Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Bei den Debattenbeiträgen der Vor redner dürfte sich der öffentliche Dienst in Baden-Württem berg schon teilweise heftig umarmt fühlen.
Das finden wir natürlich in Ordnung. Die Vorschläge sind auch okay; manches davon ist so okay, dass wir dies schon lange vorgeschlagen haben. Das gilt insbesondere für ein Herzstück dieses Vorschlags, nämlich für die Übernahme der titulierten Schmerzensgeldansprüche. Dies fordern wir in der Tat seit 2015 und sind natürlich froh, dass es jetzt kommt – klarer Fall.
Auch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für den Vor bereitungsdienst in Teilzeit sind in Ordnung. Da schließe ich mich aber dem an, was Herr Kollege Stickelberger gesagt hat: Warum macht man nicht gleich Nägel mit Köpfen?
Bei der Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beim Sonderurlaub kommt man natürlich den Beamten entgegen. Ein solches Zeichen halten wir auch für gut; es trägt ohne Zweifel zur Verwaltungsvereinfachung bei. Man sollte aber vielleicht im Einzelfall doch noch einmal hinschauen – nicht, dass das Kind immer drei Tage vor dem Urlaub krank wird. Doch im Großen und Ganzen ist auch das ein Punkt, den wir gern mit unterschreiben.
Liebe Kolleginnen und Kolle gen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aus sprache ist damit beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/4962 fe derführend an den Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration und zur Mitberatung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport zu überweisen. – Ich sehe keinen Wider spruch. Dann ist es so beschlossen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. L a r s P a t r i c k B e r g A f D – P o s i t i o n d e r L a n d e s r e g i e r u n g b e i m T h e m a P o l i z e i g e s e t z
ministerkonferenz (IMK) bzw. in der entsprechenden Ar beitsgruppe der IMK zur Frage eines einheitlichen Muster polizeigesetzes?
Frau Präsidentin Aras, verehrte Kollegen! Herr Abg. Berg, zu dem ersten Teil Ihrer Frage: Die Landesregie rung unterstützt die Erarbeitung eines einheitlichen Muster polizeigesetzes und wirkt auf Arbeitsebene durch die Teilnah me an der länderoffenen Arbeitsgruppe „Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes“ mit, insbesondere auch durch die Ko ordinierung der Unterarbeitsgruppe 4. Wir bringen uns also tatkräftig in diesen Prozess ein.
Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Die Landesregie rung sieht kein spezielles Polizeigesetz in Gänze als Vorlage für ein Musterpolizeigesetz. Vielmehr dienen alle 16 Landes polizeigesetze und das Polizeigesetz des Bundes als Quelle zur Erarbeitung der fachlich besten Lösung. Wir sollten also die 17 Polizeigesetze dieser Republik nehmen und aus jedem dieser Polizeigesetze sozusagen das Beste extrahieren und da raus das Musterpolizeigesetz entwerfen.
Herr Minister, kann der Freiwillige Polizeidienst Bestandteil des Polizeigesetzes sein, und wie se hen das Ihre Kollegen? Sie stehen zum Freiwilligen Polizei dienst in der Abstimmung mit Ihrem grünen Koalitionspart ner. Wie weit sind Sie da, und wie sehen das Ihre Kollegen in den anderen Ländern?
Zum ersten Teil: Wir haben in der Koalition vereinbart, dass der Polizeifreiwilligendienst erhalten bleibt. Im Unterschied zur Koalition der vergangenen fünf Jahre, die den Freiwilli gen Polizeidienst abschaffen wollte,
Zum zweiten Teil: In anderen Ländern wird das höchst unter schiedlich gehandhabt. Es gibt in den verschiedenen Ländern ganz unterschiedliche Modelle, ob und auf welche Art und Weise der Polizeivollzugsdienst ergänzt wird. Diese Modelle sind tatsächlich sehr unterschiedlich. Ich könnte Ihnen aus dem Kopf zwei oder drei Namen nennen, wie das im Einzel nen heißt und was für Lösungen es in den unterschiedlichen Bundesländern gibt. Es ist ein ganzer Strauß von Möglichkei ten.
Wie sieht es denn terminlich bei der Einigung mit dem Koalitionspartner aus? Gibt es da einen Ausblick? Das wäre die Nachfrage. – Danke.
Wir nehmen uns die Zeit, Herr Abg. Dürr, die wir brauchen. Mir ist der Freiwillige Polizeidienst schon auch ein Herzensanliegen. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass wir die Vorhaben einfach priorisieren müssen.
Als wir Verantwortung übernahmen, hat die Polizei in BadenWürttemberg vor allem darunter gelitten, dass sie personell
nicht zureichend ausgestattet war. Wir mussten eine sehr, sehr große Kraftanstrengung unternehmen, um die große Einstel lungsoffensive, die jetzt läuft, zu gestalten. Wir mussten zu sätzliche Ausbildungskapazitäten schaffen, zusätzliches Lehr personal akquirieren und vieles andere mehr. Das war eine große Belastung – für das Landespolizeipräsidium und für die Polizei im Land insgesamt, aber auch für meine Mitarbeite rinnen und Mitarbeiter im Innenministerium.