Protokoll der Sitzung vom 29.06.2016

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Die Nerven liegen blank!)

Hätten Sie, Herr Kollege Dr. Bullinger, etwas zum Thema „S 21 und dessen Finanzierung“ gesagt, bei dem es in der Tat derzeit vielleicht Unterschiede bei den Koalitionspartnern gibt, hätten Sie einen Unwetterkatastrophenfonds gefordert und versucht, die gesetzliche Grundlage dafür einzubringen, hätten Sie eine Änderung des LLG veranlasst, z. B. um Wind

kraftstandorte aus Sicht der FDP zu verunmöglichen, hätte man das vielleicht noch verstanden, weil das auf der politi schen Agenda wirklich dringlich ist.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass der Kollege – –

(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Jetzt kommen Sie mal zum Thema!)

Herr Haußmann, ganz ruhig! – Ich sage einmal ganz offen: Sie sollten sich einmal etwas zurückhalten, weil Sie das The ma „Änderung des Fischereigesetzes“ vorgegeben haben. Sie werden der Regierung schon erlauben müssen, dass wir die Änderung des Fischereigesetzes im Gesamtkontext der Lan despolitik in Baden-Württemberg besprechen. Das ist unsere Aufgabe.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Änderung des Fischereigesetzes im Gesamtkontext der Landespolitik ist aus folgendem Grund bemerkenswert: Der Kollege Pix hat zu Recht dem Kollegen von Eyb gratuliert, dass er neuer Präsi dent des Landesfischereiverbands geworden ist. Denn es ist immerhin ein Novum in Baden-Württemberg, dass sich aus ehemals drei selbstständigen Verbänden ein Verband gegrün det hat, der jetzt die Fischerei in Baden-Württemberg, die Hobbyangler und Hobbyfischer in Baden-Württemberg ge meinsam vertritt. Dazu, lieber Kollege von Eyb, auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch. Aber auch herzlichen Glückwunsch dafür, dass die Fischereiverbände aus einem Munde sprechen.

Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, die damali ge Landesregierung,

(Zuruf von der CDU: 2004!)

der anzugehören ich damals schon einmal die Ehre hatte, hat te schon damals sondiert, das Nachtangelverbot aufzuheben. Und siehe da: Von drei damals bestehenden Verbänden waren zwei der Meinung, man solle an dieser Baustelle nichts ma chen und auch nichts verändern.

Ich freue mich ja, wenn sich innerhalb der Fischerei jetzt zu mindest die Möglichkeit ergibt, mit Ansprechpartnern zu spre chen, die dann auch das ganze Land repräsentieren. Das ist schon einmal ein erheblicher Beitrag zu einer fortschrittlichen Politik in der Fischerei.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nichtsdestotrotz hat sich die Koalition mit diesem Thema bewusst nicht beschäf tigt, weil wir ein fünfjähriges Arbeitsprogramm aufgestellt ha ben, ein Arbeitsprogramm, das wir in fünf Jahren abarbeiten werden, und diese fünf Jahre haben gerade erst begonnen. Wir fangen auch an. Demnächst werden das Forstverwaltungskos tenbeitragsgesetz und die Änderung des Landesjagd- und Wildtiermanagementgesetzes auf den Tisch des Hohen Hau ses kommen, wenn sie im Kabinett beraten wurden. Wir be ginnen also mit dem Abarbeiten des Arbeitsprogramms, und wir haben, Herr Kollege Dr. Bullinger, offensichtlich im Un terschied zur FDP/DVP-Fraktion, nach Wichtigkeit abge schichtet.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Eine Überheblich keit!)

Wir haben die wichtigen Themen in den Arbeitsprogrammen unserer Agenda, in dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag niedergeschrieben, und die weniger wichtigen Themen haben schlichtweg keine Berücksichtigung gefunden. Zu dem Zeit punkt wussten wir auch noch nicht, dass die Fischereiverbän de – wir wussten, dass sie geeinigt sind – unisono für die Auf hebung des Nachtangelverbots sind. Denn da gab es, wie ge sagt, noch bis vor wenigen Monaten unterschiedliche Mei nungen.

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir dem folgen, was der Kollege Dr. Rapp vorhin gesagt hat: Wir werden das Thema im Laufe der Zeit – beide Koalitions partner gemeinsam – betrachten, bewerten, auch Meinungen einholen und dann zum Ergebnis kommen, etwas zu ändern oder nichts zu ändern.

Aber das sind keine Glaubenskriege, und das sind auch keine ideologischen Grabenkämpfe, die da zu leisten sind, sondern einfach unterschiedliche Ansichten. Da gibt es Ansichten der Naturschützer, und es gibt Ansichten der Angler, der Nur-Ang ler und der Nutzer, wenn man so will, und man muss versu chen, beides gegeneinander abzuschichten.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Haben Sie eigent lich eine Ansicht?)

Wer verändert, Herr Kollege Kern, ist dann am Ende gegen über beiden begründungspflichtig. Man kann das so oder so sehen.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Wie sehen Sie es?)

Es ist übrigens vollkommen egal, was meine persönliche An sicht ist,

(Heiterkeit – Vereinzelt Beifall)

weil dies in dieser Frage gar nicht so bedeutsam ist. Ich lasse mich gern von sachlichen Argumenten leiten und nicht von aufgebrachten FDP/DVP-Anträgen.

(Heiterkeit bei den Grünen)

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir eines tun: Wir werden diesen Gesetzentwurf mit der par lamentarischen Mehrheit in diesem Hohen Haus ablehnen. Wir werden ihn im zuständigen Ausschuss beraten, und wir werden ihn dann anschließend ablehnen. Ich empfehle auch Ihnen die Ablehnung, weil das, was in dem Gesetzentwurf steht, für uns auch zu unausgegoren, zu wenig unterlegt und zu wenig untermauert ist

(Zuruf von der AfD: Bloß keine Regularien!)

und im Übrigen zu Beginn der Legislaturperiode auch ein fal sches Signal einer jeglichen Regierung wäre, egal, wie sie zu sammengesetzt ist. Wenn das das erste Gesetz wäre, das die ses Parlament verließe, dann wäre das das falsche Signal in Baden-Württemberg.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP)

In der zweiten Runde erhält Herr Abg. Dr. Bullinger das Wort.

(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Fritz, du sollst nicht aufgebracht sein!)

Ich bin ein fried liebender Mensch, denn ich bin von Haus aus Bauer; das muss man wissen. Der kann mit der Natur umgehen. Aber ich möch te noch zwei, drei Dinge sagen.

Diese Diskussion hat gezeigt – das habe ich eigentlich nicht erwartet –, dass man, abgesehen von der SPD, auf die fachli chen Dinge, auf die Argumente, die ich klar und deutlich dar gestellt habe, nicht eingegangen ist.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

Zweiter Punkt: Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dann haben Sie diesen mit dem, was Sie hier abgeliefert ha ben, geliefert, Herr Minister. Diese Aufgeregtheit und das Ein dreschen auf die FDP/DVP zeigt doch nichts anderes als das, was wir schon zur Regierungserklärung gesagt haben: dass Sie überhaupt nichts durchgesetzt haben. Genau all die Din ge, die Sie in der letzten Legislaturperiode unterschrieben ha ben, sind in unserem Gesetzentwurf drin. Hoppla, nichts habt ihr durchgesetzt in diesem Bereich.

Jetzt kommt noch ein Abschlusssatz: Meine Fraktion hier in diesem Haus braucht solche Belehrungen nicht. Welche Ge setze wir zu welchem Zeitpunkt einbringen werden, dazu brauchen wir nicht von der Regierungsbank irgendwelche Hinweise. Wenn, dann bitte von den Kollegen hier. Die kön nen das sagen, aber nicht ein Minister.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

Meine Damen und Herren, mir liegen

(Unruhe)

ich darf um Ruhe bitten – keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/47 zur wei teren Beratung an den Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Damit ist es so beschlossen.

Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz zur Änderung des Bildungszeitgesetzes Ba den-Württemberg (BzG BW) – Drucksache 16/54

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Zur Begründung erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Schwei ckert.

Frau Präsidentin, mei ne sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die haukschen Kriterien – jetzt ist Mi nister Hauk leider nicht mehr da – für das Arbeitsprogramm der Regierung nimmt, heißt das: Der Koalitionsvertrag gibt vor, und es muss unterlegt sein. Schauen wir einmal, ob wir das jetzt hinkriegen. Denn wir legen Ihnen heute das Gesetz zur Änderung des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg vor.

Wir würden uns nie trauen, irgendeinen Spaltpilz in diese Ko alition zu treiben –

(Oh-Rufe – Weitere Zurufe)

zumindest nicht, wenn Sie zeigen, dass dieser Spaltpilz schon längst da ist.

(Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, in der „Südwest Presse“ vom 17. Mai wird Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut aus ei nem Interview, das in der „Stuttgarter Zeitung“ und in den „Stuttgarter Nachrichten“ unter dem Titel „Ich bin hier nicht die Quotenfrau“ erschienen ist, wie folgt zitiert: