meinsamen Bundesausschusses zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqua lität Bestandteil der Krankenhauspläne der Länder sind.
Die Landesregierung will zur Wahrung der Planungshoheit des Landes – das ist richtig so – von der in § 6 Absatz 1 a Satz 2 zugelassenen Möglichkeit des Ausschlusses von Qua litätsindikatoren Gebrauch machen. Dafür ist diese Änderung des Landeskrankenhausgesetzes erforderlich.
Dass das Thema Qualität – ich nenne einmal Mindestmengen, zeitliche Abläufe, vorgeschriebene Qualitätsanforderungen an das Personal usw. – nicht nur im internen Ablauf der Kran kenhäuser und in der Vergütung, sondern auch in der Kran kenhausplanung eine wichtige Rolle spielen muss, sollte al lerdings unbestritten sein. Sie haben es bereits erwähnt: In Sa chen Fachplanung Schlaganfallversorgung findet das ja auch schon statt.
Umstritten ist jedoch, inwieweit die vom G-BA entwickelten Qualitätskriterien direkt und automatisch auf die Kranken hausplanung des Landes übertragen werden sollen. Auch in anderen Ländern wird diese Frage kontrovers diskutiert. Es wurde bereits darauf hingewiesen: Die gesetzlichen Kranken kassen lehnen den Ausschluss der Übertragung auf die Kran kenhausplanung des Landes ab. Die Träger der Krankenhäu ser begrüßen die Ausschlussregelung uneingeschränkt.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die direkte Übertragung der vom G-BA entwickelten Qualitätskriterien auf die historisch gewachsene Krankenhausplanung des Landes auch nicht un problematisch. Andererseits ist der reine Ausschluss der Über tragung, wie ihn die Landesregierung jetzt vorschlägt, für uns auch nicht hinnehmbar.
Wir werden deshalb in den Ausschussberatungen eine Ergän zung in § 4 Absatz 1 des Landeskrankenhausgesetzes bean tragen, weil die Nachjustierung, die Sie, Herr Minister Lucha, nach der Anhörung jetzt vorgenommen haben, nicht wirklich eine neue Entwicklung ermöglicht. Es war schon bisher mög lich, Qualitätsindikatoren auch bei der Krankenhausplanung zu berücksichtigen. Aber wenn, wie Sie jetzt in Ihrem Rede beitrag gesagt haben und was auch von Frau Kollegin Krebs noch einmal bestätigt wurde, regelmäßige Beratungen über Aspekte der Qualität explizit auch eine Aufgabe des Landes krankenhausausschusses sind und auch dort die Qualitätsin dikatoren beraten und gegebenenfalls zur Umsetzung emp fohlen werden, dann könnte ich mir sogar vorstellen, dass Sie unserem Antrag zustimmen können. Schauen wir einmal, was die Ausschussberatungen bringen.
Noch kurz zum Transplantationsgesetz. Es geht darum – das ist der wirklich strittige Punkt –, wie die vorgeschlagene Re gelung zur Freistellung der Transplantationsbeauftragten um zusetzen ist. Sie schreiben: „im erforderlichen Umfang“. In Bayern wurde gesetzlich geregelt, dass sich der Anteil der Freistellungen nach der Anzahl der Intensivbetten in den Ent nahmekrankenhäusern berechnen muss. Ich denke, auch die se Frage wird uns in der Ausschussberatung nochmals be schäftigen.
Wir haben dazu einen Berichtsantrag eingebracht. Über die daraus gewonnene Erkenntnis wollen wir die endgültige Fest
legung bezüglich der Frage der Freistellungen treffen. Wir sind dann auf die Ausschussberatungen gespannt.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landeskran kenhausplanung ist einer der wichtigsten landespolitischen Verantwortungsbereiche, die wir hier im Parlament zu bear beiten und zu entscheiden haben: die Sicherstellung der stati onären Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg.
Das Land ist zuständig für die Investitionskosten der Kran kenhäuser. Für uns ist dies seit Langem eines der wichtigsten Themen, mit denen wir uns regelmäßig auch hier im Landtag beschäftigen.
Ich darf auf eine Initiative der Freien Demokraten im Jahr 2013 erinnern. Damals hatten wir über einen Antrag disku tiert, woraus dann eine öffentliche Anhörung am 8. Mai 2014 resultierte zu der Frage: „Wie kann eine Krankenhausplanung aussehen, welche verbindliche Qualitätskriterien für eine gu te Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg enthält?“ Ich darf die damalige Ausschussvorsitzende und heutige Staats sekretärin Mielich zitieren, die die Anhörung geleitet hat:
... Die Diskussionen darüber, welche Kriterien als Grund lage in der Landeskrankenhausplanung zu beachten sind, sind deutlich in den Mittelpunkt gerückt.
... dass wir hier deutliche Leitlinien entwickeln müssen, die mehr sind als das, was es bisher gibt. Das ist der Grund für diese Anhörung.
... Wir Abgeordneten sind uns auch darüber klar, dass ein Startschuss für eine intensive Debatte gegeben werden muss, die letztendlich dazu führen wird, dass wir in Ba den-Württemberg eine Krankenhausplanung vornehmen, die mehr ist als eine Krankenhausplanung, die eigentlich eine Gesundheitsplanung ist, weil sie sämtliche Sektoren umfassen wird.
Aus dieser Anhörung hat die FDP/DVP einen Zehnpunkteplan entwickelt, in dem wir viele Themen aufgegriffen haben wie die Qualitätskriterien und die sektorenübergreifende Versor gung. Die damalige Landesregierung hat ein Modellprojekt in Gang gebracht, das Sie, Herr Sozialminister Lucha, im Sin ne der sektorenübergreifenden Versorgung fortgeführt haben.
Angesichts der Wichtigkeit des Themas hätte man durchaus mit etwas Engagement die sektorenübergreifende Versorgung stärker ins Gesetz hineinbringen können, als es bisher vorge sehen ist. Davon steht nämlich nichts zu lesen. Da ging der
Wir haben im Herbst 2017 einen weiteren Antrag zur Einbe ziehung von Qualitätsindikatoren eingebracht und die Regie rungsfraktionen motiviert, unseren Beschlussteil so weit ab zuändern, dass man auf das neue Landeskrankenhausgesetz verwiesen hat.
In der Tat hat man jetzt auch das Thema Qualität aufgenom men. Man muss aber schon sagen: Wie es jetzt in diesem Ent wurf geregelt ist, ist es relativ wenig ambitioniert – im Kon junktiv vorgesehen –, was die Qualität anbelangt.
Herr Sozialminister, ich habe noch in Erinnerung, wie ambi tioniert Sie zu Beginn gestartet sind: Jedes fünfte Kranken haus in Baden-Württemberg soll geschlossen werden. Deutlich weniger ambitioniert war, im Haushaltsplan für 2018/2019 die Investitionsmittel um 30 Millionen € zu kürzen. Wir hätten schon erwartet, dass Sie viel deutlicher das Thema Qualität in den Mittelpunkt stellen und damit auch zeigen, wie Sie die Struktur- und Qualitätsplanung aufmachen wollen.
Deswegen wollen wir in der Ausschussberatung diese Thema tik noch einmal sehr deutlich in die Diskussion einbringen. Wir sehen schon, dass man die Kriterien des G-BA nicht 1 : 1 übernehmen muss. Aber so, wie es jetzt drinsteht, halten wir es für eine Landeskrankenhausplanung für nicht ausreichend. Das Thema Qualität braucht eine stärkere Wahrnehmung.
Die Regelung zu den Transplantationsbeauftragen werden wir sicherlich auch noch einmal intensiv besprechen. Wir stellen fest: Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist drama tisch zurückgegangen. Das ist ein wichtiges Thema, mit dem wir uns landes- und bundespolitisch befassen müssen. Wir sollten aber auch noch einmal intensiv das Thema „Organisa tion und Finanzierung“ betrachten und uns darüber hinaus vielleicht auch Gedanken darüber machen, inwieweit wir die ses Thema „Organspende/Organisation“ vielleicht auch ein mal über eine Anhörung oder einen runden Tisch, vielleicht auch mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation, noch mals aufgreifen. Ich kann mir vorstellen, dass wir auch mit ei ner Imagekampagne des Landes, wie es beispielsweise Bay ern gemacht hat, hier noch einiges erreichen können.
Lassen Sie uns die Chance nutzen, das Landeskrankenhaus gesetz so aufzubauen, dass wir es wirklich fit für die Zukunft machen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! „Zahl der Organspender auf historischem Tief“, titelten die Zeitungen Anfang des Jahres. Gerade einmal 769 Organspen der gab es im Jahr 2017. Obwohl diesen durchschnittlich 3,3 Organe entnommen wurden, ist das für die über 10 000 po tenziellen Empfänger nur ein schwacher Trost.
Der Grund hierfür scheint schnell gefunden zu sein: das gro ße Misstrauen in der Bevölkerung. Kein Wunder, prägen sich doch Vorfälle wie der jüngst in den USA, bei dem ein 13-Jäh riger kurz vor der Organentnahme aus dem Koma erwachte, ins Gedächtnis ein. Horrorfilme wie „Turistas“ runden das Schreckensbild ab. Massive Werbe- und Aufklärungskampa gnen scheinen nutzlos zu sein.
Sollen wir also Österreich folgen? Dort gilt seit Kurzem jeder Mensch als potenzieller Organspender, außer er widerspricht. Doch andere Länder wie z. B. Bulgarien, in denen ebenfalls die Widerspruchslösung gilt, liegen bei den Spenderzahlen hinter Deutschland, in welchem als einzigem EU-Land die Entscheidungslösung gilt.
Ich habe mit vielen Transplantationsbeauftragten in diesem Land gesprochen. Wider Erwarten ist der Grund für die sin kenden Zahlen in erster Linie nicht die steigende Skepsis – die gab es bereits früher –; vielmehr liegt es an der gesteiger ten Sicherheit auf unseren Straßen. So halbierte sich allein die Zahl der tödlich verunglückten Motorradfahrer in den letzten 16 Jahren. Dies liegt natürlich auch an den großen Sprüngen in der Neurochirurgie. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Ärz te eine besonders hohe Sensibilität entwickeln, um potenziel le Spender frühzeitig zu erkennen.
Gleichzeitig muss jedoch nach wie vor eine sehr exakte Hirn toddiagnostik erfolgen, die mögliche Fehler möglichst voll ständig ausschließt. Das ist einer der kritischsten Punkte über haupt.
Kritisch an dem Gesetzentwurf sehe ich nach all meinen Ge sprächen die Freistellung der Transplantationsbeauftragten. Dies ist zwar sicher wünschenswert, allerdings nur schwer re alisierbar. Auch die Anforderung, lediglich ein halbes Jahr Er fahrung auf der Intensivstation zu haben, halte ich persönlich bei einem so heiklen Thema für zu wenig. Darüber hinaus er fordert es neben der fachlichen auch die soziale Kompetenz, um mit Angehörigen die notwendigen Gespräche zu führen.
Meine Damen und Her ren, jetzt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aus sprache ist damit beendet.
Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 16/4075 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales und In tegration überweisen. – Damit sind Sie einverstanden. Dann ist es so beschlossen.
Ich darf noch darauf hinweisen, dass sich die Mitglieder des Petitionsausschusses in 15 Minuten im Friedrich-Ebert-Saal im Obergeschoss treffen. Die Einladung zu dieser Sitzung ist Ihnen schon zugegangen.