nicht zureichend ausgestattet war. Wir mussten eine sehr, sehr große Kraftanstrengung unternehmen, um die große Einstel lungsoffensive, die jetzt läuft, zu gestalten. Wir mussten zu sätzliche Ausbildungskapazitäten schaffen, zusätzliches Lehr personal akquirieren und vieles andere mehr. Das war eine große Belastung – für das Landespolizeipräsidium und für die Polizei im Land insgesamt, aber auch für meine Mitarbeite rinnen und Mitarbeiter im Innenministerium.
Der zweite Schritt war, dass wir uns angesichts der aktuellen und sich aktualisierenden Gefahrenlagen – islamistischer Ter ror, aber auch Gefahrenlagen, die sich über das Internet ent wickeln – rechtlich neu aufstellen mussten, und zwar durch eine umfangreiche Reform des Polizeigesetzes in BadenWürttemberg, die der Landtag von Baden-Württemberg Gott sei Dank im Dezember vergangenen Jahres beschlossen hat.
Das waren Vorhaben, die einfach Priorität genossen haben. Wir arbeiten den Koalitionsvertrag mit ganzer Leidenschaft miteinander ab. Noch einmal: Der Freiwilligendienst ist mir auch persönlich ein wichtiges Anliegen.
Es gibt, ganz offen gesprochen, keine zeitliche Agenda. Wir nehmen uns die Zeit, die wir brauchen, um dies mit der nöti gen Gründlichkeit zu tun. Sobald es einen Gesetzentwurf gibt, ist der Landtag von Baden-Württemberg natürlich die erste Adresse.
Vielen Dank für Ihr klares Be kenntnis, Herr Minister, zum Freiwilligen Polizeidienst. Das deckt sich vollumfänglich mit der Position der CDU-Land tagsfraktion.
Meine Frage betrifft das Musterpolizeigesetz. Lässt sich der zeit schon ein Zeithorizont abschätzen oder noch nicht?
Herr Abg. Blenke, mir ist ein Zeithorizont nicht bekannt. Er ist auf den Tagungen und im Rahmen der Kon takte, die ich habe, nicht benannt worden. Sie sind auf den In nenministerkonferenzen zum Teil ja selbst zugegen. Auch in den Gesprächen, die ich bilateral mit den Innenministerkolle gen habe, ist mir so etwas noch nicht benannt worden. Ich ken ne es, ehrlich gesagt, auch aus dem eigenen Haus heraus nicht.
Meine Vermutung ist, dass sich die Erarbeitung eines solchen Musterpolizeigesetzes als nicht trivial herausstellt. Deswegen stellen wir uns am besten darauf ein, dass es einfach einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis sich 16 Länder gemein sam mit dem Bund, der ja auch ein Stück weit beteiligt ist, auf ein solches Musterpolizeigesetz einigen werden.
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. L a r s P a t r i c k B e r g A f D – T a k t i s c h e N o t f a l l m e d i z i n
len Einsatzkräfte, der Akuteinsatzkräfte oder der Sonder einheiten der Polizei mit der Aufgabe lebensrettender me dizinischer Erstversorgung für schwerverletzte Polizisten und Zivilisten bei Großbedrohungslagen?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Die erste Frage des Herrn Abg. Berg beantworte ich wie folgt:
Ergänzend zu der Stellungnahme zum Antrag Drucksache 16/4676 der Abg. Lars Patrick Berg u. a. AfD vom 21. August 2018 – Taktische Rettung und Notfallmedizin bei der Polizei – möchte ich Folgendes ausführen:
Die taktische Notfallmedizin spielt bereits in der Ausbildung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eine Rolle. Die Einweisung in den Umgang mit der Notfallausstattung sowie ein Erste-Hilfe-Training mit Inhalten der taktischen Notfall medizin sind Bestandteil der Ausbildung zum mittleren Poli zeivollzugsdienst und der Vorausbildung zum gehobenen Po lizeivollzugsdienst. Diese Einweisung bildet den Grundstein für eine ganzheitliche Qualifizierung.
Für die Fortbildung aktiver Polizistinnen und Polizisten wur de ein entsprechendes Fortbildungsangebot geschaffen. Eine speziell zur Schulung von Einsatzkräften in lebensrettenden Maßnahmen entwickelte Konzeption greift die Thematik „Taktische Notfallmedizin“ vollumfänglich auf und sieht ne ben einer mehrtägigen Schulung der Multiplikatoren für die taktische Verwundetenversorgung auch die Einweisung aller operativ tätigen Polizistinnen und Polizisten in die Verwen dung von Erste-Hilfe-Materialien wie dem „Notfallrucksack leicht“ oder dergleichen vor.
Auf dieser Basis wird die taktische Notfallmedizin dann re gelmäßig in praxisorientierten Fortbildungen innerhalb des Einsatztrainings für alle Einsatzkräfte der Polizei BadenWürttemberg berücksichtigt. Dies gewährleistet Handlungs sicherheit und Anwendungskompetenz, sowohl im Rahmen der Selbstversorgung als auch in der Versorgung verletzter Po lizeibeamtinnen und Polizeibeamter und anderer verletzter Personen.
Weiter gehende Informationen zu dieser Thematik unterlie gen einem schützenswerten Geheimhaltungsinteresse, da sie Rückschlüsse auf die taktische Ausrichtung wie das Vorgehen der Polizei ermöglichen. Deswegen kann ich hier jedenfalls – dafür, Herr Abg. Berg, bitte ich um Verständnis – keine wei teren Ausführungen machen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Wie bereits in der Antwort auf Fra ge 1 dargestellt, werden grundsätzlich alle operativ tätigen Po lizeibeamtinnen und Polizeibeamten in der Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen ausgebildet und auch stetig fortge bildet. Darüber hinaus wurde als Reaktion auf die Anschläge in den Jahren 2015 und 2016 die Erste-Hilfe-Ausstattung der Polizei Baden-Württemberg – ausgerichtet an der Bewälti gung lebensbedrohender Einsatzlagen – umfassend optimiert. Zudem sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in die ge schlossenen Einheiten integriert, die über eine ergänzende Ausbildung als Einsatzsanitäter verfügen.
Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Vor dem Hintergrund der schrecklichen islamistischen Attentate in Belgien und in Frankreich wissen wir, dass die Polizei in solchen Lagen zunehmend Personen gegenübersteht, die in der Anwendung von Kriegswaffen ge schult sind. Dadurch gibt es auch andere Verletzungsmuster.
Erst jüngst hat ein Polizeibeamter aus Baden-Württemberg gegenüber der „Waiblinger Kreiszeitung“, glaube ich, kund getan, dass er bemängelt, dass beispielsweise ein Tourniquet, eine Aderpresse, nicht individuell sozusagen als Set zur Ver fügung steht, um das am Mann zu tragen. Wie beurteilen Sie diese Aussage?
Herr Abg. Berg, wir haben diese Ausrüstung bei der baden-württembergischen Polizei. Meines Erachtens sind auch Streifenwagen damit ausgerüstet. Ob jetzt alle Streifen wagen damit ausgerüstet sind, kann ich Ihnen aus dem – –
Ich komme gleich dazu. – Es gibt jedenfalls diese Ausrüs tung. Sie ist auch in Streifenwagen vorhanden. Dass sie am Mann getragen wird, ist in Baden-Württemberg nach meiner Kenntnis nicht der Fall. Wir nehmen das gern mal mit und können Ihnen die Gründe dafür im Einzelnen darstellen. Man muss bei Ausrüstungen auch immer darauf achten, dass sie nicht übergewichtig werden und anderes mehr.
Ich kann Ihnen die Frage so weit beantworten: Diese Ausrüs tung gibt es in Baden-Württemberg. Wo sie im Einzelnen vor handen ist und in welcher Anzahl, kann ich Ihnen – das sage ich ganz offen – nicht sagen. Ich bin mir auch nicht hundert prozentig sicher, ob ich es Ihnen sagen würde, selbst wenn ich es wüsste, da auch das etwas sein kann, bei dem im Zweifel nicht alle wissen müssen, wie es ganz genau aussieht.
Ich sehe keine weiteren Wort meldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfra ge unter Ziffer 2 beendet. – Vielen Dank, Herr Minister.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K l a u s H o h e r F D P / D V P – G e w ä h r l e i s t u n g u n d P e r s p e k t i v e d e r L u f t r e t t u n g b e i N a c h t i n d e r R e g i o n B o d e n s e e - O b e r s c h w a b e n
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Lan desregierung:
dauerhafte Einrichtung einer 24-Stunden-Station für Ret tungshubschrauber bzw. für die Umwandlung der beste henden Luftrettungsstation in eine solche, um Nachtret tungsflüge in der Region Bodensee-Oberschwaben durch führen zu können?
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Herr Abg. Klaus Hoher, ich möchte zunächst, wenn Sie erlauben, die zweite Frage beantworten und einfach zum bes seren Verständnis klarstellen: