Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Ein zuverlässiger, motivierter und loy aler öffentlicher Dienst ist essenziell für ein stabil funktionie rendes Staatswesen. Das sehen wir in den Ländern, in denen es genau dieses nicht gibt.
Der öffentliche Dienst in Baden-Württemberg ist vorbildlich. Deswegen schließe ich mich dem Dank des Ministers und des Kollegen Maier an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg für die CDU-Land tagsfraktion ausdrücklich an.
Diese Leistungsfähigkeit ist auch das Ergebnis eines beson deren Vertrauensverhältnisses zwischen dem Dienstherrn und den Bediensteten. Wir, die grün-schwarze Koalition, nehmen diese aus der Fürsorgepflicht kommende Pflicht sehr ernst und nehmen sie auch wahr.
Die Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württem berg haben einen hohen Stellenwert für uns. Wir wissen, was sie täglich leisten. Die Weiterentwicklung des Verhältnisses
zwischen Dienstherrn und Bediensteten ist eine Daueraufga be. Man muss es immer wieder an die Gegebenheiten anpas sen. Deswegen haben wir in der grün-schwarzen Koalition auch verabredet, eine solche Weiterentwicklung des Beam tenrechts bei uns in Baden-Württemberg zu machen.
Ich bin dem Minister dankbar, dass er uns nun einen entspre chenden Gesetzentwurf zur Umsetzung vorgelegt hat.
Lassen Sie mich exemplarisch nur wenige wichtige Punkte aus den neuen Regelungen nennen. Stellen Sie sich vor, Sie sind als Beamtin oder als Beamter tagtäglich für die Menschen in unserem Land im Einsatz, Sie sorgen als Bediensteter bei der Polizei, bei der Justiz, im Strafvollzug für Sicherheit, Sie leisten Dienst in den regulären Behörden für die Bürgerinnen und Bürger oder als Lehrerin oder Lehrer oder beispielswei se im technischen Dienst bei einer Autobahnmeisterei. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden Sie Opfer eines Angriffs. Das kommt ja leider immer häufiger vor – über die Ursachen da für müsste man sich einmal gesondert unterhalten –, nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei Behörden, bei denen man bislang nicht davon ausging, dass die Arbeit dort gefahrge neigt ist.
Der Beamte kommt körperlich zu Schaden. Daraus erwächst ein Schadensersatzanspruch; der wird tituliert. Obwohl dieser Schadensersatzanspruch dienstlich bedingt ist, musste der Be amte bislang selbst versuchen, ihn durchzusetzen. Das ist ei ne ungute Situation, und zwar insbesondere dann, wenn bei dem Schädiger – wie so häufig – nichts zu holen ist.
Das ist eine nicht zumutbare Situation. Deshalb ändern wir sie jetzt. Es ist der CDU-Fraktion ein großes Anliegen, dass wir jetzt titulierte Schadensersatzforderungen im öffentlichen Dienst übernehmen.
Ein anderer wichtiger Punkt ist, dass wir mit der Gesetzesän derung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Pflege weiter verbessern wollen. Dies wurde bereits angesprochen.
Gerade Familien mit Kindern haben ihren Berufsalltag meist minutiös durchgetaktet, damit alles funktioniert. Richtig schwierig wird das Ganze dann, wenn beispielsweise ein Kind krank wird. Hier wollen wir eine Erleichterung schaffen, in dem ein ärztliches Zeugnis nur noch auf Verlangen vorgelegt werden muss, wenn das Kind länger als eine Woche krank ist. In Zeiten, in denen es die klassische Großfamilie mit Opa und Oma vor Ort immer weniger gibt, müssen wir alles daranset zen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Heute teilen sich die Eltern oft die Erziehungsarbeit; beide El ternteile wollen oder müssen arbeiten. Diese Eltern sind oft auch gut ausgebildet und wollen auf die Berufstätigkeit nicht verzichten.
Der öffentliche Dienst, liebe Kolleginnen und Kollegen, soll eine Vorbildfunktion auch für die Privatwirtschaft haben. Auch wenn in vielen Bereichen vieles auf einem guten Weg ist, ist es immer gut, Gutes weiterzuentwickeln. Das tun wir. Genau das wollen wir mit der Gesetzesänderung, die wir heu te auf den parlamentarischen Weg bringen, erreichen. Deswe gen kann ich für die CDU-Landtagsfraktion sagen: Herr Mi nister, wir bedanken uns für diesen Gesetzentwurf und gehen mit einer sehr positiven Grundeinstellung in die parlamenta rischen Beratungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Minister Strobl, sehr geehrte Kollegen Ab geordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die dienstrechtliche Situation von Beamten des Landes insbeson dere mit Blick auf die Pflege von Familienmitgliedern und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert wer den. Davon kann man in der freien Wirtschaft zwar nur träu men; dennoch ist die Stoßrichtung absolut richtig. In einer äl ter werdenden Gesellschaft wird die Zahl der Pflegebedürfti gen steigen.
Umso wichtiger ist es, auch Familien mit Kindern zu stärken. Schade, dass Sie das an anderer Stelle nicht gleichfalls tun. Was für den Bediensteten des Landes gut ist, scheint Ihnen für den Steuerzahler nicht immer geeignet zu sein. Ich erinnere nur daran, dass es SPD und Grüne waren, die einkommens schwachen Familien das im SGB II privilegierte Landeserzie hungsgeld gestrichen haben und somit viele Haushalte mit Kindern in eine engere finanzielle Notlage gebracht haben.
Ich erinnere auch daran, dass von Steuererleichterungen für Familien nichts zu spüren ist. Auch viele Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen warten nach wie vor auf barri erefreie Bahnhöfe und vor allem auch auf altersgerechte Woh nungen. Ich würde mich freuen, wenn Sie auch für den Nor malbürger, der nicht in einer unkündbaren und finanziell gut gepolsterten Beschäftigung steht, etwas Vergleichbares tun würden.
Wie Sie in Ihrem Gesetzentwurf im Weiteren feststellen, wer den Beamte immer wieder Opfer von Gewalttaten. Das ist al lerdings nur die halbe Wahrheit. Laut dem entsprechenden Bundeslagebild 2017 des Bundeskriminalamts hat beim Wi derstand gegen Polizeivollzugsbeamte einzig Baden-Würt temberg einen Anstieg im zweistelligen Prozentbereich, von ca. 13,3 %, zu verzeichnen.
Rund 80 % der Gewaltopfer sind Polizeibeamte. Das erwäh nen Sie leider nicht immer so deutlich – vielleicht, weil die jenigen, die Gewalt gegen die Polizei ausüben, laut Ihren Be kundungen doch immer so schön bunt und friedlich sind, weil es sich um Personengruppen handelt, die von Ihnen besonders gehegt und gepflegt werden; vielleicht, weil, wenn es insbe sondere nach den Grünen und der SPD ginge, die Beamten
Aber immerhin, der erste kleine Schritt für den Schutz von Polizei- und Justizbeamten, von Landesbeamten insgesamt und Tarifbeschäftigten ist auf den Weg gebracht. Aus Fürsor gegründen soll der Dienstherr künftig den geschädigten Be amten bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Schä diger unterstützen. Hierzu soll der Dienstherr auf Antrag das Verfahren gegen den Schuldiger titulierter Schmerzensgeld ansprüche sowie das Vollstreckungsverfahren übernehmen. Das ist ein erster, sehr begrüßenswerter Schritt. Er greift al lerdings erst dann, wenn der Schaden schon da ist. Nun muss man natürlich auch die gewaltaffine Klientel endlich benen nen und konsequent unter Verfolgungsdruck setzen.
Hier ist von Ihnen, werter Herr Minister Strobl, leider noch kein allzu starkes Signal zu vernehmen. Man möchte sich wünschen, auch der Bürger hätte den Staat im Rücken, wenn es um die Durchsetzung von Schadensersatz gegen Gewalttä ter geht.
Sie kurieren mit diesem Gesetzentwurf zu sehr an den Symp tomen. Vielmehr sollte das Thema „Innere Sicherheit“ nun wirklich noch ernster genommen werden. Aber davon sind Sie bedauerlicherweise immer noch weit entfernt.
Ich freue mich sehr für die Polizeibeamten und die Justizvoll zugsbeamten, dass wenigstens im Schadensfall ein wenig mehr Hilfe geplant ist. Besser wäre es aber, die Lage zur in neren Sicherheit wäre so gut, dass es gar nicht so viele Scha densfälle gibt.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Attraktivität des öf fentlichen Dienstes ist für die SPD seit jeher ein zentrales und wichtiges Thema. Wir wissen auch, dass es immer schwieri ger wird, gut ausgebildete junge Menschen für die öffentliche Verwaltung zu gewinnen. Das hängt auch damit zusammen, dass wir natürlich nicht in der Lage sind, vergleichbare Ge hälter wie in der Wirtschaft zu zahlen, und dass wir mit all un seren Anstrengungen da auch nie werden mithalten können.
Aber der öffentliche Dienst bietet eine Reihe von Vorteilen, die gerade in diesen Zeiten, in denen sich junge Eltern gleich berechtigt um ihre Kinder kümmern wollen, an Bedeutung ge winnen. Der öffentliche Dienst bietet grundsätzlich eine gute Vereinbarung von Familie und Beruf, Planbarkeit und finan zielle Sicherheit.
Deshalb ist es so wichtig – und deshalb begrüßen wir auch diesen Gesetzentwurf –, dass das öffentliche Dienstrecht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert und an dieser Stelle das Recht mit der Zeit geht. Es geht dabei vor allem um Kinderbetreuung, aber auch um die Pflege von Angehörigen, die einen immer größeren Raum einnimmt.
Das Land setzt europarechtliche Vorgaben um, die auch dafür sorgen sollen, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern, insbesondere auch in Führungsbereichen, verbes sert wird. Es darf niemandem ein Nachteil entstehen, weil er Elternzeit genommen hat. Deshalb ist es wichtig, dass nun ge regelt wird, dass sich die Rechte von Beamtinnen und Beam ten nicht durch die Inanspruchnahme von Elternzeit ver schlechtern, sondern diese Rechte gerade erhalten werden.
Das bedeutet den Erhalt des Rechts, auf den früheren Arbeits platz zurückkehren zu können. Das ist für die SPD-Fraktion eine ganz wichtige Errungenschaft.
Es ist auch gut, dass wir über Änderungen, über Erleichterun gen in der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung reden. Des halb unterstützen wir die einfachere und schnellere Kommu nikation mit der Dienststelle, beispielsweise über die elektro nische Antragstellung bei der Beantragung von Eltern- und Pflegezeit.
Die Schaffung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für den Vorbereitungsdienst, über den wir vorhin schon kurz ge sprochen haben, steht für uns zentral dafür, dass Familie, Pfle ge und Beruf besser unter einen Hut gebracht werden können. So können Referendarinnen und Referendare im Vorberei tungsdienst familienbedingte Auszeiten nehmen und trotzdem ihren Vorbereitungsdienst fortsetzen. Sie werden nicht mehr vor die Entscheidung gestellt: „Entweder, oder“, sondern kön nen sich um ihre Familie kümmern und ihre Ausbildung fort führen. Das ist, glaube ich, gerade für Berufseinsteiger, die in der Regel zwischen 25 und 30 Jahren alt sind, wenn sie in den Vorbereitungsdienst kommen, ganz wichtig.
Warum man allerdings nun nicht flächendeckend diese Teil zeitmöglichkeit im Referendardienst einführt, ist für uns nicht klar. Natürlich besteht im Kultusbereich – das haben Sie vor hin schon ausgeführt – ein erhöhter Bedarf. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht auch für die Justiz als ähnlich großem Arbeitgeber oder für andere Ressorts gilt. Also, die ser Ressortvorbehalt ist für uns nicht nachvollziehbar, und wir hätten uns eine flächendeckende Regelung für alle Ressorts gewünscht, so, wie es auch der Beamtenbund vorgeschlagen hat. Die Justiz hat das ebenfalls durch Fachleute aus ihrem Ressort ins Spiel gebracht.
Das Schmerzensgeld ist jetzt schon mehrfach angesprochen worden. Ich glaube, das ist ein echter Fortschritt für Beamte und Beamtinnen, die Schäden erleiden. Bislang müssen sie ihre Schmerzensgeldansprüche selbst einklagen; dies wird ih nen nun abgenommen durch Übernahme durch den Dienst herrn, der die Vollstreckung übernimmt und mittlerweile dann auch Rechtsschutz gewähren will. Das ist sehr positiv. Wir se hen es auch als richtig an, dass derjenige, der Gewalt erleidet, nicht auch noch das Risiko für die Erfüllung seiner Ansprü che tragen muss. Titel ist Titel; das heißt, es erfolgt dann kei ne gesonderte Prüfung mehr, so, wie es im Entwurf ursprüng lich vorgesehen war. Dies erleichtert die Durchsetzung.
Wir begrüßen auch, dass, wie schon angekündigt wurde – mittlerweile auch von der Frau Staatssekretärin –, die Über tragung auf den Tarifbereich geplant ist. Klar: Gleiches Recht für alle, die in Ausübung ihrer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit
Schäden erleiden – wobei wir bei diesem Thema über einen vergleichsweise geringen Betrag sprechen. Er umfasst etwa eine Größenordnung von 60 000 €, mit zunehmender Tendenz. Das liegt daran, dass in Deutschland die Schmerzensgeldan sprüche von der Justiz relativ niedrig bemessen werden. Gleichwohl ist es ein wichtiger und guter Schritt.
Wir werden im Ausschuss noch einige Fragen zu klären ha ben, aber wir begrüßen dieses Gesetz und werden es unter stützen.