Moment! Ich muss es hier vorliegen haben, und dann kann ich auch rügen. Dann habe ich auch kein Problem, zu rügen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, man merkt es die sem Gesetzentwurf zur Änderung des Fischereigesetzes an, dass er wohl ein Schnellschuss auf der Basis von Zusagen vor der Wahl ist.
Die FDP/DVP-Fraktion macht es sich mit dem Thema allzu leicht. Schon im Rahmen der Gesetzesnovelle vor etwa drei Jahren hat die SPD-Fraktion ebenso wie das damals grüne Mi nisterium für Ländlichen Raum einschließlich des Ministers Bonde und auch vieler Abgeordneter der Grünen eine deutli che Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Ju gendfischereischeins klar befürwortet.
Die Hobbyfischerei im Land ist nicht nur eine kulturelle Be reicherung; die Anglerinnen und Angler leisten zudem einen großen Dienst bei der ökologischen Aufwertung unserer Hei mat, unserer Landschaft und machen sich insbesondere um den Gewässerschutz verdient.
Viele Fischarten wären ohne ihre Arbeit und ihren ehrenamt lichen Einsatz nicht mehr in unseren Gewässern, unseren Flüs sen und Seen, zu finden, nachdem wir sie in den Sechziger- und Achtzigerjahren durch erhebliche Verschmutzungen oft beinahe ausgerottet hatten.
Wenn es um sauberes Wasser, saubere Seen und saubere Fließ gewässer, geht, sind die Anglerinnen und Angler die Verbün deten einer intakten Umwelt, auch die Verbündeten aller zu ständigen Behörden.
Durch das bisherige Recht mit dem Mindestalter von 13 Jah ren haben wir einen absurden Umstand. Geht z. B. ein Vater mit seinem Sohn oder seiner Tochter angeln, muss er höllisch aufpassen, wenn das Kind kurz die Angel hält, da er sich be reits strafbar macht, wenn das Kind einen Fisch an der Angel hat und aus dem Wasser zieht.
Zu glauben, Kinder würden verrohen oder zum Töten erzo gen, wenn sie Fische angeln, spricht Bände und zeugt von ei ner völlig falschen Einschätzung, welchen moralischen Ge fahren die Kinder heutzutage ausgesetzt sind.
Mit dieser Begründung könnte man Kindern und Jugendli chen auch verbieten, bei den Kleintierzüchtern Hühner und Tauben zu halten oder die Eltern bei der Arbeit auf dem hei mischen Bauernhof zu unterstützen.
Das Angeln gehört aus unserer Sicht nicht zu diesen Gefah ren. Im Gegenteil: Es verringert die zunehmende Entfremdung der Kinder von der Natur,
und sie werden für die Natur, für die Schöpfung insgesamt wieder sensibilisiert. Eine solche Gesetzesänderung würden wir deshalb gern begrüßen.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene weitere Änderung des Fi schereigesetzes, die Forderung der Abschaffung des Nachtan gelverbots, ist allerdings zu kurz gesprungen, da es ein sol ches Verbot so pauschal gar nicht gibt. Man kann einige nacht aktive Fische bis Mitternacht angeln, und auch jeweils eine Stunde vor und nach Sonnenuntergang ist das Angeln mög lich. Mitten in der finsteren oder auch mondhellen Nacht be nötigen unsere Gewässer jedoch Ruhe. Denn dort befinden sich nicht nur Fische, sondern auch Brutvögel und viele an dere, teilweise sogar geschützte Tierarten. Deren Schutz hat Vorrang davor, ein Hobby rund um die Uhr – auch nachts um drei – ausüben zu können.
Gern kann man aber über diese Verordnung noch einmal dis kutieren und überprüfen, ob man sie für bestimmte Zeiten, für bestimmte Gewässer und für bestimmte Fischarten lockert. Eine Pauschalerlaubnis, rund um die Uhr alles und überall an geln zu dürfen, lehnen wir deshalb ab. Ich denke, dass es noch einmal Gelegenheit geben wird, über den gesamten Sachver halt zu diskutieren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich zweifle langsam daran, dass die FDP/DVPFraktion in Baden-Württemberg jemals wieder Regierungsfä higkeit überhaupt im Entferntesten erlangen könnte.
mit dem vermeintlich wichtigsten Thema aufschlägt – das könnte man erwarten, dass man mit wichtigen Themen am Anfang aufschlägt –
nein – und die Änderung des Fischereigesetzes in BadenWürttemberg beantragt, der weiß nicht, was die Stunde ge schlagen hat, meine sehr verehrten Damen und Herren.
2011 sah das Wahlergebnis so aus, dass die Koalition aus CDU und FDP/DVP nicht fortgesetzt werden konnte, weil sie ein fach geschwächelt hat und das Unwichtige nicht mehr vom Wichtigen hat unterscheiden können.
(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Gucken wir uns mal die Entwicklung der CDU in Baden-Württemberg an! – Abg. Andreas Glück FDP/DVP: Sie haben mehr verloren, als wir jemals hatten! – Heiterkeit)