Protokoll der Sitzung vom 08.11.2018

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Herr Abg. Klaus Hoher, ich möchte zunächst, wenn Sie erlauben, die zweite Frage beantworten und einfach zum bes seren Verständnis klarstellen:

Erstens: Es gibt kein Nachtflugverbot für Rettungshubschrau ber.

Zweitens: In Baden-Württemberg haben wir ein flächende ckendes System für den Transport von insbesondere intensiv transportpflichtigen Patienten auch in den Nachtstunden. Ob diese Maschinen aus Baden-Württemberg oder aus angren zenden Ländern kommen, spielt bei der Luftrettung keine Rol le. In Baden-Württemberg stationierte Maschinen fliegen auch in diese anderen Länder.

Gleichwohl überprüfen wir derzeit die Luftrettung hinsicht lich ihres Verbesserungsbedarfs und hinsichtlich von Optimie rungsmöglichkeiten. Wir stehen der Einrichtung weiterer 24-Stunden-Luftrettungsstandorte neben dem Standort in Vil lingen-Schwenningen mehr als aufgeschlossen gegenüber.

Unser Ziel ist es, die rettungsdienstliche Versorgung insge samt weiter zu optimieren, zu verbessern. Hierzu gehört auch die Versorgung durch die Luftrettung. Sie wird in der Verzah nung mit dem bodengebundenen Rettungsdienst noch an Be deutung gewinnen.

Lassen Sie mich aber dem Eindruck entgegenwirken, der Mi nister könne gleichsam per Dekret und auf Knopfdruck einen

neuen Luftrettungsstandort ertüchtigen. Auch bei bestehen den Luftrettungsstandorten kann das Innenministerium nicht ohne umfängliche rechtliche Prüfungsschritte eine Auswei tung der Einsatzzeiten auf 24 Stunden vornehmen. Inwieweit ein Luftrettungsstandort nachtflugtauglich sowie im Hinblick auf die mit dem Nachtflugbetrieb verbundenen Lärmbelästi gungen geeignet ist, muss jeweils im Rahmen eines luftrecht lichen Genehmigungsverfahrens geprüft werden. Darüber hi naus muss auch schon eine solche Ausweitung der Flugzeit rechtskonform ausgeschrieben werden.

Damit, Herr Abg. Hoher, komme ich zurück auf die erste Fra ge nach weiteren 24-Stunden-Standorten in unserem Land Ba den-Württemberg.

Aufgrund steigender Einsatzzahlen und Veränderungen in der Krankenhauslandschaft gilt es, die Luftrettung mit neuer Be deutung zu versehen und dabei die Standortwahl nach wirt schaftlichen und einsatztaktischen Gesichtspunkten zu über prüfen. Auch der ländliche Raum mit seinen topografischen und demografischen Herausforderungen muss dabei im Fo kus stehen. Er steht bei uns auch im Fokus unserer Überle gungen. Hierfür haben wir eine umfassende Strukturuntersu chung veranlasst. Die Ergebnisse werden voraussichtlich En de des nächsten Jahres vorliegen. Dann haben wir belastbare Empfehlungen für eine vollständige 24-stündige Flächenab deckung Baden-Württembergs mit Luftrettungsmitteln.

Auf dieser Grundlage wird über die Standortfragen der Luftrettungsmittel und über die Ausweitung der Flugzeiten in den Nachtstunden zu entscheiden sein. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Strukturuntersuchung können bestehende Stand orte verfestigt, neue Standorte eingerichtet oder auch beste hende Standorte im Sinne einer Standortoptimierung verlegt werden. Auch dazu müssen dann Vergabeverfahren durchge führt werden.

Erlauben Sie mir noch eine abschließende Bemerkung: Hub schrauber sind keine Allheilmittel. Ihrem Einsatz sind nicht nur nachts, sondern auch witterungsbedingt – insbesondere mit der jetzt beginnenden Jahreszeit – Grenzen gesetzt. Wir alle – Sie ganz besonders – kennen die Nebellagen insbeson dere am Bodensee. Der Zeitvorteil, der durch die Luftrettung tagsüber erreicht werden kann, ist nachts geringer bzw. nicht immer gegeben. Bei Nacht kann nicht dieselbe Reaktionsge schwindigkeit erreicht werden, und vor allem bereiten die Landung und der Wiederabflug bei für die Piloten unbekann ten Ziellandepunkten erhebliche Herausforderungen und auch – das muss man offen so ansprechen – Probleme.

Einsätze bei Dunkelheit bedürfen daher einer zusätzlichen Vorbereitung, sowohl seitens der Besatzung – Stichwort Sicht und anderes mehr – als auch am Boden – Stichwort geeigne te Landeplätze, mögliche Hindernisse durch Strommasten, Windräder und dergleichen –, um die Flugsicherheit, die na türlich im Vordergrund steht, zu gewährleisten.

Ein Vorteil des nächtlichen Einsatzes von Luftrettungsmitteln gegenüber dem bodengebundenen Rettungsdienst liegt daher vor allem in der Nutzung als schnelles Transportmittel bei dringend notwendigen Patientenverlegungen in ein Kranken haus der Maximalversorgung. Die dortigen Landeplätze sind vorerkundet und können nachts regelmäßig auch beleuchtet werden.

Die Bürgerinnen und Bürger im Land dürfen sich auf eines verlassen: Wir haben gemeinsam mit den Kosten- und Leis tungsträgern im Rettungsdienst die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten im Blick, egal, ob in Ballungs räumen oder im ländlichen Raum, egal, zu welcher Tages- oder Nachtzeit, und egal, bei welchen Witterungsbedingun gen.

Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Hinderer.

Herr Minister Strobl, anknüp fend an die Frage des Kollegen Hoher, der ja die Region Bo densee-Oberschwaben anspricht: Wir wissen, dass dort insbe sondere auch die Schweizer Luftrettung Rega im Einsatz ist. Im Zusammenhang mit der Veränderung der Krankenhaus landschaft vor Ort wird uns auch immer wieder zugetragen, dass es bestenfalls eine Notlösung sein könne, wenn die Schweizer auf deutsches Gebiet einfliegen und Personen ret ten und dann vielleicht sogar noch in eine Schweizer Klinik, nach Basel oder Zürich, fliegen.

Ich persönlich schätze es anders ein, würde aber gern die Ein schätzung der Landesregierung zur Leistungsfähigkeit von Rega hören. Auch interessiert mich, was Sie zur vertraglichen Gestaltung sagen können. Ist das also tatsächlich nur eine Not lösung, oder ist das dort ein Standard, der auch aus unserer Sicht sehr hoch ist, und sind Ihnen Vorfälle bekannt, bei de nen irgendetwas nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist?

Als Notlösung würde ich es nicht bezeichnen. Es ist aber ganz sicher auch keine Lösung für alle Ewigkeit. Ich habe ja in meiner Antwort auf die Anfrage des Kollegen Ho her ausgeführt, dass wir derzeit eine Strukturuntersuchung in Arbeit haben. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Ergeb nisse dieser Untersuchung Ende des nächsten Jahres erwartet werden. Dann lässt sich diese Frage anhand von Fakten be lastbar beantworten.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 beendet. – Danke schön, Herr Minister.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A n t o n B a r o n A f D – N a c h Z E B - U n t e r s u c h u n g e n n i c h t a l s d r i n g l i c h e i n g e s t u f t e , a n s c h l i e ß e n d a u f g r u n d o f f e n s i c h t l i c h e r D r i n g l i c h k e i t a l l e r d i n g s d e n n o c h d u r c h g e f ü h r t e S t r a ß e n s a n i e r u n g s a r b e i t e n

Herr Abg. Baron, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung:

a) Wie oft kommt es seit 2017 pro Jahr in Baden-Württem

berg vor, dass Straßen trotz einer Streichung aus dem auf den Daten der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) 2016 beruhenden Erhaltungsmanagement saniert wurden, eine solche Sanierung geplant wurde oder diese aktuell durchgeführt bzw. geplant wird?

b) Welcher Haushaltstitel impliziert außerplanmäßige Sanie

rungsarbeiten wie im Fall der in Drucksache 16/4683 the matisierten Landesstraße L 1048 bei Forchtenberg in Ho henlohe?

Vielleicht, Herr Minister, noch eine Bitte an Sie bei Ihren Aus führungen: Wie hoch sind die Mittel in diesem Titel? Nach welchen Kriterien werden diese verwendet?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung er teile ich das Wort Herrn Minister Hermann.

Frau Präsiden tin, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage wie folgt:

Es wurden keine Maßnahmen aus dem Erhaltungsmanage ment gestrichen. Es ist eingeplant und notwendig, dass auch Maßnahmen außerhalb des Erhaltungsmanagements umge setzt werden können. Gründe für solche außerordentlichen Maßnahmen sind z. B., dass eine Gemeinde eine Kanalsanie rung macht und dann auch eine Straße betroffen ist – dann sa gen wir, dass man es außerhalb der eigentlichen Liste vorzieht – oder dass es z. B. Verschlechterungen gibt aufgrund eines Unwetters, sodass anschließend die Straße nicht passierbar ist, oder dass Schäden, die schon da waren, so stark werden, dass man sofort handeln muss. Dann tritt eben der andere Fall in Kraft, und wir gehen sozusagen nicht der Reihe nach vor, sondern ziehen genau diese Maßnahmen vor.

Zur Frage, wo das im Haushalt untergebracht ist: Das ist in Kapitel 1304 – Straßenverkehr – die Titelgruppe 79 – Bau maßnahmen an Landesstraßen – Titel 781 79 – Erhaltung –; dort ist dies nachzulesen. Wie gesagt: Diese Maßnahmen kön nen aus diesem Titel bestritten werden, aber auch die anderen Maßnahmen.

Weil Sie jetzt noch einmal die L 1048, die Landesstraße in Ih rem Wahlkreis, angesprochen haben: Sie haben ja unlängst erst eine fast wortgleiche Kleine Anfrage ausführlich von uns beantwortet bekommen. Um das einmal etwas grundsätzlich zu erklären: Wir folgen einer Reihenfolge nach dieser Zu standserfassung, sodass dies jeder nachvollziehen kann. Das macht auch Sinn, weil die Straßen unterschiedlich gut oder schlecht sind.

Es gab im letzten Jahr wirklich schwere Unwetter in Teilen des Landes Baden-Württemberg. Da haben wir spontan eine hohe zweistellige Millionensumme freimachen müssen, die wir eben aus genau diesen Mitteln herausgezogen haben. Das hat nicht zur Streichung der anderen Maßnahmen geführt, son dern nur dazu, dass das hinausgeschoben werden musste, ein fach aus dem Grund, dass man nicht alles gleichzeitig finan zieren kann. So haben wir es gemacht. Insofern gilt: Es kom men auch Straßen, die schon einmal weit vorn waren und ei gentlich demnächst gemacht worden wären, aber eben etwas später.

Ich sehe keine weiteren – –

(Minister Winfried Hermann verlässt das Redepult.)

Halt, Moment, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Abg. Baron.

Vielleicht wissen Sie, Herr Minis ter, dass die L 1051 genauso betroffen ist. Wird sie auch aus diesem Haushaltstitel saniert? Ist das sozusagen für das nächs te Jahr geplant?

Ja, wir haben kei ne Haushaltstitel für einzelne Straßen, sondern für alle.

Okay. – Meine zweite Nachfrage ist: Die Straßenbewertung wurde im Jahr 2016 geändert, auch an dere Merkmale wurden hinzugenommen. Ist das jetzt so aus schlaggebend, dass sich die Straßen insgesamt landesweit durch diese Änderung verbessert haben und Sie dementspre chend im letzten Jahr verkünden konnten, dass sich die Stra ßen insgesamt im Land verbessert haben?

Ich beantworte die letzte Frage zuerst: Wir machen keine anderen Kriterien, damit es schön wird, sondern wir haben die Kriterien im Lau fe der Jahre differenziert. Das heißt, wir haben am Anfang mit, glaube ich, etwa fünf Kriterien gearbeitet, heute sind es etwa zehn. Das sind Differenzierungen, die uns präzisere Angaben erlauben, was genau der Sanierungsfall ist und wie wir diesen angehen werden.

Dass wir übrigens heute einen besseren Zustand als vor Jah ren haben, ist ganz einfach der Tatsache geschuldet, dass wir seit 2012 systematisch die Sanierungsmittel erhöht haben. Üb rigens waren es jetzt – Sie hatten ja vorhin gefragt, wie hoch die Haushaltsmittel sind – 109 Millionen €. Das ist deutlich mehr, als wir früher hatten. Mit diesem hohen Volumen kön nen wir auch systematisch den Zustand der Landesstraßen ver bessern, und das schlägt sich dann auch im Erhaltungszustand nieder.

Das ist aber – das kann man ganz offen sagen – eine Dauer aufgabe. Denn das, was man gemacht hat, ist dann zwar erle digt, doch kommen durch den ständig hohen Verkehr mit ho hen Belastungen dann andere Straßen, deren Zustand vorher vielleicht befriedigend war, aber in der Zwischenzeit schlech ter geworden ist, dazu. Es ist also eine Daueraufgabe.

Ich habe schon mehrfach hier in diesem Haus gesagt: Das Wichtigste im Infrastrukturbereich sind heute der Erhalt und die Sanierung von Landesstraßen und von Schienenwegen. Da ist in den vergangenen Jahrzehnten zu wenig gemacht wor den. Jetzt machen wir da mehr. Wir müssen begreifen, dass wir dauerhaft mindestens zwei Drittel unserer Investitionsmit tel in Erhalt und Sanierung stecken müssen. Ein Drittel wer den wir noch für Aus- und Neubau haben.

(Abg. Anton Baron AfD: Vielen Dank!)

Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 4 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – Z u k u n f t s a u s s i c h t e n f ü r d e n S t a n d o r t C o m b u r g a l s S i t z d e r L a n d e s a k a d e m i e f ü r L e h r e r f o r t b i l d u n g

Herr Abg. Brauer, Sie haben das Wort.