Protokoll der Sitzung vom 11.10.2018

kreise bekommen ja Geld und können kleinere Maßnahmen selbst durchführen. Also kleinere Löcher können sie selbst fli cken. Bei größeren kommen wir dann ins Spiel. Aber wir ma chen das strikt nach einer Reihenfolge priorisiert: die schlech teren zuerst und die weniger schlechten später. Das hat sich sehr bewährt.

Gibt es eine weitere Zusatz frage? – Dem ist nicht so. Damit ist die Behandlung der Münd lichen Anfrage unter Ziffer 5 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. H e i n e r M e r z A f D – D a t e n e r h e b u n g i m R a h m e n d e s M i k r o z e n s u s

Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Danke schön, Frau Präsidentin. – Es ist etwas Vorgeschichte nötig, um die Frage zu erklären.

Am 13. September fand ich in meinem Briefkasten einen Schrieb, datierend vom 13. August, bestehend aus einer Fo tokopie mit einkopierter Unterschrift irgendeiner Privatper son, in dem es hieß, dass ich Fragen im Rahmen eines Mik rozensus zu beantworten hätte. In diesem Schrieb wurde kon statiert – mit Strafandrohung –, dass ich ebendieser Privatper son bei einem Besuch persönliche Fragen u. a. zum Einkom men, zur Wohnsituation usw. zu beantworten hätte.

Meine Frage an das Statistische Landesamt, ob denn diese Person beamtet oder besonders vereidigt sei, wurde wie folgt beschieden: Nein, es seien ehrenamtliche Erhebungsbeauf tragte. Es gebe aber auch eine andere Beantwortungsmöglich keit, nämlich, den Fragebogen anzufordern und ausgefüllt ein zusenden. Der Fragebogen ist aber eindeutig gekennzeichnet. Er könne – so das Statistische Landesamt weiter – nicht ano nym sein; denn es müsse gewährleistet sein, dass Rückfragen erfolgen können.

Ich kann also unterstellen, dass ich als Abgeordneter eventu ell gezielt ausspioniert werden soll.

Jetzt möchte ich bitte folgende Fragen stellen:

a) Wie werden welche Anforderungen an die sogenannten

„ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten“ überprüft?

b) Nach welchem konkreten Verfahren wird das befragte ei

ne Prozent der Wohnungen aus den „Auswahleinheiten“ zur Befragung ausgewählt?

Danke schön.

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Dr. Splett das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Dr. Merz im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu a, also der Frage, welche Anforderungen an die sogenann ten „ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten“ gestellt werden:

Erhebungsbeauftragte im Rahmen des Mikrozensus können volljährige Bürgerinnen und Bürger werden, welche die Ge währ für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten. Der Mikrozensus ist durch Bundesgesetz angeordnet.

Die Erhebungsbeauftragten müssen einen Personalfragebo gen ausfüllen. Darin erklären sie unter Hinweis auf § 14 des Bundesstatistikgesetzes, dass kein erkennbarer Interessenkon flikt zwischen der Interviewertätigkeit und einer beruflichen Tätigkeit besteht und dass sich der vorgesehene Befragungs bezirk nicht in unmittelbarer Umgebung der Wohnung bzw. Nachbarschaft befindet.

Sollten sich im Zusammenhang mit der Interviewertätigkeit dann doch Interessenkonflikte ergeben, ist von der Befragung der ausgewählten Haushalte abzusehen und das Statistische Landesamt unverzüglich zu informieren. Typischerweise lie gen solche Interessenkonflikte übrigens bei Versicherungsver treterinnen und -vertretern, Finanzbeamtinnen und Finanzbe amten oder bei einer Tätigkeit in Bezug zu einem Vertrieb an Privathaushalte vor.

Im Rahmen einer zweitägigen Schulung werden die Interes sentinnen und Interessenten über ihre Rechte und Pflichten belehrt. Bei der förmlichen Bestellung werden sie auf den Da tenschutz und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie werden insbesondere darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten bzw. Erhebungsunterlagen vor Einsicht und Zugriff durch Dritte zu schützen sind und Verstöße strafrechtlich geahndet werden.

In diesen zwei Tagen gewinnt das Schulungspersonal des Sta tistischen Landesamts einen persönlichen Eindruck. Sollten bei Erhebungsbeauftragten Zweifel an der Vertraulichkeit, Verschwiegenheit oder Eignung bestehen, kann er oder sie je derzeit aus der ehrenamtlichen Tätigkeit entlassen werden.

Bei jährlich stattfindenden ganztägigen Interviewerschulun gen werden die Erhebungsbeauftragten regelmäßig erneut auf ihre Pflichten, insbesondere auf das Statistikgeheimnis, hin gewiesen.

Ich komme zum zweiten Teil Ihrer Frage, der Frage nach dem konkreten Verfahren zur Auswahl der Wohnungen, in denen befragt wird. Die Antwort auf diese Frage hätten Sie im Üb rigen auch mit wenig Mühe auf der Homepage des Statisti schen Landesamts finden können.

Die Ergebnisse des Zensus 2011 werden durch Anschriften von Neubauten ergänzt, und auf dieser Basis werden vom Sta tistischen Bundesamt im Rahmen eines mathematischen Zu fallsverfahrens Stichproben gezogen. Ausgewählt werden al so Anschriften. Bei diesem Verfahren wird das gesamte Bun desgebiet in Flächen mit etwa gleich großer Bevölkerungs zahl aufgeteilt. Diese Flächen beinhalten ca. acht bis 15 Haus halte. Von diesen nach regionalen Gesichtspunkten sowie nach Gebäudegrößenklassen geschichteten und nummernmäßig verschlüsselten Auswahleinheiten werden dann mit einem vom Statistischen Bundesamt entwickelten mathematischen Zufallsverfahren für jedes Befragungsjahr 1 % ausgewählt. Hierdurch – das ist ja das Ziel – wird bei einem repräsentati ven Teil der Bevölkerung der Mikrozensus durchgeführt.

Die Erhebungsbeauftragten ermitteln dann vor Ort an den aus gewählten Gebäuden die Namen der Bewohnerinnen und Be

wohner, indem sie sich beispielsweise an den Namen auf den Briefkästen und Klingelschildern orientieren. Sie tragen die se dann handschriftlich in die vorbereiteten Anschreiben ein und unterbreiten den Bewohnerinnen und Bewohnern einen Terminvorschlag für das Interview. Das ist wohl bei Ihnen ge nau so geschehen.

Herr Abg. Dr. Merz, Sie ha ben das Wort.

Danke für die Belehrung, dass ich das auch mit wenig Mühe selbst hätte erfahren können.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das war ein freund licher Hinweis, Herr Kollege!)

Im Prinzip, ja klar, das kann so behauptet werden.

Es kann ja in Mehrfamilienhäusern Anschriften geben, wo von vielleicht eine für den Erhebungsbeauftragen interessant ist, und andere sind es nicht. Ich unterstelle, dass ich hätte aus gehorcht werden sollen oder ausgehorcht werden soll.

Ich frage also konkret: Wie wird überprüft, dass die Erhe bungsbeauftragten innerhalb der Auswahleinheiten auch tat sächlich neutral vorgehen und nicht etwa gezielt oder willkür lich Wohnungen oder Befragungsobjekte auswählen?

Dann haben Sie zwar schon gesagt, dass sie zur Verschwie genheit verpflichtet sind. Aber was wäre, wenn?

Das sind ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die tatsächlich mit einem Laptop oder mit einem Fragebogen persönliche Da ten erheben, die sie dann natürlich auch weitergeben könnten, nicht unbedingt nur an das Landesamt. Wird das tatsächlich geprüft, nachgeprüft? Oder was wäre, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist?

(Abg. Rainer Hinderer SPD: „Was wäre, wenn?“)

Es ist gesetzlich gere gelt, wie der Mikrozensus abläuft. Ich habe dazu einige Aus führungen gemacht. Wenn Sie tatsächlich bezüglich eines In terviews durch die Erhebungsbeauftragte oder den Erhebungs beauftragten, die oder der sich bei Ihnen gemeldet hat, Beden ken haben, dann gibt es im Übrigen die Möglichkeit, dass Sie den Fragebogen selbst ausfüllen. Jede, jeder kann den ca. 70 Seiten umfassenden Fragebogen selbst, das heißt auch oh ne Unterstützung durch Erhebungsbeauftragte, ausfüllen.

Die Unterlagen können Sie sich vom Erhebungsbeauftragten geben lassen. Die Rücksendung des Fragebogens erfolgt dann eben per Post. Insoweit wäre das eine Möglichkeit, wenn Sie Bedenken bezüglich dieses Interviews haben. Es gibt wohl auch die Möglichkeit, Telefoninterviews mit dem Statistischen Landesamt zu führen.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Persönliche Geschich ten!)

Es gibt eine weitere Zusatz frage. – Herr Abg. Dr. Merz, bitte.

Danke noch einmal. – Zur Er gänzung: Ich habe in meiner Einführung schon gesagt, dass die Möglichkeit bestünde, die Sie gerade auch aufgezeigt ha ben. Aber wieso ist das dann nicht anonym? Wieso muss tat sächlich die Person rückverfolgbar sein, die das ausgefüllt hat?

(Abg. Nicole Razavi CDU: Das ist, wie wenn jemand bei der AfD auf der Lehrerplattform landet!)

Die Antwort ist: Es han delt sich um ein Bundesgesetz. Da gab es in der Vergangen heit ausführliche Beratungen, die auch dazu geführt haben, dass die gesetzlichen Regelungen eben so sind, wie sie sind.

Grundsätzlich gilt: Der Zensus und der kleine Bruder Mikro zensus werden durchgeführt, um Daten zu erheben. Diese Da ten sind auch für eine gute Politik auf einer guten Datengrund lage wichtig. Grundsätzlich gilt, dass eben nur so viele Befra gungen stattfinden sollen, wie es notwendig ist. Dabei geht es um möglichst realitätsnahe Fragen. Ganz wichtig ist, dass ei ne repräsentative Bevölkerungsstichprobe befragt wird. Des wegen dieses komplizierte Verfahren, bei dem eben nicht über Personen gegangen wird, sondern über Wohneinheiten. Per Wohneinheit bzw. Anschrift werden Personen befragt, und es muss sichergestellt sein, dass die Personen, die tatsächlich über diese Zufallsberechnung, über diese Systematik ausge wählt werden, die Fragen beantworten.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Münd lichen Anfrage unter Ziffer 6 beendet.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. D r. C h r i s t i n a B a u m A f D – A k t u e l l e Z a h l e n z u H I V - I n f e k t i o n e n

Bitte, Frau Abg. Dr. Baum.