Der Verfassungsgerichtshof hat hierfür eine Frist gesetzt. Wir haben das Beste daraus gemacht. Herausgekommen ist, um dies deutlich zu sagen, nicht etwa eine Notlösung, sondern ein gelungenes Gesetz, dem wir gern zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass der Kollege Salomon noch ein mal auf die Verfasste Studierendenschaft eingegangen ist. Das war ja ein Punkt, bei dem für die CDU eine Änderung im Rah men dieser Gesetzesnovelle ganz wichtig war. Ich freue mich auch über das gute Ergebnis.
Anlass für diese Gesetzesänderung war ein Urteil des Verfas sungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14. November 2016, der uns damit eine wirklich harte Nuss zu knacken gab. Zur Erinnerung: Ein Professor der Hochschule in Karlsruhe hatte gegen die Regelungen im Landeshochschulgesetz zur Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder geklagt, und er hat te damit recht bekommen. Laut Urteil des Verfassungsge richtshofs ist dabei tatsächlich die Wissenschaftsfreiheit ge fährdet, weil die Professoren in den Hochschulgremien keine hinreichenden Mitwirkungsinstrumente hätten.
Es ist richtig, meine Damen und Herren, wir haben die Rek torate an den Universitäten und Hochschulen in unserem Land mit einer Vorrangstellung ausgestattet. Sie steuern die Hoch schulen, und sie sind deswegen in unseren Augen dafür auch ganz wichtig.
Denn – ich habe es hier schon mehrfach gesagt – Hochschu len sind schon lange keine Elfenbeintürme mehr; sie sind hochkomplexe Gebilde. Dort wird ein richtig großes Rad ge dreht und mittlerweile auch ziemlich viel Geld bewegt.
Kollege Kößler hat neulich einmal Zahlen erfragt, und im Er gebnis haben wir gehört, dass z. B. aus dem aktuellen EU-For schungsprogramm seit 2014 allein 280 Millionen € nach Ba den-Württemberg an die Hochschulen hier im Land geflossen sind. Die Hochschulen sind also sowohl in personeller als auch in organisatorischer und finanzieller Hinsicht richtig gro ße Tanker.
Natürlich sind die Professoren Träger der Wissenschaftsfrei heit und dürfen in ihrer Autonomie nicht eingeschränkt wer den; das ist selbstverständlich für uns. Aber ein starkes Rek torat, das die Interessen der Hochschulen gebündelt nach au ßen vertritt und im Inneren für Ausgleich und Funktionsfähig keit sorgt, ist meiner Ansicht nach auch absolut im Interesse der Professorenschaft selbst.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an die sogenannte Im boden-Kommission erinnern, die beauftragt worden war, die Exzellenzinitiative zu evaluieren und Empfehlungen für das Nachfolgeprogramm abzugeben. Sie hat ausdrücklich betont, dass unsere Hochschulen im Interesse der internationalen
Konkurrenzfähigkeit über starke Leitungsstrukturen verfügen müssen. Das zeigt sich schon beim Wettbewerb um die Ex zellenzmittel. Schon bei der Antragstellung wird deutlich, dass man eine Stelle im Haus braucht, die die verschiedenen Initi ativen bündelt, steuert und nach außen vertritt.
Die Imboden-Kommission kam auch zu dem Schluss, dass die deutschen Universitäten bei der sogenannten Governance im mer noch einen extrem hohen Nachholbedarf haben.
Wir haben eben von Eucor gesprochen, von der internationa len grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein, und wir haben darüber geredet, dass wir gern die französische Initiative für eine deutsch-französische Universität unterstüt zen würden. Meine Damen und Herren, das schafft kein ein zelner Lehrstuhl, und das gelingt auch zwei oder drei Lehr stühlen nicht allein. Dafür braucht es unbedingt eine zentrale Steuerung.
Ich denke, meine Damen und Herren, wir haben mit diesem Gesetzentwurf den Spagat geschafft. Wir bewahren unseren Rektoraten eine starke Stellung und überlassen ihnen die not wendigen Kompetenzen, um ihre Funktion wirkungsvoll aus zuüben. Gleichzeitig werden wir dem Urteil des Verfassungs gerichtshofs gerecht. Denn wir stärken die Professoren als Träger der Wissenschaftsfreiheit.
Wir erhöhen ihr Gewicht in den Senaten. Sie werden dort künftig mit Stimmenmehrheit vertreten sein. Gegen ihre Stim men kann künftig kein Rektoratsmitglied mehr gewählt wer den.
Ich will hier auch noch erwähnen, dass wir nach der Anhö rung hinsichtlich der Senatszusammensetzung noch nachge bessert haben, damit all das auch für die kleineren Hochschu len leichter umsetzbar ist.
Ich will noch mal auf die Professorenschaft als Träger der Wissenschaftsfreiheit zurückkommen. Gegen ihre Stimme kann nicht nur kein Rektor gewählt werden, sondern wir ge ben ihnen jetzt auch das Instrument in die Hand, das Rekto rat abzuwählen, und zwar mit einer sogenannten Urabwahl.
Hier will ich für die CDU sagen, dass es wichtig war, auch hier die Arbeitsfähigkeit des Rektorats zu berücksichtigen. Es soll nicht möglich sein, dass sich einige wenige Professoren sozusagen beim Kaffee
darauf verständigen können, das Rektorat abzuwählen. Wir haben das Quorum erhöht. Wir haben die Dreistufigkeit auf eine Zweistufigkeit abgesenkt. Außerdem haben wir uns da für starkgemacht, dass Kanzlerin oder Kanzler als diejenigen, die für die Finanz- und Personalverwaltung in der Hochschu le zuständig sind, künftig auch mit Stimmenmehrheit im Se nat vertreten sind und dort mitentscheiden können.
Ich denke, wir haben eine gute Lösung auf den Weg gebracht. Wir haben aber nicht nur die Vorgaben des Verfassungsge richtshofs abgearbeitet – diesen Ansatz finde ich auch sehr schön –, sondern auch sehr viele Punkte zusätzlich innovativ in das Gesetz eingebracht. Wir haben ein gutes Paket ge schnürt.
Die Änderungsanträge, die zum Gesetzentwurf vorliegen, ha ben wir im Ausschuss schon beraten. Die Regierungsfraktio nen haben sie abgelehnt. Ich werbe dafür, dass Sie dieser Ge setzesnovelle bitte zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Zuhörertribüne! Heute geht es um eine Änderung des Landeshoch schulgesetzes. Wir, die AfD-Fraktion, stehen für mehr Quali tät der Lehre, für mehr Qualität der Forschung und für die Freiheit der Wissenschaft. Für uns ist die Universität auch ein Ort der freien Wissenschaft sowie der Forschung und der Leh re. Deshalb ist für uns die administrative Gestaltung in der Hochschule nicht in gleichem Maß so bedeutend wie der Punkt, dass dort am Wissenschaftsstandort Baden-Württem berg auch wirklich Qualität Einzug hält.
Wie schaffen wir es, mehr Qualität an die Hochschulen zu bringen? Bei der Ersten Beratung ging es um unsere Forde rung, § 4 des Landeshochschulgesetzes ersatzlos zu streichen. Dabei geht es darum, die Gleichstellungsbeauftragten, die ein sehr großes Mitspracherecht an den Hochschulen haben,
(Beifall bei Abgeordneten der AfD und des Abg. Dr. Wolfgang Gedeon [fraktionslos] – Zuruf der Staats sekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch)
Wir sprechen uns auch dafür aus, den Verfassten Studenten schaften ein geringeres Mitspracherecht an den Hochschulen einzuräumen. Es hat sich gezeigt, dass die Studentenschaften an der Hochschule nicht parteipolitisch neutral agieren, son dern sehr stark dem linksextremen, auch linksradikalen Spek trum zuzuordnen sind
und die jungen Studenten, die jetzt teilweise schon mit 17 Jah ren direkt von der Schule an die Universität kommen, teilwei se mit aggressiv handelnden Akteuren in Kontakt kommen
Es ist keine politische Bildung, die dort geschieht. Das ist ei ne politisch einseitige Indoktrination, und jeder, der nicht die Meinung dieser institutionell
(Abg. Gerhard Kleinböck SPD: Wie kann man denn so einen Mist erzählen! – Abg. Sabine Kurtz CDU: Sie haben noch nie eine Hochschule von innen gese hen! – Abg. Sascha Binder SPD: Waren Sie schon einmal an einer Hochschule? – Zuruf des Abg. Dani el Andreas Lede Abal GRÜNE – Glocke des Präsi denten)
gefestigten Struktur mitmacht, wird aggressiv bekämpft, als Nazi diffamiert und in die rechte Ecke gestellt.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Sascha Binder SPD: Was hat das mit der Qualität an den Hochschulen zu tun?)
Das passiert an den Hochschulen. Es ist wichtig, dass wir jetzt – genau so, wie es die FDP/DVP und auch wir von der AfD vorgeschlagen haben –