Petra Krebs
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode zahlreiche Initiativen angestoßen, um die hausärztliche Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu stärken. Der Herr Minister hat ja gerade schon eini ges genannt. Das ist auch wirklich richtig so.
Denn die Hausärztinnen und Hausärzte in Baden-Württem berg sind die erste Anlaufstelle für Gesundheitsprobleme der Menschen. Mit welchem Engagement sie sich da reinhängen und welche Herausforderungen sie dabei meistern, sehen wir vor allem jetzt in der Gesundheitskrise in der gegenwärtigen Pandemie.
Dafür gebührt den Hausärztinnen und Hausärzten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unser Dank. – Es lohnt sich, dafür hier auch einmal zu klatschen.
Gerade auch angesichts des prognostizierten steigenden Man gels an Hausärztinnen und Hausärzten vor allem in ländlichen Regionen – ich komme selbst aus einer sehr ländlichen Regi on – ist es wirklich wichtig, die Hausarztmedizin zu stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier hat die Landesregie rung wirklich etwas geleistet und geliefert. So wurden im Sommer dieses Jahres 150 neue Studienplätze in der Human medizin beschlossen. 75 von diesen 150 neuen Studienplät zen kommen jetzt über das Landärzteprogramm. Es ist kein Geheimnis: Wir Grünen haben dazu eine sehr skeptische Hal tung. Wir stehen dem skeptisch gegenüber. Das habe ich schon einmal gesagt.
Wir haben gerungen, aber jetzt ist es uns wichtig, vor allem die Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten hinzube kommen, und das am besten mit einer systematischen Stär kung der medizinischen Leistungen wie z. B. durch das Land arztförderprogramm; auch das hat der Herr Minister schon an gesprochen. Dazu gehört auch das neu eingeführte Neigungs profil „Ländliche Hausarztmedizin“ und eine stärkere Vernet zung mit den akademischen Lehrkrankenhäusern und Lehr praxen. Dieser Ausbildungszweig steht nämlich allen Medi zinstudierenden, also 1 650 Medizinstudienanfängerinnen und -anfängern zur Verfügung. Darin sehen wir wirklich ein gro ßes Potenzial. Wir setzen dabei auf positive Anreize im ge stärkten Praxisbezug im Studium. Diese Maßnahmen wirken schnell und effektiv.
Zusammenfassend möchte ich zum Schluss nur noch sagen: Ich glaube, die Kombination aus all dem, was der Herr Mi nister genannt hat, und dem, was ich jetzt genannt habe, und auch dem Landärzteprogramm sehe ich als eine Entwicklung, die die Hausärzte über Jahrzehnte hinweg stärken wird. Vie len Dank dafür.
Zum Ende des Jahres auch von mir noch einmal: Bleiben Sie gesund über den Jahreswechsel hinweg!
Vielen Dank.
Jetzt weiß ich nicht mehr, wo ich meine Maske hingesteckt habe.
In die Tasche. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin oder sehr geehrte Präsidentinnen – es gibt ja gerade im Sit zungspräsidium einen Wechsel –, liebe Kolleginnen und Kol legen! Es ist mir eine große Freude, Ihnen heute von der Ar beit des Petitionsausschusses in den vergangenen Monaten zu berichten. Sie wissen ja, dass ich jetzt seit etwa einem guten Jahr Vorsitzende des Petitionsausschusses bin. In dieser Zeit hat sich viel getan. Es ist mir eine Freude, hier heute zum ers ten Mal als Vorsitzende des Petitionsausschusses den Bericht geben zu können.
Zunächst kommen Sie nicht darum herum, sich hier ein paar Zahlen anzuhören. Aber es sind durchaus spannende Zahlen.
Den Petitionsausschuss haben bis jetzt am baldigen Ende des Landtags der 16. Wahlperiode 5 040 Petitionen erreicht. Das ist der Stand vom 15. November, ist also ca. einen halben Mo nat her. Hinzuzurechnen ist ein Überhang von 508 Petitionen aus der vorangegangenen Wahlperiode. Auf die verbleiben den fünf Monate des Landtags der 16. Wahlperiode hochge rechnet, gehe ich von insgesamt 5 500 Petitionen aus.
Im Vergleich zur vorangegangenen Wahlperiode sind das knapp 700 Petitionen weniger, was einen Rückgang von ca. 11 % be deutet. Wir erreichen damit den Stand, den wir schon einmal in der 14. Wahlperiode des Landtags hatten.
Knapp 20 % der Eingaben waren ganz oder teilweise erfolg reich, führten zu Empfehlungen an die Regierung oder wur den durch Auskunftserteilung erledigt. Ca. 47 % der Einga ben konnte nicht abgeholfen werden. Das war in der Regel
deshalb der Fall, weil die angegriffene behördliche Entschei dung nicht zu beanstanden war.
Die restlichen Petitionen wurden an zuständige Behörden und Institutionen weitergeleitet, waren unzulässig, sind noch of fen oder haben sich anderweitig erledigt.
An der Spitze rangieren jetzt mit etwas Abstand die Bausa chen, gefolgt von ausländerrechtlichen Angelegenheiten und vom Verkehrswesen. Die Palette war wieder einmal relativ bunt. Sie reichte von der sachgerechten Entsorgung von Grab lichtern auf Friedhöfen, die Sorge um die Brutablage von Weinbergschnecken durch Grünarbeiten im Mauervorfeld ei ner Justizvollzugsanstalt bis hin zu dem Vorschlag, es Häft lingen zu ermöglichen, ihre Strafe durch gemeinnützige Ar beit in Form von „Standreinigen“ zu verkürzen. Dabei ist zu sagen, dass es bei uns in Baden-Württemberg keine nennens werten Strände gibt und es auch nicht „Standreinigen“ heißen muss, sondern – wenn überhaupt – natürlich „Strandreinigen“.
Werfen Sie einen Blick in die schriftlichen Anlagen, die Sie zu diesem mündlichen Bericht bekommen können (Anlage), dann finden Sie neben der Statistik auch interessante Fälle be schrieben, die die Arbeit des Petitionsausschusses für die Bür gerinnen und Bürger in besonderer Weise veranschaulichen.
Das Petitionswesen spiegelt in besonderer Weise die Proble me von Bürgerinnen und Bürgern wider. So ist es kein Wun der, dass sich auch die Coronakrise in der Arbeit des Petiti onsausschusses wiederfindet. Wir haben dazu relativ viele Pe titionen bekommen. Das Gesundheitswesen und das Schul wesen sind im Blick auf Corona in die Top Ten aufgerückt.
Die erste Petition mit Coronabezug erreichte den Petitions ausschuss am 12. März 2020 um 18:54 Uhr. Es war eine On linepetition.
Dazu gleich an dieser Stelle schnell gesagt: 1 232 der 5 040 Petitionen sind über unser Formular für Onlinepetitionen ein gegangen.
Die Einsenderin dieser ersten Coronapetition reichte diese Eingabe im Namen vieler besorgter Schülerinnen und Schü ler ein, die sich wegen des Coronavirus Sorgen um ihre Ge sundheit machten, und forderte deshalb, Schulen, Kitas und Universitäten schließen zu lassen, bis sich die Ausbreitung des Virus gelegt habe.
Bis heute folgten knapp 200 weitere Petitionen mit Corona bezug in alle Richtungen. Den einen gingen die Maßnahmen zu weit, den anderen waren die Maßnahmen nicht umfang reich genug.
Erwähnt seien die Petitionen von Schülerinnen und Schülern sowie Studentinnen und Studenten, die die Pandemie in Prü fungsvorbereitungen erwischt hatte. Ich nenne hier beispiel haft die Abiturprüfungen. Hierzu hat sich der Petitionsaus schuss in seiner Sitzung am 30. April und in einer zusätzli chen Sitzung am 20. Mai über die von der Regierung vorge sehenen Maßnahmen unterrichten lassen.
Gezeigt hat sich anhand mancher Coronapetitionen auch, wie groß in der aktuellen Lage das Bedürfnis der Bevölkerung ist, Zahlen und statistische Daten zu hinterfragen und auch zu ver stehen. Es wird ersichtlich, dass wichtige Informationen nicht immer alle Menschen erreichen. Medienberichte haben oft ei ne größere Reichweite als Publikationen und Informationsan gebote von Fachseite wie z. B. des Ministeriums oder des RKI. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind deshalb wichtig, um die Fachinformationen gezielt so aufzuarbeiten, dass sie von einer breiten Öffentlichkeit verstanden werden.
Besonders gefordert im Hinblick auf die Coronapetitionen wa ren das Sozialministerium und das Kultusministerium, die ne ben der Bewältigung der Krise – das muss man einfach ein mal so sagen – noch mit der Erarbeitung zahlreicher Petiti onsstellungnahmen befasst waren. Dass dies zu einer hohen Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffe nen Ministerien geführt hat, ist nachvollziehbar. Dafür kann man auch dankbar sein. An dieser Stelle deshalb allen Mitar beiterinnen und Mitarbeitern – nicht nur dieser beiden Häu ser, sondern aller Ministerien – meinen Dank für die Stellung nahmen.
Bei aller Belastung möchte ich aber auch sagen, dass es sich beim Petitionsrecht um ein hohes Gut handelt, ein Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger, die sich gerade auch in schwie rigen Zeiten mit Bitten und Beschwerden an das Parlament und die zuständigen Stellen wenden können.
Gefreut habe ich mich – über solche Petitionen freue ich mich immer – über Petitionen von Kindern und Jugendlichen. Er reicht haben den Petitionsausschuss im Berichtszeitraum Ein gaben von Schülerinnen und Schülern u. a. zum Bienenschutz, zum Schutz des Wassers und zur Müllbeseitigung. Besonders erfreulich und ermutigend finde ich dabei, dass diese jungen Schülerinnen und Schüler nicht nur einfach gegen etwas sind, sondern sich auch Gedanken machen, wie diese Probleme zu lösen sind, und Lösungen gleich mit einreichen – sei es Müll sünder einen Tag lang zum Einsammeln von Müll zu verdon nern oder sogenannte Müllfeiertage einzuführen.
Die drei zwölfjährigen Freundinnen, die diese Petition gestellt haben, meine Damen und Herren, haben bereits verstanden, dass Demokratie von der Einbringung von Vorschlägen und Ideen lebt und nicht von wilder Propaganda.
Sie haben auch verstanden, wie die demokratischen Abläufe sind, und sich gleich an die richtige Stelle gewandt, nicht ir gendwohin im Internet – dazu komme ich später noch kurz –, sondern direkt an die Vertretung des Souveräns, das Parla ment.
Ja, genau.
Wie schön. Da freue ich mich. – Auch wenn manche Ideen nicht hier und nicht jetzt sofort umgesetzt werden können, möchte ich diesen Kindern und Jugendlichen doch sagen, sich nicht entmutigen zu lassen, sich weiterhin Gedanken um die Zukunft der Welt, in der sie leben, zu machen und sich vor al lem auch einzubringen.
Corona war in den vergangenen Monaten auch eine Heraus forderung für unsere Ortstermine und Bürgersprechstunden.
Insbesondere die Ortstermine sind ein wichtiges Instrument des Petitionsausschusses, bieten sie uns doch die Möglichkeit, vor Ort Sachverhalte zu klären und Lösungsvorschläge zu er arbeiten. 80 Ortstermine hat der Petitionsausschuss in der lau fenden Wahlperiode bisher durchgeführt. Das ist eine erfreu liche Steigerung gegenüber den 58 Ortsterminen in der letz ten Wahlperiode.
Auch von seinem Recht auf Anhörungen von Regierungsver tretern hat der Petitionsausschuss verstärkt Gebrauch gemacht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien können ein Lied darüber singen. Sie werden regelmäßig eingeladen. Ich möchte betonen, dass jetzt, während der Coronakrise, auch unser Ausschuss mittlerweile hybrid tagt. Abgeordnete kön nen von zu Hause aus dabei sein. Aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien müssen vor Ort sein. Darum brauchen wir auch immer einen großen Raum.
Es gab 533 Anhörungen von Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern gegenüber 489 in der letzten Periode. Auch hat der Ausschuss mehr Aktenvorlagen durch die Be hörden beschlossen.
Verbesserungspotenzial besteht hingegen noch immer bei der Möglichkeit, den Petenten im Ausschuss anzuhören – das kommt sehr selten vor –, und bei der Dauer des Petitionsver fahrens. Über sechs Monate dauert ein Petitionsverfahren im Durchschnitt, bis die Petentin oder der Petent über die Einga be Bescheid bekommt. Das ist eine recht lange Zeit, vor al lem, wenn man es als ein für sich selbst doch sehr dringliches Problem sieht.
Dem Petitionsausschuss des nächsten, 17. Landtags von Ba den-Württemberg möchte ich selbst ans Herz legen, über die Möglichkeit einer verstärkten Beteiligung und Einbindung der Petenten im Petitionsverfahren nachzudenken – das wird oft beklagt –
und solche Möglichkeiten dann auch umzusetzen.
Ich sprach eingangs von einem Rückgang der Zahl der Peti tionen. Dies korrespondiert mit der Zunahme der Zahl der Ein gaben bei der Bürgerbeauftragten. Wir hören nach diesem Ta gesordnungspunkt ja noch den Bericht der Bürgerbeauftrag ten, Frau Bea Böhlen, auf den ich sehr gespannt bin. Heute liegt Ihnen ja auch ein schriftlicher Bericht vor. Frau Böhlen war bis Oktober vergangenen Jahres Vorsitzende des Petiti
onsausschusses. Für ihr langjähriges Engagement in diesem Petitionsausschuss möchte ich hier noch mal ein herzliches Dankeschön an sie sagen.
Ausscheiden wird nun auch der langjährige stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses, unser geschätzter Kol lege Norbert Beck. Auch an ihn ein herzliches Dankeschön.
Meine Damen und Herren, heute erreichen wir mit dieser De batte ja die Öffentlichkeit. Darum möchte ich die Gelegenheit nutzen, hier noch einmal darauf aufmerksam zu machen, dass wir das Original sind – wir hier, der Petitionsausschuss. Ich meine dies im Verhältnis zu den privaten Petitionsplattformen „openPetition“ oder „Avaaz“, die Sie alle kennen und über die die Medien auch immer mehr berichten. Eine private Petiti onsplattform ist eine private Petitionsplattform und löst kei ne Prüfung durch das Parlament aus. Ich bitte Sie auch wirk lich, all Ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die zu Ihnen in die Sprechstunden kommen, immer wieder zu sagen, dass sie, wenn sie wollen, dass sich der Souverän mit dem Thema befasst, eine Eingabe beim Petitionsausschuss machen soll ten. Wir können gar nicht genug für die Erhöhung des Be kanntheitsgrads dieses wichtigen parlamentarischen Petitions ausschusses werben. Denn noch einmal: Wir sind das Origi nal!
Darüber hinaus kann man sich an die Bürgerbeauftragten der Länder wenden – dort, wo es solche gibt; es gibt in Deutsch land einige, und es gibt auch eine europäische Bürgerbeauf tragte. Darauf können Sie gern verweisen.
Zum Schluss möchte ich Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, für Ihr großes Engagement und die gute Zusammenarbeit – die für einen Ausschuss schon außer gewöhnlich ist – danken. Ich möchte mich an dieser Stelle auch ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und im Besonderen beim Leiter des Petitionsbüros für diese unendliche Arbeit, die sie tun, bedanken. Ohne sie würde es nicht funktionieren.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. – Zum Schluss möchte ich noch einmal kurz erwähnen, dass es im Petitions ausschuss Sinn macht, mehr Arbeit zu haben statt weniger Ar beit. In diesem Sinn freue ich mich auf die verbleibenden, letz ten zwei Sitzungen.
Vielen Dank.
Und bleiben Sie gesund.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst vielleicht in Ihre Richtung, Herr Stoch: Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt. Ich kann Ihnen die Hoffnung, dass ich Verständnis hätte für die heutige Debatte, die Sie angeregt haben, jetzt aber nicht erfüllen.
Ich habe mich natürlich gefreut über eine Debatte zum Kri senmanagement, denn diese Debatte gibt uns die Möglichkeit, darzustellen, wie diese Regierung die Krise gehandhabt hat. Ich glaube, dass das gut gelungen ist. Das können wir in die ser Debatte auch darstellen.
Sie haben immer wieder von Kopfschütteln gesprochen. Kopf schütteln können Sie auch bei mir sehen, denn ich bin schon der Meinung, dass Herr Minister Lucha und die Mitarbeite rinnen und Mitarbeiter im Ministerium in den letzten Mona ten vor allem mit einer besonnenen und guten Krisenpolitik auf die durchaus fordernde Gesundheitslage reagiert haben.
Seien wir doch einmal ehrlich: Dem Minister und der ganzen Regierung – Herrn Minister Lucha aber im Besonderen – kommt bei der Bewältigung der Pandemie eine außerordent lich bedeutende und koordinierende Rolle zu. Ihm obliegt es, Strategien, Konzepte und Verordnungen zu entwickeln, die die soziale und gesundheitliche Infrastruktur nicht nur auf rechterhalten, sondern diese auch auf die Auswirkungen der Pandemie vorbereiten. Das tun wir, und das ist auch gelun gen. Dies ist aufgrund der sich schnell verändernden Dyna mik der Pandemie durchaus eine Mammutaufgabe – das wis sen wir alle –, die es zu meistern gilt.
Die Gestaltung der richtigen Strategie ist äußerst schwierig, ganz klar, gerade weil es eben keine zementierten Wahrheiten gibt, die den Verlauf der Pandemie vorhersagen können. Das ist ein sich bewegendes System. Dies erfordert Lernfähigkeit, und diese Lernfähigkeit haben wir bewiesen und besitzen sie auch. Wir können durchaus zu Recht behaupten, dass wir bis her gut durch die Pandemie gekommen sind – ja, schon.
Dies verdanken wir eben der besonnenen und durchdachten Krisenpolitik der Landesregierung,
dem unermüdlichen Einsatz von medizinischem und pflege rischem Fachpersonal sowie der täglich gelebten Solidarität vieler Bürgerinnen und Bürger, welche sich mit Verständnis und Einsicht an die Verordnungen halten. Das ist wirklich ge lebte Solidarität: Abstandsregeln beachten, unnötige Kontak te vermeiden, Mund- und Nasenbedeckung tragen und somit sich und andere Menschen schützen.
Gut, nachdem ich Ihre Rede jetzt gehört habe, ist meine Ver wunderung darüber, was Sie kritisieren, nicht geringer gewor den, aber ich kann verstehen, in welche Richtung Sie gehen wollen. Ganz klar: In diesen Wintermonaten, die jetzt auf uns zukommen, werden wir wirklich noch mit Hochdruck an Bau stellen arbeiten müssen, um da besser klarzukommen. Insbe sondere die besorgniserregenden Entwicklungen, die expo nentiell ansteigenden Infektionszahlen der letzten Wochen und die steigenden Zahlen der Krankenhauseinweisungen und In tensivbettenbelegung bedürfen einer besonderen Aufmerk samkeit und auch einer besonderen Kraftanstrengung, damit die Kapazitäten des Gesundheitssystems eben nicht überstra paziert werden.
Wir müssen – es ist mir wirklich wichtig, das zu betonen – aber doch auch sehen, woher wir kommen und wo wir nun stehen. Fakt ist, dass wir seit Februar dieses Jahres mit einer gesundheitlichen Krisensituation konfrontiert sind, wie wir alle sie noch nicht erlebt haben.
Am 5. Februar gab es die erste Aktuelle Debatte zu Corona. Ich erinnere mich, weil ich selbst dazu gesprochen habe. Wie Sie sehen, hatten wir schon damals immer wieder Kritik ge hört: „Was soll das? Corona ist nicht wichtig, das ist nicht re levant.“ Damals gab es zehn Infizierte in ganz Deutschland. Wir haben das schon damals aufgenommen, und wir hatten den weisen Vorausblick dafür.
Solange es keine flächendeckenden Impfungen gibt, die einen gesellschaftlichen Infektionsschutz garantieren können, blei ben der Landesregierung bei der Bewältigung der Pandemie zwei Möglichkeiten: zum einen, das wirtschaftliche und ge sellschaftliche Leben durch Verordnungen so zu gestalten, dass das Virus es möglichst schwer hat, sich auszubreiten, und zum anderen, die Gesundheitsversorgung in Baden-Württem berg so zu stärken und auszubauen, dass Infektionsketten schnell identifiziert werden können und es ausreichende und gute Behandlungsmöglichkeiten für infizierte Bürgerinnen und Bürger gibt.
Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Coronaverordnun gen haben wir ja schon in der letzten Woche und auch heute Morgen diskutiert. Darum will ich wirklich nicht mehr darauf eingehen.
Ich möchte aber gern den zweiten Aspekt – die Stärkung des Gesundheitswesens – aufgreifen. So hätte ich die Debatte jetzt auch verstanden, dass der Minister hauptsächlich dafür zu ständig ist und auch in diesem Sinn in Ihrer Kritik ist. Auch da hätte ich das nicht verstanden.
Der erste Punkt: Die Landesregierung hat früh Verantwortung bei der zusätzlichen Beschaffung von Schutzmaterialien über nommen, um gerade auch in gesundheitsrelevanten Einrich tungen das Infektionsgeschehen unterbinden zu können. Ja,
es hat sich als schwierig erwiesen, aber wir haben das ge macht. Sie wissen selbst: Wir haben immer wieder darüber berichtet, wie schwierig es war, aus dem Ausland – nachdem auch China weggebrochen war – gutes Material zu bekom men.
Zu Beginn der ersten Coronawelle gab es wirklich erhebliche Engpässe, da haben Sie recht. Aber das hat sich gelöst. Es ist nur dem unerbittlichen Einsatz der Landesregierung zu ver danken, dass sich das Problem gelöst hat.
Zweitens: Die Landesregierung hat in enger Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern enorme Kraftanstrengungen unter nommen, um diese auf mögliche Infektionswellen vorzube reiten. Das heißt auch, dass die notwendigen Kapazitäten an Intensivkrankenbetten und Beatmungsgeräten aufgestockt wurden. So wurden z. B. bereits in einer frühen Phase ange messene Versorgungsmodelle etabliert, etwa Kooperations verträge mit Rehakliniken als Back-up für die Akutkranken häuser. Auch heute haben wir eine Notfallreserve von knapp 1 600 Intensivbetten, welche flexibel eingesetzt werden kön nen.
Natürlich ist uns bewusst, dass die Hauptlast in Bezug auf die Corona-Infektionen von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten getragen wird. Aber dennoch brauchen wir die Kran kenhäuser, um auch die Schwerkranken zu versorgen. Genau darum hat das Land Gelder in dreistelliger Millionenhöhe in die Hand genommen, um Kliniken in diesem Land zu unter stützen, um auch die coronabedingten investiven Mehrkosten der Krankenhäuser auszugleichen. Sie erinnern sich noch an die Zahl: Für jedes Bett, das nicht belegt ist, gab es eine be stimmte Summe.
Wir lassen die Krankenhäuser also in diesem Sinn nicht im Stich, wir unterstützen sie.
Nun zum dritten Punkt: Die Landesregierung stärkt langfris tig die Gesundheitsinfrastruktur durch den Aufbau des öffent lichen Gesundheitsdienstes. Es werden über 200 Stellen im plementiert. Anstatt immer und immer wieder das Klein-Klein der Vorgehensweise in Ausschüssen abzufragen, sollten Sie lieber mal mit Vorschlägen kommen, wie man da schneller zu Potte kommt. Dazu habe ich von Ihrer Seite im Ausschuss nie etwas gehört,
sondern immer nur das Gejammer darüber, wie es besser wer den könnte.
Da kann ich also wirklich nicht mitgehen.
Vierter Punkt: Schon im April wurde in Baden-Württemberg eine erweiterte Teststrategie etabliert. Die damit verbundene Erweiterung der Testkapazitäten – zielgenaue Testungen, um besonders vulnerable Gesellschaftsgruppen zu schützen – so wie die möglichen Testungen asymptomatischer Personen wa
ren zum damaligen Zeitpunkt bundesweit einmalig. Seither wurde die Teststrategie stetig dem Pandemiegeschehen ange passt, zum letzten Mal am 10. November, also vor zwei Ta gen. Auch diese Aktualisierung zeugt von einem durchdach ten Konzept.
Sie sagen, Behinderteneinrichtungen wurden geschlossen. Das stimmt schlichtweg nicht. Alle Einrichtungen waren offen. Geschlossen wurden die Behindertenwerkstätten, die eben ein Gewerbe wie jedes andere sind.
Wir haben das schon gemacht. Besonders hervorheben in der Teststrategie möchte ich noch einmal die Notfallreserve. Herr Stoch, diese fünf Millionen Tests sind eine Notfallreserve. Al les andere läuft über ein sehr niederschwelliges Antragsver fahren beim Sozialministerium. Das wird auch rege angenom men. Da sind schon ganz viele Bestellungen eingegangen. Das ist eine Notfallreserve und nicht das, was die Landesregierung ausgibt.
Zum letzten Punkt – das ist mir schon sehr wichtig –, die schnelle Umsetzung einer reibungslosen Impfstruktur: Daran arbeiten wir mit Hochdruck. Denn ohne diese Impfung wird es auf Dauer nicht gehen.
Noch einmal kurz zusammengefasst. All die gerade aufgezähl ten Punkte – schnelle Beschaffung von Schutzmaterial, Stär kung der Krankenhausinfrastruktur, Ausbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die Etablierung einer zielgerichte ten Teststrategie plus Impfstruktur, die wir jetzt planen und die kommen wird – halte ich für eine vorausschauende und kluge Krisenpolitik. Es gibt nachweislich auch Lösungen, um eine Infektionsverbreitung auszubremsen.
Natürlich dürfen wir uns auf den bisher erreichten Erfolgen nicht ausruhen. Ich habe aber volles Vertrauen in die Kompe tenzen des Herrn Minister Lucha als Krisenmanager. Ich ha be es am Anfang schon einmal gesagt. Wir haben im Februar das erste Mal über dieses Thema debattiert. Heute sprechen wir wieder darüber. Ich habe schon damals gesagt: Wir wer den das schaffen. Das würde ich auch heute mit Fug und Recht nochmals behaupten.
Sie sehen mich groß Luft holen. Die Luft brauche ich auch, denn ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei Mi nister Lucha und seinem ganzen Haus bedanken. Ich könnte mir kein besseres Krisenmanagement in diesem Landtag vor stellen.
Das meine ich auch so. Herr Minister Lucha, bitte nehmen Sie das Lob an Ihr Haus mit, denn nur mit einem engagierten Team kann man solche Probleme lösen. Ich glaube, da wurde viele, viele Stunden gute Arbeit geleistet.
In diesem Sinn wünsche ich Ihnen allen: Bleiben Sie gesund!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Ersten Beratung zur Änderung des Privatschulgesetzes am 25. Juni, also erst kürz lich, haben wir über die Einführung von Kopfsätzen für Phy siotherapie- und Logopädieschulen in privater Trägerschaft und darüber geredet, inwieweit diese eine auskömmliche Fi nanzierung darstellen. Die Opposition in Gestalt von Herrn Hinderer hat sich über die Höhe der errechneten Kopfsätze kritisch geäußert und weiteren Gesprächsbedarf angemeldet. Auch ich habe mich in meiner ersten Rede – ich sage es gern noch einmal – kritisch über die Tatsache geäußert, dass der Betrag des Kopfsatzes für die Physiotherapieschulen in pri vater Trägerschaft nun niedriger ist als der Betrag, den diese aufgrund der bisherigen Übergangslösung erhalten haben. Ich halte das nach wie vor für unglücklich.
Die Gesundheitsfachschulen in privater Trägerschaft nehmen beim Aufbau einer bedarfsgerechten und guten Gesundheits versorgung in Baden-Württemberg eine sehr wichtige Rolle ein. Wir sind bei uns im Land auf diese Expertise angewie sen. Wir stehen in der Verantwortung, die bestmöglichen Rah menbedingungen für die Schulen für Gesundheitsfachberufe zu schaffen. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst, und wir nehmen sie auch gern an.
Dementsprechend war es der grünen Landtagsfraktion wich tig, die vom Vorsitzenden des Sozialausschusses, Herrn Hin derer, angekündigte Anhörung zu unterstützen, um in dieser Angelegenheit möglichst große Transparenz zu schaffen und um einen weiteren Austausch über die kritischen Stellungnah men und die verschiedenen Gesichtspunkte zu den Kopfsät
zen und deren Berechnungsmethoden in aller Ausführlichkeit zu ermöglichen.
Diese Anhörung hat nun stattgefunden. In der Anhörung wur de deutlich, dass die aufgrund des Privatschulgesetzes ange wendete Berechnungsmethode, also das Bruttokostenmodell, rechtlich und methodisch fundiert und auch gesetzlich vorge schrieben ist. Die Änderung des Privatschulgesetzes ermög licht also eine Finanzierung der Physiotherapie- und Logopä dieschulen in privater Trägerschaft mit eigens errechneten Kopfsätzen, deren methodische Berechnung legitim ist.
Gleichzeitig stellen wir uns die Frage, wie wir darüber hinaus die Gesundheitsfachberufe bei uns im Land stärken können. Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU haben dar um einen Entschließungsantrag in den Sozialausschuss ein gebracht. Dieser sieht Folgendes vor: die Ermöglichung einer finanziellen Übergangslösung für die Physiotherapieschulen in privater Trägerschaft, die sich an den Förderbeträgen des Jahres 2018 orientiert – dies entspricht genau 7 942 € pro Schülerin oder Schüler und Jahr; das ist eine ganz nette gro ße Summe –, eine Aufstockung der finanziellen Zuwendun gen an Ergotherapie- und Podologieschulen – das ist eine Be sonderheit; es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber wir wollen das in Betrieb nehmen, um die Schulen besser auszu statten –, eine zeitnahe Umsetzung der Schulgeldfreiheit in Baden-Württemberg – ganz wichtig – und – etwas Besonde res – eine Prüfung der coronabedingten Mehraufwendungen und/oder Mindereinnahmen der Gesundheitsfachberufeschu len.
Insgesamt erhalten die Gesundheitsfachberufeschulen nun zu sammen eine Landesförderung in einer Höhe, die im Bundes vergleich an zweiter Stelle steht. In Richtung der Gesundheits fachschulen in privater Trägerschaft möchte ich gern versichern: Wir Grünen wollen die Übergangsphase hin zu einer Schul geldfreiheit in Baden-Württemberg möglichst kurz halten.
Auch vor dem Hintergrund dieser kurzen Zeit, bis es kommt, kommen muss – das haben wir ja auch angekündigt, dass es so sein muss –, ist die jetzige Lösung, bestehend aus dem Ge setzentwurf, flankiert von dem Entschließungsantrag, für mich eine gangbare Lösung, die die Gesundheitsfachberufe in Ba den-Württemberg deutlich stärken wird.
Aus diesem Grund kann ich Ihnen die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf nur empfehlen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die von uns heute diskutierte No vellierung des Privatschulgesetzes ist wirklich ein bedeutsa
mer Schritt für die Gesundheitsfachberufe in Baden-Württem berg. Das muss man einfach mal vorausschicken; das ist mir sehr wichtig. Mit der Einführung eigener Kopfsätze erhalten die Physiotherapie- und Logopädieschulen in privater Träger schaft zum ersten Mal eine Finanzierung, die sich an der Fi nanzierung von öffentlichen Schulen orientiert. Das ist auch wichtig und richtig, meine Damen und Herren.
Wir spüren es jeden Tag. Wir leben in Zeiten, in welchen sich Bürgerinnen und Bürger sehr viel mit ihrer Gesundheit und gesundheitlichen Themen beschäftigen. Sie sind wirklich sen sibilisiert für dieses Thema. Zu der Frage, wie die Gesund heitsversorgung von morgen ausschauen soll, hat sich nicht nur eine landesweite, sondern eine bundesweite und weltwei te Debatte entwickelt. Es ist gut so, dass wir uns mehr Gedan ken über Gesundheit machen.
Für uns Grüne in Baden-Württemberg ist klar: Eine flächen deckende, gute Gesundheitsversorgung für die Zukunft braucht eine starke Einbindung der Gesundheitsfachberufe – also nicht nur der Ärztinnen und Ärzte, sondern auch der Gesundheits fachberufe. Hieran geht kein Weg vorbei.
Denn nicht nur eine gesundheitliche Ausnahmesituation, wie wir sie jetzt gerade mit der Covid-19-Pandemie haben, son dern auch eine im Durchschnitt immer älter werdende Gesell schaft mit einem Anstieg der Zahl chronischer Erkrankungen verdeutlichen uns, wie viele junge Menschen wir ermutigen und begeistern müssen, einen solchen Ausbildungsweg ein zuschlagen. Deshalb ist es uns Grünen immens wichtig, in die ser Legislaturperiode gute und attraktive Perspektiven und Ausbildungsbedingungen in diesem Bereich zu schaffen, und das werden wir auch tun.
Die Ermittlung eigener Kopfsätze für die Physiotherapie- und Logopädieschulen in freier Trägerschaft – der Minister hat es schon gesagt; ich wiederhole es, damit Sie es verinnerlichen – wurde 2018 von der Landesregierung beschlossen. Dadurch wird die durch das Privatschulgesetz garantierte Finanzierung angepasst. Bislang wurde der Förderbedarf der Ausbildung nicht angemessen abgebildet. Das brachte diese Schulen in ungünstige und absolut nicht tragbare Situationen. Zu hohe Schulgelder mussten verlangt werden.
Das ist mittlerweile nicht mehr so. Eine Übergangsregelung ermöglichte zunächst eine zusätzliche freiwillige Hilfe in Hö he von 2 000 € pro Schüler und Jahr – auch das wurde erwähnt –, bis jetzt die Einführung der Kopfsätze kommt.
In dem vorliegenden Gesetzentwurf garantiert das Land Ba den-Württemberg den Schulen in freier Trägerschaft ein För derniveau in Höhe von 80 % der Kosten einer entsprechen den Schule im öffentlichen Schulwesen. Dies stellt eine deut liche finanzielle Verbesserung im Vergleich mit dem Jahr 2017 dar.
Gleichzeitig vernehmen wir aber natürlich auch die Kritik der Verbände an der Methode der Berechnung der Kopfsätze und auch die Kritik, dass zumindest der Betrag des Kopfsatzes vor allem für Physiotherapieschulen nun niedriger liegt als der Betrag, den sie durch die Übergangslösung erhalten haben.
Ich kann Ihnen hier und heute sagen: Wir Grünen werden uns im weiteren Verfahren dafür einsetzen – das hat auch der Mi nister schon angedeutet –, dass dieser Kopfsatz der Physio therapieschulen um eine durch das Land bereitgestellte finan zielle Übergangslösung ergänzt wird, damit keine übermäßi gen Härten für die Schulen entstehen können.
Ich möchte an dieser Stelle aber schon noch mal deutlich be tonen: Dieser Finanzierungsweg kann und darf keine langfris tige Lösung sein. Oberstes Ziel muss sein, dass es eine Schul geldfreiheit gibt – auch das hat der Minister schon ausgeführt –, die sicherstellt, dass alle Gesundheitsfachberufe kostenfrei erlernt werden können.
Darum befürworten ich und meine Fraktion natürlich eine bundeseinheitliche Regelung zur geplanten Schulgeldfreiheit für diese wichtigen Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen. Diese wird gerade im Rahmen von Bund-Länder-Gesprächen konzipiert. Sollte es aber nicht zu einer zeitnahen Einigung mit dem Bund zur Schulgeldfreiheit kommen, dann sollten und müssen wir dieses Thema hier im Landtag noch mal auf machen und noch mal ausgiebig prüfen, ob diese Finanzie rung auskömmlich ist.
Zusammenfassend – kurz: zum Schluss – lässt sich sagen, dass sich durch die Änderung des Privatschulgesetzes in dieser Le gislaturperiode die Situation der Auszubildenden der Gesund heitsberufe verbessert hat. Das gilt eben nicht nur für die Aus zubildenden in der Physiotherapie und der Logopädie, son dern auch in den Ergänzungsschulen für Ergotherapie und Po dologie.
In diesem Sinn: Bleiben Sie gesund!
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Minister! Vor einiger Zeit, am 5. Februar, hat die Frak tion GRÜNE hier eine Aktuelle Debatte zum Coronavirus ge
startet. Wir wurden zu dieser Zeit noch belächelt, was an die ser Debatte aktuell sei. Mittlerweile hat uns die Aktualität ein geholt. Damals, am 5. Februar, waren noch keine Infizierten in Baden-Württemberg bekannt. Mittlerweile sind es über 300. Letzte Woche hat der Minister dazu in einer Regierungsinfor mation gesprochen. Da waren es 30. Das potenziert sich also sehr stark.
Vor zwei Tagen, am Montag, hat der Chef der Weltgesund heitsorganisation verkündet, dass aufgrund des weltweiten An stiegs mittlerweile von einer Pandemie ausgegangen werden kann, hat aber gleichzeitig – das ist die gute Nachricht – ge sagt: Das wird wohl weltweit die erste Pandemie sein, bei der wir die Möglichkeit haben, sie in den Griff zu bekommen.
In diesem Kontext, sehr geehrter Herr Minister, möchte ich Sie fragen, was der aktuelle Stand ist, wie Sie in Ihrem Haus die wichtige Aufgabe wahrnehmen, uns und unsere Bevölke rung vor dieser Infektion zu schützen.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Viele Bürgerinnen und Bürger im Land sind durch die schnelle Verbreitung des Coronavirus verunsi chert. Es bestehen Verunsicherungen darüber, ob das Virus auch für die Menschen in Baden-Württemberg eine gesund heitliche Bedrohung darstellt und, wenn ja, wie sie sich davor schützen können.
Diese Verunsicherungen sind durchaus verständlich und auch nachvollziehbar. Deshalb ist es mir wichtig, die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen dieser Aktuellen Debat te aufzugreifen.
Vorab kann ich Ihnen aber schon einmal versichern, dass wir in Baden-Württemberg vor den möglichen Gefahren des Co ronavirus gut gewappnet sind; denn das bisherige Krisenma nagement zeichnet sich durch Besonnenheit und Entschlos senheit aus.
An dieser Stelle schon einmal vielen Dank an Minister Lucha und auch an die vielen anderen Akteurinnen und Akteure, die dieses Thema schnell aufgegriffen und umfassende Infekti onsschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg in die Wege ge leitet haben.
Wenn es um neuartige Krankheitserreger geht, scheint eine sachliche Diskussion kaum möglich zu sein. Auch bei dem hier vorliegenden Fall, also dem Coronavirus, gibt es die ver rücktesten Verschwörungstheorien über die Entstehung des Virus oder Untergangsszenarien mit apokalyptischem Aus maß.
Die Weltgesundheitsorganisation zeigt sich extrem besorgt über eine solch massive „Infodemie“. Das heißt, die gegen wärtige Diskussion zum Coronavirus ist durch eine massive Flut an Desinformationen
wirklich ausgesetzt. Dies erschwert es den Menschen, zwi schen Fakten und Mythen zu unterscheiden, und es schürt häu fig unnötige Ängste.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bei aller Brisanz und Betroffenheit sollten wir uns das Geschehen sachlich anschau en und dann entscheiden.
Das neuartige Coronavirus ist ein aggressives und ernst zu nehmendes Virus – keine Frage. Es kann zu schwerwiegen den Infektionen der Atemwege, es kann zu Lungenentzündun gen führen. Gerade in China zeigen sich die Auswirkungen. Es gibt dort ansteigende Zahlen von Infizierten und auch töd lich verlaufende Krankheitsgeschehnisse. Hieran gibt es über haupt nichts zu beschönigen, und jeder Todesfall ist tragisch.
Wir befinden uns im Moment an einem Punkt, an dem wir nicht mit hundertprozentiger Sicherheit voraussagen können, wie sich der Verlauf bei diesem Virus entwickeln wird.
Man erkennt aber auch schnell – sei es auf globaler oder auf nationaler Ebene –, dass die Behörden, die Wissenschaft und die Politik aus früheren Epidemien oder gar Pandemien, wenn sie wie z. B. das SARS-Virus 2003 weltweit auftraten, viel dazugelernt haben. Der wissenschaftliche Austausch inner halb der internationalen Forscher-Community läuft sehr gut und transparent ab.
Amerikanische, chinesische und auch deutsche Wissenschaft ler bündeln ihre Kapazitäten und ihr Wissen und suchen ge meinsam nach Lösungen. Diese Transparenz ermöglichte es der Charité, innerhalb kurzer Zeit einen Infektionstest zu ent wickeln, der mittlerweile den Universitätsklinika in Deutsch land zur Verfügung steht. Auch die Weltgesundheitsorganisa tion, die WHO, nimmt bei dieser Koordinierung des Infekti onsschutzes eine tragende Rolle ein.
Meiner Meinung nach ist die Einschätzung des Coronavirus als gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite ei ne wichtige und richtige Entscheidung gewesen. Dies ermög licht nämlich einen länderübergreifenden Ansatz bei der Kri senbewältigung.
Meine Damen und Herren, nicht nur global funktioniert der Krisenschutz, auch auf nationaler Ebene sind wir wirklich gut aufgestellt. Schauen wir uns mal die Zahlen an: Bisher sind in Deutschland zwölf Personen als infiziert gemeldet – zwölf! Allen geht es gesundheitlich gut. In Baden-Württemberg sind uns keine Bürgerinnen und Bürger bekannt, die mit dem Vi rus infiziert sind.
Das Robert Koch-Institut hält einzelne Übertragungen oder den Import von weiteren Fällen nach Deutschland zwar wei terhin für möglich. Generell verläuft die Infektion in Europa aber wirklich sehr mild. Auch schätzt das Robert Koch-Insti tut die Gefahr für die Bevölkerung in Deutschland durch die se neue Atemwegserkrankung als sehr gering ein.
Wir sind weit davon entfernt, eine Epidemie in Baden-Würt temberg zu bekommen. Der Gesundheitsstandort, die Gesund heitswirtschaft und die Gesundheitsforschung hier in BadenWürttemberg machen einen top Job.
So gibt es zahlreiche vielversprechende Fortschritte bei der Forschung zum Impfschutz. Hier nehmen baden-württember gische Unternehmen international eine führende Rolle bei der Suche nach einem Impfstoff gegen das Coronavirus ein. Auch Forschungsinstitutionen wie das Deutsche Zentrum für Infek tionsforschung, welche u. a. in Tübingen und Heidelberg sit zen, beteiligen sich an der Forschung zum Coronavirus.
Die hiesigen Gesundheitsbehörden sind beim Auftreten von Infektionskrankheiten gut eingespielt und gut ausgestattet. Wir haben ein umfassendes Infektionsschutzgesetz und detaillier te Pandemiepläne, die in Notfällen zum Greifen kommen. In Stuttgart gibt es ein Behandlungszentrum im Robert-BoschKrankenhaus und ein Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt, welche sich ausschließlich mit dem Umgang mit hoch pathogenen Keimen befassen. Die Universitätsklinika, das Landesgesundheitsamt und die Ge sundheitsämter in Baden-Württemberg sind in der Lage, schnell Ergebnisse zu liefern, mögliche Infektionsketten aus zumachen und diese auch zu unterbrechen.
Meine Damen und Herren, in diesen Zeiten zeigt sich, wie wichtig ein starker öffentlicher Gesundheitsdienst – also der ÖGD – ist, um den kollektiven Schutz der Gesundheit der Be völkerung gewährleisten zu können. Die grün geführte Lan desregierung steht für einen öffentlichen Gesundheitsdienst ein. Ich bin wirklich froh, dass es uns gelungen ist, im Dop pelhaushalt 2020/2021 die finanziellen Mittel für den Infek tionsschutz ordentlich zu erhöhen.
Meine Damen und Herren, der Entwicklungsverlauf eines Vi rus lässt sich nicht voraussagen, aber mit vorausschauendem und entschlossenem Handeln kann man mögliche Risiken stark minimieren. Die Bürgerinnen und Bürger von BadenWürttemberg können sich auf ein starkes Gesundheitssystem verlassen. Gute Versorgungs- und Behandlungsmöglichkeiten sind vorhanden.
Zum Schluss möchte ich noch Folgendes sagen: Angesichts der Tatsache, dass aus China abstammende Menschen oder Menschen, welche nur asiatisch ausschauen, in der Debatte um das Coronavirus schon heute stigmatisiert werden,
zeigt sich mal wieder: Die schlimmsten Viren sind hierzulan de das Virus der Ausgrenzung,
das Virus des Rassismus und das Virus der Angstmacherei. Diesen müssen und werden wir uns mit aller Kraft entgegen stellen.
In diesem Sinn: Bleiben Sie gesund!
Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Ich möchte die verbliebene Zeit nutzen, um noch ein paar weni ge Fragen zu beantworten.
Es wurde die Frage aufgeworfen, warum das Thema Gegen stand einer Aktuellen Debatte sein soll. Sie haben selbst schon gesagt: Das ist ein aktuelles Thema. Auch ich glaube das sehr wohl. Jeder, der aktuell die Medien verfolgt, stellt fest: Die Medien sind voll von Meldungen darüber. Alle reden vom Co ronavirus. Es gibt Hamsterkäufe bei Desinfektionsmitteln, es gibt Hamsterkäufe bei Schutzmasken. Ich finde also schon, dass uns dies wert sein sollte, das Thema hier zu diskutieren und aufzuzeigen, was die Regierung tut und was die Gesund heitsämter tun, um die Verbreitung des Virus zu verhindern.
Ja, das ist durchaus politische Information.
Da müssen Sie sich schon bewusst sein, dass eine Landtags debatte eine Informationspolitik ist. Es gibt Journalistinnen und Journalisten, die hierüber berichten. Da können Sie nicht sagen, wir würden nicht richtig informieren.
Nein, danke.
Zu allen anderen Vorwürfen – sind es tatsächlich Ausgrenzun gen oder sind es Verschwörungstheorien? – muss man nichts sagen. Das ist einfach unsäglich.
Der Minister hat schon vieles gesagt. Ich glaube, Sie wissen, dass die Hausspitze natürlich nicht dafür zuständig ist, in die Krankenhäuser zu gehen und das Personal zu unterrichten, wie es vorzugehen hat. Aber sie muss koordinieren, und das tut sie.
Natürlich sind wir „not amused“, dass nicht alle Stellen im ÖGD besetzt sind.
Aber immerhin haben wir jetzt im neuen Haushalt 150 neue Medizinstudienplätze geschaf fen, und das ist ein Zeichen in die richtige Richtung. Vielleicht ist ja auch die eine oder andere dabei, die sich für den ÖGD interessiert.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Die Bundesregierung hat durch das Pfle geberufereformgesetz die Grundlagen dafür gelegt, die bishe rige dreigliedrige Ausbildung für die Bereiche Gesundheit und Krankenpflege, Gesundheit und Kinderkrankenpflege sowie die Altenpflege zu reformieren, um die generalistische Pfle geausbildung einzuführen.
Wir Grünen im Bund wie im Land befürworten eine solche generalistische Ausbildung in der Pflege. Auch wenn einzel ne Aspekte dieser Reform kritisch beäugt werden können, so überwiegen doch die Verbesserungen, die die Reform für die Pflegeausbildung mit sich bringt.
Gerade in Zeiten des demografischen Wandels brauchen wir ambitionierte Ideen für die Pflege. Eine alternde Gesellschaft, Multimorbidität, die Digitalisierung, der medizinische Fort schritt und immer komplexer werdende Behandlungs- und Therapieverfahren bedürfen in der Gesundheitsversorgung neuer Rahmenbedingungen. Dies gilt auch für die Pflege.
Die Reformierung der Pflegeausbildung ist dabei ein sehr wichtiger Schritt und bedeutet eine qualitative Weiterentwick lung, um diesem Trend gerecht zu werden.
Die Länder haben bei der Reform zahlreiche Regelungsauf träge zu berücksichtigen. Mit dem Ausführungsgesetz setzen wir das Pflegeberufegesetz in Landesrecht um. Hier sind die großen Themenfelder „Vereinheitlichung der bisher unter schiedlichen Finanzierungen“, „Gründung einer Schiedsstel le“, diverse Verordnungsermächtigungen und „Verstetigung der Studienplätze für die Pflege“.
Die Umstellung stellt natürlich große Herausforderungen dar, denen zeitnah Rechnung getragen werden muss. Zum 1. Ja nuar 2020 soll das Gesetz schon in Kraft treten. Die Kurse starten in der Regel im Mai und im September. So haben wir hier zwar noch ein bisschen Zeit, aber die Schulen brauchen schon jetzt Zeit für die Vorbereitungen.
Wir müssen also auf Landesebene die passenden Instrumen te schaffen, damit die beteiligten Akteure – die Träger, die Pflegeschulen und die Krankenhäuser – dieses Ausführungs gesetz umsetzen und auch die vorgesehenen praktischen Pflichteinsätze koordinieren können.
Mit diesem Ausführungsgesetz wird vor allem eines deutlich herausgearbeitet: Die Pflege hat nicht nur einen gesellschaft lichen Wert, indem sie auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen eingeht sowie Teilhabe und Inklusion ermöglicht, nein, die Pflege hat auch einen enormen medizinischen Stellenwert. Diese Tatsache wird durch die Pflegeberufereform unterstrichen, indem eine qualitative Stei gerung der Ausbildung erfolgt, eine Verstetigung des Pflege studiums vorgenommen wird und es zu einer qualitativen Wei terentwicklung des Berufsbilds kommt. Mehr berufliche Ei
genständigkeit sowie eine Absteckung der Aufgabenzustän digkeit künden von einer notwendig gewordenen neuen Auf gabenverteilung innerhalb der Heilberufe, insbesondere zwi schen der Ärzteschaft und der Pflege.
Dass die Erhebung des individuellen Pflegebedarfs, die Fest stellung der Pflegebedürftigkeit, die Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Evaluierung, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität nun in den alleinigen Aufga benbereich der Pflegefachkräfte fallen, ist richtig. – Jetzt dür fen Sie klatschen.
Diese erstmalige Regelung vorbehaltener Tätigkeiten wertet nämlich den Pflegeberuf immens auf und stärkt das berufli che Selbstbewusstsein der Pflegefachkräfte.
Lassen Sie mich zum Schluss kurz zusammenfassen: Eine qualitativ hochwertige Ausbildung, sinnvolle Aufstiegsmög lichkeiten durch ein Pflegestudium und mehr medizinische Verantwortung für die Pflegefachkräfte sind die richtigen An sätze, um die Pflege zu stärken und mehr Menschen für die sen Beruf zu gewinnen. Das bringen wir jetzt für Baden-Würt temberg mit diesem Ausführungsgesetz auf den Weg.
An dieser Stelle ist es mir wirklich wichtig, Herrn Minister Lucha für dieses konkrete und gute Ausführungsgesetz zum Pflegeberufegesetz zu danken und auch zu gratulieren. Ich weiß, dass diese Leistung aufgrund der späten Vorgabe aus Berlin nicht als selbstverständlich anzusehen ist.
Also: Ich sehe die pflegerische Versorgung in Baden-Würt temberg mit diesem Ausführungsgesetz auf einem guten und zukunftweisenden Weg. Wir Grünen unterstützen diesen Weg.
Und wie immer: Bleiben Sie gesund!
Frau Staatssekretärin, Sie haben schon ganz viel ausgeführt, was die Landesregierung alles Gu tes macht. Ich möchte jetzt noch einmal auf die Überproduk tion zurückkommen, und zwar gibt es noch ein Thema, zu dem Sie nichts gesagt haben – ich weiß aber auch, dass Sie nicht glücklich darüber sind –: das Thema Containern. Ich halte das für eine Möglichkeit, Lebensmittel doch noch zu retten. Es geht darum, diese zu retten. Mich würde interessieren, wel che Argumente für Sie dagegen sprechen oder ob es für Sie beim Thema Containern irgendeine Kompromisslösung ge ben könnte.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Regierungsbefragung möch te ich heute für meine Fraktion, die Fraktion GRÜNE, das Thema „Hospiz- und Palliativversorgung in Baden-Württem berg“ ansprechen.
Vielleicht vorweg etwas ganz Persönliches: Mein Vater ist im letzten Jahr gestorben – einer von wenigen, die es geschafft haben, das zu Hause hinzubekommen. Ganz, ganz viele Men schen wollen daheim sterben, die wenigsten schaffen das. Das Manko daran war, dass er zu Hause allein gestorben ist.
Die bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema Sterben ist noch immer für die meisten Menschen ein Tabuthema. Wir beschäftigen uns eigentlich erst mit dem Thema Sterben, wenn wir selbst betroffen sind, sprich wenn wir selbst, unsere El tern – Mutter, Vater – oder unsere Kinder – Tochter, Sohn; auch das kommt teilweise leider vor – schwer krank sind. Erst dann wird das Thema präsent.
Es braucht für uns eine unkomplizierte, schnell erreichbare Versorgung und Begleitung. Denn wenn es so weit ist, dann ist es meist etwas Dringliches – eine schwere Erkrankung –, und da hat man nicht mehr den Nerv und eigentlich auch nicht mehr die Möglichkeiten, sich damit intensiv auseinanderzu setzen.
Um den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg ge nau in dieser schwierigen Phase des Lebens Unterstützung an zubieten, hat das Sozialministerium im vergangenen Jahr den mit 1,3 Millionen € ausgestatteten Aktionsplan „Hospiz- und Palliativversorgung in Baden-Württemberg 2018/2019“ initi iert.
Vor diesem Hintergrund möchte ich nun die Regierung fra gen: Wie stellt sich die aktuelle Versorgungslage der Hospiz- und Palliativversorgung in Baden-Württemberg dar, und wie ist der Stand der Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Hos piz- und Palliativversorgung?
Liebe Kolleginnen und Kolle gen, Herr Minister! Ich möchte Sie jetzt nicht zu sehr mit mei ner eigenen Familiengeschichte langweilen, aber das macht es sehr anschaulich. Das ist eben auch etwas, was mich sehr beschäftigt hat.
Zum Sterben gehört immer Trauer, und das halte ich für et was sehr Wichtiges. Trauern muss gelernt sein; nicht jeder kann das, und die Menschen haben verschiedene Möglichkei ten, mit ihrer Trauer umzugehen. Deshalb freut es mich wirk lich sehr, dass in dem Aktionsplan, über den Sie schon gespro
chen haben, auch die Fortbildung von ehrenamtlichen Trau erbegleitern dabei ist. Können Sie uns da bitte etwas zu der Förderung sagen? Wie ist das ehrenamtlich ausgestaltet?
Lieber Herr Minister, entschul digen Sie, dass ich zu spät gekommen bin. Im Gegensatz zu mir hat es die Frau Präsidentin rechtzeitig geschafft, obwohl
wir auf Einladung der Präsidentin mit dem Petitionsausschuss beim Mittagessen waren. Ich habe gerade noch schnell die letzte Gabel in den Mund gesteckt, und ich bin leider zu spät gewesen. Also entschuldigen Sie das bitte vielmals.
Trotz allem möchte ich Ihnen auch noch eine Frage zum The ma stellen. Sie haben ja jetzt schon fast alles dazu ausgeführt, wie viel Geld wir ausgeben und welche Projekte wir fördern.
Es gibt ja noch immer eine paradoxe Ansicht bei vielen Bür gerinnen und Bürgern. Einerseits wollen viele, dass keine klei neren Krankenhäuser geschlossen werden. Das wissen wir al le. Das ist ein riesiges Geschäft vor Ort. Das muss man poli tisch gut begründen. 80 % der Menschen wollen nicht, dass ein Krankenhaus in ihrer Umgebung geschlossen wird. Auf der anderen Seite möchten sich nur ca. 50 % der Menschen in diesen Häusern operieren oder behandeln lassen. Dieses Pa radox gibt es.
Ich möchte jetzt gern die Frage stellen: Was können Sie uns aus Ihrer Arbeit berichten, was wir alles Gutes dafür tun, dass diese Leute, auch wenn ein kleines Krankenhaus geschlossen wird, trotzdem eine gute Gesundheitsversorgung erhalten?
Frau Präsidentin – sie hört nicht zu: auch von mir herzlich willkommen! –, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Über das Landespflegestruktur gesetz oder auch das Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen sprechen wir heu te Mittag. Zuerst ein paar Worte zur Einführung.
Die Sozialraumorientierung ist ein ganzheitliches Handlungs konzept der sozialen Arbeit. Im Kern geht es darum, die Le bensbedingungen aller Menschen in einem Stadtteil, einem Viertel oder einem ähnlichen Sozialraum zu verbessern. Ihre Interessen und Bedürfnisse stehen dabei im Vordergrund. Das heißt, einzelne Menschen in ihrem jeweiligen persönlichen Umfeld, ihrer Lebenswelt und ihren Beziehungen werden ernst genommen.
Einen wichtigen Baustein dazu stellt das Gesetz zur sozial räumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstruk turen und zur Änderung des Landespflegegesetzes dar. Durch dieses Gesetz wird das Landespflegegesetz von 1995 novel liert und an die heutigen Anforderungen – der Minister hat da zu schon ausführlich gesprochen – von quartiersnaher Betreu ung und an wirtschaftliche Pflege- und Unterstützungsstruk turen angepasst.
Wir verfolgen ganz konsequent unseren Leitfaden, unsere po litische Linie: Der Mensch steht im Mittelpunkt, der Mensch mit breiter Unterstützung, der dazu befähigt werden soll, selbstbestimmt in seinem gewohnten Umfeld am Leben teil zuhaben.
So wird es im nächsten Doppelhaushalt das Wohnbauförder programm für ambulante Pflege-WGs geben. Das Sofortpro gramm Kurzzeitpflege läuft ganz aktuell mit 7,6 Millionen €. Auch dazu hat der Minister schon gesprochen. Das ist meiner Meinung nach etwas ganz Wertvolles, weil da ein dringender Handlungsbedarf besteht.
Meine Damen und Herren, zwei Kernbotschaften des Geset zes möchte ich gern in den Mittelpunkt meiner Ausführungen stellen. Die erste, die wichtigste Kernbotschaft des Gesetzes steht bereits im Namen des Entwurfs: Sozialraum. Wir schaf fen hier die politischen Rahmenbedingungen, dass Menschen auch im Falle einer Hilfsbedürftigkeit selbstbestimmt nach ih ren Bedürfnissen und Fähigkeiten handeln können. Der Mo tor im Sozialraum ist hier wie auch im „Quartierskonzept 2020“ die Kommune. Wir, das Land, leisten unseren Beitrag dazu, dass dieser Motor auch läuft.
Wir ermöglichen Kommunen, für sich zu entscheiden, ob sie eine Modellkommune Pflege werden. Die grüne Landtags fraktion ist davon überzeugt, dass es notwendig und absolut wichtig und richtig ist, zukunftsfähige Wege für die Versor gung der alten und älteren Bürgerinnen und Bürger zu planen und sich darüber Gedanken zu machen. Denn das Alter im 21. Jahrhundert ist bunt und vielfältig, und unsere Gesellschaft ändert sich. Auch darauf geht dieser Gesetzentwurf ein.
Zweiter Aspekt: das kommunale Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten, Stärkung der Beratungsstrukturen und Pflegekonferenzen. Beratung statt Bevormundung ist das Wichtigste. Dieser Schwerpunkt ist mir, ist uns, der grünen Fraktion, sehr wichtig. Denn über viele Jahre hinweg wurde für die betroffenen Personengruppen über ihre Köpfe hinweg entschieden, immer mit guter Absicht und der Annahme, bes ser zu wissen, was für behinderte, zu pflegende Menschen wichtig ist.
Unser Anspruch ist aber ein anderer. Wir sorgen dafür, dass Menschen selbstbestimmt entscheiden dürfen, wie sie leben wollen. Wir sorgen dafür, dass kommunale Pflegekonferen zen unter Beteiligung aller relevanten Akteure eingerichtet werden können. Mögliche Fragestellungen können hier sein: Was brauchen wir vor Ort? Welche Unterstützungsstrukturen sind vorhanden? Wie können wir das Angebot zukunftsfähig ausbauen? Wie sieht es mit Tages-, Kurz-, Nachtzeitpflege aus? Ehrenamtliche Angebote, ambulante und stationäre Pfle gedienste, sektorenübergreifende Strukturen – all das kann bei Pflegekonferenzen vor Ort geklärt und dann zukunftsfähig ausgebaut werden.
Wir sorgen mit diesem Gesetz für die gesetzliche Grundlage für kommunale Beratungsstrukturen und die Einrichtung von Pflegestützpunkten vor Ort. Das LPSG – kurz – klärt also so zusagen die Zusammensetzung des Orchesters. Die Musik wird an anderer Stelle gespielt. Bleiben Sie gesund!
Herr Staatssekretär, ich möchte bei der Frage nachhaken, die Herr Hinderer gestellt hat. Ich denke, das ist eine sehr gute Frage. Mit Ihrer Antwort – das muss ich ehrlich zugeben – bin ich nicht ganz zufrieden.
Sind Sie nicht der Ansicht, dass die sogenannte Golden Hour das Maß aller Dinge ist und die Zeit, bis die Patientin oder der Patient nach dem Vorfall beim richtigen Arzt angelangt ist, für das Outcome der Patientin oder des Patienten letztendlich das Wichtige und Entscheidende ist? Es nutzt meiner Meinung nach niemandem viel, wenn jemand mit einer Hirnblutung in einem kleinen Kreiskrankenhaus ist, in dem er nicht entspre chend versorgt werden kann.
Ich glaube, da wäre schon eine andere Lösung angebracht.
Guten Morgen, Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg ist ein ausgesprochen hochwertiger Gesundheitsstandort, der durch Spitzenmedizin überzeugt. Auch der Gesundheitswirt schaft in Baden-Württemberg kommt eine hohe wirtschafts-, innovations- und gesellschaftspolitische Bedeutung zu. Sie trägt maßgeblich zur Wirtschaftsleistung bei.
Nun ist das Thema „Digitalisierung und Industrie 4.0“ in al len Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ein fester Be standteil – nur im Bereich der Medizin und der Gesundheit scheint es uns noch fremd zu sein. Viele befürchten, dass dort etwas Großes, Fremdes auf uns zukommt, das allen Angst macht.
Die Vorstellung, dass sich im Fall von gesundheitlichen Pro blemen nicht mehr der analoge Arzt, sondern irgendein Ro boter oder ein digitalisiertes Instrument damit befasst, macht uns Angst. Ich habe großes Verständnis für diese Angst. Wir brauchen diese Angst aber nicht zu haben.
Denn auch der digitale Wandel im Gesundheitswesen bietet uns hier in Baden-Württemberg und in der ganzen Welt – da ist er schon eingetreten – sehr große Chancen. Wir sind da durch weiterhin umfassend und gut versorgt.
Der Einsatz neuer Technologien zur Sicherstellung einer flä chendeckenden Versorgung wird an Bedeutung zunehmen. Denn letztlich wird es darum gehen, kommunikative und or ganisatorische Prozesse zu optimieren.
Das Ende 2015 in Kraft getretene Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen – kurz E-Health-Gesetz – hat das Ziel, die Chancen der Digita lisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen; es soll die
zügige Einführung und Nutzung von medizinischen Anwen dungen ermöglichen.
Es geht also vorwiegend um die Nutzbarmachung von verfüg baren Daten, die über moderne Informations- und Kommuni kationstechnologien gemanagt werden müssen. Dazu gehört auch die elektronische Gesundheitskarte. Die Karte ist da; sie muss nun endlich zum Einsatz kommen und mit allen durch sie gegebenen Möglichkeiten genutzt werden.
Denken wir doch einmal visionär, denken wir an eine elekt ronische Patientenakte, denken wir an die Möglichkeit, auf ei ner elektronischen Gesundheitskarte zu vermerken, ob ich Or ganspenderin oder Organspender bin oder nicht, denken wir an einen Medikationsplan und an elektronische Arztbriefe, die nicht nur das Leben der Kranken, sondern auch von Men schen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, so unendlich er leichtern würden.
Meine Damen und Herren, eines ist doch ganz klar: Digitali sierung und die damit einhergehende künstliche Intelligenz wird in alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftli chen Lebens einziehen. Eine extrem dynamische, technologi sche Fortentwicklung der Informationstechnologien eröffnet für die Medizin und die damit einhergehende Gesundheitsver sorgung völlig neue Möglichkeiten. Wir wollen und wir müs sen uns da mit einbringen, uns ins Spiel bringen und Rück stände aufholen.