Klaus Hoher

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Frau Präsidentin, sehr geehr te Kolleginnen und Kollegen! Die Not der Waldbesitzer im Land ist groß. Deshalb ist es gut, dass wir heute dieses The ma diskutieren. Dabei werde ich das Gefühl nicht los, dass dieser Landesregierung allmählich die Themen ausgehen, bei denen es keine Koalitionsschwierigkeiten gibt.
Ich kann Ihnen schon im Voraus verraten, dass das Thema „Si tuation im Forst“ auch nicht geeignet ist, diese Landesregie rung in einem guten Licht erscheinen zu lassen.
Schon vor fast einem Jahr haben über 1 000 Waldbesitzerin nen und Waldbesitzer, Forstbedienstete, Waldarbeiter bei ei ner Demonstration in Stuttgart gefordert: „Wald in Not – han delt jetzt!“ Damals haben die Vertreter aller Fraktionen ihre Unterstützung zugesichert.
Seither haben sich die Bedingungen aber weiter verschlech tert. Die Trockenheit schadet mittlerweile im dritten Jahr dem Wald. Dazu kommen auch die Sturmschäden, und auch die Coronakrise geht nicht spurlos an den Waldbesitzern vorbei. Die Sägeindustrie hat ihre Leistungen zurückgefahren. Das Schadholz muss aber schnell aus dem Wald geholt werden, damit der Borkenkäfer nicht zum großen Fressen antritt. Die Situation ist ein Stresstest für den Wald und seine Besitzer.
Wir haben also die Situation, in der die Hilfe der Landesre gierung dringend erwartet wird. Der Präsident der Forstkam mer hat schon im April den Ministern Hauk, Untersteller und Hermann sowie auch dem Ministerpräsidenten geschrieben und die Probleme auf drei Punkte gebracht. Präsident Roland Burger nannte speziell drei Punkte, bei denen Hilfe sofort nö tig ist:
Erstens: eine schnelle, einfache, unbürokratische Genehmi gung von Trocken- und Nasslagern für Schadholz. Zweitens: eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für die Holz transporte. Drittens: die umfassende und zügige Förderung al ler geschädigten Betriebe. Wir haben also drei Punkte, an de nen sich die Leistung der Landesregierung messen lassen muss.
Ich beginne mit den Nasslagern. In Baden-Württemberg lie gen über drei Millionen Festmeter Schadholz im Wald. Nass lager gibt es jedoch nur auf Anfrage bzw. auf Antrag, die Ge nehmigungsverfahren dauern aber sehr lange. So lange liegt das Schadholz ungeschützt im Wald, und der Borkenkäfer tritt zum großen Festmahl an. Herr Minister, schon beim ersten Punkt haben Sie da leider versagt.
Der zweite Punkt der Forstkammer betrifft den Holztransport. Die Unmengen an Holz müssen aus dem Wald herausgenom men werden. Besonders effektiv haben sich dabei die 44-tTransporte gezeigt. Leider ist die Sondergenehmigung für die se Holztransporte Ende Mai ausgelaufen. Die beiden Minis ter Hauk und Hermann streiten sich öffentlich, weil einige Brücken im Land marode sind. Minister Hauk, Minister Her mann: In diesem Punkt haben Sie gemeinsam versagt.
Kommen wir zum Punkt 3. Hier geht es um die schnelle, um fassende Förderung für alle geschädigten Forstbetriebe. Die Waldbesitzer haben zu niedrige Erlöse, um ihren Aufwand zu decken. Der Aufwand für die Ernte, die Lagerung und den Transport explodiert aber gerade. Es würde mich nicht wun dern, wenn immer mehr private Waldbesitzer aufgeben. Das wäre aber ein vollkommen falsches Signal. Die Hilfe muss al so schnell fließen. Aber das MLR hat wegen Corona die Aus zahlungen verschleppt.
Ich fasse kurz zusammen. Zur Lagerung, zum Transport, zur finanziellen Unterstützung hat die Landesregierung ihre Haus aufgaben nicht gemacht. Der Wald ist in großer Not. Der zu ständige Minister lässt 29 000 Unternehmer mit insgesamt 200 000 Beschäftigten im Bereich Forst- und Waldwirtschaft im Regen stehen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren Kollegen! Ich kann mich, um Zeit zu sparen, den Ausführungen von Herrn Dr. Rapp und Herrn Gall an schließen. Dann kann ich noch auf den Herrn Minister einge hen. Der Herr Minister hat sich bei mir für diese Anfrage be dankt, durch die wir festgestellt haben, wie viele Brücken in Baden-Württemberg kaputt sind. Es sind ungefähr 300 Brü cken – 3 % der Brücken –, die defekt sind. Im Zeitalter der Digitalisierung müsste doch vollkommen klar sein, welche Brücken man nicht befahren kann. Diese Brücken kann man für Lkws mit 44 t sperren.
Es wäre also eine einfache Lösung, die Sondergenehmigung für die Lkws pauschal freizugeben, die das Schadholz aus dem Wald fahren müssen. Wir könnten es also leicht mal anders herum machen: freigeben und nur diese Brücken sperren. Bei der Digitalisierung ist das doch möglich.
Was ich von dieser Landesregierung auch erwarten würde: Versprecht den Waldbauern bitte nicht, dass sie Geld bekom men, wenn ihr es dann nicht auch macht. Das ist unseriös. Gebt das Geld einfach heraus. Es ist Zeit.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Volks antrag haben wir es mit einem absoluten Novum in der Ge schichte unseres Landes und einem Novum für den Landtag zu tun. Der Landtag hat sich mit diesem Volksantrag zu be fassen, da die erforderliche Zahl der Unterschriften um ein Vielfaches übertroffen wurde. Für unsere Abgeordneten ist dieses Votum ein klarer Auftrag zum Handeln.
Ca. 85 000 Unterschriften hat dieser Volksantrag – eine Re aktion der Landwirte, Weinbauern, Obstbauern und weiterer Verbände auf das Volksbegehren „Pro Biene“. Der Volksan trag zeigt, wie weit die Landwirte im Land in der Lage sind, den Weg zum Artenschutz mitzugehen. Es ist ein starkes Si gnal, dass sich der erste Volksantrag im Land dem Themen bereich der Landwirtschaft und ihrer zentralen Lebensmittel versorgung zuwendet.
Die Coronapandemie hat uns gezeigt, wie wichtig eine regi onale Versorgung mit Lebensmitteln ist, wenn Lieferwege nicht mehr funktionieren. Die Krise hat aber auch zu einer neuen Wertschätzung für Landwirte geführt. Nun hätte dieses Parlament – oder besser: die Landesregierung – die Chance, diese Wertschätzung in Taten und Gesetzen zum Ausdruck zu bringen.
Der Ablauf geht vom Volksbegehren über den Volksantrag bis hin zum Eckpunktepapier. Dieses Papier soll nun die untrag bare Forderung des Volksbegehrens vernünftig abdämpfen. Über ein Jahr arbeitete man in der Landesregierung eifrig an der Frage, wie man die Belange des Artenschutzes mit den Anforderungen der Landwirte zusammenbringen kann. Nun, man könnte jetzt den Eindruck gewinnen, dass ein Kompro miss vorliegt, der für die Beteiligten passt. Doch der Eindruck trügt, dass heute ein Kompromiss gefunden worden wäre.
In der heute vorliegenden Beschlussempfehlung wird festge stellt, dass der flächendeckende Erhalt der heimischen Land wirtschaft von herausragender Bedeutung ist. Dort steht auch, dass die Rahmenbedingungen für die zumeist familiär geführ ten Betriebe stimmig sein müssen. Es wird festgestellt, dass der Artenschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. So weit kann ich auf jeden Fall dieser Sache sehr gut zustimmen.
Doch wenn man die Beschlussempfehlung weiterliest, stößt man schnell auf die erste Frage. Die Landwirtschaft fordert z. B. die Einrichtung eines Kulturlandschaftsrats. Dieses Gre mium soll die verschiedenen Interessen von Umweltschutz, Landnutzern, Wirtschaft, Handel sowie die Ergebnisse von Forschung bündeln und voranbringen. In dem von den Grü nen geprägten Dokument finden wir leider nur einen Prüfauf trag. Wer diese Landesregierung kennt, weiß: Die Prüfung könnte eine Zeit lang benötigen, und die Einrichtung könnte nicht gleich morgen stattfinden.
Schwer wiegt aber ein Satz, den man ganz am Ende der Auf zählung findet. Dort steht, dass die Anliegen des Volksantrags mit der Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirt schafts- und Landeskulturgesetzes aufgegriffen wurden und sie daher für erledigt erklärt werden können. Grün und Schwarz schreiben also selbstbewusst in die Beschlussvorlage zum Volksantrag, dass dieser Antrag hiermit erledigt wird und die Landwirte mit ihrem Anliegen nun hinreichend gehört wor den sind.
Hier kann ich überhaupt nicht zustimmen, sondern sage: Nein, dieses Anliegen hat sich auf keinem Weg erledigt.
Wir werden beim nächsten Tagesordnungspunkt dieses Ge setz diskutieren. Ich möchte dieser Diskussion hier nicht vor greifen, doch ich kann jetzt schon mal sagen, dass wir noch erhebliche Änderungsbedarfe in diesem Gesetz sehen. Die Verantwortung für den Artenschwund wird viel zu einseitig auf die Landwirte abgewälzt. Das Gesetz lässt aber auch die bisherigen Anstrengungen der Landwirte für die Artenvielfalt als Markenzeichen des Landes unbeantwortet.
Wir müssen die Landwirte vor Überforderung schützen. Lei der zwingt der Bürokratismus gerade kleinere Betriebe oft zur Aufgabe. Es ist die Sorge um die Hofnachfolge, die unsere Landwirte in Zukunftsängste drängt.
Was tut diese Landesregierung? Sie schreibt gesetzliche Zie le vor. Sie schreibt vor, wie hoch der Anteil ökologischer Landwirtschaft im Land sein soll. Sie schreibt auch vor, in welchem Maß wir die Ausbringung von Pflanzenschutzmit teln reduzieren sollen.
Bei den Landwirten wächst daher die Angst, dass sich die Deutsche Umwelthilfe in ein paar Jahren diese Ziele anschaut und feststellt, dass man diese noch nicht erreicht hat. Dann sollte die Deutsche Umwelthilfe jedenfalls nicht auf die Idee kommen dürfen, diese Ziele vor Gericht durchzusetzen. Eine solche Situation, in der sich am Ende der Landwirt rechtfer tigen müsste, wollen wir verhindern. Wir schließen uns daher dem Anliegen der Landwirte und des BLHV an, eine Klarstel lung im Gesetz zu fordern, dass diese politischen Ziele nicht von Dritten eingeklagt werden können.
Was passiert, wenn wir die Landwirte überfordern? Wir wer den sehen müssen, wie immer mehr Landwirte aufgeben, die heimische Produktion schrumpft, und am Ende werden wir noch mehr vom Import von Lebensmitteln abhängig werden.
Das darf nicht unser Ziel sein. Daher können wir die Be schlussempfehlung zum Volksantrag, wie sie auf Antrag von Grün und Schwarz im Ausschuss verabschiedet wurde, nicht mittragen. Wir stimmen zwar der Feststellung in Abschnitt I zu. Die falsche Behauptung, dass das Anliegen des Volksan trags mit der Änderung des Naturschutzgesetzes und des Land wirtschafts- und Landeskulturgesetzes erledigt ist, lehnen wir aber ab.
Vielen Dank.
Ich habe eine grundsätzliche Frage. Sie haben Schuldzuweisungen gemacht, wer die Kei le treibt und wer nicht. Ist Ihnen vielleicht bekannt, dass die Initiatoren von „Rettet die Bienen“ vielleicht ein grünes Par teibuch haben?
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits am 7. Mai an gleicher Stelle gesagt, begrüßen wir Liberalen grundsätzlich eine Novellierung des Jagd- und Wildtierma nagementgesetzes.
Am 24. Juni fand hierzu eine Ausschussberatung statt. Zwei zusätzliche Anträge der Regierungskoalition wurden in den Ausschuss eingebracht und sind Bestandteil der heutigen Ge setzesvorlage. Natürlich haben die Änderungsanträge zum Teil ihre inhaltliche Berechtigung. Ich persönlich war nur verwun dert, dass wir die Änderungsanträge abermals erst zehn Mi nuten vor Sitzungsbeginn bekommen haben.
Aber zurück zum Thema. Der Gesetzentwurf enthält durch aus gute, praktische und brauchbare Neuerungen, denen wir uns keineswegs verschließen. Viele Anpassungsempfehlun gen etwa aus dem Wildtierbericht werden hier umgesetzt, die die Verwaltungspraxis verbessern können oder neuen Situati onen geschuldet sind. So ist z. B. die Einführung des Wild tierportals aus unserer Sicht zeitgemäß. So sieht es auch der Landesjagdverband. Auch die Einführung der Stadtjäger, die künftig beraten sollen und die Jagd in befriedeten Bezirken ausüben dürfen, sehen wir positiv. Für dieses neue Instrument der Stadtjäger sind sicherlich noch Detailfragen zu klären.
Wir Liberalen sehen zwei zentrale Kritikpunkte im Gesetz entwurf. Punkt eins: Das Wildschadensersatzrecht soll geän dert werden, um eine bessere Kommunikation der Beteiligten herzustellen und eine bessere Regelung des Ausgleichs her beizuführen. Eine Beweislastregelung, wie es ein runder Tisch 2019 vorgeschlagen hat, finden wir jetzt leider nicht mehr in diesem Gesetzentwurf – zulasten der Jägerschaft, die nun prü fen muss, ob der Flächenbewirtschafter seinen Aufgaben ge recht geworden ist.
Punkt zwei ist die Verschiebung der Schonzeit um zwei Wo chen nach vorn. Die geplante Verschiebung der Schonzeit wird vom Landesjagdverband und vom Landestierschutzverband
ganz klar abgelehnt. Für uns steht seit vielen Jahren fest, dass sich die starre Jagdruhe im März und April nicht bewährt
und dass wir diese durch artenbezogene Jagd- und Schonzei ten ersetzen wollen. Hierzu liegt Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Änderungsantrag vor, mit dem wir die Auf hebung der starren Schonzeit in § 41 Absatz 2 beantragen. Ich lade Sie ein, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, da er fachlich geboten ist.
Mit der Kritik besonders vom Landesjagdverband wird deut lich, dass dieses Gesetz zwar sinnvolle Aspekte beinhaltet, aber auch Neuregelungen enthält, die für Betroffene so nicht tragbar sind. Die starre Regelung der Schonzeit hat sich ge nerell nicht bewährt, egal, ob verschoben oder nicht. Sie soll te doch durch eine artenbezogene Jagd- und Schonzeit ersetzt werden. Die Jäger benötigen eine praxisgerechte Regelung. Ansonsten könnten wir dem Gesetzentwurf natürlich nicht zu stimmen.
Jetzt noch ein Wort zu Herrn Gall: Der Wolf ist leider nicht im Jagdrecht drin; deswegen kann man das an dieser Stelle auch nicht regeln. Deswegen fordern wir, die FDP/DVP, auch schon seit längerer Zeit, dass man den Wolf ins Jagdrecht auf nimmt. Dann könnte man das natürlich leicht im Jagdrecht re geln.
Viele Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes begrüßen wir sehr. Sie ist natürlich notwendig. Schon im April 2019, also bereits vor einem Jahr, ist der erste Wildtierbericht erschienen. Er ent hält eine ganze Reihe von Anpassungsempfehlungen, die der vorliegende Gesetzentwurf nun umsetzen soll.
Die Verbändeanhörung wurde im Dezember und Januar durch geführt. Die Verbände haben sich zu einigen Änderungen im Gesetzentwurf positiv geäußert. Zustimmung bekommen hat die Einführung des Wildportals, das zunächst Verwaltungs kosten verursacht, einmalig 500 000 € zur Einrichtung des Portals, dann 45 000 € Betriebskosten und zwei Personalstel len. Dafür sollen zukünftig Jägerinnen und Jäger entlastet wer den, und der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft soll ebenfalls sinken.
Auch die Einführung der Stadtjägerinnen und Stadtjäger wur de von den meisten Verbänden begrüßt. Sie sollen auf kom munaler Ebene künftig beratend und unterstützend in befrie deten Bezirken eingesetzt werden, also dort, wo Mensch und Wildtier nun immer häufiger aufeinandertreffen.
Die Anhörung hat aber auch Ablehnung erbracht, nämlich hin sichtlich der Veränderung der Schonzeit und bei offenen Fra gen zum Ausgleich von Wildschäden. Diese Kritik an dem Gesetzentwurf, insbesondere vom Landesjägerverband, gilt es ernst zu nehmen und zu berücksichtigen.
Wir, die Liberalen, sehen die Neuordnung der Wildschadens regulierung kritisch. Im Vordergrund steht immer die Vermei dung von Schäden.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bewirtschaftern und Jä gerschaft ist unerlässlich. Klar ist, dass nicht immer ein ein facher Konsens zwischen den beteiligten Personen gefunden werden kann. Sollte der Konsens nicht gefunden werden und es zum Streit kommen, dann braucht man einen Mediator, ei nen Streitschlichter, besonders wenn es um einen Ausgleich von Schäden geht.
Am besten geeignet ist dafür natürlich eine neutrale Instanz, deren Einschätzung mehr Akzeptanz findet. Ob allerdings die vorgesehene Benennung eines Wildschadensschätzers durch die Gemeinde der Weisheit letzter Schluss ist, wird sich an hand der Akzeptanz und Bürokratie erst noch zeigen müssen.
Wir Liberalen kritisieren auch die Verschiebung der Schon zeit. Die Verlegung der Schonzeit um zwei Wochen nach vorn soll wegen der veränderten Klimaverhältnisse und aufgrund wildtierbiologischer Erkenntnisse notwendig sein – also dem Tierwohl dienen, so die Begründung der Landesregierung. Die Verschiebung der Schonzeit wird vom Landesjägerverband und vom Landestierschutzverband – zwei Verbände mit viel Wissen um das Tierwohl – aber ganz klar abgelehnt. Wir hal ten diese starre Regelung der Jagdruhe für untauglich.
Sie hat sich nicht bewährt und sollte aus unserer Sicht durch artbezogene Jagd- und Schonzeiten ersetzt werden.
Ich möchte dazu sagen: Wir sind nicht so ganz zufrieden mit diesem Gesetzentwurf und werden selbstverständlich einen oder mehrere Änderungsanträge bei der zweiten Lesung ein bringen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren Kollegen! Beim vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um den Entwurf für ein Ausführungsgesetz, das heißt, es geht nicht um einen nennenswerten landespoli tischen Gestaltungsspielraum, sondern um rechtsverbindliche Ausführungen, um die Umsetzung bundesrechtlicher Bestim mungen durch das Land.
Im Wesentlichen ordnet das Gesetz erstens behördliche Zu ständigkeiten, die bisher nicht ausdrücklich geregelt waren, und zweitens klärt es die Frage, in welchen Fällen Gebühren erhoben werden und wann nicht.
Insofern will ich mich kurzfassen: Wir alle wissen, welch gro ßer Aufwand betrieben werden muss, um das Einschleusen gefährlicher Tierseuchen und Erreger in unserem Land zu ver hindern oder abzuwehren. Das betrifft sowohl die tierhalten den Betriebe als auch das Veterinäramt, Veterinärbehörden oder den Zoll. Mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest oder auf die Geflügelpest können wir dies täglich nachverfol gen.
Biosicherheitsmaßnahmen auf allen Ebenen sind dabei das A und O. Die korrekte und lückenlose Entsorgung von tierischen Nebenprodukten ist in diesem Zusammenhang ein unverzicht barer Beitrag zur seuchenhygienischen Prävention. Das be trifft Nebenprodukte mit hohen und mittleren Risiken, also so genanntes K1- und K2-Material. Dies gilt sowohl für Nutz tiere als auch für verendete und getötete Wildtiere.
Wir begrüßen daher, dass die Grundlage für die einschlägige Verwaltungspraxis jetzt an dieses geltende Bundesrecht ange passt wird und somit eine rechtssichere Lösung gefunden wird.
Aus der Anhörung der Verbände gingen weder Kritik noch Änderungswünsche hervor. Wir werden diesem Gesetzent wurf daher zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren Kollegen! Ob im Bund oder im Land, die Landwirtschaft ist zum Spielball öffentlicher Diskussionen geworden. Dabei wird verschwiegen, dass in den letzten 20 Jahren die Agrarförderung und die Landwirtschaft eine sehr positive Entwicklung zurückgelegt haben.
Auch im Pflanzenschutz hat sich viel getan. Sowohl bei den Wirkstoffen als auch bei den Mengen ist es in der Landwirt schaft in Deutschland wesentlich besser geworden, und der Pflanzenschutzmitteleinsatz wird von Jahr zu Jahr weniger.
Der Bund erfasst regelmäßig, wie viele Pflanzenschutzmittel verbraucht werden. Die Tendenz ist eindeutig rückläufig. Das freut mich persönlich sehr.
Zum Eckpunktepapier der Landesregierung möchte ich natür lich auch kurz noch etwas sagen. Die FDP/DVP-Fraktion hat sich schon früh, am 12. Juli 2019, zu dem Gesetzentwurf von „ProBiene“ positioniert. Wir haben damals schon klar und deutlich festgestellt, dass das nicht das Richtige für die Land wirtschaft ist und dass in Bezug auf Datenschutz, Eigentums recht und Berufsausübung sehr große Probleme bestehen.
Die Grünen und die CDU haben hingegen monatelang nach einer Lösung gesucht. Der eine hat das gesagt, und der ande re hat das gesagt. Das ist natürlich keine sehr seriöse Politik. Ich bin froh, dass die Freien Demokraten sich da relativ schnell klar positioniert haben.
Wir Freien Demokraten haben begrüßt, dass sich die Landes regierung dieses Themas angenommen hat und versucht hat, das Volksbegehren zu befrieden. Die Art und Weise, wie der Kompromiss ausgehandelt wurde, findet aber nicht unsere Zu stimmung. Es kann nicht sein, dass eine Landesregierung bis zur letzten Minute mit den Vertretern von „ProBiene“ verhan delt und den Landtag sowie die hauptbetroffenen Landwirte erst im Nachgang informiert.
Hinzu kommt das drohende Agrarpaket aus Berlin samt noch mals verstärkter Düngeverordnung und verstärktem Insekten schutzprogramm, das praktisch kaum umsetzbar ist. Es sieht u. a. vor, dass ab 2021 in verschiedenen Schutzgebieten kei ne Herbizide mehr ausgebracht werden dürfen. Hier ist nicht nur von einem kleinen Biotop die Rede, sondern von allen FFH-Gebieten. Diese Gebiete machen in Baden-Württemberg fast 15 % der Landesfläche aus. Ganze Weinbauregionen sind faktisch ein Netz von zusammenhängenden FFH-Gebieten, etwa der Kaiserstuhl oder Stromberg. Wenn diese Regelung der Bundesministerinnen Klöckner und Schulze so kommt, ist dies der Einstieg in den Ausstieg aus dem heimischen Wein- und Obstbau.
Nach heftigen Protesten seitens der Landwirtschaft versucht die Bundesregierung, die Landwirtschaft jetzt wieder zu kau fen, indem sie völlig überstürzt ein Hilfsprogramm in Milli ardenhöhe auflegt. Seriöse Landwirtschaftspolitik sieht anders aus.
Noch ein Wort zur Nitratbelastung der Grundwasserkörper, die in Deutschland angeblich viel höher ist als in anderen EULändern. Natürlich gibt es in Deutschland Regionen, in denen viel Gülle ausgebracht wird, u. a. vielleicht durch falsche An reize aus der Biogaspolitik. Dennoch: Die Unterschiede bei der Dichte der gemeldeten Messstellen, bei den Messpunkten an Ober- und Unterkanten der Grundwasserkörper und bei der Verteilung der gemeldeten Nitratmessstellen nach Landnut zungsarten sind nicht zu übersehen.
Österreich hat der EU 1 965 Messstellen gemeldet, bei den Niederlanden sind es 1 308 Messstellen, während das größte Flächenland gerade einmal 705 Messstellen gemeldet hat. Deutschland misst fast nur auf Agrar- und Grünland, kaum unter Siedlungsflächen und Verkehrsflächen.
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Nieder sachsen haben hier nun endlich eine Nachbesserung angekün digt. Ich fordere die Landesregierung auf, dasselbe zu tun.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zu Recht wurde von den Vorrednern schon die besondere Bedeutung des Sports betont. Wir Freien Demokraten finden, der Sport ist von unschätzbarem Wert sowohl für die Gesundheit und die Entwicklung der Menschen
als auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich möch te deshalb allen Sportlerinnen und Sportlern danken, die in den Vereinen ehrenamtlich unser aktives und vielfältiges Sportland Baden-Württemberg unterstützen.
Obwohl auch die Regierungsfraktionen Bekenntnisse zum Sport abgegeben haben, wird im Einzelplan 04 deutlich: Der Sport hat bei Grün-Schwarz keine Priorität.
Die Steuereinnahmen liegen deutlich über den Erwartungen. Nun wären Schuldentilgungen und dringend notwendige In vestitionen geboten.
Ein Beispiel für eine dringend notwendige Investition ist die Infrastruktur zum Schwimmenlernen. Nach aktuellen Zahlen des Kultusministeriums können nur rund 71,5 % der Schüle rinnen und Schüler am Ende der Grundschulzeit schwimmen. Das gilt aber nur für diejenigen, die überhaupt Schulschwimm unterricht besuchen können. Rund ein Viertel der Schulen können keinen Schwimmunterricht anbieten.
Können keinen anbieten, bieten keinen an. – Dabei gibt es große regionale Unterschiede. Der Hälfte der Schulen ist die Entfernung zum Schwimmunterricht einfach zu groß. Der DLRG und die Sportverbände machen seit Jahren darauf auf merksam, dass die Schwimmflächen für Schulen und Vereine immer weniger werden. Dadurch erhöht sich die Wartezeit auf Schwimmkurse teilweise auf über ein Jahr.
All diese Zahlen sind eigentlich ein Notruf an die Verantwort lichen auf allen Ebenen. Unser Ziel muss sein, dass alle Kin der schwimmen lernen können, egal, wo sie zur Schule ge hen.
Die Regierungsfraktionen haben 1,1 Millionen € jährlich für zusätzlichen Schwimmunterricht beantragt. Das unterstützen wir, die FDP/DVP-Fraktion, selbstverständlich ausdrücklich. Aber: Eine Förderung für die Sanierung von Schwimmbädern suchen wir in diesem Haushalt vergeblich. Wir beantragen deshalb 20 Millionen € für die Schaffung von Anreizen für die Sanierung von Lehrschwimmbädern.
Das Land muss aber auch in andere Sportstätten investieren. Viele Sportvereine können keine überregionalen Wettkämpfe ausrichten, weil die Sportstätten nicht dem Standard entspre chen. Die Ministerin wollte eine neue Förderung für den Bau überregionaler Sportstätten in diesen Haushalt aufnehmen. Dazu ist es aber leider nicht gekommen. Die FDP/DVP-Frak tion sieht deshalb mit Sorge, dass diese Förderungen nun über
den Solidarpakt Sport eingebracht werden und dort zulasten von anderen Projekten gehen.
Ähnlich verhält es sich beim angekündigten Sanierungspro gramm für Kunstrasenplätze, Stichwort Mikroplastikgranu lat. Wenn die Ministerin die Sanierung der Plätze vorantrei ben möchte, muss sie dafür auch Mittel in den Haushalt stel len. Auf keinen Fall darf die Kunstrasenplatzsanierung bei den Sportvereinen und Kommunen hängen bleiben.
Die Freien Demokraten bekennen sich zum Solidarpakt Sport, dessen Hauptzweck es ist, den Sport finanziell unabhängig zu machen und Planungssicherheit zu gewähren. Dieses Bekennt nis zum Solidarpakt Sport erwarte ich auch von der Regie rung.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren Kollegen! Ich versuche mal, ein bisschen Grundruhe hineinzubringen und wieder auf den Haushalt ein zugehen.
Ich fange beim Einzelplan 08 an. Das ist der Haushalt des Mi nisteriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Er erstreckt sich auf eine breite Palette laufender Ausgaben und Investitionen. Der Löwenanteil fließt in die Agrarförderung gemeinsam mit kofinanzierten Programmen der EU. Wir kom men deshalb bei dieser Debatte nicht umhin, die Agrarpolitik des Landes mit einem Exkurs in die Großwetterlage der nati onalen und internationalen Agrarpolitik einzuordnen.
In den vergangenen Wochen ist der Unmut der Landwirte in Deutschland sichtbar geworden. Wir alle haben die Trak torsternfahrten nach Berlin und anderswohin gesehen. Wir al le sehen die vielen grünen Kreuze auf heimischen Äckern und Wiesen. Der Frust der Landwirte ist massiv.
Der Auslöser war das sogenannte Agrarpaket der Bundesre gierung. Das im Rahmen dieses Pakets angekündigte Insek tenschutzprogramm ist praktisch ein Pflanzenschutzverhinde rungsprogramm. Das gibt es, um ein Totalverbot von Herbi ziden u. a. in sämtlichen FFH-Gebieten einzurichten. In Ba den-Württemberg wären knapp 15 % der Landesfläche von diesem Verbot betroffen. Die Folgen wären ein Niedergang ganzer Obstbauregionen und das Aus für den Weinbau in Steil lagen.
Für euch schon, für mich noch nicht ganz.
Ich bin noch ein bisschen an dem Thema dran, weil ich den ke, es ist wahrscheinlich noch nicht ganz vorbei für alle Be troffenen.
Die Agrarpolitik in Land, Bund und Europa lässt sich immer mehr von Stimmungen und weniger von Fakten leiten. Diese Entwicklung wird nicht zuletzt von allgemeiner Unkenntnis getrieben, z. B. in diesem Hohen Haus. Leider wird auch in diesem Haus gelegentlich behauptet, die Landwirtschaft brin ge von Jahr zu Jahr mehr Spritzmittel aus; das hat Herr We ber leider gerade schon wieder gesagt – ein Beweis für die Richtigkeit meiner Aussage. Fakt ist: Der jährliche Bericht des Bundesamts für Verbraucherschutz besagt etwas anderes. Seit mehr als einem Jahrzehnt bewegt sich der Absatz von Pflanzenschutzmitteln in einem rückläufigen Trend.
Ich möchte die vorhandenen Probleme nicht kleinreden. Aber wir müssen doch in Politik und Gesellschaft auch endlich an erkennen, was die Landwirtschaft in den letzten Jahren schon alles geleistet hat.
Was sind nun die Konsequenzen, die wir aus dieser Entwick lung für die Ausgaben im Staatshaushalt ableiten müssen?
Erstens: Wir brauchen einen Förderkatalog mit deutlich mehr Ansätzen. Wer weniger Emissionen bei der Gülleausbringung will, wer mehr Tierwohl in den Ställen will, wer digitale Prä zision bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln will, der muss unseren heimischen Landwirten vor allem die Fi nanzierung von moderner Technik ermöglichen.
Zweitens: Wir brauchen endlich mehr Tempo bei der Digita lisierung. Rheinland-Pfalz hat SAPOS schon Mitte 2017 ge bührenfrei zur Verfügung gestellt. Es kann doch nicht sein, dass Baden-Württemberg dies immer noch nicht geschafft hat. Das Ministerium hat nun angekündigt, dies aus dem Einzel plan 12 zu finanzieren. Wir hoffen, dass dies nun auch wirk lich schnell geschieht.
Dabei darf es aber auch nicht bleiben. Wir brauchen in BadenWürttemberg endlich eine Gebührenfreiheit bei der Bereitstel lung von Geodaten. Wer sich immer nur über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aufregt, aber gleichzeitig die Revolu tion der digitalen Präzisionslandwirtschaft verpennt, macht sich unglaubwürdig.
Und drittens: Wir brauchen nicht mehr, sondern deutlich we niger Bürokratie für die Betriebe in unserem Land. GrünSchwarz hat mit Blick auf das Eckpunktepapier für das neue Artenschutzpaket schon zahlreiche neue Melde- und Kont rollpflichten für Betriebe und Landwirtschaftsämter angekün digt. Als ob es davon nicht schon genug gäbe! Die Landesre gierung kann sich sicher sein, dass wir Liberalen in den kom menden Jahren sehr genau auf die Bürokratiekosten und auf die Aussagekraft dieser Projekte blicken werden.
Der nächste Punkt betrifft noch mal den Forst. Das Prestige projekt der grün-schwarzen Holzbauoffensive heißt Techni kum Laubholz. In diese Einrichtung sollen in den kommen den zwei Jahren 30 Millionen € – auf lange Sicht sogar 100 Millionen € – fließen. Warten wir einmal ab, ob es hier zu einer ähnlichen Kostenentwicklung wie beim Nationalpark kommt.
Wir Freien Demokraten haben nichts gegen Forschung und Entwicklung zur Anwendung von Laubholz. Aber reden wir endlich auch wieder über die Zukunft des Nadelholzes.
Nadelhölzer haben aufgrund ihrer spezifischen Materialeigen schaften, ihrer Dichte und Härte, einfach Vorzüge gegenüber Laubholz. Dieser Sachverhalt lässt sich nicht wegentwickeln und wegforschen. Wir brauchen daher heute eine Landesstra tegie zur Sicherung des Nadelholzes. Andernfalls legen wir die Axt an die Zukunft der Säger und der Holzindustrie, die bei uns heimisch sind.
Kommen wir zum Verbraucherschutz. Seit 2016 haben wir Freien Demokraten immer wieder darauf hingewiesen, dass die untere Veterinärbehörde angesichts der vielen neuen Pflicht aufgaben unterbesetzt ist. Seitdem hat es auch in Baden-Würt temberg einige Skandale in Tierhaltungs- und Schlachtbetrie ben gegeben. Nach fast fünf Jahren stellen Sie nun endlich immerhin 40 zusätzliche Amtstierärzte ein. Es ist ein Trauer spiel, dass gerade eine grün geführte Landesregierung jahre lang lieber einen übergezogenen Personalaufbau in der Um welt- und der Naturschutzverwaltung betrieben hat, statt die Pflichtaufgaben im Tier- und im Verbraucherschutz wahrzu nehmen.
Der notwendige große Plan für die langfristig berechenbare Finanzierung einer unabhängigen Verbraucherzentrale fehlt ebenfalls. Wir hatten uns da mehr erhofft.
Zum Schluss noch ein Wort zur Strukturförderung im ländli chen Raum. Es ist schon denkwürdig, wenn zahlreiche CDUAbgeordnete in ihren Wahlkreisen großspurig eine Förderung für Dorfgaststätten verkünden. Gemeint ist damit eigentlich nur eine leichte Erhöhung der Mittel für ELR-Programme.
Natürlich können diese Mittel auch dem Förderschwerpunkt Grundversorgung zufließen, wenn die entsprechenden Förder anträge gestellt werden. Letztlich können die Mittel aber auch in ganz andere Projekte fließen. Die Problematik liegt einfach darin, dass die Landgaststätten, die gefördert werden sollen, wahrscheinlich kein Geld zum Investieren haben. Daher kom men sie wohl auch nicht in den Genuss dieser Förderung.
Vielen Dank.
Eigentlich wollte ich noch zur AfD sagen: Der erste Landwirt schaftsminister war von der FDP.
Ich habe keine Angst, dass Sie nicht wieder in den Redefluss kommen. Es ist nur eine einfa che Zwischenfrage.
Mich würde interessieren: Wie stark waren die Verbände, et wa der Weinbauverband, an diesem Eckpunktepaket beteiligt? Sind deren Ansichten mit eingebracht worden?
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist grundsätz lich zu begrüßen, dass sich das Thema „Gesunde und nach haltige Ernährung“ etabliert hat. Auch in den Kantinen des Landes wird in den Mittagspausen des Öfteren der Wunsch nach entsprechenden Produkten geäußert. Es ist absolut nach vollziehbar und entspricht dem gesellschaftlichen Trend, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Mittagspause nicht auf regionale und ökologische Produkte verzichten wol len. Allzu lange wurden gerade in Kantinen Aspekte wie Qua lität und Herkunft eines Produkts außer Acht gelassen. Es herrschte die Maxime: Quantität statt Qualität.
Hier darf auf keinen Fall ein falscher Eindruck entstehen. Auch ein nicht ökologisches Produkt entspricht den hohen Qualitätsanforderungen. Kaum ein Land auf dieser Welt hat einen so hohen Standard bei Qualitätskontrollen von Lebens mitteln wie Deutschland.
Mit der Umstellung auf regionale und ökologische Produkte in Kantinen entsteht ein finanzieller Mehraufwand. Denn Pro dukte aus der Region gibt es leider nicht zum Nulltarif. Ob ein solcher Mehraufwand vom Verbraucher akzeptiert wird, ist fraglich. Eine Studie des Marktforschungsinstituts Ipsos aus dem Jahr 2018 mit 1 000 Befragten zeigt, dass gesunde
Lebensmittel in Kantinen bevorzugt werden; mehr als die Hälfte der Befragten jedoch wollen dafür keinen Cent mehr ausgeben. Hier herrscht offensichtlich eine Diskrepanz zwi schen Wunsch und Wirklichkeit. Diese spiegelt sich in der fi nanziellen Umsetzbarkeit wider. Den Verbrauchern steht es frei, eine Entscheidung zu treffen, ob sie mehr oder weniger für Lebensmittel zahlen.
Eine flächendeckende Einführung regionaler und ökologischer Produkte in Kantinen hat somit einen marktwirtschaftlichen Aspekt, der allein durch das Konsumverhalten der Verbrau cher gesteuert wird. Es wäre also wünschenswert, das Ange bot in den Kantinen des Landes so breit wie möglich aufzu stellen, um der bestehenden Nachfrage nach regionalen und ökologischen Produkten zu entsprechen und auch den finan ziellen Möglichkeiten der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden.
Neben dem finanziellen Aspekt müssen auch bürokratische und logistische Aspekte betrachtet werden. Die Umstellung der Lieferprozesse wäre mit einem bürokratischen Mehrauf wand verbunden. Zudem ist die Verfügbarkeit regionaler und ökologischer Produkte nicht zuletzt saisonal bedingt einge schränkt. Dies alles ist eine Herausforderung für Pächter bzw. Kantinenbetreiber.
Wir Liberalen unterstützen grundsätzlich eine Initiative für bessere Lebensmittelqualität in den Landeskantinen, unter zwei Voraussetzungen: Erstens darf die Nachfrageseite der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht außer Acht gelassen werden. Zweitens darf den Kantinenbetreibern durch die Um stellung kein unverhältnismäßiger bürokratischer Mehrauf wand zugemutet werden.
In Zukunft werde ich mein Biorumpsteak bei Herrn Grath be stellen, wenn es nur ein paar Cent teurer ist.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Naturparke sind neben Biosphärengebieten und Nationalparks die dritte Kate gorie von Großschutzgebieten. In den Naturparken wird die Rolle des Menschen aktiv eingebunden, getreu dem Motto „Schützen durch Nützen“.
Genau diesen Ansatz brauchen wir im Zeitalter des Artenster bens. Eine grüne Wildnisromantik bringt uns da nicht weiter.
Denn die Hotspots der Artenvielfalt des Südwestens sind kei ne Urwälder, sondern von Menschen geformter Lebensraum. Bei der Erhaltung, Pflege und Erschließung dieser Biotope spielen die Naturparke eine entscheidende Rolle. Sie bringen Natur- und Artenschutz erfolgreich in die Fläche. Immerhin haben die sieben Naturparke in Baden-Württemberg eine Grö ße von 1,2 Millionen ha, umfassen also mehr als ein Drittel der Landesfläche.
Der von den Grünen finanziell bevorzugte Nationalpark Schwarzwald umfasst hingegen nur gut 10 000 ha und hat im Haushaltsjahr 2019 Kosten in Höhe von 9 Millionen € verur sacht. Davon schlagen allein die Kosten für die Verwaltung mit 90 zum Teil hoch besoldeten Stellen mit 5,2 Millionen € im Jahr zu Buche. Hinzu kommen noch Baukosten in Höhe von mehr als 50 Millionen € für das Besucherzentrum.
Im Gegensatz dazu werden die Naturparke mit Personal- und Sachmitteln nicht verwöhnt. Ihnen stehen jährlich nur 1,2 Mil lionen € Landesmittel zur Verfügung. Dabei lösen die weni gen Stellen in den Naturparkgeschäftsstellen eine Vielzahl von ehrenamtlichen Einsätzen aus.
Wenn man die Lotteriemittel hinzurechnet, kommt man auf 3 Millionen € pro Jahr. Hinzu kommen noch Gelder von be teiligten Gemeinden. Eine maßvolle Erhöhung der Förderung wäre daher absolut vertretbar.
Woher kommt also die Schieflage zwischen der Förderung des Nationalparks und der Förderung der sieben Naturparke? Der Grund dafür ist einfach: Seit der grün-schwarzen Regierungs bildung 2016 ist der Naturschutz in Baden-Württemberg ge spalten. Die Zuständigkeit für Landschaftspflege und Natur parkförderung ist beim Ministerium für Ländlichen Raum, bei CDU-Minister Hauk geblieben, die Zuständigkeit für den Rest des Naturschutzes ist samt neuem „NABU-Staatssekretär“ ins grüne Umweltministerium gewandert. Wenn es ums Geld-Ver teilen geht, denken die Grünen eben nicht an eine nachhalti ge Finanzierung und einen nachhaltigen Artenschutz.
Schon in einer Pressemitteilung vom 3. Juli 2014 warnte der damalige NABU-Landesvorsitzende Dr. Andre Baumann da vor, dass das Leuchtturmprojekt Nationalpark zulasten des Naturschutzes in der Fläche gehen könnte.
Meine Damen und Herren, die Kostenentwicklung des Nati onalparks Schwarzwald bestätigt heute diese Vorhersage. Wir Freien Demokraten halten deshalb eine maßvolle Erhöhung der Personal- und Sachkostenzuschüsse für die sieben Natur parke für angemessen.
Das sagen wir nicht erst seit heute. Wir haben bei den Bera tungen zum Haushalt 2017 und zum Doppelhaushalt 2018/2019 jeweils gegenfinanzierte Haushaltsanträge gestellt, nämlich im Haushaltsjahr 2017 1,1 Millionen € mehr und im Doppel haushalt 2018/2019 eine halbe Million Euro pro Jahr mehr einzustellen.
Meine Damen und Herren von Grün-Schwarz, hören Sie auf, Prestigeprojekte zu bevorzugen, und statten Sie die Schutz gebiete endlich fair aus. Erhöhen Sie die Mittel für die sieben Nationalparks.
Vielen Dank.
Naturparke.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Witterungsschäden in der Land- und Forstwirtschaft haben zugenommen. Letztes Jahr hatten wir die Dürre, vorletztes Jahr hatten wir den Spätfrost, 2015 Trockenheit und 2014 Ha gel.
Die Regulierung der Schäden aus Steuerstundungen, günsti gen Darlehen und Hilfen aus dem Landeshaushalt ist nieman dem mehr zuzumuten. Erstens werden die Steuerzahler zur Kasse gebeten, zweitens werden die Landwirte zu Bittstellern erniedrigt.
Wir brauchen also bessere Instrumente zur Vorsorge.
Unter dem Titel „Hilfe zur Selbsthilfe“ hatte unsere Fraktion im Mai 2017 eine Große Anfrage gestellt und zahlreiche Mög lichkeiten aufgezeigt. Erstens fordern wir eine steuerbefreite Risikorücklage für Agrarbetriebe. Dieser Risikosparstrumpf kann in guten Jahren gefüllt werden und dient als Puffer bei Missernten, ohne den Steuerzahler zu belasten.
Die Forderung der Risikorücklage stand übrigens bei der CDU im Landtagswahlprogramm und im Bundestagswahlpro gramm und steht sogar im Koalitionsvertrag. Nur: Umgesetzt wurde sie von der CDU nicht.
Zweitens fordern wir die Absenkung der Steuer auf Risiko versicherungen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat 2012 Mehrgefahrenversicherungen für verschiedene Witterungsri siken weitgehend steuerlich befreit. Leider wurden Dürre- und Trockenheitsschäden dabei nicht berücksichtigt. Holen wir das nach!
Es macht keinen Sinn, die Eigenvorsorge steuerlich zu belas ten und dann im Schadensfall über den Staat immer Notgro schen zu verteilen.
Drittens sollten wir auch über technische Vorsorge sprechen. Beregnungsanlagen helfen nicht nur bei Trockenheit, sondern auch gegen Frost. Auch Hagelschutznetze können Schaden abwenden. Deshalb sollten diese Techniken gefördert und bü rokratische Hürden abgebaut werden. Wir alle kennen die Pro bleme der Obstbauern mit Hagelschutznetzen in Landschafts schutzgebieten. Hier ist mehr Augenmaß geboten.
Eine andere Möglichkeit wäre die direkte Subvention von Ver sicherungsprämien, wie es bereits in anderen EU-Staaten praktiziert wird. Diese Staaten lösen das Problem, indem sie Mittel aus der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik zur Kofinanzierung nutzen. Österreich löst es mit rein natio nalem Geld. Grüne und CDU fordern nun genau so ein Mo dell wie in Österreich auch für Baden-Württemberg.
Ich sage ganz offen, dass wir Freien Demokraten zunächst den steuerrechtlichen und technischen Instrumenten und der Risi kovorsorge den Vorzug geben. Warum? Grün-Schwarz strebt eine Drittelfinanzierung der Versicherungsprämie an: ein Drit tel der Betrieb, ein Drittel das Land und ein Drittel der Bund. Der Haken dabei ist, dass die Bundesregierung schon im Sep tember 2018 mitgeteilt hat, dass keine weiteren Mittel für die GAP bereitgestellt werden. Kurzum: Subventionen für Versi cherungen müssen bei den anderen GAP-Maßnahmen einge spart werden. Dies erscheint nicht realistisch, aber auch nicht wünschenswert. Zudem werden die Versicherungen einen Teil der Subventionen für ihre eigenen Gewinne abschöpfen, so dass das Geld eben nicht restlos bei den Landwirten ankommt.
Ich habe den Eindruck, dass diese Pläne von Grün und Schwarz nur ein Ablenkungsmanöver sind,
da man bei steuerfreien Risikorücklagen bisher überhaupt noch nichts erreicht hat.
Ich fordere die Landesregierung und vor allem die CDU auf: Setzen Sie sich in Berlin endlich für die steuerfreie Risiko ausgleichsrücklage durch.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die Landesre gierung hat im April 2012 die Stelle einer Landesbeauftrag ten für Tierschutz geschaffen. Organisatorisch handelt es sich um eine Stabsstelle, die dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstellt ist.
Diese Stabsstelle umfasst neben der Landesbeauftragten noch eine Tierärztin, eine Juristin und zwei Teilzeitkräfte im Sekre tariat. Diese personelle Ausstattung ist mit Blick auf die Auf gabenfülle und die nötige fachliche Tiefe der Arbeit sicher an gemessen. Das Arbeitspensum der Stelle geht aus der Bilanz hervor. Eine ganz andere Frage ist, ob man der Landesbeauf tragten nicht von vornherein mehr Unabhängigkeit hätte ein räumen können; denn sowohl vor als auch nach der Landtags wahl 2016 hatte man den Eindruck, dass sich die damalige Landestierschutzbeauftragte, Frau Dr. Jäger, nicht so äußern durfte, wie sie es gern getan hätte.
Frau Dr. Jägers Idee einer Bundesverordnung für Sachkunde in der Heimtierhaltung wurde von dem grünen Landwirt schaftsminister Bonde im Sommer 2015 ausgebremst. Zu Frau Dr. Jägers Idee einer Heimtierschutzordnung ließ Bonde ge genüber den „Stuttgarter Nachrichten“ im Juli 2015 knapp er klären:
Schärfere Vorschriften für Tierhalter werden von der Lan desregierung nicht befürwortet.
Nach der Wahl erklärte der Amtsnachfolger Peter Hauk sinn gemäß: „Einen Katzenführerschein wird es mit mir nicht ge
ben.“ Ich gebe dem Minister so weit recht, dass es eine Über treibung wäre, von jedem Katzen- und Hundehalter einen Sachkundenachweis zu fordern. Ich glaube aber, dass es Heim tierarten gibt, bei denen eine gewisse Sachkunde bzw. ein Sachkundenachweis sinnvoll und vertretbar wären,
beispielsweise bei Reptilien, Amphibien oder bestimmten Vo gelarten. In jedem Fall wäre ein stufenweiser Sachkundenach weis für Heimtiere sinnvoller als strenge Haltungsverbote, denn Verbote kann letztlich niemand zu 100 % kontrollieren, und das gibt immer einen illegalen Markt.
Ich denke, dass wir bei Tierschutz, Tierwohl und Tiergesund heit insgesamt mehr über Haustiere sprechen müssen als bis her; denn leider beschränkt sich die öffentliche Debatte oft mals zu sehr auf die Nutztiere, obwohl diese – im Gegensatz zu den Haustieren – amtlich kontrolliert werden. Insofern noch einmal ein Dankeschön an Frau Dr. Jäger für ihren da maligen Vorstoß bei der Haustierhaltung.
Wenn ich über Nutztiere spreche, dann bin ich schon bei ei nem Thema, das inzwischen die neue Landesbeauftragte, Frau Dr. Stubenbord, aufgegriffen hat. Auch wir Freien Demokra ten sprechen dieses Thema in diesem Haus seit Jahren an. Es geht um die amtlichen Kontrollen der Nutztierbetriebe. Es ist mir bewusst, dass es neben den amtlichen Kontrollen noch viele andere, teils freiwillige Kontrollen gibt. Dennoch hat der Antrag meines ehemaligen Fraktionskollegen Dr. Bullinger zum Thema „Tierschutz-Vollzug in Baden-Württemberg“ vom Herbst 2016 Folgendes zutage gebracht:
Es gab in den letzten zehn Jahren einen massiven Anstieg von Aufgaben in der Veterinärverwaltung, während die Personal ausstattung nahezu gleich blieb.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP wurde festgestellt, dass kontrollpflichtige Betriebe in Ba den-Württemberg, statistisch gesehen, nur alle 19 Jahre und in Bayern sogar nur alle 48 Jahre kontrolliert werden.
Mir ist bewusst, dass statistische Mittelwerte nur eine be grenzte Aussagekraft haben. Dennoch müssen wir darüber re den, ob staatliche Pflichtaufgaben im Tierschutz und im Ver braucherschutz ausreichend erfüllt sind oder nicht. Deswegen haben wir Freien Demokraten seit 2017 immer wieder Vor schläge vorgelegt, wie man mehr Amtstierärzte finanzieren könnte.
Der Landkreistag spricht von knapp 200 fehlenden Amtstier ärzten. Der Landesbeirat für Tierschutz fordert ebenfalls mehr Stellen in diesem Bereich. Auch die Landesbeauftragte für den Tierschutz, Frau Dr. Stubenbord, hat im Mai 2018 erklärt, dass mehr Kontrollen und daher mehr Personal in den Ämtern nö tig sind.
Ich fordere Grün und Schwarz auf: Legen Sie zum nächsten Haushalt endlich ein Konzept vor, das aufzeigt, wie Sie den massiven Mangel bei den Verbraucherschutzkontrollen im kommenden Jahr abschmelzen wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen, wir teilen bei Weitem nicht alles, was die beiden grün ge führten Landesregierungen zum Tierschutz auf den Weg ge bracht haben oder nicht auf den Weg gebracht haben. Die Stel le der Landesbeauftragten für den Tierschutz jedoch hat sich bewährt. Man sollte ihr allerdings hin und wieder politisch mehr Beinfreiheit und Unabhängigkeit geben.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kaum ein Thema be schäftigt Bürgerinnen und Bürger und Medien heute so sehr wie die Ernährung. Allergien, Unverträglichkeiten und Krank heiten werden auf die Ernährung zurückgeführt. Lebensmit
telskandale ziehen wochenlang Zeitungsberichte, Leitartikel nach sich. In Kochsendungen, Talkshows werden verschiede ne Diäten diskutiert, und Vegetarier, Veganer, Frutarier, Fle xitarier
unterhalten sich in Internetforen über die besten Einkaufsmög lichkeiten und Rezepte für ihren Lebensstil.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn Medien, Bürger und Politiker dem Thema „Ernährung und Lebensmittel“ wieder mehr Aufmerksamkeit und Wertschätzung entgegenbringen.
Allzu lange haben wir gerade hochwertige Lebensmittel aus dem Blick verloren und auf Billigangebote gesetzt. Dies soll te aber nicht zu unsachlicher Panikmache führen. Noch nie in der Geschichte Deutschlands waren die für die Normalbürger erhältlichen Lebensmittel so gut und günstig, so reichhaltig und so engmaschig überwacht wie heute. Jeder sogenannte Skandal, der aufgedeckt wird, ist ja letztlich immer auch ein Beleg für erfolgreiche Kontrollen.
An dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Lebensmittel überwachung in unserem Land, ein herzliches Dankeschön an alle landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugerinnen und Erzeuger, die uns tagein, tagaus mit guten, sicheren Le bensmitteln versorgen.
Du darfst wieder auf deinen Platz. Jetzt sind die Wogen ge glättet.
Man muss den Landwirten und Gartenbauern den Rücken ein mal so richtig deutlich stärken, da ein guter Teil der Verbrau cherinnen und Verbraucher heute widersprüchliche und zum Teil unrealistische Erwartungen an die Lebensmittel haben. Die „Lebensmittel Zeitung“ und das Marktforschungsinstitut Ipsos haben jüngst den Handelsmarktmonitor 2018 veröffent licht. Über 1 000 Personen wurden da befragt. Ergebnis: Die Leute wollten alle regionale Lebensmittel, sie wollten gesun de Lebensmittel – aber nur 50 % der Befragten wollen mehr bezahlen. Gesunde Premiumlebensmittel aus der eigenen Re gion gibt es aber natürlich nicht zum Nulltarif.
Richtig ist: Es gibt heute Krankheitsbilder, die auch etwas mit falscher Ernährung zu tun haben. Das ist aber keine Frage der Qualität einzelner Produkte, sondern eine Frage der Lebens führung insgesamt. Viele von uns sitzen im Büro, es gibt zu wenig Bewegung und unausgewogene Ernährung mit einem zu geringen Anteil an frischem Obst und Gemüse.
Für das Essen nehmen wir uns keine Zeit mehr; wir essen ein fach mal was zwischendurch. Gerade deswegen bin ich skep tisch, ob die von grüner Seite immer wieder diskutierte Nähr wertampel so sinnvoll wäre.
Diät-Cola käme bei einer solchen Kennzeichnung besser weg als der natürliche Apfelsaft. Daher gilt noch immer das, was Paracelsus sinngemäß gesagt hat: Allein die Menge macht das Gift. Diese bunte Kennzeichnung einzelner Produkte hilft nicht weiter, wenn die Gesamternährung nicht ausgewogen und auf die persönlichen Tagesbedarfe abgestimmt ist.
Wenn wir heute im Landtag über gesunde, regionale und nach haltige Ernährung reden, dann frage ich mich als überzeugter Liberaler: Bis zu welcher Linie ist die Ernährung ein politi sches Thema? Wie weit darf sich der Staat beim Thema Er nährung überhaupt einmischen, und was bleibt im Sinne von Artikel 2 des Grundgesetzes der persönlichen Lebensgestal tung vorbehalten?
Natürlich ist Ernährung insofern ein politisches Thema, als ein Drittel des EU-Haushalts in die Agrarförderung fließt. Er nährung ist tatsächlich auch ein politisches Thema, wenn es um den volkswirtschaftlichen Schaden insgesamt durch fal sche Ernährung geht. Bei der Wahl der politischen Mittel sind wir Freien Demokraten aber zurückhaltender als die Grünen und die Christdemokraten. So redet die Landesregierung in der verbraucherpolitischen Strategie von verhaltenswissen schaftlicher Intervention. Dahinter steckt die Idee, der Staat müsse den Bürgern einen Schubs in die richtige Richtung ge ben. Ich nenne das Bevormundung, meine Damen und Her ren.
Ministerpräsident Kretschmann hat in einem Bericht in der ZEIT im Oktober 2016 die rhetorische Frage gestellt, ob es seine Grünen nicht mit dem Glauben an die Erziehbarkeit des Menschen übertrieben hätten. Vermutlich hatte er dabei die Forderung nach den fleischlosen Veggie Days im Kopf, viel leicht aber auch die aus Minister Bondes Zeiten stammende Kampagne „Mach’s Mahl“. Mit ihrer Kampagne versucht die grün-schwarze Landesregierung noch immer, die mündigen Bürger zu gutem Essen zu erziehen. Herr Ministerpräsident, es geht nicht um eine Übertreibung bei der Erziehung der Menschen. Der Staat soll mündige Bürger überhaupt nicht er ziehen.
Aufgabe der Politik ist vielmehr, die Erfüllung rechtsstaatlicher Pflichtaufgaben beim gesundheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten, unabhängige Institutionen wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung und Verbraucherschutz zu unter stützen und dem Thema „Ernährung und Sport“ ausreichen de Mittel und Raum in den Bildungsplänen der Schulen ein zuräumen. Damit wird die Eigenverantwortung der jungen
Menschen gefördert. Alles andere überlassen Sie bitte Verei nen, Organisationen und natürlich der Familie.
Zuletzt eine Bitte an den schwarzen Teil der Koalition: Es geht um die ständige Vermischung von Verbraucherinformation und regionaler Absatzförderung durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Wir sehen z. B. bei der Streuobstkennzeichnung oder auch im Rahmen des Ge meinschaftsmarketings: Lebensmittelkennzeichnung scheint im Ministerium im Wesentlichen als Marketinginstrument be trachtet zu werden. Stets ist unklar, wann das Landwirtschafts ministerium spricht und wann das Verbraucherschutzministe rium.
2017 wurde in Stuttgart ein Supermarkt eröffnet. Die Staats sekretärin für Verbraucherschutz warb dort
mit einem schriftlichen Grußwort für das Land als das „Genie ßerland Baden-Württemberg“. Anschließend hieß es aber, das wäre im Rahmen des Gemeinschaftsmarketings geschehen.
Im Ministerium liegt einerseits ein Streuobstkonzept auf, um für die regionale Streuobsterzeugung zu werben, andererseits klärt es die Verbraucherinnen und Verbraucher aber nicht da rüber auf, dass die Begriffe „Streuobst“ oder „regionales Streu obst“ gesetzlich überhaupt nicht geschützt sind und zu einer irreführenden Kennzeichnung geradezu einladen. Das darf so nicht sein.
Trennen Sie bitte sauber und erkennbar zwischen Verbraucher informationen und Vermarktungsformen. Beides ist wichtig, aber es sind eben zwei grundverschiedene Dinge.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Lan desregierung:
a) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für die
dauerhafte Einrichtung einer 24-Stunden-Station für Ret tungshubschrauber bzw. für die Umwandlung der beste henden Luftrettungsstation in eine solche, um Nachtret tungsflüge in der Region Bodensee-Oberschwaben durch führen zu können?
b) Wie bewertet sie eine mögliche Lockerung des Nachtflug
verbots für Rettungshubschrauber in der Region BodenseeOberschwaben?
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer über Forstwirtschaft in Baden-Württemberg spricht, der spricht über Eigentum. Das wird in der Öffentlichkeit nicht immer wahrgenommen. 24 % gehören dem Land, 40 % gehören den Kommunen und Kirchen, und 36 % sind im Besitz von 260 000 Privatperso nen. Wer dabei vorrangig an wohlhabende Großgrundbesitzer denkt, der liegt falsch. 90 % der Waldbesitzer haben weniger als 5 ha, und im Durchschnitt besitzt einer nicht einmal 1,5 ha. Und dies ist noch auf zwei bis drei Parzellen verteilt. Das muss man sich einmal klar vor Augen führen.
Bei den Produktionszyklen von 80 bis 120 Jahren ist die Be lastbarkeit der Betriebe mit bürokratischen und ökologischen Vorgaben nicht unendlich.
Wer die rechtlichen und bürokratischen Daumenschrauben überdreht, provoziert nicht, dass kleine Privatwaldbesitzer ih ren Wald verkaufen, sondern dass sie die familiengeerbten Wälder einfach aus der Produktion nehmen. Dieses Holz fehlt den mittelständischen Betrieben.
Der aktuelle Anhörungsentwurf der grün-schwarzen Landes regierung zur Änderung des Landeswaldgesetzes geht genau in die falsche Richtung.
Der Entwurf für den neuen § 14 riecht nach waldbaulichen Bevormundungen. Der geplante § 22 zeigt wieder, dass GrünSchwarz nachlässig mit Eigentum umgeht. Umfangreiche Na turschutzpläne und Totholzmanagement wollen Sie verpflich tend. Gleichzeitig verlieren Sie damit die Möglichkeit zum freiwilligen Vertragsnaturschutz.
Unsere Große Anfrage stammt von März 2017. Das merkt man daran, dass es in der Antwort um das Kartellverfahren geht. Mit der Anfrage wollten wir aber weniger das Kartell verfahren ansprechen, sondern vielmehr grundsätzliche Fra gen zur Erzeugung und Verarbeitung von Holz.
Die FDP/DVP-Fraktion steht entschieden zum Cluster Forst und Holz. Es steht für Wertschöpfung im ländlichen Raum, für die Pflege von Kulturlandschaften, für aktiven Klima schutz durch Kohlenstoffbindung sowie durch den Ersatz kli maunfreundlicher Werkstoffe und Baustoffe.
Holz kann als nachwachsender Rohstoff im Rahmen einer Kaskadennutzung sinnvoll zur Energiegewinnung eingesetzt werden. Auch im Rahmen von Bioökonomieforschung war ten noch neue Anwendungsfelder auf Holz.
Wenn wir all diese Chancen tatsächlich nutzen wollen, müs sen wir ehrlich und vorausschauend über die Rohstoffbasis sprechen. Denn ein Baum benötigt bis zur Holzernte drei Menschengenerationen.
Ich fordere daher die grün-schwarze Landesregierung auf: Die Politik der Stilllegung muss gestoppt werden. Anstatt immer weitere Flächen, vor allem Staatswaldflächen, unter Prozess schutz zu stellen und aus der Nutzung zu nehmen, sollten wir wieder auf produktionsintegrierten Naturschutz setzen, z. B. mit freiwilligen Alt- und Totholzkonzepten.
Mit Blick auf den Klimawandel brauchen wir eine „Nadel holzstrategie 2100“. Laubholz allein wird den Holzbedarf un serer Kinder und Enkelkinder nicht decken. Nadelholz und Laubholz haben eben grundlegend verschiedene Materialei genschaften – da können wir noch so tolle Forschungsinstitu te wie das geplante Technikum Laubholz bauen. Ohne zu kunftssichere Nadelholzversorgung geht es nicht.
Bei Umtriebszeiten von 60 bis 120 Jahren müssen wir daher heute eine breite Palette anpassungsfähiger Nadelbäume für unsere Zukunft etablieren, die der zurückweichenden Fichte nachfolgen können. Douglasie und Weißtanne können bei die ser Strategie wichtige Standbeine sein. Aber wir können uns nicht von nur zwei Arten abhängig machen.
Wir brauchen ein verbessertes Management für Kalamitäten und Witterungsschäden. Es wird in Zukunft häufiger Dür rephasen mit Schäden am Laubholz geben. Schon in diesem Sommer gab es sogar im Schwarzwald stehend vertrocknete Bäume. Für den Borkenkäfer ist das eine Einladung. Wir müs sen dafür sorgen, dass das Schadholz rasch aus dem Wald kommt und hochwertiges Holz geschützt gelagert wird.