... für den Fall, dass zum 1. Juli 2019 die Einhaltung der Grenzwerte 2019 nicht in Sicht ist, wird das Regierungs präsidium Stuttgart den Luftreinhalteplan so fortschrei ben, dass der neue Luftreinhalteplan zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt,
sorry: im Sommer 2019 messen wir –: Wie entwickeln sich die Werte? Wenn die Luft besser wird, müssen wir nichts tun.
Wenn die Luft nicht besser wird, dann muss sich das Regie rungspräsidium Stuttgart an die Fortschreibung des Luftrein halteplans machen. Ende 2019 messen wir nochmals,
Durch diese doppelte Konditionierung haben wir sicherge stellt: Es gibt keinen Automatismus. Es bleibt beim Ziel, mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket Fahreinschränkun gen für Euro-5-Fahrzeuge zu vermeiden. Dazu gehört auch die Busspur am Neckartor. Die bringt vor Ort knapp 10 Mik rogramm Reduzierung der Stickoxide.
Durch dieses umfangreiche Maßnahmenpaket sorgen wir für saubere Luft und Mobilität in Baden-Württemberg. Wir alle – Bürgerinnen und Bürger, Politik und Wirtschaft – sind ge fordert, unseren Teil dazu beizutragen. Wenn wir das alle ge meinsam machen, dann können wir die Fahreinschränkungen für Euro-5-Fahrzeuge vermeiden.
Sehr geehrter Herr Schwarz, herz lichen Dank. Es ist eine Kurzintervention, eine Zwischenbe merkung, weil Sie mich konkret auf die Akzeptanz des Urteils angesprochen haben. Ich will die Gelegenheit nutzen, Ihnen zu sagen, dass die Zitatstelle aus dem Urteil – – Ich schicke voraus: Wir akzeptieren das Urteil natürlich.
Herr Kollege Schwarz, wenn Sie vorhin zugehört hätten, hätten Sie das auch mehrfach von uns gehört. Aber in dem gleichen Absatz, den Sie vorhin vorgele sen haben, steht Folgendes – vielleicht ist es ein kleines Ei gentor –:
auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass bei einer Be schränkung möglicher sofortiger Verkehrsverbote auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter keine nennenswerte Reduzierung der Schadstoffbelastun gen erreichbar wäre.
Wenn Sie sich diesen Satz einmal auf der Zunge zergehen las sen, werden Sie feststellen, dass Ihnen hier sogar vom Bun desverwaltungsgericht mittelbar vorgeworfen wird – diesen Vorwurf hatten wir zuvor ebenfalls erhoben –, dass es ein Feh ler war, dass Sie die Chance verpasst haben, in die Berufungs instanz zu gehen, um auch in der Tatsacheninstanz neue Ar gumente vorbringen zu können.
Zweitens möchte ich auf das hinweisen, was ich vorhin be reits ausgeführt habe: Bei der Schadstoffbelastung, was die Stickoxidbelastung angeht, wird allein durch den Austausch in der Fahrzeugflotte im Jahr darauf der exakt gleiche Effekt eintreten wie durch das Fahrverbot für Euro-4-Diesel und schlechter. Das haben Sie nicht in Ihre Abwägung einbezo gen. Das Bundesverwaltungsgericht gibt Ihnen keinen Frei brief für Fahrverbote, sondern zwingt Sie, eine eigene Abwä gung vorzunehmen, und diese verweigern Sie.
Sie haben die Randnummer 43 gelesen, und ich rate Ihnen: Lesen Sie auch den ersten Satz dieser Randnummer. Lesen Sie das Urteil komplett.
(Abg. Andreas Stoch SPD: Da können Sie davon aus gehen, dass wir das gelesen haben, im Gegensatz zu Ihnen!)
Die Richter am Bundesverwaltungsgericht sind, was die Fahr einschränkungen für Euro-4-Fahrzeuge betrifft, sehr eindeu tig. Die Richter argumentieren glasklar in der Abwägung zwi schen dem Recht auf Eigentum und dem Recht auf körperli che Unversehrtheit, das europarechtlich abgesichert ist, und sagen ganz klar:
In der Abwägung zu Euro 4 geben wir dem Gesundheitsschutz höhere Priorität. Daher hat die Regierung bei Euro 4 kein Er messen. Das ist der Unterschied zu Euro 5. Dort hat das Ge richt Spielräume eröffnet. Diese nutzen wir. Bei Euro 4, Herr Stoch, gibt es diese Spielräume nicht. Deshalb ist klar: An Euro-4-Fahreinschränkungen wird kein Weg vorbeiführen. Wir werden aber weiterhin alles dafür tun, um die Fahrein schränkungen für Diesel der Abgasnorm Euro 5 zu vermei den.
Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst muss ich feststel len: In den Beiträgen der Oppositionsfraktionen wurde zwar viel Kritik geübt, aber der Umfang an konstruktiven Lösungs vorschlägen war äußerst suboptimal. Ich habe überhaupt nichts gehört, was dabei geholfen hätte.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Andreas Stoch SPD: Dann müssen Sie die Oh ren putzen!)
Zweitens: Sie haben bewusst kein Wort zu den Maßnahmen gesagt, die wir ins Auge fassen, wie Filterwände, Straßenbe lagsausbau, fotokatalytische Fassadenfarbe, digitale Park raumbewirtschaftung, vor allem auch betriebliches Mobili tätsmanagement – kein Wort dazu, auch nicht dazu, dass wir die Handwerker, die Wirtschaft bei Ausnahmen fürsorglich begleiten.
(Abg. Anton Baron AfD: Das haben wir aber gesagt! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Doch, wir haben gesagt: Das ist eine Mogelpackung!)