Protokoll der Sitzung vom 06.06.2018

Sintje Leßner: Danke schön.

Herr Metzler, bitte.

Rupert Metzler: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Alles Gute für Ihr Amt! Herzlichen Glückwunsch!

Rupert Metzler: Danke schön.

(Beifall bei allen Fraktionen sowie der Abg. Dr. Wolf gang Gedeon und Dr. Heinrich Fiechtner [fraktions los])

Herr Ulrich Lusche ist heute kurzfristig verhindert und wird zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Landtag vereidigt wer den.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen und wünsche Ihnen im Namen des ganzen Hauses viel Erfolg in Ihrem hohen und verantwortungsvollen Richteramt.

(Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)

Wir schließen damit den Tagesordnungspunkt 5 ab.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Einführung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitsrecht licher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze – Drucksache 16/4028

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, keine Ausspra che zu führen. Die Regierung verzichtet ebenfalls auf eine mündliche Begründung des Gesetzentwurfs.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/4028 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Sie sind damit einverstanden.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg – Drucksache 16/4075

Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Lucha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Wir beraten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Würt temberg. Damit wollen wir das Landeskrankenhausgesetz auf den neuesten Stand bringen. Bundesgesetzliche Änderungen machen dies notwendig.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz des Bundes wurde neu geregelt, dass die Empfehlungen des Gemeinsamen Bundes ausschusses – kurz: G-BA – zu den planungsrelevanten Qua litätsindikatoren automatisch Bestandteil der Krankenhaus

pläne der Länder werden, es sei denn, die Länder schließen das durch Landesrecht aus.

Diese Ausschlussmöglichkeit wollen und müssen wir nutzen. Denn die Regelung des G-BA greift zum einen erheblich in die Planungshoheit der Länder ein, und zum anderen sind Re levanz und Rechtssicherheit der Anwendung der Indikatoren für die Krankenhausplanung, beispielsweise für die Heraus nahme einer Fachabteilung aus dem Krankenhausplan, sehr umstritten. Auch ist es mit den Indikatoren in ihrer jetzigen Form nicht möglich, festzustellen, ob eine erheblich unzurei chende Qualität vorliegt. Dies ist jedoch Voraussetzung dafür, dass die Länder auch handeln können, wenn die Qualität schlecht ist.

Die Qualitätsvorgaben des G-BA könnten außerdem dazu füh ren, dass einzelne Fachabteilungen, die für die Gesundheits versorgung wichtig sind, geschlossen werden müssen. Solche Experimente bei der stationären Versorgung können und wol len wir nicht verantworten.

Die Kassenverbände und ver.di haben im Anhörungsverfah ren moniert, die Landesregierung mäße der Qualität der me dizinischen Versorgung bei der Krankenhausplanung zu we nig Bedeutung bei. Dies stimmt ganz und gar nicht. Ein Bei spiel: Mehrere medizinische Fachplanungen des Landes wie etwa die Schlaganfallkonzeption enthalten Qualitätsvorgaben zur Struktur- und Prozessqualität. Diese Fachplanungen ent wickeln wir stetig weiter und nehmen damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein.

Qualität ist für uns auch bei der anstehenden Überarbeitung des Landeskrankenhausplans besonders wichtig. Selbstver ständlich wollen wir Auswertungsergebnisse des G-BA prü fen und sie unter Umständen nutzen, auch wenn sie nicht Be standteil des Krankenhausplans sind.

Meine Damen und Herren, dass der G-BA versucht, planungs relevante Qualitätsindikatoren zu entwickeln, ist grundsätz lich zu begrüßen. Diese Indikatoren müssen jedoch für die je weilige Versorgungssituation in der Fläche geeignet sein – und dies kann der G-BA nicht beurteilen. Die Krankenhauspla nung ist ureigene Aufgabe der Länder, und die Einschätzung, wo planungsrelevante Indikatoren gelten sollen, muss Sache des Landes bleiben.

Wir wollen deswegen die Vorgaben des G-BA nicht ungeprüft übernehmen, sondern in Abstimmung mit dem Landeskran kenhausausschuss selbst entscheiden, welche Qualitätskrite rien wir bei der Krankenhausplanung berücksichtigen. Mit un serer langjährigen Erfahrung und unserer Kenntnis der Beson derheiten vor Ort können wir dies selbst am besten entschei den.

Die Kassenseite hat die Landesregierung im Anhörungsver fahren aufgefordert, die Möglichkeit, Qualitätskriterien im Krankenhausplan festzulegen, im Gesetz zu verankern. Die sen Vorschlag greifen wir auf und regeln es ausdrücklich in diesem Gesetz. Wir zeigen damit noch einmal, dass Qualität in der Krankenhausplanung für uns zentral ist.

Meine Damen und Herren, ein weiteres zentrales Thema ist für uns die Organspende. Sie wird auf absehbare Zeit die Vo raussetzung für die Organtransplantation bleiben. Wir müssen

daher die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe bei der Or ganspende in den insgesamt 120 Entnahmekrankenhäusern in Baden-Württemberg so regeln, dass mögliche Organspenden auch realisiert werden. Das ist eine Landesaufgabe. Eine wich tige Rolle spielen dabei die Transplantationsbeauftragten. Bei ihrer Qualifikation und der Konkretisierung ihrer Aufgaben haben wir deutlich nachgesteuert. Schwieriger war die Rege lung zur Freistellung von deren übrigen Aufgaben.

Die sogenannte bayerische Lösung sieht einen festen Proporz von einer Facharztstelle zu 100 Intensivpflegebetten vor; dies imponiert auf den ersten Blick – aber eben nur auf den ersten Blick. Wir wollen dies nicht übernehmen; denn mit dieser Pro porzlösung würden wir den Krankenhäusern eine Aufgabe übertragen, die durch die vereinbarte Aufwandserstattung auf Bundesebene nicht vollständig finanziert ist. Wir wollen statt dessen festlegen, dass die Aufwandserstattung zweckgebun den ausschließlich für die Tätigkeit und die Fortbildung der Transplantationsbeauftragten verwendet wird. Damit stehen den Transplantationsbeauftragten deutlich mehr Ressourcen zur Verfügung, ohne dass wir dabei die Krankenhäuser über fordern.

Meine Damen und Herren, mit der Änderung des Landeskran kenhausgesetzes nehmen wir insbesondere auch redaktionel le Anpassungen vor und treffen Regelungen, die durch Bun desgesetze erforderlich sind. Zudem haben wir im Zuge der Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfs im Nachhinein zwei An passungsfehler festgestellt, die wir durch einen Änderungsan trag korrigieren.

Es wird dabei natürlich nicht bleiben. Wir arbeiten weiter da ran, die medizinischen Versorgungsstrukturen im Land fort zuentwickeln und zu verbessern.

In Baden-Württemberg stehen wir bundesweit ganz ordent lich da. Nur einmal ganz kurz: Wir haben die niedrigste Zahl aufgestellter Betten pro 100 000 Einwohner und auch die nied rigsten Fallzahlen pro 100 000 Einwohner. Bei den Kosten für die stationäre Versorgung haben wir bundesweit den drittnied rigsten Wert je Einwohner beim höchsten Lohnniveau der Bundesländer. Gleichzeitig sind wir bei der Investitionsförde rung pro Bett im Ländervergleich bundesweit in der absolu ten Spitzengruppe.

Aber wir ruhen uns darauf nicht aus; das wissen Sie. Der Strukturwandel ist notwendig, um mit den heutigen Heraus forderungen klarzukommen. Leistungsstarke, fachlich hoch wertige Krankenhäuser, gute Konzepte zur ambulanten Ver sorgung und eine sektorenübergreifende Versorgung, die dies näher zusammenbringt: Daran arbeiten wir.

Wir bitten um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)

Das Wort hat Frau Abg. Krebs für die Fraktion GRÜNE. – Bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! In Deutschland und auch in Baden-Würt

temberg gibt es viel zu wenige Menschen, die sich zu einer Organspende bereit erklären. Minister Lucha hat vergangene Woche am Tag der Organspende diesbezüglich an alle Bürge rinnen und Bürger appelliert, ihre ganz persönliche Entschei dung zu treffen und diese auch zu dokumentieren. Vielen Dank dafür.

Andere Staaten wie z. B. Österreich haben durch ihre Wider spruchsregelung ein ganz anderes Verfahren. Dennoch wird die Neuregelung bei der Änderung des Landeskrankenhaus gesetzes nun eine Basis dafür schaffen, wenigstens jene Spen derinnen und Spender zu identifizieren, die sich zu Lebzeiten dafür entschieden haben, ihre wertvollen Organe oder Gewe be zu spenden, und auch andere, für die es dann Angehörige am Krankenbett entscheiden.

Eine entscheidende Rolle spielen in diesem Fall die Trans plantationsbeauftragten. Der Minister hat das gerade alles gut erklärt, sodass man es verstehen kann. In der vorliegenden Fassung werden nun eindeutige Kriterien gesetzt, wenn es um Fortbildung, Finanzierung, Freistellung usw. geht, sodass in Zukunft kein einziges lebensrettendes Organ verloren gehen muss, und das ist gut so.

Damit möchte ich zum zweiten Teil kommen, das heißt, ei gentlich zum ersten Teil des Gesetzentwurfs. Beginnen möch te ich mit dem Wesentlichen dieser Gesetzgebung. Die Ge setzgebungskompetenz zur Regelung der Feinheiten in der Krankenhausplanung steht den Ländern zu.

Herausragendes Thema ist die Qualitätserschließung der ver änderten Gesetzgebung. Wir setzen selbstverständlich auf Qualität. Wir möchten nicht, dass die Vermutung aufkommt, dass wir durch die Anwendung von § 6 Absatz 1 a Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes Qualitätskriterien ableh nen würden; im Gegenteil. Die Botschaft ist Folgende: Wir legen großen Wert auf Qualität.

Zugleich sind wir aber der Meinung, dass wir per Gesetz die Vorgaben des G-BA nicht ungeprüft und automatisch über nehmen sollten. Die Schlüsselworte, meine Damen und Her ren, sind „automatisch“ und „ungeprüft“. Das bedeutet, dass wir die Argumentation für Qualitätsindikatoren nicht einfach vom Bund übernehmen, sondern prüfen, was für unser Land sinnvoll ist.

Das Parlament hat dazu das Recht. Wir sind hier im Land bes ser in der Lage, die Versorgungsqualität in Krankenhäusern für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu erörtern und auch umzusetzen. Das Ministerium für Soziales und In tegration wird in Abstimmung mit dem Landeskrankenhaus ausschuss entscheiden, welche Qualitätskriterien im Rahmen der Krankenhausplanung einfließen. Das hat der Herr Minis ter gerade eben zugesagt.

Gehen Sie einmal hinaus und fragen Sie Patientinnen und Pa tienten, fragen Sie die Menschen, wie sie sich bei ihrem ver gangenen Krankenhausaufenthalt versorgt gefühlt haben. Sie werden im Allgemeinen folgende Antworten erhalten – der Großteil antwortet immer gleich –: Erstens: Das Essen war gut oder schlecht. Zweitens: Die Schwester war nett oder nicht nett.

(Zuruf: Das stimmt!)

Das Essen ist sicherlich ein wichtiger Punkt für den Einzel nen. Das hängt immer vom persönlichen Gusto oder auch vom Budget ab. Das will ich hier jetzt gar nicht weiter erörtern.