Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

Letztlich ist es eine Frage der Bewertung durch die Polizei und am Ende des Gerichts, hier die richtigen Schlüsse zu zie hen.

Überhaupt ist mir ganz wichtig, noch auf folgenden Punkt hin zuweisen: Die Ergebnisse einer DNA-Untersuchung von Spu

renmaterial auf äußere persönliche Merkmale tragen allein keine Verurteilung. Die Ermittlung besonderer persönlicher Merkmale hat eine ganz andere Bedeutung. Damit soll noch in einem frühen Ermittlungsstadium der Kreis potenzieller Tä ter eingeschränkt und es sollen damit die Ermittlungen in ei ne möglichst erfolgversprechende Richtung gelenkt werden.

Auch mit Blick auf das schreckliche Verbrechen von Freiburg haben wir uns in Baden-Württemberg auf den Weg gemacht, die Bandbreite der Analysemöglichkeiten von DNA-Spuren zu erweitern. Herr Kollege Klos hat die Rechtsänderung zu den §§ 81 a ff. der Strafprozessordnung aus dem Jahr 2017 angesprochen. Ich will überhaupt nicht verhehlen: Wir hätten uns damals im Zuge der Rechtsänderungen vorstellen können, auch diese weiter gehenden DNA-Analysemöglichkeiten ein zubauen. Das war zum damaligen Zeitpunkt bundespolitisch nicht gewollt.

Aber es waren die Initiative des Justizministeriums dieses Landes und daraufhin die Bundesratsinitiative der grün-schwar zen Landesregierung dieses Landes, die dazu geführt haben, dass im Februar 2017 ein Gesetzentwurf in den Bundesrat ein gebracht wurde. Wir in Baden-Württemberg, diese Landesre gierung hat in dieser Herausforderung ihre Hausaufgaben rechtzeitig erkannt und gemacht.

Wie Sie meiner schriftlichen Stellungnahme entnehmen kön nen, fanden wir damit – ich muss es leider offen sagen – aus parteitaktischen Gründen im Bundesrat zunächst nicht das nö tige Gehör. Das war sicherlich auch der Tatsache geschuldet, dass es sich um die Monate vor der Bundestagswahl handel te. Umso weniger erklärlich ist es den Menschen draußen im Land, aus parteitaktischen Gründen die Realisierung solcher Ermittlungsmöglichkeiten auf die lange Bank zu schieben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der AfD und der FDP/DVP)

Aber es freut mich – das dürfen wir als Erfolg verbuchen –, dass diese Initiative aus Baden-Württemberg, die sehr stark auch mit unseren Freunden in Bayern vorangetrieben wurde, dazu führte, dass jetzt im Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgehalten ist, dass die DNA-Analyse im Strafverfahren auf äußere Merkmale – also Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie das Alter – ausgeweitet werden soll.

Heute ist mehrfach auch die Auswertung von DNA-Spuren mit Blick auf die biogeografische Herkunft angesprochen wor den. Ja, das war in unserem Entwurf für eine Bundesratsini tiative beinhaltet, und das hatten wir, das Justizministerium, auch vorgeschlagen. Wir haben uns dann auch in der Koaliti on, Kollege Filius, die am Ende des Tages eben auch von Kompromissen lebt, darauf verständigt, die Auswertung von DNA-Spuren mit Blick auf die biogeografische Herkunft erst einmal herauszunehmen.

Da gibt es eine ganz differenzierte Diskussion. Auch Kollege Dr. Lasotta hat sich nicht gegen diese Auswertungsmöglich keit ausgesprochen. Er hat nur die besonderen Schwierigkei ten gerade dieser Auswertungsmöglichkeit diskutiert.

Natürlich haben die Grünen seinerzeit darauf hingewiesen, dass es hinsichtlich der Treffsicherheit bei biogeografischer Herkunft noch keine abschließenden wissenschaftlichen Er kenntnisse gebe. Wir haben uns aber auch darauf verständigt,

hier die Entwicklung im Auge zu behalten und dieses Thema zu gegebener Zeit gegebenenfalls wieder aufzurufen. Aber wir haben mit Blick auf die äußeren Tätermerkmale doch im Gro ßen und Ganzen hier etwas angestoßen, was nun dem Bun desrat vorliegt und was, wie ich hoffe, von der schwarz-roten Bundesregierung absehbar aufgegriffen wird.

Ich habe in meinem ersten Schreiben an die neue Bundesjus tizministerin auf diese Initiative hingewiesen und meiner Er wartung Nachdruck verliehen, dass das auch in der Rechtspo litik des Bundes eines der ersten Projekte sein wird. Ich hof fe, dass wir hier mit der Unterstützung der Bundesregierung rechnen können. Wir werden auch im Bundesrat weiterhin ein wachsames Auge auf die Entwicklung dieser Angelegenheit haben.

Das Ganze ist – das haben die Kollegen Binder und Weinmann angesprochen – kein Allheilmittel. Das will auch niemand ver mitteln. Aber es ist heute ein technisches Modell, eine tech nische Möglichkeit, die Ermittlungen zu verbessern, zu prä zisieren, zu beschleunigen. Dem müssen wir mit den strafpro zessualen Vorschriften nachkommen.

Es ist noch die Frage angeklungen, Herr Klos, wie wir zu den Überlegungen in Bayern stünden, die ja ganz offenkundig da rauf abzielen, bereits im Polizeigesetz entsprechende Rege lungen abzubilden. Da gibt es natürlich schon noch offene Rechtsfragen, inwieweit dann, wenn bereits parallel ein poli zeiliches und ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfah ren laufen, überhaupt noch die Möglichkeit besteht, subsidi är auf Landespolizeirecht zurückzugreifen. Ganz so einfach ist das nicht. Aber wir werden uns sicherlich auch mit dieser Frage nochmals befassen. Wenn der Bund diese Sache nicht tatsächlich und ernsthaft aufgreift, werden wir prüfen müssen, inwieweit wir hier landespolitisch noch mehr Akzente setzen können. Das Thema hat für uns höchste Priorität.

Meine Damen und Herren, Sie sehen an all dem, wie wichtig es mir, wie wichtig es dieser Landesregierung, den Strafver folgungsbehörden grundsätzlich ist, die strafprozessualen Er mittlungsbefugnisse, die zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung und zum Schutz der Bevölkerung vor Straf taten geboten sind, zur Verfügung zu stellen. Helfen Sie in die ser großen Einmütigkeit mit, dass gerade auch aus dieser De batte dieses Signal in diesem Parlament in Baden-Württem berg weiterhin vertreten wird, und geben Sie damit der Lan desregierung bei diesem Bemühen auch Rückenwind.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

In der zweiten Runde erteile ich nochmals Herrn Abg. Klos für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr verehrte Damen und Herren! Wir haben hinsichtlich der Verwendung der DNA-Analyse große Einmütigkeit festgestellt. Das freut mich.

Kollege Filius, Sie haben gerügt, dass wissenschaftliche Er kenntnisse fehlen. Ich muss Sie fragen: Wo war Ihr Wider stand, als es um den NOx-Ausstoß von Autos ging? Auch da fehlt es an jeder wissenschaftlichen Erkenntnis. Aber da war Ihre Fraktion ziemlich ruhig.

(Beifall bei der AfD)

Minister Wolf hat es natürlich richtig angesprochen. Detek tivarbeit und Kriminalisten sind unersetzlich. Aber hier muss man auch differenzieren zwischen den Werkzeugen und dem Handwerker. Dem Handwerker, dem Kriminalisten muss ich zunächst einmal die Möglichkeit geben, die Daten erheben zu können. Die Auswertung der Spurenlage obliegt dann natür lich den Experten. Die DNA-Analyse ist kein Ersatz für eine kriminalistische Untersuchung und Auswertung.

(Beifall bei der AfD)

Was die Kritik an den Zeugenaussagen angeht, Herr Dr. La sotta, haben Sie natürlich recht. Sämtliche Tests, die durchge führt wurden, sei es mit Staatsanwälten, Polizisten, Richtern, ergaben chaotische Aussagen: Der Wagen kam von rechts, nein, er kam von links, er kam von oben, er kam von unten, die Wagenfarbe war falsch – und das wirklich bei ausgebilde ten Polizeibeamten und Staatsanwälten. Da muss man sich dann fragen, wie verlässlich die Zeugenaussagen von jeman dem, der durch die Gegend geht und dann auch im Schockzu stand irgendwelche Wahrnehmungen macht, in der Tat sind.

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Deswegen machen wir das!)

Aber genau das muss den Experten überlassen werden. Die se wissen, inwieweit sie die Daten brauchen können.

Was schließlich das Personal angeht, das der Herr Minister angesprochen hat: Wir haben bereits bei der Beratung des Doppelhaushalts gesagt – das war kein Scherz –: Das Justiz ministerium wird von der AfD alles an Personal und Finan zen bekommen, was es benötigt. Da kann es doch gar keine Diskussion geben. Die Sicherheit steht für die AfD-Fraktion an erster Stelle.

(Beifall bei der AfD)

Ich will noch ganz kurz zur Abwägung zwischen den verschie denen Rechtsgütern kommen. Dazu wirklich nur ein Satz: Die Abwägung kann immer nur zugunsten der Opfer erfolgen, nie mals zugunsten der Täter. Ein Täter hat kein Recht darauf, dass Spuren, die zu ihm führen, nicht ausgewertet werden. Das kann doch einfach nicht wahr sein!

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)

Nun erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Fiechtner.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Erinnern Sie sich noch an das Phantom von Heilbronn? Von 1993 bis ins Jahr 2009 trieb es an 40 Tatorten sein Unwesen. Jedes Mal stellte die Polizei die DNA einer Frau fest, nach der international gefahndet wurde – erfolglos. Auch im NSU-Fall tauchte die Spur auf. Erst einige Zeit später stellte man fest, dass es sich um eine millionenteure Polizeipanne handelte: Die Wattestäbchen für die DNA-Sicherung waren durch eine polnische Fabrikarbeiterin verunreinigt.

Es war nicht die einzige DNA-Panne in der Analyse im NSUFall. So entstand durch eine andere Verunreinigung kurzzei tig der Verdacht, dass Uwe Böhnhardt mit dem Tod von Peg gy in Verbindung stehen könnte.

Ist die DNA-Analyse also überhaupt sinnvoll? Natürlich ist sie das. Jedoch darf sie niemals der alleinige Bestandteil von Ermittlungen sein. Gerade die erweiterte DNA-Analyse bie tet zwar die Möglichkeit, optische Merkmale zu ermitteln, gibt aber keine hundertprozentige Sicherheit. So kann eine Haar farbe gerade einmal zu 75 % vorhergesagt werden. Das hilft, um den Kreis der Tatverdächtigen einzuengen, aber es reicht eben nicht, um andere potenzielle Täter vollkommen auszu schließen. Die Realität sieht eben anders aus als CSI. Genana lysen liefern nicht schwarz oder weiß, sondern Wahrschein lichkeiten.

Denn auch Zeugenaussagen sind fehlerhaft. So konnten in den USA durch nachträgliche DNA-Tests 300 Fehlurteile aufge hoben werden. Die DNA-Analyse kann also einen Tatverdäch tigen nicht nur be-, sondern auch entlasten. Darum befürwor te ich die erweiterte DNA-Analyse, allerdings nur in Fällen, in denen genügend Spuren vorhanden sind und auch das öf fentliche Interesse groß genug ist. Auch ist es wichtig, dieses Verfahren erst als letztes Mittel einzusetzen.

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen da her zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der beiden Anträge.

Zunächst stimmen wir über den Antrag Drucksache 16/1133 ab. Wer diesem Antrag der AfD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksa che 16/2374. Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu.

Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussantrag, der ein Hand lungsersuchen enthält. Hier wünschen Sie eine Abstimmung, wie ich gehört habe. Wer Abschnitt II des Antrags der AfDFraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt II mehr heitlich abgelehnt.

Punkt 4 der Tagesordnung ist somit erledigt. Vielen Dank.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Mi nisteriums für Kultus, Jugend und Sport – Lehrernach wuchs in Baden-Württemberg – Drucksache 16/1216

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

In der Aussprache erteile ich nun das Wort für die AfD-Frak tion Herrn Abg. Dr. Balzer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete!

Also lautet ein Beschluss, dass der Mensch was lernen muss. Nicht allein das Abc bringt den Menschen in die Höh’; nicht allein in Schreiben, Lesen übt sich ein vernünftig Wesen;... Dass dies mit Verstand geschah, war Herr Lehrer Lämpel da.

Die meisten von uns kennen diese Reime. Wilhelm Busch, der Menschenkenner, hat uns mit „Max und Moritz“ sein Psycho gramm über Lehrer und Schüler und deren Verhalten geschaf fen.

Das sagt einiges darüber aus, was das Ansehen des Lehrers ausmacht und warum oder warum nicht sich junge Menschen heute dafür entscheiden, Lehrer zu werden oder eben auch nicht.

Es steht dazu in diesen Texten mehr drin, als man im ersten Anschein vermuten kann.

Max und Moritz, diese beiden, mochten ihn