher und Fischweiher zu nutzen. Wenn das Becken halb voll ist, ist es aber nur noch zur Hälfte füllbar. Wie wird gewährleistet und wie stellt das Management sicher, dass die gebauten Kapazitäten wirklich zur Verfügung stehen?

Zunächst einmal sollte man die Zuständigkei ten hier schon beachten. Was die kleineren Becken betrifft, ist bei Gewässern zweiter Ordnung die kommunale Ebene zu ständig und auch verantwortlich, dafür Sorge zu tragen, dass diese Becken in dem Umfang, wie sie geplant waren, zur Ver fügung stehen.

Ich denke aber, dass man vonseiten der Kommunen ein Ei geninteresse daran hat, dass dies der Fall ist. Letztendlich geht es ja wirklich um den Schutz vor Überflutungen von Wohn gebieten und Gewerbegebieten, im schlimmsten Fall sogar um Leben und Tod.

In den letzten Jahren haben wir in Baden-Württemberg viel Glück gehabt; das will ich an dieser Stelle auch einmal sagen. Schlicht und ergreifend blieben wir von mancher Wetterlage verschont. Denken wir an Mai 2013, als Bayern massiv be troffen war, während wir hier in Baden-Württemberg noch glimpflich davonkamen, weil damals die Wetterfront