Die Linie X1, welche sich durch Schnelligkeit und hohe Betriebsqualität auszeichnen soll, wird massiv behindert. Sämtliche Zeitgewinne, die an anderen Stellen mit hohem finanziellen Aufwand geschaffen werden, wären nutzlos.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist es wichtig, deutlich zu machen, dass wir in diesem Landtag von BadenWürttemberg es gemeinsam schaffen müssen, die Maßnah
men zu definieren, die geeignet sind, die Menschen mobil zu halten, die Mobilität nicht zur neuen sozialen Frage zu ma chen, und dass wir es gleichzeitig hinsichtlich der Zukunft der Automobilindustrie nicht zulassen, dass hier eine Technolo gie schlechtgeredet wird, die zu den Säulen der Wirtschafts kraft und damit des Wohlstands dieses Landes gehört.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da gibt es bei dieser Landesregierung noch viel Verbesserungsbedarf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, ich will vielleicht einmal mit den Gemeinsamkeiten beginnen.
Ich stelle fest, dass, wenn ich rede, technische Probleme schneller behoben werden, als wenn der Ministerpräsident re det.
Wir haben also festgestellt: Noch sind die Grenzwerte zu hoch. Da sind wir einig, Herr Ministerpräsident. Wir sind auch einig, was in diesem „noch“ mitschwingt. Das heißt, der Zu stand ist zu überwinden, und er wird überwunden werden.
Das Zweite: Ich darf Sie zitieren: „Wir werden das Problem lösen.“ Dieser Meinung bin ich auch. Das heißt aber, das Gan ze ist eine Frage der Zeit.
Wenn ich davon überzeugt bin, ein Problem auf der Zeitach se, wahrscheinlich sogar relativ rasch, zu lösen, und gleich zeitig – wie Sie auch behaupten; da wären wir uns auch einig; ich nehme es Ihnen aber nicht ab – behaupte: „Wir wollen Fahrverbote vermeiden“ – ich bin sicher, ich löse ein Prob lem, und ich möchte Fahrverbote vermeiden –, dann muss man sich doch die Frage stellen: Warum haben Sie dann diese Be rufung so bekämpft? Genau das wäre doch die Lösung gewe sen, meine Damen und Herren,
Zeit zu gewinnen, um das Problem zu lösen. Das macht doch deutlich, dass Sie das Problem gar nicht lösen wollten, son dern dass es Heuchelei ist, wenn Sie behaupten, Sie wollten Fahrverbote vermeiden.
Genau das ist das Ziel von Herrn Hermann. Diese Arbeitstei lung haben Sie in der Landesregierung: Der Ministerpräsident inszeniert sich als Regierungschef des Automobilstandorts, und hinter den Kulissen bekämpft sein Verkehrsminister das Automobil mit allen Mitteln, um die Automobilwirtschaft in Baden-Württemberg kaputt zu machen. Das ist Ihre Regie rungspolitik, meine Damen und Herren.
Für Ihren ideologischen Kampf gegen den Verbrennungsmo tor ist es Ihnen doch gerade recht, jetzt zu Fahrverboten zu kommen, und da ist es Ihnen gerade recht, ein Urteil in Ihrem Sinn zu interpretieren.
Alle – Kollege Stoch hat es auch schon ausgeführt –, die die ses Urteil nicht so interpretieren, wie Sie sich das vorstellen, erklären Sie zu Feinden des Rechtsstaats, meine Damen und Herren.
Aber so einfach ist es nicht; denn wir wollen nicht den Rechts staat beschneiden. Im Übrigen finde ich Ihre Formulierung auch sehr bemerkenswert. Ich darf zitieren:
Man muss sich an sein Urteil halten: Damit meinen Sie den Richter Kern. Aber, Herr Ministerpräsident, mittlerweile liegt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor, und das ist nicht das Urteil des Richters Kern, sondern ein höchstrichter licher Spruch. Man wird doch wohl noch feststellen dürfen, dass es mehr als ungewöhnlich ist, dass ein einzelner Verwal tungsrichter nun derjenige ist, der glaubt, die einzige Deu tungshoheit über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu haben.
Es ist auch mehr als merkwürdig, dass ein solcher Verwal tungsrichter dann ständig Briefe schreibt und diese Briefe an die Presse durchsticht, damit er sich in der Öffentlichkeit pro filiert. Das wird man in diesem Land wohl noch kritisieren dürfen, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Dr. Rülke, vielen Dank. – Sie haben nach mehreren Minuten ja mittlerweile im Gegensatz zum Ministerpräsidenten schon et was gesagt.
Es hält sich ja alles an den Themen Grenzwert und Messtech nik fest. Sind Sie der Auffassung, dass man zumindest die Grenzwerte auf ihre Sinnhaftigkeit überprüfen und politisch darauf hinwirken muss und dass man die Grenzwerte mögli cherweise analog der Situation in den Vereinigten Staaten er neuern muss, wenn man feststellt, dass die momentane Grenz setzung bei Feinstaub und Stickoxiden sinnwidrig, sinnlos ist und die vorgegebenen Gefahren gar nicht gegeben sind? Dann hätten wir keine Probleme.
Sind Sie zudem bezüglich der Messtechnik der Auffassung, dass wir auch hier darauf hinwirken, dass Messstationen EUkonform sinnvoll aufgestellt werden?
Herr Abg. Dr. Fiecht ner, ich bin in der Tat der Auffassung, dass es sich bei man chen in Brüssel beschlossenen Richtwerten um politische Richtwerte handelt, die, so sage ich mal, einer bestimmten po litischen Richtung dienen und die man durchaus hinterfragen kann.
Wenn ich die Möglichkeit hätte, manches von dem zu verän dern, würde ich es wahrscheinlich tun. Aber klar ist, dass die se Richtwerte gelten, solange sie politisch nicht verändert worden sind. Das heißt, wir müssen uns an das halten, was da raus abgeleitet wird. Das heißt aber nicht, dass irgendein ein zelner Verwaltungsrichter in Stuttgart die Möglichkeit hat, zu erklären, wie er das sieht, dass er in letzter Instanz Recht spricht und diese Rechtsprechung so funktioniert: Er schreibt einen Brief, gibt diesen Brief der „Stuttgarter Zeitung“, in der dann das Ganze erscheint, und das ist sozusagen das letzte Wort der Rechtsprechung.
So kann es nicht sein, sondern da muss der Instanzenweg möglich sein. Dieser Instanzenweg wurde nicht so eingehal ten, wie es vernünftig gewesen wäre.
Das haben Sie verhindert, weil Sie eben Fahrverbote wollten, und zwar so schnell wie möglich. Aber dennoch gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Der Kollege Stoch ist schon zweimal darauf eingegangen, und ich gehe jetzt auch zum zweiten Mal darauf ein:
Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sagt eben mit nichten das, was in den Briefen des Richters Kern drinsteht. Da gibt es beispielweise – ich habe es vorhin schon zitiert – die Randnummer 41, in der von Angemessenheit und Zumut barkeit die Rede ist. Es gibt eben kein Urteil des Bundesver waltungsgerichts, aus dem sich zwingend ableiten lässt, das gesamte Stadtgebiet von Stuttgart mit Fahrverboten zu bele gen. Das gibt es nicht, meine Damen und Herren.