Nicole Razavi
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Während man im Deutschen Bundestag und in anderen Parlamenten noch darüber disku tiert, ob und wie der Gesetzgeber bei der Bekämpfung der Co ronapandemie eingebunden werden soll und wie er seine Rechte wahrnimmt, sind wir bereits vorausgegangen und ei nen großen Schritt weiter.
Wir diskutieren heute bereits darüber, wie wir die ersten Än derungen in unserem Gesetz umsetzen, und das Parlament in Baden-Württemberg ist schon seit Wochen, seit Monaten nicht mehr länger Beobachter des Geschehens von der Seitenlinie aus, sondern ist fest eingebunden.
Der Landtag von Baden-Württemberg, wir Abgeordneten spie len eine wichtige und nicht zu unterschätzende Rolle bei der Bekämpfung dieser Pandemie. Diese Aufgabe ist uns Verant wortung und Mahnung zugleich. Die dynamische Entwick lung der Pandemie und die Änderung des Infektionsschutzge setzes auf Bundesebene machen es allerdings notwendig – ich halte das auch für richtig so –, die Rechte des Landesparla ments noch weiter zu stärken.
Worum geht es? Der Bundestag hat in seinem Infektions schutzgesetz geregelt, dass die Rechtsverordnungen der Län der zur Bekämpfung der Pandemie zum einen begründet wer den müssen und zum anderen befristet sein müssen. Die Frist beim Bundestag beträgt vier Wochen – Kollege Sckerl hat es gesagt –, bei uns allerdings acht, und damit unsere Regelung nicht ins Leere läuft, haben wir, die CDU-Fraktion, schon im November vorgeschlagen, dass wir unser Pandemiegesetz ent sprechend anpassen. Ich freue mich sehr, dass der Vorschlag meiner Fraktion von einer breiten Mehrheit hier im Parlament getragen wird.
Klar ist: Der Landtag wird noch mehr als zuvor über die Pan demie diskutieren, diskutieren müssen.
Wir regeln ganz konkret, dass der Landtag bereits dann den Rechtsverordnungen zustimmen muss, wenn diese vier Wo chen gelten sollen. Bisher lag diese Frist, wie gesagt, bei acht Wochen. Die Diskussion hier im Parlament, der Herzkammer unserer Demokratie, das Ringen um Maß und Mitte stärkt eben nicht nur die demokratische Legitimation, sondern auch die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung. Diese Diskussionen werden wir nun in enger und in regelmäßiger Folge führen, und ich freue mich ebenso, dass wir hier im Par lament ein großes Einvernehmen haben über die Beteiligung des Landtags zwischen den Landtagen, also zwischen Febru ar und Mai nächsten Jahres.
Einschneidende Maßnahmen, die unser Zusammenleben in den Grundfesten berühren, dürfen nicht in einsamen Entschei dungen in den Amtsstuben fallen. Maßnahmen und Strategi en zur Pandemiebekämpfung müssen öffentlich hier in die sem Parlament diskutiert werden.
Es ist eben nicht nur die Zeit der Exekutive, wie es häufig heißt, sondern es ist vor allem auch die Zeit der Legislative.
Herzlichen Dank und Ihnen und uns allen ein frohes Weih nachtsfest und ein gesundes neues Jahr.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Nach dem Gekabbel der beiden Frak tionen, die am meisten im Bremserhäuschen sitzen, möchte ich mal wieder zur Sache zurückkommen.
Ich hoffe, wir sind uns einig: Es gibt keine gute und keine schlechte Interessenvertretung. Mit solchen gedanklichen Schub laden sollten wir als Volksvertreter auch nicht hantieren. Aber gerade diese Unterscheidung sieht der Gesetzentwurf der SPD vor, nämlich bestimmte Interessenvertretungen von der Re gistrierungspflicht auszunehmen. Das lehnen wir ab.
Ich frage mich schon: Wollen Sie maximale Transparenz, oder wollen Sie sie nicht? Wir wollen sie auf alle Fälle; das sage ich hier im Haus einmal ganz deutlich.
Deswegen, verehrter Herr Kollege Gall – jetzt ist er gar nicht da; in der Presse äußert er sich –, halte ich es schon für eine ziemliche Unverschämtheit, dass Sie der CDU vorwerfen, wir würden auf Zeit spielen.
Schauen wir mal genau in die Sache hinein. An uns liegt es ganz gewiss nicht. Wir haben einen klaren Vorschlag zur Än derung der Geschäftsordnung gemacht. Wir haben einen Vor schlag für einen Gesetzentwurf gemacht – transparent, schlank
und handhabbar. Und wir hätten heute gut entweder die Ge schäftsordnung ändern oder schon die erste Lesung zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf machen können. Wer das nicht wollte, waren Sie – wir schon.
Das Problem an Ihrem Gesetzentwurf ist: Sie sehen wohl die große Linie, aber er ist einfach nicht durchdacht.
Unser Ziel ist es, dass jede Organisation und jeder Verband, der Interessen gegenüber dem Landtag und der Landesregie rung vertreten will, sich registrieren lassen muss. Ausnahmen gelten nur für die Bereiche, die grundrechtlich geregelt sind, nämlich Kirchen, Presse, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitneh mervertreter etc. Leider wollten Sie unseren Vorschlag für ei ne so umfassende Transparenz nicht mittragen.
Ich möchte nur einmal auf zwei Punkte eingehen, bei denen unsere Positionen meilenweit auseinanderliegen.
Stichwort Ordnungswidrigkeiten: Immer wieder wird gefor dert, dass Interessenvertreter bei falschen oder unvollständi gen Angaben ihrer Daten ein Ordnungsgeld von bis zu 50 000 € zahlen sollen. Ich frage mich: Wen trifft eine solche Regelung? Herr Kollege Weirauch, es trifft Ihre Mannheimer Turn- und Sportgesellschaft 1899, weil sie z. B. im Anschluss an eine Mitgliederversammlung vergessen hat, die gewählten Vorstände dem Landtag zu melden. Oder, Herr Kollege Gall, es trifft den Kreisfeuerwehrverband Heilbronn, weil er ver gessen hat, die geänderten Mitgliederzahlen durchzugeben.
Das heißt, eine Ordnungswidrigkeit trifft genau die, die sich nicht wie die großen Verbände teure Anwälte leisten können, sondern die ehrenamtlich arbeiten, diejenigen, die wir drin gend brauchen und die sich vor lauter Sorge, etwas falsch zu machen, eben nicht mehr bei uns melden werden.
Stichwort Wahlkreisarbeit: Man darf sich nur noch mit The men melden, die zwei bis drei Wahlkreise betreffen. Bei mir im Filstal würde das beispielsweise bedeuten: Wenn jemand, der von Geislingen nach Stuttgart mit dem Zug fährt, sich bei mir über unpünktliche Züge beschweren will, betrifft das al lein schon fünf bis sechs Wahlkreise. Eine solche Regelung ist also überhaupt nicht praktikabel.
Letztes Beispiel: Um von der Registrierungspflicht betroffen zu sein, muss es sich um landesweite Themen handeln. Dazu sage ich nur: Wenn mein Turngau Staufen mit mir über den Solidarpakt Sport reden will, dann ist das ein landespolitisch relevantes Thema. Oder wenn die betreffende Ortsgruppe im Wahlkreis von Herrn Katzenstein sich für ein besseres Rad wegenetz einsetzt, dann ist das auch ein landesweit relevan tes Thema.
Ich habe es gesehen. – Insofern sehen Sie schon, dass das, was Sie vorgeschlagen haben, nicht praktikabel ist, wenn wir das hohe Gut des freien Mandats und die Ansprechbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger ernst neh men. Das tun wir auf alle Fälle.
Eine Registrierungspflicht ist wichtig, aber bitte mit großer Transparenz und nicht so, dass zwischen Bürger und Mandats träger letztlich so hohe Hürden aufgebaut sind, dass die Men schen uns nicht mehr erreichen. Das darf nicht passieren.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wie sehr das Coronavirus und seine Fol gen auf unser Leben und auch auf unsere Arbeit einwirken, haben wir heute auch in der Parlamentsdebatte gehört und er
lebt. Es gibt kaum einen Tagesordnungspunkt, in dem dieses Thema keine Rolle spielt.
Das Virus hat unser Zusammenleben in seinen Grundfesten erschüttert und unser Leben gewissermaßen auf den Kopf ge stellt. Nur langsam tasten wir uns in ein normales Leben mit dem Virus zurück, aber es ist halt ein anderes Normal.
Einschneidende Maßnahmen mussten rasch getroffen werden. Sie haben alle Bereiche betroffen und betreffen alle Bereiche: die sozialen, die kulturellen Bereiche und unser wirtschaftli ches Leben. Warum musste dies sein? Weil der Staat das Not wendigste tun muss, um seine Bürger zu schützen; weil das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ein hohes Verfassungsgut ist; weil wir dazu verpflichtet sind, die Men schen unseres Landes vor Ansteckung, vor Krankheit und vor dem Tod durch das Coronavirus zu bewahren.
Wir erleben allerdings auch, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in einem Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten steht: zur Glaubensfreiheit, zur Ver sammlungsfreiheit, zur Berufsfreiheit und zum Recht auf Frei zügigkeit. Genau in diesem Spannungsverhältnis müssen wir die richtige Balance finden.
Das ist ein kontinuierlicher Prozess, der nicht nur der Landes regierung, sondern auch diesem Parlament und uns Abgeord neten obliegt. Das haben wir ja auch eingefordert. Das Parla ment hat am 22. Juli mit der Verabschiedung des Pandemie gesetzes entschieden, dass wir uns mit den Corona-Verord nungen beschäftigen, über sie diskutieren und auch abstim men. Wir haben uns selbst in die Pflicht genommen, selbst ab zuwägen und zu entscheiden, welche Einschränkungen not wendig sind und welche Beschränkungen aufgehoben werden können.
Wir haben das bewusst und mit großer Mehrheit getan, weil wir wollen, dass das Parlament in diesen Prozess besser ein gebunden und an diesem Prozess beteiligt wird, weil wir ei ne stärkere Balance zwischen Regierung und Parlament wol len und weil wir hier im Parlament oder in den Ausschüssen über Gebote und Verbote, über Beschränkungen und Locke rungen beraten wollen, und zwar bevor sie in Kraft treten. Ge nau das tun wir heute. Das ist richtig, und das ist gut so; denn die Diskussion und die Abstimmung über die Corona-Verord nungen in diesem Parlament stärken die demokratische Legi timation.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landtag als Ver tretung des Volkes ist die Herzkammer unserer Demokratie. Diese Mitbestimmung des Parlaments ist unser Recht, aber auch unsere Pflicht. Hier in diesem Hohen Haus ist auch der rechte Platz für die Debatte über eine Pandemie, die so um fassend um sich greift und die Maßnahmen erforderlich macht, die einen jeden von uns ganz spürbar im Alltag betreffen.
Wir werden künftig auch in den Ausschüssen öffentlich über die Corona-Verordnungen beraten. Dafür hat der Ständige Ausschuss heute früh einstimmig den Weg frei gemacht. Wir werden jetzt auch die Geschäftsordnung in diesem Punkt än dern. Das zeigt, wie wichtig es uns ist, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mitzunehmen. Alle Interessierten kön nen künftig über einen Livestream ein ungefiltertes Bild da
von bekommen, wie das Parlament über die Corona-Verord nung diskutiert, das Für und Wider abwägt und dann entschei det.
Wir, die CDU-Fraktion, sind bereit, diese Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu übernehmen und für unser Land zu tragen. Wir wollen eben nicht, dass, wie wir es zurzeit in den USA sehen können, ein Teil der Be völkerung aus wahltaktischen Gründen zurückgelassen wird. Wir wollen nicht, dass die Erfolge der bisherigen Pandemie bekämpfung, die durch Disziplin, durch Fürsorge, durch Zu sammenhalt und durch Achtsamkeit der Menschen unseres Landes erreicht wurden, leichtfertig aufs Spiel gesetzt wer den. Wir wollen nicht populistisch und schnell ein Ende aller Maßnahmen fordern, weil wir wissen, dass dies nicht nur die Dynamik der Infektion beschleunigt, sondern auch den Tod von Menschen bedeuten würde.
Ohne Zweifel: Die Einschränkungen und Beschränkungen sind für jeden und für jede von uns belastend, aber sie sind notwendig und erforderlich. Für die CDU gilt weiterhin: So wenig Beschränkungen wie möglich und so viel Freiheit und so viele Lockerungen wie möglich.
Wohin aber Unvernunft und übereilte Lockerungen führen, sehen wir an punktuell steigenden Infektionszahlen hier im Land, in Europa, aber auch weltweit.
Deswegen sage ich an die FDP/DVP gerichtet: Ihre Anträge sind gut gemeint, und es wäre auch uns am liebsten, wenn wir sie mittragen und damit auch einen Schritt mehr hin zur Nor malität gehen könnten. Wir tun aber, glaube ich, den Busun ternehmen, den Schaustellern, den Weihnachtsmärkten, den Schulen gerade in der jetzigen Zeit, in der die Zahlen wieder steigen, keinen Gefallen, wenn wir jetzt lockern und leicht sinnig werden. Das hilft niemandem. Deswegen müssen wir die Anträge jetzt leider ablehnen. Wenn die Zahlen besser sind, sind wir die Ersten, die diesen Weg zu mehr Lockerungen mit gehen werden.
Es ist eben, wie es ist. Das Virus ist nicht weg. Wir müssen jetzt alle gemeinsam verhindern, dass das Coronavirus einen nicht mehr beherrschbaren Verlauf nimmt. Dem trägt die neue Corona-Verordnung, die uns vorliegt, mit maßvollen Ände rungen Rechnung.
Dass wir bislang besser als andere durch die Krise gekommen sind, hat ganz klare Gründe. Wir waren vorausschauender, wir waren mit unseren Maßnahmen rechtzeitiger dran,
und wir haben verantwortungsvoll gehandelt. Unser Staat hat eben in dieser Krise gezeigt, wie handlungsfähig er ist, und unser Gesundheitssystem war zu keinem Zeitpunkt überfor dert. Wir verzichten auf vieles, was uns Freude macht. Wir schränken uns ein, wir halten Ängste aus, und wir sind diszi pliniert. Dass wir deswegen so gut dastehen, ist vor allem ein Verdienst der Menschen in diesem Land.
Dieser Erfolg, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, gibt uns Zeit zum Luftholen. Wir dürfen ihn jetzt nicht aufs Spiel setzen. Deswegen wird die CDU-Fraktion der Corona-Ver ordnung zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Monaten haben wir alles getan, um die Folgen der Coronapandemie ab zufedern und dem Virus Paroli zu bieten. Wir konnten damit Tausende Menschen vor Infektionen schützen. Wenn wir in andere Länder schauen, stellen wir fest, dass dieser Weg nicht ganz falsch gewesen sein kann. Ich denke, die Zahlen geben uns recht.
Wir wollen auch weiterhin verantwortlich mit der Situation umgehen. Das heißt: So viel Freiheit wie möglich und so viel Beschränkung wie nötig.
Die Menschen in Baden-Württemberg haben eine Solidarität gezeigt, die wirklich beispielhaft ist. Dafür danken wir ihnen ganz herzlich.
Danken möchte ich aber auch der Landesregierung und vor allem den Tausenden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in dieser Zeit unter Hochdruck und oft bis an die Belas tungsgrenze arbeiten. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön.
Bislang war die Bekämpfung der Pandemie eine Stunde der Exekutive. Die Voraussetzungen dafür, schnell, zielgenau und dynamisch auf die Lage zu reagieren, haben wir am 19. März hier im Haus geschaffen.
Allerdings sind wir hier in großer Mehrheit nun der Meinung, dass das Parlament künftig besser eingebunden und auch be teiligt werden muss. Wir müssen über Gebote und Verbote, über Beschränkungen und Lockerungen zukünftig hier im Par lament oder im Ausschuss beraten, und zwar bevor sie in Kraft treten. Wir brauchen eine stärkere Balance: auf der einen Sei te die Handlungsfähigkeit der Regierung und auf der anderen Seite die demokratische Legitimierung der Verordnungen hier im Parlament. Dafür schaffen wir heute den rechtlichen Rah men.
Meiner Fraktion und mir selbst war es sehr wichtig, dass wir das in großer Mehrheit beschließen. Deswegen habe ich auch dafür geworben, dass wir in den Punkten, die uns – Regie rungsfraktionen auf der einen Seite und Oppositionsfraktio nen auf der anderen Seite – noch getrennt haben, zusammen finden. Ich freue mich, dass uns das mit dem vorliegenden Än derungsantrag auch gelungen ist.
Was ändert sich gegenüber dem zur Ersten Beratung vorge legten Entwurf? Zum einen soll die Zustimmung zu einer Rechtsverordnung nun regelmäßig innerhalb von zwei statt innerhalb von drei Monaten erfolgen, und zum Zweiten müssen die Rechtsverordnungen dem Parlament spätestens 24 Stun den nach der Beschlussfassung vorgelegt werden.
Für eine Regelung zu den öffentlichen Ausschusssitzungen hätten wir die Bitte, dass wir diese über die Geschäftsordnung und nicht über ein Gesetz treffen. Das können wir dann nach der parlamentarischen Sommerpause tun.
Wir sorgen dafür, dass die Landesregierung handlungsfähig bleibt, aber auch das Parlament dabei eine gewichtige Rolle spielt. Ich denke, wir werden damit unserer Verantwortung als Parlament gerecht. Ich bedanke mich herzlich für die gute Zu sammenarbeit und die Einigkeit in dieser Frage.
Vielen Dank.
Wir würden den Vorschlag auf Zu sammenlegung gern ablehnen, weil bei uns zwei verschiede ne Redner reden und weil ich glaube, man sollte die beiden Themen schon trennen.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es ein biss chen schade, dass hier bei einem Thema, bei dem wir, das Par lament, dasselbe Ziel verfolgen, so viel Schärfe aufkommt.
Vielleicht sollten wir ein bisschen mehr gemeinsam arbeiten. Immerhin haben wir zu Beginn der Pandemie gemeinsam die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Landesregierung in den letzten Monaten sehr schnell und sehr gut handeln konnte und dass wir in den ersten Monaten die schärfsten Aus wirkungen für die Menschen und für die Unternehmen auf fangen konnten, indem wir am 19. März mit einem Nachtrags haushalt und mit dem Feststellen einer Naturkatastrophe im Sinne von § 18 der Landeshaushaltsordnung Mittel freigeben konnten, die auch in den letzten Wochen und Monaten gut zum Einsatz kamen.
Jetzt sind wir hier im Parlament allesamt einer Meinung und uns einig, dass der Landtag besser in die Pandemiepolitik ein bezogen und daran beteiligt werden muss. Deswegen tut es uns allen gut, wenn wir gemeinsam dieses Ziel verfolgen. Ich meine, alle Fraktionen haben sich viel Mühe gegeben, jeweils Gesetzentwürfe vorzulegen. Wir haben verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entwurf der SPD und gegen den Ent wurf der FDP/DVP. Ich glaube aber, wir liegen nicht so weit auseinander, dass wir nicht zusammenkommen könnten. Das sollte das Ziel in den nächsten Wochen sein.
Wir wollen, dass das Parlament bei den Regelungen des In fektionsschutzes stärker als bisher ins Spiel gebracht wird. Es muss klar sein, dass die parlamentarische Demokratie in ei ner solchen Pandemie nicht auf Dauer nur in einer Art Notbe trieb funktionieren kann. Die Infektionsschutzmaßnahmen be rühren unsere Grundrechte, sie greifen in bürgerliche Freihei ten ein, und sie verändern unser öffentliches Leben und unser Miteinander ganz grundsätzlich. Dabei gilt: Je länger die Grundrechtsbeschränkungen zum Zweck des Infektionsschut zes andauern, desto besser müssen sie legitimiert sein. Dabei kommt das Parlament ins Spiel. Das folgt aus dem Demokra tieprinzip und dem Parlamentsvorbehalt.
Wir, die CDU, sind Ihnen nicht hinterhergehechelt, sondern wir denken schon lange darüber nach. Sie haben auch Zei tungsberichte zitiert, und allein daran zeigt sich schon, dass wir bereits lange darüber nachdenken.
Bleiben wir mal ein bisschen sachlich. Das wäre ganz gut, Herr Haußmann. – Wir denken schon lange darüber nach, wie wir das, was wir jetzt auf den Weg bringen, richtig machen und wie wir es vor allem auch unangreifbar machen.
Wichtig ist – das ist unser Ziel –, dass wir die Balance zwi schen legitimierender Parlamentsbeteiligung und trotzdem schneller Handlungsfähigkeit der Regierung und der Exeku tive schaffen. Diese Balance muss sein. Das heißt, die Maß nahmen der Regierung brauchen eine verlässliche demokra tische und parlamentarische Rückbindung.
Mit unserem Gesetzentwurf – davon sind wir überzeugt – schaffen wir diese klar geordnete, verfassungskonforme und wirksame Parlamentseinbindung. Wir bringen den Landtag wieder auf Augenhöhe mit der Regierung. Wir parlamentari sieren sozusagen den Infektionsschutz. Ich glaube, das ist in dieser Zeit wirklich ein Meilenstein. Ich möchte trotz der an fänglichen Wortgefechte auch wirklich die Gelegenheit nut zen, um die SPD und die FDP/DVP für unseren Gesetzent wurf zu gewinnen.
Vier Punkte sind uns wichtig.
Erstens: Wir stärken die Informationsrechte des Landtags. Denn die Landesregierung muss sämtliche Verordnungen dem Landtag unverzüglich vorlegen. Uns ist wichtig, dass wir Par lamentarier direkt und offiziell darüber informiert werden, was die Regierung regelt. Denn wir sind schließlich diejenigen, die vor Ort in den Wahlkreisen Fragen beantworten müssen, die auch mit den Regelungen konfrontiert werden und die auch mit Kritik konfrontiert werden. Das haben wir alle ja auch in den letzten Wochen erlebt.
Deswegen ist es notwendig, dass der Landtag dieses Informa tionsrecht auch förmlich bekommt und es sich wieder mit sei ner gesetzgeberischen Autorität verschafft. Wir gehen damit deutlich und bewusst über den Normalfall hinaus. Ich glaube, das ist uns allen auch bewusst. Denn wir wissen: Im Allge meinen gibt es diese Berichtspflicht der Regierung nicht. Hier schreiben wir sie in unserem Gesetzentwurf ausdrücklich fest.
Der zweite für uns wichtige Punkt ist, dass wir diesen Rege lungen der Regierung eine Grenze auf der Zeitachse setzen. Das Parlament ruft alle drei Monate sozusagen zum Rapport. Das gilt nicht nur für kommende Gesetzesvorschläge und Ver ordnungen, sondern das gilt für alle Verordnungen, die schon jetzt auf dem Weg sind. Wir entscheiden, ob eine Verordnung weiter gilt oder ob sie erlischt. Wir bewerten, wie lange grund rechtsrelevante Eingriffe vertretbar sind und ob sie Bestand haben. Das ist ein ganz entscheidender, wichtiger und subs tanzieller Unterschied zu bisher. Das sind echte Checks and Balances, die wir hier unter Pandemiebedingungen schaffen.
Was erreichen wir mit dieser – so nenne ich es jetzt einmal – Sunset-Klausel? Der Entscheidungsort ist am Ende das Par lament. Das ist auch der entscheidende Unterschied zu bisher. Ohne uns geht gar nichts. Das ist, glaube ich, das, was wir al le wollen.
Drittens – das ist uns ebenso wichtig –: Der Landtag fordert sein Königsrecht ein. Sollen Mittel, die im Einzelfall den Be trag von 7,5 Millionen € überschreiten, der Haushaltsrückla ge entnommen werden, muss zuerst die Zustimmung des Fi
nanzausschusses eingeholt werden. Der Finanzausschuss muss zustimmen, wenn die Regierung diese Mittel mobilisieren will. Das heißt, die Regierung muss ihre Maßnahmen vor dem Parlament rechtfertigen, darlegen und begründen und sich so zusagen vor dem Parlament verantworten. Wir stellen klar: Das Parlament hat die Kontrolle über die Kasse, und wir sind die Herrin über das Budget.
Viertens ist uns seitens der CDU-Fraktion noch ein ganz grund sätzlicher Punkt wichtig. Wir setzen eben nicht nur auf einen starken Staat, sondern wir setzen vor allem auf die Eigenver antwortung der Bürgerinnen und Bürger. Das heißt: so viel Staat wie nötig, aber so viel Eigenverantwortung wie mög lich. Das ist einer unserer wichtigen Grundsätze. Deswegen steht das auch im Gesetzentwurf.
Ich glaube, dass unser zusammen mit den Grünen erarbeite ter Gesetzentwurf, Uli Sckerl, wirklich gut gelungen, ausge wogen und durchdacht, zielgerichtet, schlank und verständ lich ist. Er füllt diese kritische Fehlstelle, die es bislang im Regelwerk gab, und hier wird der Landtag einfach auch sei nem parlamentarischen Kontroll- und Legitimationsrecht wie der gerecht und übt es auch aktiv aus.
Wir stärken damit das Parlament, ohne die Exekutive zu schwä chen, und ich glaube, da unterscheidet sich unsere Haltung eben grundsätzlich von der, die SPD und FDP/DVP vertreten. Ich glaube aber, hier lässt sich auch noch ein Weg finden, wie wir zusammenkommen. Ganz im Sinne der Gewaltenteilung tun wir das. Wir unterstützen die Handlungsfähigkeit des Lan des im Kampf gegen die Pandemie, wir sorgen für mehr Trans parenz, für mehr Legitimation und vor allem für mehr Demo kratie. Deswegen möchte ich mich der Einladung des Kolle gen anschließen.
Lassen Sie uns noch einmal darüber reden. Lassen Sie uns zu sammen einen Weg finden. Ich glaube, so, wie wir am Anfang der Pandemie mit großer Mehrheit einen Beschluss gefasst haben, so können wir auch jetzt mit großer Mehrheit hier ei nen Beschluss herbeiführen. Versammeln wir uns gemeinsam und fraktionsübergreifend dahinter als souveränes und ganz konstruktives Parlament. Ich glaube, das steht dem Hohen Haus auch gut an.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! In der Tat hat die Coronapan demie uns alle ziemlich kalt erwischt. Viele sind von den fi nanziellen Folgen getroffen. Tagtäglich telefonieren wir mit Familienvätern, Familienmüttern, die in Kurzarbeit sind, die Angst um ihren Arbeitsplatz haben, mit Unternehmen, die seit Wochen keine Auftragseingänge mehr haben, mit Busunter nehmen, mit dem Zeltverleiher, der noch bis Ende dieses oder bis Anfang nächsten Jahres keine Aufträge mehr haben wird, mit Vereinen, die in Sorge sind, mit Kulturschaffenden, mit Selbstständigen und vielen mehr. All diese haben in dieser Zeit große Probleme und existenzielle Nöte.
Die Volkswirte übertreffen sich mit Horrornachrichten, wel cher Einbruch zu befürchten ist. Diejenigen, die in diesem Land politische Verantwortung tragen und in der Verantwor tung stehen, haben in den letzten Wochen mit vollem Einsatz darauf hingewirkt, die Folgen in unserem Land und in der Be völkerung so gut wie möglich abzufedern.
Wir haben, glaube ich, bisher recht erfolgreich gegen dieses Virus gekämpft und wollen auch weiterhin erfolgreich aus die ser Krise gehen. Dafür haben wir im Land viel Geld bereitge stellt. Wir unterstützen damit effektiv und schnell die, die
durch die Krise stark betroffen sind. Erst gestern hat die Lan desregierung mit weiteren zentralen Soforthilfen für Unter nehmen, für Betriebe, für Kultur und Vereine vieles auf den Weg gebracht.
In großer Geschlossenheit und Besonnenheit tun wir alles, um den Motor der Wirtschaft am Laufen zu halten, ihn wieder an zufeuern und vor allem auch das gesellschaftliche Leben zu stützen und zu schützen. Das, was wir tun, hilft den Menschen in diesem Land. Damit werden wir unserer politischen Ver antwortung gerecht.
Gerade in diesen Zeiten kommt es aber auch auf Zusammen halt und Solidarität an. Deswegen wollen wir Abgeordneten ein Zeichen setzen und verzichten mit dem vorliegenden ge meinsamen Gesetzentwurf von Grünen, CDU, SPD und FDP/ DVP auf die anstehende Diätenerhöhung. Wir zeigen damit unsere Nähe zu den Menschen, wir zeigen unsere Verbunden heit mit den Menschen, die durch diese Krise Opfer bringen müssen.
Maßstab für die Abgeordnetenentschädigung ist ganz wesent lich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1975, das den Abgeordneten eine Entschädigung zuspricht, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist und vor allem die Unabhängigkeit von Parlamentariern sichert.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns aber auch aufgetragen, über unsere Bezahlung selbst zu entscheiden. Wir stehen hier unter starker öffentlicher Beobachtung und auch unter Recht fertigungsdruck. Das ist auch richtig so. Wir alle wissen, wie kritisch das Ganze oft gesehen wird und wie unberechtigt die Vorwürfe teilweise sind.
Deswegen war es richtig, dass der Landtag im Jahr 2005 ent schieden hat, das Verfahren zur Anpassung der Abgeordne tenentschädigung auf ein automatisiertes Indexverfahren – bis 2017 anhand einer gewogenen Messzahl und seitdem orien tiert am Nominallohnindex – umzustellen. Das heißt, die Be züge der Abgeordneten richten sich streng nach den Löhnen und der Lohnentwicklung im Land, nach dem durchschnittli chen Volkseinkommen. Das heißt: Steigen die Löhne, steigen unsere Diäten, sinken die Löhne, sinken auch unsere Diäten – beispielsweise in der Finanzkrise 2010. Das ist ein einfa ches, transparentes und gerechtes Verfahren.
Es wirkt allerdings nachlaufend. Weil die Löhne 2019 um 2,6 % gestiegen sind, bedeutet das, dass auch unsere Diäten nachlaufend in diesem Jahr um 2,6 % steigen würden. Zum 1. Juli 2020 ergäbe sich damit eine Erhöhung der Diäten von 8 210 € auf 8 423 €, also eine Erhöhung um 213 € brutto. Wir sind uns in diesem Haus allerdings weitgehend einig: Steigen de Diäten passen einfach nicht in diese Zeit,
in eine Zeit, in der Menschen Einschnitte hinnehmen müssen. Deswegen greifen wir bewusst einmalig in diesen Automatis mus ein und beschließen heute eine außerplanmäßige Null runde. Die sinkenden Löhne in diesem Jahr bewirken dann ohnehin sinkende Diäten im nächsten Jahr. Die allgemeine Lohnentwicklung des Jahres 2020 werden wir also doppelt spüren.
Man kann mit diesen eingesparten 365 000 € sicherlich nicht – im Verhältnis zu dem Gesamtvolumen des Landeshaushalts von 50 Milliarden € – große Sprünge machen. Deswegen ist die Nullrunde einfach eine Botschaft, ein Signal. Aber es war und ist uns, der CDU, wichtig, dass dieses Geld nicht einfach nur im Landeshaushalt versickert. Uns wäre es wichtig, dass hiermit ganz konkret Maßnahmen finanziert werden, die hel fen. Vielleicht können wir uns – ich sage das mit Blick zur Fi nanzministerin – tatsächlich noch Gedanken machen, wie die ses Geld dann auch wirklich bei den Menschen ankommen kann.
Ja, ich komme zum Schluss. – Ich bin mir sicher, dass der Weg, den wir heute gehen, der richti ge ist. Das bedeutet keine Abwertung unserer Arbeit. Aber auch wir schnallen den Gürtel enger. Das ist ein wichtiges Si gnal der Solidarität, und das ist – so glaube ich – auch das, was die Menschen von der repräsentativen Demokratie im Land erwarten.
Vielen Dank.
Herr Kollege, sagen Sie uns doch bitte einmal den Namen des Kollegen oder der Kollegin, der oder die wegen einer Geburtstagsfeier nicht an einer Plenar sitzung teilnehmen konnte oder wollte. Nennen Sie einfach einmal Ross und Reiter, damit wir wissen, um wen es geht, bevor Sie hier Märchen verbreiten.
Also, ich heiße anders.
Ich fühle mich nicht angesprochen, Herr Kollege Schwarz.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, es lohnt sich, wieder ein bisschen Ruhe einkehren zu lassen. Der Einzelplan 01, der Haushalt des Landtags, den wir heute behandeln, steht unter einem ganz besonderen Fo kus. Er umfasst vier wichtige Bereiche: den Geschäftsbereich des Landtags selbst, die Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Landes zentrale für politische Bildung sowie den Bereich der Bürger beauftragten des Landes Baden-Württemberg.
Die finanziell guten Zeiten wollen wir dazu nutzen, wichtige Dinge voranzubringen.
Ich beginne mit dem Landtag selbst. Hier stellt sich schlicht und ergreifend die Frage: Welche Voraussetzungen müssen wir schaffen, damit dieser Landtag seinem Auftrag aus der Landesverfassung auch mit Blick auf die Zukunft gerecht wer den kann, also die gesetzgebende Gewalt auszuüben und die vollziehende Gewalt zu überwachen? Als einziges Verfas sungsorgan im Land erhält der Landtag seine Legitimation durch Wahlen direkt vom Bürger selbst. Schon deshalb steht der Landtag in einer ganz besonderen Verantwortung.
Wir haben in den vergangenen Jahren, liebe Kolleginnen und Kollegen, manches verändert. Wir haben den Landtag moder ner, offener, bürgerfreundlicher gemacht. Wir haben bessere Bedingungen für unsere Arbeit als Abgeordnete geschaffen, und wir haben erst vor wenigen Wochen unsere Altersversor gung auf neue Beine gestellt.
Parlamente, sehr geehrte Damen und Herren, sind wichtige Säulen unserer Demokratie. Hier ringen vom Volk Gewählte um die besten Wege im Land und für die Menschen. Als Ab geordnete sind wir tagtäglich im Land unterwegs. Wir küm mern uns um die großen und die kleinen Anliegen der Men schen, und wir sind hier in unserem Auftrag als Mandatsträ ger unterwegs.
Aber allein schaffen wir das nicht. Wir brauchen dazu Men schen an unserer Seite, die qualifiziert und motiviert sind und die uns bei unserer Arbeit unterstützen. Deswegen möchte ich im Namen meiner Fraktion, aber hoffentlich auch im Namen aller anderen Fraktionen all denen danken, die oftmals hinter den Kulissen ganz hervorragende Arbeit hier im Haus leisten, ob in der Verwaltung, im Besucherdienst, an der Pforte, im Hausdienst, im Stenografischen Dienst, im Saaldienst oder ob es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fraktionen sind. Stellvertretend für Ihre ganze Mannschaft sage ich Ih nen, Herr Direktor Frieß, für die gute Arbeit – von allen, die uns unterstützen – ein ganz, ganz herzliches Dankeschön.
Seien Sie sich gewiss: Wir wissen vielleicht nicht immer, was wir Ihnen zumuten, aber wir wissen ganz bestimmt, was wir an Ihnen haben.
Meiner Fraktion und mir selbst ist es in diesem Doppelhaus halt vor allem darum gegangen, Sie in Ihrer Arbeit zu unter stützen und den Landtag weiter fit für die Zukunft zu machen. Wir geben den Startschuss für den Landtag 4.0 und die Digi talisierung des Parlamentsbetriebs, um die digitale Welt auch für unsere Arbeit zu nutzen, aber dies unter maximalen Si
cherheitsanforderungen und -ansprüchen. Deswegen braucht es hierfür ein Gesamtkonzept.
Wir bringen die E-Akte als Herzstück von E-Government auf den Weg. Wir wollen die Verwaltung leistungsfähiger machen, indem wir ein eigenes Haushaltsreferat schaffen. Wir verstär ken Protokoll, Organisation, Gebäudemanagement, Brand schutz und die Sicherheit dieses Hauses, und wir verstärken den parlamentarischen Beratungsdienst in den Fraktionen. Und vor allem: Wir machen den Landtag als Arbeitgeber at traktiver.
Der zweite Bereich: der Landesbeauftragte für den Daten schutz und die Informationsfreiheit. Das oberste Ziel des LfDI ist, seine Aufgaben erfüllen zu können. Ich danke hier Herrn Dr. Brink und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Arbeit.
Datenschutz zu kontrollieren und Beschwerden zu bearbeiten, die Landesregierung, Unternehmen und Vereine in Daten schutzfragen zu beraten, das ist seine Aufgabe. Der Beratungs bedarf seit Einführung der DS-GVO und des Landesinforma tionsfreiheitsgesetzes ist riesig. Daher braucht es ein neues Fortbildungszentrum, und wir führen Digitalisierungsprojek te ein.
Wir unterstützen drittens die Landeszentrale für politische Bil dung, denn Demokratie ist nicht selbstverständlich. Das ha ben wir in den letzten Jahren erleben müssen. Minister Wolf sagte gestern sinngemäß: „Der Rechtsstaat kann immer nur so gut sein wie die Menschen, die ihn mit Leben erfüllen.“ Das gilt auch für die Demokratie selbst.
Die Demokratie braucht überzeugte Demokraten. Hier wol len wir vor allem bei jungen Menschen ansetzen, informieren, bewusst machen, aufklären. Darum geht es. Deswegen ist es wichtig, dass die Landeszentrale für politische Bildung auch wieder hinaus in die Fläche kommt. In den Regierungspräsi dien Tübingen und Stuttgart schaffen wir wieder neue Außen stellen.
Ganz wichtig sind uns die Gedenkstätten. In den Gedenkstät ten Georg Elser, Grafeneck, Oberer Kuhberg, Kislau, GäuNeckar-Alb, Natzweiler und auch Auschwitz-Birkenau wird gute Arbeit gegen das Vergessen geleistet. Deswegen ist es uns ganz wichtig, diese Arbeit mit diesem Haushalt zu unter stützen.
Zum Schluss danke auch ich meinen PGF-Kollegen, dem Kol legen Sckerl, dem Kollegen Gall und dem Kollegen Dr. Kern. Wir haben gerungen, aber wir haben gemeinsam einen guten Weg gefunden. Schade ist, dass die AfD diesen Weg nicht mit gehen konnte. Statt die politische Arbeit z. B. der Landeszen trale zu unterstützen, will sie die Landeszentrale lieber ab schaffen, auch die Schülerwettbewerbe abschaffen.
Ich finde, das lässt tief blicken, was Sie von der Demokratie bildung in diesem Land halten. Uns wäre es wichtig, wenn Sie mit in das Boot der Demokratie einsteigen und lieber Demo kratieförderung mit betreiben.
Frau Präsidentin, ich zweifle das Abstimmungsergebnis an und beantrage Wiederholung der Abstimmung.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute abschließend über die Altersversorgung der Abgeordneten beraten, sind wir am Ende eines schwierigen und zum Teil auch eines sehr steini gen Weges angekommen. Ich hoffe darauf, dass wir zu einem guten Ende kommen, aber das wird vor allem die Zeit zeigen.
Ich bin froh, dass wir dieses Kapitel schließen können. Über die ganzen Jahre der schwierigen Diskussion hinweg ging es vor allem um die Frage: Wie machen wir es richtig, nicht nur für uns, die wir jetzt in diesem Parlament sind, sondern vor allem auch für die nachfolgenden Generationen? Über allem standen die Fragen: Welche Altersversorgung ist angemessen und wird dem Mandat gerecht? Welche Altersversorgung schafft Sicherheit für alle in diesem Haus?
Wir haben in den letzten Monaten und Jahren mit uns selbst gerungen, aber vor allem auch mit der öffentlichen Meinung, vor allem auch damit, dass es immer dann schwierig wird, wenn wir über Themen zu entscheiden haben, die uns selbst betreffen, und dabei unter ganz besonderer Beobachtung ste hen. Es ist richtig und wichtig, und es ist vor allem für uns auch nicht überraschend.
Ich gebe aber durchaus zu, dass in der ganzen Debatte mir und vielen von uns manche Kommentierung, manche Unterstel lung – auch durch Unwissenheit – an die Nieren gegangen ist. Mit dem Vorwurf, dem Verdacht der Selbstbedienung müssen wir klarkommen und uns diesem auch selbstkritisch stellen. Dies ist noch am leichtesten zu verkraften.
Aber was mir viel mehr Sorge macht und Sorge gemacht hat, ist etwas ganz anderes, nämlich die geringe Wertschätzung und die schlechte Meinung, die viele Menschen, viele Bürge rinnen und Bürger von uns und von unserer Aufgabe, von un serer Arbeit haben. Auch das ist in der Diskussion zum Aus druck gekommen.
Dies trifft nicht nur uns Abgeordnete selbst, sondern es trifft vor allem unsere parlamentarische Demokratie an sich ins Mark. Es geht also nicht nur um eine angemessene Altersver sorgung. Letztendlich geht es auch um die Frage: Welchen Stellenwert hat unsere parlamentarische Arbeit für unsere De mokratie?
Ich glaube, wir müssen daraus lernen und die richtigen Kon sequenzen ziehen. Eines ist auch klar: Das Bild, das wir bzw. manche von uns in diesem Hohen Haus ab und zu an den Tag legen, ist sicher einem guten Ruf, einer guten Meinung, die die Menschen von uns Parlamentariern haben, nicht zuträg lich.
Trotzdem müssen wir lauter informieren, lauter für unseren Beruf werben, besser informieren, aber nicht zum Selbst zweck, sondern für unsere freiheitliche Demokratie, getragen von Parlamenten, von Volksvertreterinnen und Volksvertre tern, die sich nach bestem Wissen und Gewissen für das Land und die Menschen in diesem Land einsetzen.
Nichts davon – das erkennt man gerade in der heutigen Zeit – ist selbstverständlich, und es braucht auch in Zukunft fähi ge Frauen und Männer aus allen Berufen, aus allen Teilen die ser Gesellschaft, die den Mut haben, als Parlamentarier Ver antwortung zu übernehmen.
Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine angemessene Al tersversorgung, die den verschiedenen Biografien der Parla mentarier gerecht wird und Sicherheit schafft. Mit dem Bei tritt zum Versorgungswerk des Landtags Nordrhein-Westfa len stellen wir die Altersversorgung der heutigen, aber auch der künftigen Abgeordneten auf neue Beine. Wir werden da bei zahlreichen Anforderungen gerecht.
Wir folgen der Expertise der Expertenkommission und des Bürgerforums, die uns ganz klaren Handlungsbedarf ins Stammbuch geschrieben haben. Wir schaffen mehr Gerech tigkeit und beheben schwerwiegende Webfehler der Reform 2008: Lücken bei der Hinterbliebenenversorgung, Absiche rung bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung.
Wir schaffen sinnvolle Beitrittsregelungen, die für alle, die im jetzigen System sind, eine lange Übergangszeit von zehn Jah ren ermöglichen, damit sich auch wirklich jeder und jede über legen kann: „Ist das für mich der richtige Weg?“, damit es nicht wieder zu Härten und Benachteiligungen kommt wie 2008.
Wir schaffen gute Beratungsmöglichkeiten und weitgehende Sicherheit, auch für nachfolgende Generationen. Das Versor gungswerk ist effizient, weil der gesamte Versorgungsbeitrag ohne Provisionen und hohe Gebühren in unsere Altersversor gung einfließt.
Zum Schluss möchte ich Danke sagen: den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowie an unsere eigenen Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fraktionen, die uns in diesen ganzen Jahren mit Rat und Tat zur Seite gestanden und mit uns um den besten Weg gerungen haben.
Ich möchte den Fachleuten sowie den Bürgerinnen und Bür gern herzlich Danke sagen, die uns ebenfalls mit Rat und Tat in den Foren begleitet haben. Ich sage Danke an meine Kol legen parlamentarischen Geschäftsführer. Wir haben freund schaftlich, partnerschaftlich und gut zusammengearbeitet. Vor allem möchte ich meiner eigenen Fraktion Danke sagen, die diesen Weg mit allen Höhen und Tiefen mitgegangen ist.
Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir heu te beraten, steht am Ende eines gewiss langen, teils beschwer lichen Weges und Prozesses. Es ging dabei um nichts weni ger als um die Frage, wie eine angemessene Altersvorsorge für Landtagsabgeordnete aussehen muss, und letztlich auch um die Frage, welchen Stellenwert die Arbeit im Parlaments mandat für unsere Demokratie hat.
Was wir jetzt als Antwort auf diese schwierigen Fragen mit großer Sorgfalt und großer Ernsthaftigkeit erarbeitet haben, ist seriös, sachgerecht, vermittelbar und fair. Nach allen De batten und Abwägungen ist es, wie ich meine, eine gute, ver nünftige und ausgewogene Lösung.
Mit dem Beitritt zum Versorgungswerk folgen wir einer Emp fehlung sowohl der unabhängigen Expertenkommission wie auch des Bürgerforums. Ich darf mich dem Dank des Kolle gen an alle, die sich daran beteiligt haben und die dafür viel freie Zeit eingebracht haben, anschließen: Herzlichen Dank!
Damit ist klar, meine Damen und Herren: Die künftige Alters versorgung der Abgeordneten basiert auf qualifizierter Exper tise, auf einem breiten Dialog und größtmöglicher Transpa renz. Ich sehe daher Akzeptanz und die Unterstützung der Öf fentlichkeit für den Weg, den wir jetzt gehen.
Ich unterstreiche nochmals: Die Kommission hat den Hand lungsbedarf bei der Altersversorgung der Abgeordneten aus drücklich festgestellt, ihn sogar offiziell testiert. Bezüglich der derzeitigen Regelung haben die Experten erhebliche verfas sungsrechtliche Bedenken geäußert. Insofern war und ist die se Reform der Alterssicherung nicht nur legitim, sondern auch dringend notwendig.
Die Aufgabe, vor der wir dabei in den vergangenen Monaten standen, war alles andere als trivial. Wir hatten zu klären, un ter welchen konkreten Bedingungen wir dem Versorgungs
werk der Kolleginnen und Kollegen aus Nordrhein-Westfalen und Brandenburg beitreten können. Dabei mussten die teils sehr unterschiedlichen Situationen verschiedener Abgeordne tengenerationen einbezogen und abgebildet werden.
Nach den Erfahrungen aus dem Jahr 2008 war es mir persön lich sehr wichtig, dass wir eine Lösung finden, die besondere Härten, unbillige Unwuchten und Benachteiligungen best möglich vermeidet. Deshalb haben wir lange Übergangszei ten festgeschrieben. Wir, die jetzt im Parlament sind, haben zehn Jahre Zeit, um uns den Übergang zu überlegen. Wir ha ben sinnvolle Beitrittsregeln gefunden. Vor allem – das war mir persönlich wichtig – gibt es für uns alle jetzt eine Bera tungsmöglichkeit, um die persönliche Situation genau zu be sprechen und zu betrachten, welche Altersversorgung Sinn er gibt.
Ich finde schon: Wer den Mut hat, in ein Mandat zu gehen, wer sich alle fünf Jahre dem Abwahlrisiko aussetzt, muss auch darauf vertrauen können, dass er oder sie für diese Zeit auf angemessene Altersbezüge kommt. Das ist nur recht und bil lig. Wir brauchen daher ein System, das allen Abgeordneten mit ihren ganz verschiedenen Biografien gerecht werden kann.
Wir müssen für alle in diesem Parlament Sicherheit schaffen; es fällt aber in unsere Verantwortung, dies auch für alle künf tigen Abgeordneten zu tun. Das kann die Lösung, die wir jetzt vorschlagen, weitgehend leisten. Deshalb unterstützen wir sie. Außerdem ist es gelungen, schwerwiegende Strickfehler der Reform von 2008 zu beheben und die unfairen Lücken bei der Hinterbliebenenversorgung, der Berufsunfähigkeitsabsiche rung und der Absicherung bei Erwerbsminderung zu schlie ßen. Auch das ist ein klarer Gerechtigkeitsgewinn.
Ein weiteres wichtiges Argument für das Versorgungswerk ist dessen Effizienz. Der Vorsorgebeitrag der Kolleginnen und Kollegen geht in Zukunft nicht mehr für hohe Gebühren und Provisionen verloren, sondern dient in voller Höhe der Alters sicherung.
Allerdings verhehle ich nicht, dass wir, die CDU-Fraktion, es lieber gesehen hätten, wenn das Geld bei uns im Ländle ge blieben wäre. Das war aber tatsächlich leider nicht zu machen. Das müssen wir so anerkennen.
Die intensive, teils auch schrille Debatte um die Altersversor gung der Abgeordneten hat sich aber nicht nur wegen des gu ten Ergebnisses gelohnt. Sie hat uns auch die Chance gege ben, eine allgemeine Verständigung darüber zu schaffen, was uns ein fleißiges Parlament und fähige Parlamentarierinnen und Parlamentarier wert sein müssen.
Die Kommission hat dazu Wichtiges gesagt, was über die kon krete Frage hinausweist. Sie hat die herausgehobene Stellung der Abgeordneten, ihre umfangreichen Aufgaben, ihre große Verantwortung und die Bedeutung des Mandats im Rahmen der Volkssouveränität betont, sie hat den eigenen repräsenta tiven verfassungsgerechten Status der Abgeordneten hervor gehoben, und sie hat nicht zuletzt festgestellt – ich zitiere –:
Dass die Pflichten des Mandats... die Abgeordneten... in einem Umfang in Anspruch nehmen, der... die Regelar beitszeit... erheblich übersteigt,...
Zum Mandat gehört es auch, dass wir Abgeordneten ein Le ben in der Öffentlichkeit führen, was durch digitale Medien noch verstärkt wird. Auch das zählt die Kommission aus drücklich zur außergewöhnlichen Inanspruchnahme von uns Mandatsträgern. Abgeordnete zu sein – das wissen alle von uns; das weiß jede und jeder, die und der hier in diesem Par lament sitzt – fordert die ganze Person. Unsere Demokratie lebt davon, dass sich Menschen bereit erklären, diese Ver pflichtung einzugehen. Wenn wir wollen, dass der Weg ins Mandat auch in Zukunft für fähige Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen der Gesellschaft infrage kommt, dann muss auch die Altersversorgung diese Aufgabe angemessen wider spiegeln, und dazu gehen wir, liebe Kolleginnen und Kolle gen, heute einen wichtigen Schritt.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Ge schäftsordnung ist das gemeinsame Regelwerk der Abgeord neten hier im Haus. Wenn man dieses kleine gelbe Heftchen zu Beginn des Mandats, wenn man erstmals ins Parlament ein zieht, in den Händen hält, dann empfindet man die Geschäfts ordnung möglicherweise als eine Ansammlung von Paragra fen und trockener Materie. Ihre wahre Bedeutung erlebt und erfährt man eigentlich erst in der Praxis, nämlich dann, wenn Regelungen gefragt sind, und vor allem dann, wenn Regeln überschritten werden.
Die Geschäftsordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Ausdruck des demokratischen Miteinanders der Abgeordne ten und der Fraktionen hier im Hohen Haus und ist vor allem Ausdruck unseres freiheitlichen Rechtsstaats, und zwar in dem Sinn, dass sie Minderheitenrechte schützt, dass sie Abläufe regelt, dass sie vor allem auch Rechte und Pflichten, die wir alle haben, regelt. Die Geschäftsordnung gewährleistet die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Landtags.
Die Geschäftsordnung stimmt die Statusrechte der einzelnen Abgeordneten aufeinander ab, die sich aus dem freien Man dat ergeben und aus ihm herausfließen, und sie gestaltet und sichert den Status des freien Mandats. Sehr geehrte Damen und Herren, in der Diskussion um die Geschäftsordnung ist, glaube ich, uns allen noch einmal bewusst geworden, welch hohes politisches und verfassungsrechtliches Gut dieses freie Mandat ist.
Bei der Überarbeitung der Geschäftsordnung galt für mich, für die CDU-Fraktion, aber auch für andere Fraktionen als oberstes Gebot, die Freiheit des Mandats zu schützen und der Gefahr zu widerstehen, über die Geschäftsordnung den Bür gerwillen zu verzerren.
Die durch die Geschäftsordnung eingezogenen Linien müs sen immer Maß und Mitte wahren.
Natürlich bedeutet eine Änderung der Geschäftsordnung im mer eine Gratwanderung, und sie kann immer nur im Schul terschluss der Fraktionen mit einer großen Mehrheit der Ab geordneten erfolgen. Wir haben monatelang intensiv darüber diskutiert. Wir haben uns auch die Geschäftsordnung anderer Landtage und des Bundestags angeschaut.
Ich möchte ganz herzlich meinen Kollegen parlamentarischen Geschäftsführern von Grünen, SPD und FDP/DVP für die gro ße Kollegialität, für die Ernsthaftigkeit und die vertrauensvol le Diskussion danken. Ich möchte aber auch der Verwaltung, namentlich Herrn Direktor Frieß und Herrn Finkenbeiner, aber auch allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die uns dabei tatkräftig unterstützt haben, herzlich danken.
Ich möchte aber auch anmerken, dass ich mir sehr gewünscht hätte, dass auch die Kolleginnen und Kollegen der AfD-Frak tion dieser Änderung zustimmen können.
Warum war die Überarbeitung der Geschäftsordnung über haupt nötig? Schon in der letzten Legislaturperiode hat sich gezeigt, dass wir an der Geschäftsordnung arbeiten müssen, dass manches nicht mehr zeitgemäß ist und dass wir auch sprachliche Änderungen vollziehen müssen. Ich glaube, der Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung ist zeitgemäß, und es entspricht auch der Gleichstellung von Mann und Frau, dass wir jetzt in den Formulierungen durchgehend die männ liche und die weibliche Form eingeführt haben.
Zweitens zu den Verfahren: Was das Thema Alterspräsident bzw. -präsidentin angeht, hat der Kollege schon alles gesagt. Wir haben uns den Bund und andere Länder zum Vorbild ge nommen.
Den Umgang mit Neinstimmen haben wir klar geregelt. Das war vorher nicht der Fall. Wir haben auch klar geregelt, in welcher Reihenfolge Änderungsanträge zu behandeln sind. Wir haben uns immer den Kopf darüber zerbrochen, welcher Antrag der weiter gehende ist. Jetzt gilt klar das Windhund prinzip: Der Antrag, der zuerst eingeht, wird auch zuerst be handelt.
Es gibt aber noch einen dritten Grund für die Überarbeitung. Seit dieser Legislaturperiode haben sich die Gepflogenheiten hier im Parlament leider sehr verändert. Es gibt neue Heraus forderungen. Wir mussten – –
Ich weiß nicht, weshalb Sie sich angesprochen fühlen.
Das ist jetzt auch lustig. Getroffene Hunde bellen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir mussten regeln, was bisher schlicht und ergreifend nicht zu regeln war. Die
Frage etwa, wie mit Abgeordneten umzugehen ist, die von ih rer Fraktion für das Präsidium vorgeschlagen waren oder ei nen Ausschussvorsitz innehatten, die aber dann aus der Frak tion ausgeschlossen wurden, war für uns alle in der Tat eine große Herausforderung. Jetzt ist ganz klar, dass sie mit die sem Ausschluss auch ihr Amt verlieren;
denn es ist eindeutig und klar: Wer das Vertrauen seiner Frak tion verliert, ist auch den Sitz im Gremium los.
Das ist die Lehre, die wir aus der AfD-Spaltung am Anfang dieser Legislaturperiode ziehen.
Es gibt aber noch einen weiteren Grund für die Überarbeitung: Bei einigen ist das Grundverständnis für Anstand schlicht und ergreifend verloren gegangen.
Respektlosigkeiten sind an der Tagesordnung. Wir haben heu te Morgen erlebt, wie hier im Haus Flegelhaftigkeit mittler weile an der Tagesordnung ist.
Deswegen waren wir leider gezwungen, vieles zu regeln,
was früher in diesem Hohen Haus schlicht und ergreifend gu ter Anstand und selbstverständlich war.
Einige der Kollegen der AfD, aber auch Fraktionslose über schreiten regelmäßig hier im Haus Grenzen.
Ich bedaure, dass wir jetzt neue Grenzen setzen müssen, um dieses Treibens Herr zu werden.
Ich habe es selbst nie für möglich gehalten – –
Ich habe es selbst nie für möglich gehalten, welchen Aufwand wir betreiben müssen,
um die Würde dieses Hohen Hauses
und auch die Würde der Präsidentin und der Vizepräsidentin zu schützen. Deswegen gibt es auch hierfür jetzt klare Regeln.
Ich wünsche mir eine große Mehrheit des Hauses, die die Än derung dieser Geschäftsordnung unterstützt, weil ich glaube, dass auch das eine klare Botschaft dazu ist, wie wir die Wür de dieses Hauses einschätzen
und wie wir sie auch für die Zukunft schützen wollen.
Vielen Dank.
Ich wollte Sie fragen, Herr Minis ter, ob Ihnen drei Punkte bekannt sind, nämlich – erstens – dass in unserem gemeinsamen Koalitionsvertrag steht, dass wir all die Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan stehen, bis zum Ende der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans pla nerisch umsetzen und bauen werden,
dass es – Punkt 2 – am Verkehrsministerium und am Regie rungspräsidium liegt, die Planungen für den Nordostring auf zunehmen, und dass es – drittens – am Verkehrsministerium und am Regierungspräsidium liegt, die Filderauffahrt nach zumelden, wie es uns der Bund angeboten hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wer die Welt bereist, kann sich ihnen nicht entziehen: Der Kolonialismus, der Im perialismus haben ihre Spuren hinterlassen, haben Landkar ten gezeichnet und das Gesicht der Welt geprägt.
Aber ist das heute noch wichtig? Geht es uns etwas an? Müs sen wir uns damit beschäftigen? Ich meine: Ja, es geht uns et was an. Denn die Kolonialgeschichte wirkt bis in die heutige Zeit fort. Es ist Teil unserer historischen Verantwortung ge genüber den Menschen in den ehemaligen Kolonialgebieten, die Kolonialgeschichte aufzuarbeiten. Es ist unsere histori sche Verantwortung, das Unrecht, das in dieser Zeit gesche hen ist, sichtbar zu machen.
Wenn wir das ernst meinen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann müssen wir auch Antworten auf die Frage finden: Wie
gehen wir mit geraubten Kulturgütern aus früheren Kolonien um?
Der Kollege Kern hat es schon erwähnt: Der französische Prä sident Emmanuel Macron hat in Burkina Faso im November 2017 eine sehr wichtige Rede gehalten. Er hat damit nicht nur einen Kurswechsel in der Erinnerungskultur seines eigenen Landes ausgelöst, sondern er hat auch Deutschland in dieser Frage aufgerüttelt. Er hat eine europäische Debatte über den Umgang mit kolonialen Kulturgütern ausgelöst. Er hat seine Haltung konkretisiert und ein breites Spektrum von Hand lungsmöglichkeiten aufgezeigt – von Austausch und Leihga ben bis hin zur Restitution und anderen Kooperationsformen.
Diese Haltung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aus mei ner Sicht richtungweisend und beispielhaft. Wenn wir uns heu te mit Kolonialgeschichte beschäftigen, geht es darum, Brü cken, die vor weit über hundert Jahren eingerissen wurden, aufzubauen. Es geht darum, dort, wo Unrecht geschehen ist, die Hand zu reichen.
Deshalb geht es bei der Restitution um sehr viel mehr als um die Rückgabe von einst geraubten Gegenständen. Es geht da rum, bei allem, was wir jetzt tun, eng mit den Herkunftslän dern zusammenzuarbeiten, nicht zuletzt bei der Forschung. Denn jeder Gegenstand erzählt eine Geschichte, erzählt das Schicksal von Menschen. Ihre Nachfahren wollen das wissen, und ich meine, sie haben auch ein Recht und einen Anspruch darauf.
Diese Geschichten, meine Damen und Herren, lassen sich am besten gemeinsam erforschen.
Die nächste Frage ist: Wie gehen wir mit den einzelnen Ob jekten um? Auch dabei kann uns die Forschung helfen. Im besten Fall kann das sogar zu einer neuen Qualität in den Be ziehungen zu den jeweiligen Herkunftsländern führen – und das muss unser Ziel sein. Ich begrüße deswegen in diesem Zu sammenhang ausdrücklich das Engagement unserer Landes regierung hier in Baden-Württemberg, des Landes BadenWürttemberg in der Frage der Aufarbeitung unseres kolonia len Erbes. Ihre Reise nach Namibia, liebe Frau Bauer, und die Rückgabe von Bibel und Peitsche der Witbooi waren hier ganz sicher ein wichtiger erster Schritt.
Dennoch bleiben die Herausforderungen groß, und im Einzel fall können durchaus schwierige Fragen auftreten, z. B.: An wen soll überhaupt restituiert werden? Wer ist Rechtsnachfol ger der ehemaligen Eigentümer? Ist der Nationalstaat der rich tige Adressat und Empfänger für eine Restitution? Wie geht man mit Entschädigungsforderungen um?
Diese Fragen haben auch bei der Rückgabe der Witbooi-Bi bel und -Peitsche durch die Landesregierung an die Regierung in Namibia eine wichtige Rolle gespielt. Wir erinnern uns: Kurz vor knapp klagte eine Vereinigung der Nama-Stammes ältesten gegen die Rückgabe von Bibel und Peitsche an die Regierung von Namibia. Der SPIEGEL berichtete von – ich zitiere – „auflebenden Spannungen zwischen Teilen der Nama
und der Regierung in Windhoek“, die zeigen würden – ich zi tiere weiter –, „welches Konfliktpotenzial die Restitution von geraubten Kulturgütern aus der Kolonialzeit birgt“.
Aber auch ganz generell stellt sich die Frage, z. B. aufgewor fen von Andreas Kilb in der „Frankfurter Allgemeinen Sonn tagszeitung“ vom 10. März, ob wir uns bei der Rückgabe von geraubter Kunst aus der Kolonialzeit die Empfänger der Ob jekte in Afrika nicht zu sehr nach dem Muster unserer eige nen Gesellschaften vorstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt, dass es für all diese Fragen keine pauschalen Antworten und keine pauschalen Lösungen gibt. Wir müssen vielmehr von Fall zu Fall und mit viel Fingerspitzengefühl entscheiden. Deswegen ist es richtig, dass sich Kulturstaatsministerin Grütters, die Kulturminister der Länder und die kommunalen Spitzenver bände vor gut einer Woche auf erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten geeinigt haben.
Diese Eckpunkte benennen eines ganz klar: Die Provenienz forschung ist die Grundlage, um die Erwerbsumstände von Sammlungsgut beurteilen zu können. Das klingt zunächst, auf den ersten Blick, trivial, ist es aber, meine ich, nicht. Denn oh ne Provenienzforschung lässt sich gar nicht beurteilen, ob das Wie und das Woher Gründe für eine Rückgabe sind.
Dies muss im einzelnen Fall gründlich aufgearbeitet werden; diese Mühe müssen wir uns machen. Sogenannte postkoloni ale Aktivisten liegen falsch, meine ich, wenn sie sich für eine pauschale Eigentumsübertragung aussprechen und hier einen – vermeintlichen – Zeitdruck vorschieben. Diesen Zeitdruck gibt es nach so langer Zeit gewiss nicht,
und er würde den einzelnen Objektgeschichten ganz bestimmt auch nicht gerecht werden.
Dies würde uns auch die Chance nehmen, die Geschichte der Sammlungsgüter zusammen mit den betroffenen Herkunfts gesellschaften zu erforschen.
Ich freue mich aber auch aus einem anderen Grund über die neuen Eckpunkte. Rückgaben durch ein Land oder eine Kom mune werden im Ausland häufig als Handeln des Gesamtstaats Deutschland wahrgenommen. Umso wichtiger ist es deswe gen, dass Bund, Länder und Kommunen an einem Strang zie hen, sich eng abstimmen, faire Lösungen entwickeln und von einer gemeinsamen Grundlage aus handeln.
Wir dürfen aus der Aufarbeitung der Kolonialzeit keinen Wett lauf mit dem Bund oder unter den Ländern machen. Es geht nicht um den ersten Platz auf dem Podium. Dafür ist das The ma viel zu sensibel und viel zu wichtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht vielmehr darum, im Einzelfall gute Lösungen zu finden. Wir können historisches Unrecht nicht ungeschehen machen. Das kann auch Kultur nicht leisten – aber sie kann zu einem neuen Dialog mit den Menschen in den Herkunftsländern, in den früheren Koloni en beitragen. Sie kann helfen, Leid, Hass und jahrhunderteal te Barrieren zu überwinden und einzureißen, und sie kann so den Grundstein legen für eine neue Partnerschaft, für eine neue Freundschaft. Diese Chance sollten wir unbedingt nutzen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Ich darf unseren Antrag, den An trag der Fraktion GRÜNE sowie der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP/DVP, an dieser Stelle begründen. Wir be zweifeln nicht das Vorschlagsrecht der AfD-Fraktion, wir kön
nen aber diesem Vorschlag, Herrn Räpple zum Schriftführer zu wählen, keinesfalls zustimmen. Denn die AfD zweifelt ja selbst daran, ob Herr Räpple mit beiden Beinen auf dem Bo den unserer Rechtsstaats steht, und hat deswegen auch ein Par teiausschlussverfahren in Gang gesetzt. Deswegen können wir diesem Vorschlag nicht zustimmen und beantragen ein förm liches Abstimmungsverfahren.