Protokoll der Sitzung vom 09.06.2016

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zurufe: Was? – Weitere Zurufe)

Ich halte das für einen tief unanständigen Umgang.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Abg. Professor Dr. Meuthen, Ihre Redezeit ist beendet.

Das gebe ich Ihnen als Denk anstoß mit.

Ich danke für die Aufmerksamkeit. Meine Redezeit ist been det. Danke sehr.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Bestellung der Ausschüsse und Wahl der Ausschussmit glieder sowie der stellvertretenden Ausschussmitglieder

Meine Damen und Herren, nach § 18 der Geschäftsordnung bestellt der Landtag zur Vorbereitung seiner Verhandlungen Ausschüsse für die Dauer der Wahlperiode. Gemäß einer in terfraktionellen Absprache sollen folgende Ausschüsse bestellt werden:

Ständiger Ausschuss

Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration

Ausschuss für Finanzen

Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport

Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Ausschuss für Soziales und Integration

Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Ausschuss für Verkehr

Ausschuss für Europa und Internationales

und Petitionsausschuss

Allen Ausschüssen sollen jeweils 21 Mitglieder angehören.

Nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung werden die Aus schussmitglieder und eine bis zu dreifache Zahl von Stellver treterinnen und Stellvertretern nach den Vorschlägen der Frak tionen gewählt.

Ein gemeinsamer Vorschlag aller Fraktionen zur Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüs se liegt auf Ihren Tischen (Anlage 2). Zwischen den Fraktio nen wurde offene Wahl vereinbart.

Wird eine förmliche Abstimmung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich feststellen, dass das Haus die Aus schussmitglieder und die stellvertretenden Ausschussmitglie der entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen gewählt hat.

Meine Damen und Herren, wir haben ferner die Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 62 der Verfassung zu wählen. Das Notparlament besteht nach § 19 b Absatz 1 der Geschäfts ordnung aus 21 Mitgliedern und der gleichen Zahl von Stell vertreterinnen und Stellvertretern.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Fraktionen sind auch hier übereingekommen, eine offene Wahl durchzuführen.

Wird eine förmliche Abstimmung gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall. Dann darf ich feststellen, dass das Haus ent sprechend dem Vorschlag der Fraktionen gewählt hat.

Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses

Gemäß § 4 Absatz 2 des Landeswahlprüfungsgesetzes besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als or dentlichen Mitgliedern und je einem Stellvertreter für jedes ordentliche Mitglied. Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Eine Vor schlagsliste der Fraktionen für die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses liegt Ihnen vor (Anlage 3). Die Fraktionen haben sich auf ei ne offene Wahl verständigt.

Wird eine förmliche Abstimmung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass das Haus die von den Fraktionen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern und stellver tretenden Mitgliedern gewählt hat.

Meine Damen und Herren, nach der Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses ge be ich bekannt, dass sieben Wahleinsprüche gegen die Land tagswahl eingegangen sind. Eine entsprechende Auflistung liegt auf Ihren Tischen (Anlage 4).

Ich schlage vor, die Wahleinsprüche dem Wahlprüfungsaus schuss zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Beratung zu überweisen. – Sie stimmen zu.

Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Festlegung der Zahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder beim Parlamentarischen Kontrollgremium so wie Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder dieses Gremiums

Meine Damen und Herren, der 15. Landtag hat in seiner 134. Sitzung am 15. Juli 2015 das Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes be schlossen. Nach diesem Gesetz ist ein Parlamentarisches Kon trollgremium einzurichten, dem die Kontrolle der Landesre gierung gemäß § 15 Absatz 1 des Landesverfassungsschutz gesetzes hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Verfas sungsschutz unterliegt.

Nach § 15 a Absatz 1 Satz 1 des Landesverfassungsschutzge setzes wird das Parlamentarische Kontrollgremium aus der Mitte des Landtags gewählt. Der Landtag bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums.

Die Fraktionen sind übereingekommen, dass sich das Parla mentarische Kontrollgremium in der 16. Wahlperiode aus neun Mitgliedern zusammensetzt. Nach § 15 a Absatz 1 Satz 4 des Landesverfassungsschutzgesetzes wird für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied gewählt. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag der im Landtag vertretenen Fraktionen liegt auf Ihren Tischen (Anlage 5).

Ich schlage vor, über diesen Wahlvorschlag offen abzustim men. Sind Sie damit einverstanden? – Ich stelle fest, das ist der Fall.

Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Wahlvor schlag ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses

Meine Damen und Herren, der Landtag hat nach dem Landes richter- und -staatsanwaltsgesetz sechs Abgeordnete als Mit glieder und die gleiche Zahl von Stellvertreterinnen bzw. Stell vertretern sowie eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der Rechtsanwaltschaft und deren bzw. dessen Stellvertretung in den Richterwahlausschuss zu wählen.

Gemäß § 47 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes wählen wir zunächst die Abgeordneten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern. Auf Ihren Tischen liegt ein ge meinsamer Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE, der Frakti on der CDU, der Fraktion der AfD und der Fraktion der SPD (Anlage 6).

Ich schlage Ihnen vor, über diesen Wahlvorschlag offen abzu stimmen. – Sie sind damit einverstanden.