Protokoll der Sitzung vom 13.06.2018

Werte Frau Präsidentin, Kollegin nen und Kollegen! Lieber Kollege Grath, in Ihre Richtung will ich schon einmal sagen: Den vollmundigen Bekenntnissen zum Verbraucher- und Tierschutz müssen gelegentlich auch mal Taten folgen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

Sie haben in den zurückliegenden Wochen und Monaten, als wir sowohl über Verbraucherschutzdefizite als auch über De fizite im Bereich des Tierwohls und des Tierschutzes disku tiert haben, die Lebenswirklichkeit vermissen lassen. Da ha ben Sie Defizite, Lücken im Gesetz,

(Abg. Martin Grath GRÜNE: Wo?)

unzureichendes Personal u. a. bei den Kontrollbehörden mehr verteidigt, als sich im Interesse des Tierschutzes und des Ver braucherwohls zu verhalten. Das will ich an dieser Stelle schon noch einmal deutlich sagen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Auch bei dem im Entwurf vorliegenden Gesetz sollte man die Kirche im Dorf lassen. Kollege Burger, Sie haben zutreffend gesagt, dieses Gesetz taugt wirklich nicht für politische State ments im klassischen Sinn. Im Kern geht es wirklich um nichts anderes als um Handwerk, nämlich darum, Normen des Bundesrechts und des EU-Rechts im Landesrecht zu berück sichtigen. Das ist politisches Handwerk und sonst gar nichts.

Ich will aber ausdrücklich sagen: Die beabsichtigten Verän derungen, die mit dem Gesetz einhergehen, finden unsere Zu stimmung, ganz einfach weil sie richtig und notwendig sind. Wenn wir mit dem Gesetz den Tierschutz- und den Gesund heitsbehörden insgesamt neue Kompetenzen geben, um dafür Sorge tragen zu können, dass im Fall der Fälle auch entspre chend schnell, umfassend und ausreichend gehandelt werden kann, dann ist das ganz einfach das, was man vom Landesge setzgeber und von den staatlichen Behörden erwarten darf. Deshalb findet dies auch unsere Zustimmung. Wenn darüber hinaus auch im präventiven Bereich neue Handlungsmöglich keiten bestehen, kann man das natürlich auch nur gutheißen.

Ich muss sagen: Im Gegensatz zu dem, was wir heute schon diskutiert haben, was die Beteiligung derer anlangt, die be troffen sind oder betroffen sein können, ist dies hier – man darf ja auch mal Lob verteilen – so gemacht worden, wie es

richtig ist. Nahezu 60 Verbände, Organisationen, Vereine wur den im Anhörungsverfahren beteiligt.

In Richtung AfD sage ich: Das ist auch ein Beispiel für Ge setzgeber – diejenigen, die Sie immer als Kartell- oder Ein heitsparteien oder wie auch immer benennen –,

(Abg. Udo Stein AfD: Das wurde bei der Wahl zum Verfassungsgerichtshof bewiesen, dass sie ein Kar tell sind!)

dass Anregungen aufgenommen werden und sinnvolle Anre gungen umgesetzt werden. Das ist beispielsweise bei der mög lichen Beauftragung von Dritten passiert, weil dies natürlich sinnvoll und richtig ist, da im Fall der Fälle angeordnete Tö tungen nicht Einzelpersonen machen wollen, auch nicht kön nen, oder wenn umfängliche Desinfektionsmaßnahmen erfor derlich sind. Dann sind Einzelpersonen einfach auf Unterstüt zung des Staates oder auch von privaten Dritten angewiesen.

(Abg. Anton Baron AfD: Das kann man auf nationa ler Ebene regeln!)

Diese Änderung aufgenommen zu haben ist sinnvoll und rich tig; das findet unsere Zustimmung.

Kritisch will ich anmerken: Was meines Erachtens nicht hät te aufgenommen werden müssen, betrifft die nahezu ableh nende Haltung der Landesrektorenkonferenz, die fordert, dass das tierärztliche Personal der Universitäten nicht in Anspruch genommen werde. Das kritisiere ich ganz deutlich; das ist meine persönliche Meinung. Ich sage das ganz ausdrücklich, weil ich der Auffassung bin, dass im Fall der Fälle alle, die Verantwortung in diesem Land tragen und die auch, was Per sonal und Technik anlangt, in der Lage sind, Hilfe zu leisten, auch Hilfe leisten müssen.

Kritisch haben wir uns auseinandergesetzt – das habe ich im Ausschuss auch deutlich gemacht – mit Artikel 2, was das Klagerecht von Tierschutzverbänden anlangt. Da will ich in Richtung FDP/DVP ganz deutlich sagen: Das Klagerecht für Tierschutzverbände halten wir vom Grundsatz her für eine wichtige Errungenschaft der zurückliegenden Jahre.

(Abg. Anton Baron AfD: Oje, oje!)

Was nicht geht – das habe ich auch in vergangenen Debatten gesagt –, ist, dass Tierschutzverbände, die sich als solche be zeichnen, aber letztlich nach meinem und unserem Dafürhal ten gar keine sind, sich dann in solche Diskussionen einmi schen,

(Abg. Anton Baron AfD: Und irgendwo einbrechen!)

u. a. auch Geld damit verdienen und diese Praxis als Ge schäftsmodell betrachten.

Deshalb sind wir mit den beabsichtigten Änderungen, der Klarstellung, was bisher schon gilt, ebenfalls einverstanden. Aber ich sage auch: Wir werden im Hinblick auf die beabsich tigten Änderungen, die dann in einer Verwaltungsvorschrift gemacht werden müssen, sehr sorgfältig beobachten, ob nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Im Übrigen – Sie konn ten es meinen Äußerungen entnehmen – werden wir dem Ge setzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP/DVP rufe ich Herrn Abg. Dr. Bullinger auf.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit diesem Ge setz eigentlich drei Gesetze. Man nennt es auch Omnibus; da nimmt man einen wichtigen Punkt und hängt noch weitere Gesetze an. Zum Artikel 1 werde ich zunächst sprechen, dann zum Artikel 3 und dann zu dem eigentlichen Anlass, zum Ar tikel 2.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der Artikel 1 – das wurde hier richtigerweise schon ausgeführt – ist letztendlich erfor derlich geworden, da der Bundesgesetzgeber Änderungen vor genommen hat: am 1. Mai 2014 ein neues Tierseuchengesetz. In diesem Bereich wurde auch die Forderung nach einer Har monisierung mit dem europäischen Recht berücksichtigt. Des halb möchte ich die einzelnen Punkte, die dieses Gesetz be rührt, nicht wiederholen, sondern verweise auch auf die vie len Ausführungen, vor allem des ersten Redners, der sehr ge nau darauf eingegangen ist.

Meine Damen und Herren, es gibt jedoch drei positive Aspek te, die ich auch nach der Beratung im Ausschuss hier anspre chen möchte. Das ist vor allem der § 9 – Tierseuchenbekämp fungszentren. Diese Taskforce ist, wenn es zum Ernstfall kommt, sehr positiv und für die Praxis auch ganz wichtig. Zu dem wird die Bestellung örtlicher und ehrenamtlicher Bienen sachverständiger durch die Tiergesundheitsbehörden gesetz lich geregelt; auch dies – dritter Punkt – ist sehr positiv. Schließlich haben wir eine klare gesetzliche Basis vor allem bei der Hinzuziehung von Dritten, von Spezialisten, wenn schnell gehandelt werden muss, wenn man Dienstleister braucht – die der Staat nicht vorhalten muss –, sodass man schnell zugreifen kann.

Das ist alles klar und deutlich positiv; wir werden Artikel 1 zustimmen.

Zu Artikel 3 – Änderung des Landeswaldgesetzes –: Hier sol len wenige Details in § 9 Absatz 4 des Landeswaldgesetzes mit Blick auf die Waldumwandlung geändert werden. Auch dazu könnte man noch ein paar Anmerkungen machen, aber unter dem Strich auch hier Zustimmung.

Dann komme ich zu des Pudels eigentlichem Kern: Meine sehr geehrten Damen und Herren, Anlass für den Gesetzent wurf ist vor allem der Schlagabtausch zwischen Landwirt schaftsminister Peter Hauk und der Tierschutzorganisation – nicht Tierschutzverband – PETA. Ich wurde gerade vom Kol legen Gall angesprochen: Man sollte sich einmal überlegen, ob man eigentlich grundsätzlich Verbänden, die zu Gewalt aufrufen, die auch Dinge machen, die man eigentlich vom Ge setzgeber her nicht haben kann und will, rechtlich die Gemein nützigkeit zuerkennt, um solche Aktivitäten ausführen zu kön nen. Da sollte vor allem der Bundesgesetzgeber in Richtung Finanzverwaltung und Finanzgerichte Überlegungen anstel len.

Ein weiterer Punkt: Wir sind für das Verbandsklagerecht dann, wenn es sinnvoll ist. Herr Dr. Baumann, es war z. B. sinnvoll, die Naturschutzverbände in das Verbandsklagerecht hinein zubringen. Aber in diesem speziellen Bereich ist es klar und deutlich Aufgabe des Staates, den Vollzug des Tierschutzes zu gewährleisten und durchzusetzen. Das ist das Monopol des

Staates und nicht von Nebenorganisationen und selbst ernann ten Vollzugsorganen, die bis zum Hausfriedensbruch und zu Körperverletzungen gehen. Ich erinnere an Stalleinbrüche,

(Abg. Anton Baron AfD: Es war einer!)

an gewalttätige Auseinandersetzungen mit Landwirten. Das darf sich ein Staat nicht bieten lassen, meine Damen und Her ren.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Tatsächlich sehe ich einen gewissen Versuch, diesen Wackel kurs, den die CDU hier vorführt, abmildern zu wollen. Mei ne Damen und Herren, ich bin schon erstaunt, wenn ich mir anschaue, was Kollege Burger gesagt hat. Als Grün-Rot dieses Gesetz eingebracht hat, haben Sie u. a. Folgendes gesagt – –

(Abg. Klaus Burger CDU: Wann habe ich das ge sagt?)

Am 6. Mai 2015 hat Herr Kollege Burger z. B. gesagt:

Einem unangemessenen Generalverdacht... wird hier der Weg bereitet. Das Verbandsklagerecht... Die gesamte Ve terinärverwaltung wird hier unter Verdacht gestellt.

Ich gehe einmal auf den Landkreistag ein, der auch aktuell wieder ganz klar gesagt hat, das sei der falsche Ansatz. Des halb sind wir auch der Auffassung, dass dieser Bereich nicht unter das Verbandsklagerecht gehört.

Ich darf auch daran erinnern: Die Bundeslandwirtschaftsmi nisterin, Frau Klöckner, hat für den Vollzug des Tierschutz rechts die verantwortlichen Länder noch einmal angemahnt, endlich mehr Betriebskontrollen durchzuführen, die rechts staatlichen Vollzugsmaßnahmen durchzuführen, und vor al lem, diese staatliche Aufgabe nicht irgendwelchen privaten Akteuren zu überlassen.

(Abg. Anton Baron AfD: So ist es!)

Die Gestaltung und Durchsetzung des Tierschutzrechts gehö ren nach Artikel 20 a des Grundgesetzes in die Hand des Staa tes. Hier könnten Sie etwas tun, Herr Minister Hauk, voraus gesetzt, Sie bekommen das Geld hierfür. Sie haben es nicht bekommen; Sie hinken bei der personellen Ausstattung hin terher. Ich fordere die CDU erneut auf: Unterstützen Sie ein mal Ihren Minister, wenn es um Personalstellen im Veterinär bereich geht.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

In den Haushaltsberatungen 2017 haben wir und auch die...

Herr Abg. Dr. Bullinger, bitte beachten Sie Ihre Redezeit; sie ist bereits abgelaufen.

... SPD dafür ge worben – ja –, dass man das verbessert.

Ich komme noch einmal kurz zurück.

(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wie? Ihre Rede zeit ist vorbei! Die ist jetzt vorbei!)

Ich glaube, Sie müssen Schluss machen, Herr Dr. Bullinger.

Ich will darauf hin weisen, dass wir einen Änderungsantrag eingebracht haben, meine Damen und Herren.