Denn sie hat Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit eindeuti gen Mitgliedschaften und Kontakten zu rechtsextremen Grup pierungen mitgebracht. Herr Kollege Sckerl hat es ausgeführt; ich erspare uns eine Wiederholung.
Beides ist inakzeptabel – erst recht im Landtag. Wir wollen und dürfen das nicht zulassen. Davor müssen wir das Parla ment, uns selbst, aber auch unsere rechtschaffenen Mitarbei terinnen und Mitarbeiter schützen.
Verfassungstreue ist ein hohes Gut. Deswegen haben Verfas sungsfeinde und Extremisten in diesem Haus nichts verloren.
Deshalb hat auch die CDU-Fraktion mit den anderen Frakti onen zusammen die Landtagsverwaltung im Mai gebeten, zu handeln. Mit den nun vorliegenden Gesetzesänderungen und Änderungen der Hausordnung stellen wir klare Regeln auf, und wir geben uns selbst und den Fraktionen eine bessere Möglichkeit, aber auch die Verpflichtung, genauer hinzuse hen, wer für uns arbeitet.
Ein Führungszeugnis vor der Einstellung beizubringen und die polizeiliche Zulässigkeitsüberprüfung sind keine Proble me für rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger.
Gilt der Beschäftigte als nicht zuverlässig, hat er nur Zugang zu seinem Schreibtisch – oder aber, das Gehalt wird vom Land nicht übernommen. Das sind klare Regelungen.
Klar ist aber auch: Im Eifer des Gefechts, um von sich abzu lenken – das hörten wir heute eingangs –, schießt die AfD mit ihrem Gesetzentwurf weit über das Ziel hinaus.
Ich kann Ihnen nur noch einmal empfehlen – wir hatten das ja schon öfter –: Bevor Sie eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, lohnt es sich einfach einmal, sich das bestehen de Gesetz und die bestehende Gesetzeslage anzusehen. Die Regelung für die Beschäftigung von uns nahestehenden Per sonen und Familienmitgliedern ist so eindeutig, dass es da, glaube ich, auch keiner Änderung bedarf. Zum Glück hatten wir im Landtag von Baden-Württemberg auch noch nie einen Verstoß dagegen. Also einfach einmal das Gesetz lesen und sich dann über eine Änderung Gedanken machen, das hilft.
Aber es geht ja auch noch viel weiter. Maß und Mitte gehen bei Ihnen vor allem dann verloren, wenn wir bei jedem Mit arbeiter eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszent ralregister einholen sollen.
Seien wir einmal ehrlich: Für die Arbeit im Parlament ist es gleichgültig, ob er oder sie vor 30 Jahren wegen Alkohol am Steuer ohne schwerwiegende Folgen verurteilt wurde. Das wäre mit den Grundrechten des Mitarbeiters und dem freien Mandat des Abgeordneten auch kaum zu vereinbaren.
(Abg. Bernd Gögel AfD: Aber Menschen, die vor 30 Jahren in einer Jugendorganisation waren, werden heute noch von Ihnen verunglimpft! – Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD)
Ob die Personalkosten erstattet werden oder nicht, soll auch nicht vom Präsidium entschieden werden, weil umgekehrt ein Schuh daraus wird: Nur wenn das Führungszeugnis keinen Eintrag wegen einer vorsätzlichen Straftat enthält, wird vom Land bezahlt – ganz einfach. Das sieht unser Gesetzentwurf auch so vor.
Die CDU-Fraktion steht mit beiden Beinen auf dem Boden unserer Verfassung. Das erwarten wir auch von unseren Mit arbeiterinnen und Mitarbeitern, die uns hier im Landtag ver treten.
In diesem Sinn wird die CDU-Fraktion dem gemeinsamen Ge setzentwurf von Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP selbstver ständlich zustimmen.
(Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Rüdiger Klos AfD: Falscher Tages ordnungspunkt!)
Werte Frau Präsidentin, Kollegin nen und Kollegen, meine Damen und Herren! Aufgrund der einführenden Bemerkungen des Herrn Balzer
Da geht es um den Verdacht auf Untreue und um die miss bräuchliche Nutzung der Erstattung von Bewirtungsaufwen dungen und Reisekosten.
Meine Damen und Herren, dabei geht es nicht um die CSU in Bayern, es geht um die Bundestagsfraktion der AfD.
Da finde ich es schon ziemlich stark, einen solchen Einstieg in die Debatte zu wählen, wie Sie es gemacht haben.
Meine Damen und Herren, über weite Strecken des Bestehens dieses Parlaments gab es selten Anlass, an der Verfassungs treue der aus Steuermitteln bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hier vertretenen Fraktionen und Abgeordne ten zu zweifeln. Und das – das muss man sagen – hat sich seit dem Einzug der AfD in dieses Parlament fundamental geän dert.
Die AfD hat im Gegensatz zur demokratischen Mehrheit der Gesellschaft unseres Landes und dieses Parlaments über alle Ebenen hinweg – auch in ihrer Fraktion selbst – ein ungeklär tes Verhältnis zu verfassungsfeindlichen Organisationen und Personen,
(Abg. Udo Stein AfD: Was sagen Sie zu Ihrer Jugend organisation? – Zuruf des Abg. Stefan Räpple AfD)
die unseren Rechtsstaat und die parlamentarische Demokra tie nicht nur infrage stellen, sondern diese verachten und be kämpfen –
(Abg. Stefan Räpple AfD: Ihre Straßenschläger trupps! Zwei Millionen Schaden haben sie angerich tet! – Gegenrufe)
(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü nen, der CDU und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Stefan Räpple AfD – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos] meldet sich.)
Ich muss sagen: Unsere Demokratie hält viele Diskussionen aus. Unsere Demokratie hält auch Kritik aus. Ja, Kritik ist schon auch wichtig.