in Baden-Württemberg, die vor dem Hintergrund der mas siven Einwanderung von Risikogruppen nach Deutschland im Sinne der Aufklärung der Bevölkerung geboten wären?
Risikogruppe aus dem Nahen Osten und aus Nordafrika zu einem Anstieg der Zahl der Fälle kam und sich 55 % der Nichtdeutschen in Subsahara-Afrika infiziert haben, nicht eine verbindliche HIV-Untersuchung im Rahmen der oh nehin gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung für Aus länder, die in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, mit aufgenommen?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beant worte die Frage der Abg. Dr. Baum wie folgt:
Zu a: Für HIV-Infektionen besteht eine anonyme Meldepflicht von den Laboren direkt an das Robert Koch-Institut, das RKI. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz. Gemäß § 7 Absatz 3 und § 10 Absatz 2 erfolgt die Meldung von HIV-In fektionen an das Robert Koch-Institut, das RKI.
Anders als bei vielen anderen meldepflichtigen Erkrankun gen, die von Ärzten oder Laboren an das Gesundheitsamt ge meldet werden müssen und über das Landesgesundheitsamt an das RKI übermittelt werden, liegen für HIV insofern kei ne Daten auf Landesebene vor. Aufgrund einer Umstellung der Datenbank des RKI können dort derzeit keine aktuellen Daten zu HIV-Infektionen abgerufen werden. Nach Auskunft des RKI ist allerdings davon auszugehen, dass entsprechende Daten bis zum Jahresende wieder abrufbar sind.
Nach § 62 des Asylgesetzes sind Ausländer, die in einer Auf nahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertrag bare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden.
Hintergrund für die verpflichtende Untersuchung ist das auf grund des engen Zusammenwohnens und der gemeinsamen Nutzung von Sanitäreinrichtungen erhöhte Übertragungsrisi ko in den Gemeinschaftseinrichtungen. Ziel der Gesundheits untersuchung ist dabei das Erkennen von Infektionskrankhei ten, die aufgrund ihres möglichen schweren Verlaufs oder auf grund ihres Ausbruchpotenzials in Gemeinschaftsunterkünf ten als besonders relevant erscheinen. Dazu zählen insbeson dere Tuberkulose, Masern, Windpocken, Norovirus sowie Scabies und Läuse.
Da HIV nicht bei üblichen sozialen Kontakten übertragen wird, wird vor dem dargestellten Hintergrund keine fachliche Notwendigkeit für die Durchführung einer Untersuchung auf HIV im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 des Asylgesetzes gesehen.
In Bezug auf sexuell übertragbare Krankheiten werden Asyl bewerber aus Herkunftsländern mit erhöhter HIV-Prävalenz auf das Angebot der kostenfreien Untersuchung beim Gesund heitsamt hingewiesen und über Maßnahmen zum Schutz vor Übertragung informiert.
Werden unsere Neubürger darüber aufgeklärt, dass sie, wenn sie eine solche Krankheit haben – falls sie das überhaupt wissen –, das auch z. B. einem behandelnden Arzt mitteilen? Sie wissen, ich bin Zahnärztin, und ich hätte, wenn ich einen Patienten behandle, natürlich schon gern gewusst, ob er z. B. HIV-Überträger ist.
Es gibt natürlich keine Ausgangsvermutung. Aber noch einmal: In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden insbesondere Men schen aus Hochendemiegebieten auf das Angebot der anony
Wir haben in Baden-Württemberg sogar noch eine weitere Maßnahme: Der Landesverband der AIDS-Hilfen Baden-Würt temberg entwickelte zur Qualifizierung von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen ein Schulungskonzept „SALAM – HIV-/STI-Prävention für und mit Migrantinnen und Migran ten“. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer führen im Auftrag der örtlichen AIDS-Hilfen Präventionsveranstaltungen durch.
Darüber hinaus hat eine Mehrzahl der Gesundheitsämter eben falls Programme zum Thema „Gesundheit für Migrantinnen und Migranten“ entwickelt, in deren Curriculum stets ein Mo dul zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragba ren Infektionen eingebaut ist.
Lassen Sie mich kurz noch anfügen: Wir dürfen generell nicht damit aufhören, über HIV zu informieren:
über den Umgang damit, die Normalität und natürlich auch über die verbesserten Behandlungschancen nach Infektionen. Denken Sie daran: Noch vor 20 Jahren war diese Infektion ein Todesurteil.
Das ist sie heute nicht mehr. Wir haben jetzt die ersten Daten zu den Jahren 2014 und 2015. 2014 sind in Baden-Württem berg 37 Menschen aufgrund von HIV verstorben, 2015 waren es 39. Auch in den Alterskohorten hat sich das nach hinten verschoben. Auf der Behandlungsseite gibt es große Erfolge.
Aber auch auf der Präventionsseite dürfen wir mit unseren Anstrengungen nicht nachlassen, ansetzend bei der Selbstver antwortung der Menschen und mithilfe all unserer Maßnah men zur Aufklärung, Information, Prävention, beispielsweise in Schulen oder in Klubs, und gemeinsam mit der AIDS-Hil fe, der ich an dieser Stelle ganz herzlich für ihren großen Ein satz danke.
Da haben wir täglich etwas zu tun, und das wird im Übrigen auch nicht enden. Wir waren, Frau Kollegin, beispielsweise mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema STI in Schwäbisch Hall. Da müssen wir ein hohes Ni veau an Aufklärung bewahren.
Danke schön. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Münd lichen Anfrage unter Ziffer 7 beendet.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes (NatSchG) – Drucksache 16/4500
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute nicht das erste Mal, dass wir im Parlament über den Wolf sprechen; das hat uns schon oft bewegt.
Ein Wolf ist inzwischen auch im nordbadischen Landesteil heimisch geworden, im Nordschwarzwald. Ein weiterer Wolf wird im Süden gesichtet; wir wissen nicht, ob er wirklich noch dort ist oder vielleicht schon weitergereist ist. In RheinlandPfalz hat sich eine junge Wölfin ein Revier gesucht und tat sächlich auch gefunden. Der Wolf ist also präsent, und es gilt, daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen.
Klar ist auch: Den internationalen Schutzstatus des Wolfes werden wir nicht ändern können, sondern wir müssen uns da rauf einrichten, dass der Wolf hier in Zukunft seine Heimat gefunden hat.
Wichtig für uns ist, dass die Nutztiere, Schafe und Ziegen, nicht gefährdet werden und keine leichte Beute des Wolfes werden. Die Erfahrungen in Brandenburg und auch in Sach sen haben gezeigt: 95 % der Nahrungsgrundlage des Wolfes sind Rehe und Schwarzwild.
So soll es auch bleiben. Deswegen ist der Schutz der Tierhal ter für uns ein ganz wichtiges Element.
Es ist daher richtig, dass Schutzzäune und Schutzhunde ge fördert werden. Die Landesregierung hat bislang eine 90-pro zentige Förderung in dieser Wolfsgebietskulisse, die ausgeru fen worden ist, zugelassen. Wir halten es für richtig, diese För derung auf volle 100 % zu erhöhen, und wir sehen auch kei ne Probleme in Bezug auf europäische Vorschriften, denn hier geht es nicht um die Landwirtschaft, sondern es geht um Ar tenschutz. Deswegen muss das möglich sein, ohne dass es auf der Ebene der Europäischen Union zu einer Beihilfeproble matik kommt. Wir streben also eine 100-prozentige Förde rung im Sinne des Schutzes für die Tierhalter an.
Warum ist der Schutz für die Tierhalter nötig? Neben dem Ziel, zu verhindern, dass Tiere getötet werden, sind zwei Gründe dafür maßgeblich. Zum einen geht es darum, die Kul turlandschaft zu erhalten – also die Offenhaltung von Wiesen flächen –, zum anderen geht es um den Erhalt und die weite re Entwicklung der Artenvielfalt. Denn wir wissen, dass Scha fe, gerade beim Durchziehen durch die Landschaft, viel in die sem Sinn bewirken.
Wir wollen auch anerkennen, dass die Schafhalter natürlich mit sehr viel Herzblut ihre Tiere aufziehen und ihre Herden entwickeln.
Es ist daher unsere Aufgabe hier im Landtag von Baden-Würt temberg, das Nebeneinander von Wolf und Nutztieren zu er möglichen. Nach unserer Auffassung reicht der Wildschadens
fonds, wie es ihn heute gibt, nicht aus. Denn vom Land wer den nur 70 % dessen, was zur Schadensregulierung ausgege ben werden muss, rückerstattet, und auch das erst im Nachhi nein. Das heißt, 30 % werden von Privaten aufgebracht, in diesem Fall von Verbänden bzw. deren Mitgliedern. Das sind der BUND und der NABU; der Landesjagdverband ist inzwi schen aus diesem Schadensfonds ausgetreten.
Wir meinen also, es ist dringend erforderlich, hier eine gesetz liche Grundlage zu schaffen. Denn das, was wir jetzt haben, ist alles andere als nachhaltig. Aus diesem Grund hat sich die SPD-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion der FDP/DVP auf den Weg gemacht. Wir haben Ihnen heute eine Gesetzesiniti ative vorgelegt. Diese Initiative zielt auf einen tragfähigen, zukunftssicheren und verlässlichen Ersatz von Schäden und damit auch auf mehr Sicherheit für die Nutztierhaltung.