Protokoll der Sitzung vom 11.04.2018

Artikel 2

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist damit einstim mig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 11. April 2018 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungs gesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich jetzt, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit einstimmig zugestimmt.

Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt. Vielen Dank.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

(Unruhe)

Ich darf um etwas Ruhe bitten.

a) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Ministeriums für Finanzen – Wie sich die Landesregie rung mit kreativer Buchführung von der Schulden bremse der Landeshaushaltsordnung und der Schul denbremse des deutschen Grundgesetzes verabschiedet – Drucksache 16/935

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Ministeriums für Finanzen – Investitionen in die Infra struktur des Landes zwischen Anspruch und Wirklich keit: Mit einem Investitionsprogramm den hohen An sprüchen auch Taten folgen lassen! – Drucksache 16/3432

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung der beiden Anträge ins gesamt fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Für die Fraktion der SPD erteile ich das Wort Herrn Abg. Ho felich.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Gelegenheit, die beiden Anträge, die zeitlich auseinanderlie gen, heute einzuführen. Ich danke auch jetzt schon für den Austausch, den wir haben werden, auch dem Ministerium für die sicherlich sachlichen und präzisen Antworten.

Ich denke, wir haben eine Situation erreicht, in der wir, was die Haushaltsführung des Landes angeht, an einer Schnittstel le angekommen sind: vor und nach der verfassungsmäßigen Verankerung und Weiterführung der Schuldenbremse. Das bietet eine gute Gelegenheit, das, was hinter uns liegt, und das, was vor uns liegt, zu beleuchten. Dafür sind auch die bei den Anträge eine gute Grundlage.

Ich habe mir für die Gedanken drei Überschriften notiert. Die eine lautet „Prinzipien“, die zweite lautet „Investitionen“, und die dritte lautet „Perspektiven“.

Kommen wir zu den Prinzipien. Ich kann uns nicht ersparen, dass wir noch einmal den Rückblick machen, dass wir noch einmal beleuchten, wie das denn mit dieser Landeshaushalts ordnung war, auch wenn wir hierüber schon öfter gestritten haben.

Es war ja am Anfang so ein grün-schwarzer Feldversuch: Könnte man denn die baden-württembergische Konsolidie rungspolitik der Jahre 2011 bis 2016, die nicht alle so wahr genommen haben, die aber den Zahlen nach einfach stimmt, nicht vielleicht mit zwei Kniffen in Misskredit bringen? Die Hypotheken der Weltwirtschaftskrise und der Flüchtlingsströ me, die ja real da waren, werden ein bisschen ausgeblendet, und die Früchte eines fast zehnjährigen Aufschwungs seit der Weltwirtschaftskrise werden einfach grün-schwarz zubilan ziert.

Der Versuch war vielleicht gar nicht so schlecht, zumal wenn ein Ministerpräsident mitgewirkt hat, für den das Regieren ja laut Wahlplakaten eine Stilfrage war und der keine Probleme hatte, seine eigene Beteiligung an der Vergangenheit eher ge ringzuschreiben, das Geleistete zu vergessen – auch das zu Verantwortende – und einfach nur einmal nach vorn zu schau en auf die eigenen Meriten.

Aber dann kam irgendwo ein Punkt, an dem Grün-Schwarz überdrehte. Die zugefallene Ernte sollte nicht mehr in Be scheidenheit, nämlich in Kredittilgung, eingefahren werden, sondern es sollte durchregiert werden mit eigener Dramatur gie und die Landeshaushaltsordnung bar neuer Regeln will kürlich uminterpretiert werden: „Da gerade die Zinsen nied rig sind, werden wir einen analytisch richtigen Sachverhalt zur impliziten Verschuldung vielleicht auch taktisch schlau ins Haushaltsrecht implementieren können.“ Das erschien manchen in der Regierung wahrscheinlich pragmatisch – aber nicht allen –, anderen erschien es eher opportunistisch. Des wegen sage ich im Rückblick, meine Damen und Herren: Haushaltspolitik funktioniert bei uns prinzipienfest – das ist das, was wir wollen –, und das war bei Ihnen in der Vergan genheit nicht so.

(Beifall bei der SPD)

Wir, die Kollegen der Oppositionsfraktionen, haben uns dem entgegengestemmt. Ich will es auch nicht lange ausführen. In teressant ist, dass es doch reguläre politische Geländegewinne in der Argumentation gab. Deutlich wurde, dass reguläre In vestitionen und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen als Tilgung von Schulden verkauft wurden und dass sich der Schuldenstand des Landes auf dem Kapitalmarkt überhaupt nicht verändert, und das bei laufenden kassenmäßigen Jahres überschüssen in Höhe von 3,5 Milliarden € im Jahr 2016 und

2,7 Milliarden € im Jahr 2017. Deutlich wurde auch, dass die Kommunen als die Verlierer zurückblieben, deren Investiti onskraft durch die Erhöhung der Vorwegentnahme im Finanz ausgleich geschwächt wurde.

Unsere Schlussfolgerung, meine Damen und Herren: Fassa de statt Substanz bei Grün-Schwarz. Das war kein Ruhmes blatt, mit dem Sie sich in dieser Übergangsphase jetzt hier ge zeigt haben.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben Ihnen, um die Prinzipien zu wahren, auch noch ein mal für den Übergangszeitraum angeboten, dass wir eine handhabbare Lösung einführen. Deshalb haben wir unseren Gesetzesvorschlag eingebracht, der eine Auflistung der Kri terien beinhaltete, was implizite Verschuldung ist und was an gerechnet werden kann. Damit wäre klar gewesen: Wir wol len Investitionen über den Abschreibungsbetrag sowie Vor sorgeaufwendungen, die abgedeckt sind. „All das brauchen wir nicht, kriegen wir allein hin“ – das war die Botschaft, die uns hier entgegengeschallt ist. Ich sage einmal: Pustekuchen! Das war eine Phase, in der es nur auf und ab ging, bei der nicht klar war, was die Linie der Landesregierung ist, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Zweiter Punkt: Investitionen. Jetzt haben wir doch einmal nachgefragt, wie das, um was es sich dreht – wir wollen ja das Geld in Investitionen anlegen, und dafür brauchen wir das al les, was wir hier veranstalten –, aussieht, ob denn die Konstruk tion überhaupt trägt. Daher war Gegenstand unseres zweiten Antrags, ob Ihre Investitionen das vorgegebene Maß der nach Ihrem Verständnis impliziten Verschuldung treffen.

Erinnern wir uns – auch das darf man ja mal anführen –: Die zurückliegenden Jahre 2011 bis 2016 hatten unter sozialde mokratischer Verantwortung in der Finanzpolitik eine Trend umkehr gebracht. Man darf auch sagen: Der Anteil der öffent lichen Investitionen am Bruttoinlandsprodukt, der in BadenWürttemberg zunächst bei 1,1 % im Jahr 2011 lag, war wie der auf fast 1,6 % angestiegen; insbesondere auch die Sachin vestitionen waren angestiegen.

Auch im Bundesvergleich standen wir nicht schlecht da. Un ter sozialdemokratischer Verantwortung wurde investiert, mei ne Damen und Herren, und zwar ansteigend.

(Beifall bei der SPD)

Würde Grün-Schwarz diesen Schwung mitnehmen?

(Zurufe von den Grünen: Ja!)

Jetzt die Antwort auf unsere Anfrage: Sie bekamen im Jahr 2017 die Höhe der Investitionen nicht hin: Kalkulatorischen Abschreibungen von 850 Millionen € bei den Liegenschaften stehen aktuell Investitionen von 709 Millionen € gegenüber. Wir hatten also – wenn man so will – eine „negative Nettoin vestitionsrate“ von 141 Millionen € im Jahr 2017.

Bei den Straßen sieht es etwas besser aus. Aber unter dem Strich: Es gibt keinen Abbau der impliziten Verschuldung,

sondern eher eine Ausweitung. Die Landesregierung zehrt an der Substanz unserer Liegenschaften und Landesstraßen

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ach, olle Kamel len!)

halleluja, Herr Schwarz; bitte ganz vorsichtig, sonst werde ich noch präziser –,

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Mach ruhig! Wir haben nichts zu verbergen! – Zuruf: Er klappert schon mit den Zähnen!)

und das alles, obwohl klar ist, dass es Ermächtigungen gibt, dass es Rücklagen gibt und dass es auch Reste gibt, die zur Verfügung stehen.

Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, die Investiti onen in Landesstraßen und Liegenschaften zu steigern, mei ne Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Das kann geschehen beim Personal für Planung, beim Perso nal für Auftragsvergabe und auch bei einer Reform der Ver gabeverfahren. Wir alle wissen, dass wir daran auch gemein sam zu arbeiten haben.

Weiter fordern wir Sie auf, Städte, Gemeinden und Landkreise bei ihren kommunalen Investitionen künftig stärker zu unter stützen. Dazu haben wir zum Landeshaushalt 2018/2019 An träge gestellt. Wir müssen hier vorankommen. Die Gemein den brauchen dies, meine Damen und Herren.