Protokoll der Sitzung vom 08.11.2018

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, meine Damen und Herren! Vor einem Jahr war Finanz ministerin Sitzmann in Schwäbisch Hall auf der Comburg und hat eine Bestandsgarantie abgegeben –

(Der Redner hält einen Zeitungsartikel hoch.)

hier im „Haller Tagblatt“ der Bericht „Lehrerfortbildung bleibt auf der Comburg“. Am Montag habe ich die Zeitung aufge schlagen und musste folgenden Titel lesen:

Comburg wird zum reinen Seminarort herabgestuft... Die Landesakademie für Fortbildung und Personalentwick lung an Schulen wird aufgelöst...

Ich habe seinerzeit schon gedacht, es ist recht mutig von Frau Sitzmann, hier eine Bestandsgarantie zu geben. Diese hat ihr Dr. Bullinger vor Ort noch abgerungen. Die Presse war natür lich auch da. Sogar das Radio war da.

Ich habe gedacht, um eine höhere Halbwertszeit für eine sol che Aussage zu erreichen, frage ich einfach eine andere Mi nisterin. Ich würde mich aber auch damit zufriedengeben, dass Herr Staatssekretär Schebesta die Aussage macht, dass der Se minarstandort Comburg langfristig, also länger als ein Jahr, erhalten bleibt.

Für die Landesregierung er teile ich Herrn Staatssekretär Schebesta das Wort.

(Abg. Andreas Kenner SPD: Jetzt kommt die Aussa ge!)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung be antworte ich gern die Mündliche Anfrage des Abg. Brauer. Ich orientiere mich zunächst an der eingereichten Fragestellung, die aber kaum von der vorgetragenen abweicht; sie ist mit dem Bezug auf den Zeitungsartikel nur anders formuliert.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Die kann man mit Ja oder Nein beantworten!)

Ich erlaube mir die Bemerkung, dass der Kollege Brauer auch in seiner zweiten Plenarsitzung mit Fragestunde an die Tradi tion seines Vorgängers Bullinger, bei diesem Tagesordnungs punkt präsent zu sein, anknüpft.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Das heißt, irgendwann kommt das Thema Rettungshubschrauber!)

Von Anfang an war bei der Entwicklung und Umsetzung des Qualitätskonzepts für den Bildungsstandort Baden-Württem berg völlig unstrittig, dass alle drei bisherigen Standorte der Landesakademie – Bad Wildbad, Esslingen und die Comburg – auch in der neuen Struktur als Standorte der Lehrerfortbil dung erhalten bleiben sollen.

Institutionell werden sie unmittelbar an das künftige Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung angebunden sein. Die Standorte werden auch zukünftig dringend benötigt, um zen trale Tagungen, Fortbildungen und andere Veranstaltungen im Rahmen der Lehrkräftefort- und Lehrkräfteweiterbildung durchführen zu können. Da die Stärkung der Lehrerfortbil dung im Rahmen des Qualitätskonzepts eine wesentliche Säu

le darstellt, wird die hohe Auslastung der Akademien mit Ver anstaltungen im Rahmen der Lehrerfortbildung auch in Zu kunft Bestand haben.

Es gibt eine Zusatzfrage, und zwar von Herrn Abg. Blenke.

Danke schön. – Herr Staatsse kretär, ich habe jetzt schon Ihren Ausführungen entnommen, will es aber nur noch einmal protokollfest vertieft haben, dass sich Ihre Antwort auch auf den Akademiestandort Bad Wild bad bezogen hat.

Ich hätte die Frage: Können Sie heute schon etwas über die personellen Auswirkungen der Umstrukturierungen vor Ort in den Standorten, die dankenswerterweise erhalten bleiben, sagen?

Ich kann es nur wiederho len: Völlig unstrittig war und ist, dass alle drei bisherigen Standorte, also Bad Wildbad, Esslingen und die Comburg, auch in der neuen Struktur als Standorte der Lehrerfortbildung erhalten bleiben sollen.

Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass wir im Moment ge rade im Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf der Lan desregierung für das Qualitätskonzept sind und dass wir erst daran anschließend bei der Umsetzung der gesetzlichen Grundlage in die nähere Ausgestaltung gehen werden.

Herr Abg. Brauer, bitte.

Es ist ja so, dass der Ho tel- bzw. Tagungsbetrieb erhalten bleibt. Andere Bundeslän der gehen jedoch einen anderen Weg, nämlich den der Dezen tralisierung. Durch die Zentralisierung fallen die Tätigkeiten der Konzeption und der Planung der Lehrgänge an den Stand orten weg.

Gab es überhaupt Überlegungen, die Kompetenz, die Planung und die Konzeption der Lehrgänge dezentral in den einzelnen Standorten zu belassen, um z. B. den ländlichen Raum zu stär ken oder Großstädte zu entlasten, auch verkehrlich zu entlas ten?

Zweitens: Wie viele Stellen fallen denn jetzt nach der Kon zeption weg?

Die Antworten können Sie auch gern schriftlich nachreichen, falls das jetzt nicht direkt von Ihnen beurteilt werden kann.

Das war ja auch Bestand teil der Frage vom Kollegen Blenke, wie das Personalkonzept an den Standorten konkret aussieht. Da bietet mir jetzt die Möglichkeit einer schriftlichen Beantwortung im Nachgang zu dieser Sitzung nichts. Ich möchte Sie darauf verweisen, dass das weitere Verfahren mit der Umsetzung des Konzepts und der gesetzlichen Grundlage erfolgt.

Die Zuordnung von Aufgaben an das Zentrum für Schulqua lität und Lehrerbildung, die vor dem Hintergrund von Dop pelverantwortlichkeiten und Zersplitterung in einer Hand zu sammengefasst werden sollen, wird keine Auswirkungen auf die Veranstaltungen an den Akademien als Tagungsorte ha ben. Aber für die Art des Aufbaus der Organisation, der Linie, der konzeptionellen Umsetzung bedeutet das, dass das alles

in der Hand des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung sein wird. Es geht im Rahmen der Konkretisierung der jetzt laufenden Umsetzung um die Frage, was das für die einzel nen Personalstellen und dann auch für die Personen an den Standorten bedeutet.

Vielen Dank. – Jetzt hat Frau Abg. Niemann das Wort.

Ich habe noch die Frage, ob es schon einen klaren Zeitplan gibt, wann was stattfindet. Au ßerdem möchte ich wissen, inwieweit die Leute vor Ort in die sen Prozess eingebunden werden und wie und in welcher Form dort ein Beteiligungsmanagement stattfindet.

Das Zentrum für Schul qualität und Lehrerbildung, in das die Aufgaben aufgehen sol len, ist dann gegründet, wenn der Landtag die entsprechende Entscheidung getroffen haben wird. Ich habe ja angesprochen, in welchem Verfahrensstand der Gesetzgebung wir uns befin den. Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Lan desregierung sind wir jetzt im Anhörungsverfahren. Die An hörung läuft bis zum 27. November. Daran schließt sich dann das Verfahren mit erneuter Befassung durch den Ministerrat, Verabschiedung im Ministerrat und Einbringung in den Land tag und Verabschiedung durch den Landtag an.

Erst damit wäre das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbil dung, wenn es vom Landtag gesetzlich verabschiedet sein wird, gegründet und kann seine Arbeit aufnehmen.

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Behandlung der Münd lichen Anfrage unter Ziffer 5 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. G a b i R o l l a n d S P D – R ü c k g a b e v o n R a u b k u n s t a n N a m i b i a

Frau Abg. Rolland, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung:

a) Welche Gründe stehen einer unverzüglichen Rückgabe der

während der Kolonialzeit geraubten Witbooi-Objekte Bi bel und Peitsche an Namibia entgegen?

b) Mit welchen Schritten will die Landesregierung dafür sor

gen, dass die Rückgabe der beiden Objekte an den namibi schen Staat rasch in die Wege geleitet werden kann?

Für die Landesregierung er teile ich das Wort Frau Staatssekretärin Olschowski.

Vielen Dank. – Liebe Frau Rolland, man kann, glaube ich, sagen, einer zügigen Rückgabe steht gar nicht mehr viel im Weg. Der Ministerrat wird sich nächste Woche, am 13. November, abschließend mit der Angelegenheit befassen.

Aber ich möchte an dieser Stelle doch für alle, die nicht wis sen, um was es sich bei dem Begriff Witbooi-Objekte – Bibel und Peitsche – handelt, noch ein bisschen ausholen. Es han

delt sich um zwei Objekte, die sich im Moment in der Samm lung, im Bestand des Linden-Museums in Stuttgart befinden: eine auf Nama verfasste Familienbibel und eine Peitsche aus dem ehemaligen Besitz Hendrik Witboois. Hendrik Witbooi, der den Nama in Namibia zugeordnet wird, war während der deutschen Kolonialzeit Anführer ebendieser Nama-Gruppen und ist eine zentrale und wichtige Figur in der namibischen Geschichte.

Bibel und Peitsche wurden mit allergrößter Wahrscheinlich keit beim Gefecht von Hornkranz 1893 erbeutet, kamen dann über verschiedene Wege und als Schenkung 1902 ins LindenMuseum nach Stuttgart. Namibia hat das Land Baden-Würt temberg jetzt über den namibischen Botschafter um Rückga be der Bibel gebeten. Wir wollen und werden dieser Bitte ent sprechen. Allerdings hat es dazu im Vorfeld einiger Klärun gen bedurft.

Da es sich in diesem Fall um ein eindeutig zuschreibbares Ob jekt handelt, nämlich um die Bibel von Hendrik Witbooi, in der es auch handschriftliche Notizen gibt, war eine zentrale Frage, an wen die Bibel zurückgegeben werden soll. Es han delt sich dabei ohne Zweifel um ein nationales Kulturgut. Gleichzeitig gibt es die Familie Witbooi immer noch, und es gibt eben auch ein familiäres Interesse an der Bibel. Es gab Briefwechsel mit der namibischen Botschaft in Berlin, es gab dann Telefonate von mir mit dem Botschafter und im Septem ber einen Besuch in Namibia, bei dem ich auch Vertreter der Familie Witbooi treffen konnte. Wir haben uns in diesen Ge sprächen einstimmig – auch mit der Familie – darauf geeinigt, dass wir die Bibel an den Staat Namibia und nicht an die Fa milie zurückgeben. Das war, ehrlich gesagt, auch unser Wunsch, weil die Möglichkeit der Zugänglichkeit der Bibel und auch der Peitsche für die Öffentlichkeit damit eher garan tiert ist.

Das ist jetzt gesichert. Vor diesem Hintergrund haben wir nun eine Vorlage erarbeitet. Der Ministerrat wird sich nächste Wo che, am 13. November, mit dem Thema befassen. Es ist vor gesehen, dass der Haushaltsplan im jetzt laufenden Nachtrags haushaltsverfahren zum Staatshaushaltsplan 2018/2019 um den entsprechenden Planvermerk ergänzt wird.

Dazu muss man auch noch sagen: Da das Linden-Museum ei ne Einrichtung von Land und Stadt ist, musste dazu auch die Stadt Stuttgart eine Entscheidung fällen. Diese hat ihren Be schluss bereits am 10. Oktober im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats getroffen. Es ist im Moment geplant – die Be stätigung des Termins kam gerade in den letzten Tagen –, dass die Bibel und die Peitsche – so jetzt auch die Übergabeforma lien und -zeremonien rechtzeitig geplant werden können – En de Februar 2019 in Namibia, und zwar dort in Gibeon, am Stammsitz der Familie Witbooi, dem Staat Namibia überge ben werden können.

Es gibt eine Zusatzfrage, und zwar von Herrn Abg. Rivoir.

Wenn ich es richtig weiß, war ja die Vorlage schon einmal im Ministerrat und ist dann da ge stoppt worden. Können Sie mir sagen, was in der Zwischen zeit passiert ist, was an neuen Erkenntnissen gewonnen wur de, sodass Sie jetzt offensichtlich optimistisch sind, dass es nächste Woche durchgeht? Was hat sich da geändert?