Protokoll der Sitzung vom 19.07.2018

Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Wölfle das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Liebe Kollegen der FDP/DVP, lieber, ge schätzter Herr Haußmann, Sie mögen es mir verzeihen: Als ich mir Ihren Gesetzentwurf angeschaut habe, ist mir spontan eingefallen: „Und ewig grüßt das Murmeltier“.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Denn die Forderungen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf erhe ben, sind uns nicht neu. Wir haben darüber bereits beim Zu standekommen des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege sowie in der Pflegeenquete beraten, und schon damals hatten Sie dazu eine Meinung, die wir mehr heitlich nicht teilen konnten.

Um die von der FDP/DVP benannten Kritikpunkte besser be werten zu können, möchte ich noch einmal die wesentlichen Unterschiede zwischen Unterstützung im Pflegeheim und ei ner ambulant betreuten Wohngruppe erläutern.

In einem Pflegeheim kann man sich darauf verlassen, dass rund um die Uhr mindestens eine Fachkraft aus der Alten- oder Gesundheitspflege anwesend ist. Diese kann körperliche oder psychische Störungen an der Gesundheit erkennen und darf in Absprache mit dem Arzt auch Medikamente verabrei chen. Der Anteil an Fachkräften am gesamten Personal und die entsprechenden Mindestqualifikationen sind bestimmt. Darüber hinaus gelten besondere bauliche Anforderungen, ins besondere im Bereich der Einzelzimmerregelung. Damit wol len wir das Altern in Würde und in großer Sicherheit gewähr leisten.

All diese Anforderungen gelten bei den ambulant betreuten Wohngemeinschaften eben nicht, egal, ob sie selbst organi siert oder durch einen Träger bestimmt werden. Dafür soll in ihnen eine größere Normalität möglich sein. Das heißt, man wohnt höchstens zu zwölft Wand an Wand mit ganz norma len anderen Mietern oder auch Eigentümern, Kindern, Stu denten – in der direkten Nachbarschaft vielleicht ein Café, ein Kindergarten, eine Schule, eine Kirche – und wohnt eben nicht mit 30, 40 oder 60 anderen pflegebedürftigen Menschen in ei nem großen Heim auf einem Gelände.

Für Übergänge zwischen beiden Wohnformen haben wir im Gesetz die Erprobungsregelung geschaffen. Sie wird in der Praxis auch genutzt. Vielleicht müssen wir uns in der Tat auch einmal Gedanken darüber machen, wie wir bewährte Model le auch im Gesetz abbilden können.

Ihr Gesetzentwurf verfolgt aber eine ganz andere Richtung. Seine Umsetzung würde dazu führen, dass die Unterschiede zwischen diesen beiden Wohn- und Betreuungsformen wei testgehend aufgehoben werden und vor allem für die Pflege bedürftigen und ihre Angehörigen nicht mehr erkennbar sind. Das wollen wir nicht.

Ich möchte jetzt hier an dieser Stelle nicht auf jeden Punkt eingehen. Wir haben ja noch Gelegenheit, im Sozialausschuss ausreichend darüber zu diskutieren.

Lediglich exemplarisch greife ich einen Punkt auf. Es geht um die weitere Präsenzkraft ab neun Bewohnern einer ambulant betreuten WG für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf. Hier wollen Sie eine weichere Rege lung. Wir aber wollen sicherstellen, dass es ab der neunten Person weiterhin eine qualitätsvolle strukturierende Beglei tung während des Tages gibt. Das Sozialministerium hat be reits in seinem Bericht vom 20. Dezember 2017 darauf hin gewiesen, dass man unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausnahmen von den Regeln zulassen könnte, und dafür be darf es der von Ihnen geforderten gesetzlichen Regelung nicht.

Ich möchte nochmals deutlich machen: Das WTPG ist ein An gebot für ältere Menschen, zwischen der eigenen Häuslich keit und dem Pflegeheim eben noch eine Alternative zu be kommen. Und diese Alternative mit unterschiedlichen Ange boten haben wir mit dem Gesetz damals rechtssicher gemacht. Das WTPG ist aber kein auf Wirtschaftlichkeit diverser Alter nativen ausgerichteter Weg, sondern das Gesetz wurde vor al lem aus der Sicht und aus den Bedürfnissen der Bewohner he raus gestaltet.

Ich möchte zum Abschluss noch die Gelegenheit nutzen und auf die gestrige Pressemitteilung aus dem Sozialministerium eingehen. Lieber Herr Minister Lucha, ich gratuliere Ihnen dazu, dass Sie sich gegenüber Ihrem Koalitionspartner durch gesetzt haben. Wir brauchen keine Änderungen an der Lan desheimbauverordnung und erst recht nicht an der darin ent haltenen Einzelzimmerregelung. Damit halten Sie an der Li nie aus den Beratungen der Pflegeenquete fest, die Grüne und SPD damals mehrheitlich als Empfehlung durchgesetzt ha ben.

Die CDU, die in ihrer Regierungszeit diese Regelung einge führt hat, wollte ja durch Prüfungen Änderungen herbeifüh ren, und die FDP/DVP spricht sich mehr oder minder deutlich für die Abschaffung der Regelung – zumindest für Bestands bauten – aus.

Wir von der SPD-Fraktion treten aber für ein Altern in Wür de ein. Dazu gehört für uns auch die Garantie von Privatsphä re, wenn ein Leben im häuslichen Bereich nicht mehr ermög licht werden kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Für die Regierung hat Herr Minister Lucha das Wort.

Heute haben Sie mich nicht vergessen.

Heute habe ich Sie nicht vergessen, nein.

Ver ehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde erst einmal sagen: „FDP – Ziemlich allein zu Haus“. Ja, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der FDP/ DVP verwässert das Konzept der ambulant betreuten Wohn gemeinschaften. Seine Umsetzung würde den Bewohnerin nen und Bewohnern rein gar nichts nutzen. Sie würde aus schließlich Anbietern nutzen. Damit würde einem Etiketten schwindel Tür und Tor geöffnet.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Mit diesen drei Punkten, die auch alle meine Vorrednerinnen und Vorredner jenseits der FDP/DVP ähnlich skizziert haben, kann ich meine Kritik an diesem Gesetzentwurf zusammen fassen. Aber ich muss der Vollständigkeit halber oder besser sagen: meine Kritik am Gesetzentwurf des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste. Denn machen wir uns nichts vor: Dieser Entwurf stammt aus der Feder des bpa.

(Abg. Andreas Stoch SPD: Was es alles gibt!)

Wenn wir über den Gesetzentwurf reden, meine Damen und Herren, sollten wir uns das Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaften und den Geist, der dahintersteht – zum Teil wurde es schon angesprochen –, schon noch einmal ins Gedächtnis rufen. In einer Form zwischen eigener Häuslich keit und Pflegeheim können hier die Bewohnerinnen und Be wohner in einer Gemeinschaft, in einer Art Familie leben, Ver antwortung für sich und ihre Mitbewohnerinnen und Mitbe wohner übernehmen und ihren Alltag so selbstbestimmt wie möglich gestalten. Gleichzeitig bekommt jede und jeder die Pflege und Betreuung, die sie oder er braucht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ambulant betreute Wohnge meinschaften sind keine „Pflegeheime light“. Sie bieten eine hervorragende Möglichkeit, auch bei Pflegebedarf an einer Gemeinschaft teilzuhaben, sich dort einzubringen und das Ge fühl zu haben, man wird noch gebraucht.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ambulant betreute Wohngemeinschaften sollen und müssen sich deswegen von stationären Pflegeheimen unterscheiden, und zwar in jeder Hinsicht.

Die FDP/DVP will nun ambulant betreute WGs auch unter dem Dach eines stationären Pflegeheims ermöglichen. Da fra ge ich Sie: Was unterscheidet eine solche Wohngemeinschaft dann noch von einer Wohngruppe im Pflegeheim? Welchen Vorteil hat jemand, der sich bewusst für die Wohngemein schaft entscheidet, wenn er oder sie praktisch in einem Pfle geheim lebt, nur eben mit dem Türschild „Wohngemein schaft“?

Eine Umsetzung des Gesetzentwurfs würde den Bewohnerin nen und Bewohnern gar nichts bringen; im Gegenteil. Ihnen und dem bpa geht es vor allem darum, dass Pflegeheime, die den Vorgaben der Landesheimbauverordnung nicht entspre chen und allmählich nervös werden, wegen der Umsetzungs

fristen in ambulant betreute Wohngemeinschaften umgewan delt werden können und werden.

Das steht so auch ganz klar in Ihrem Gesetzentwurf. Der vor handene Gebäudebestand könne damit besser genutzt werden, heißt es. Das ist des Pudels Kern, und das ist nicht genug.

(Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE: Da kann ich nicht klatschen! Das ist ja schlecht!)

Da kann man nicht klatschen, natürlich nicht. Aber dass wir es so nicht machen, das ist das Entscheidende.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Vorhandene Pflegeplätze in ambulant betreute Wohngemein schaften einzubringen nützt nichts. Versorgungspolitisch ist das ein Nullsummenspiel. Es entsteht kein einziger zusätzli cher Pflegeplatz, kein einziger zusätzlicher Betreuungsplatz. Ordnungspolitisch wäre genau das ein „Heim light“. Das kön nen wir nun wirklich nicht wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Kommen wir zum zweiten zentralen Punkt des Entwurfs des bpa – von Ihnen eingebracht. Der Anbieter des ambulant be treuten Wohnens solle auch die Pflegeleistungen anbieten dür fen, heißt es in Ihrer Gesetzesbegründung. Jetzt verrate ich Ih nen etwas: Das geht schon längst. Mit dieser scheinbar daher kommenden Gesetzesbegründung soll das Parlament offen bar hinters Licht geführt werden.

(Abg. Andreas Stoch SPD: Echt?)

Denn was die Gesetzesbegründung geflissentlich verschweigt, ist: Für Verträge über die Pflegeleistungen zwischen dem An bieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft und einer Person, die dort wohnt, soll auch die gesetzliche Vermutung gelten, die für Verträge mit Dritten gilt, nämlich dass die Wahlfreiheit der jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner gewahrt wird. Schließt der Anbieter der betreuten Wohnge meinschaft mit einer Bewohnerin oder einem Bewohner also einen Vertrag über die Pflegeleistungen, gilt die Vermutung, dass sich die betreffende Person hierzu aus freien Stücken ent schieden hat.

Nach dem Willen der FDP/DVP läuft es also folgendermaßen: Der Träger eines Pflegeheims kann eine Wohngruppe im Pfle geheim in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft umwan deln. Der Bewohnerin und dem Bewohner der Wohngruppe wird dann gesagt: „Du könntest jetzt auch einen externen Pfle gedienst kommen lassen. Du lebst ja jetzt in einer Wohnge meinschaft.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Wir wissen auch schon, welchen!)

Bitte bestätige doch noch im neuen Vertrag, dass ich dich auch wirklich über deine Wahlfreiheit informiert habe.“

Aus Sicht der FDP/DVP liegt dem Ganzen dann die Vermu tung zugrunde, dass die Wahlfreiheit gewahrt wurde. Die Be wohnerin und der Bewohner haben sich entschieden, alle Leis tungen aus einer Hand zu bekommen – wie bisher auch.

In einer Welt ohne schwarze Schafe mag das seine Richtig keit haben. Aber wie Sie wissen, leben wir leider nicht in ei

ner solchen Welt. Es hat eben seine Richtigkeit, dass im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz die Anforderungen an den Nachweis, dass die Wahlfreiheit der Bewohnerinnen und Be wohner gewahrt bleibt, hoch sind.

Übrigens haben wir auch noch einmal eruiert: Wir kennen und ich kenne keinen einzigen Fall, bei dem die Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft jemals an diesem Nachweis gescheitert wäre.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Herr Minister, weil Sie mich immer anschauen: Ich bin mit allem einverstan den, was Sie bisher gesagt haben! – Vereinzelt Hei terkeit)

Wissen Sie, Herr parlamentarischer Geschäftsführer, ich ha be Sie irgendwie auf meiner DNA immer so ein bisschen als Controllinginstanz, die darüber befindet, ob ich auch anstän dig genug mit Ihnen spreche. Aber ich bin ganz erleichtert, dass Sie heute mit mir zufrieden sind.

(Abg. Andreas Stoch SPD: Er hat heute seinen kon struktiven Tag! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Ja, das habe ich schon gemerkt. Wir haben uns heute auch schon ordentlich „Grüß Gott!“ gesagt.