Wenn ich es richtig weiß, war ja die Vorlage schon einmal im Ministerrat und ist dann da ge stoppt worden. Können Sie mir sagen, was in der Zwischen zeit passiert ist, was an neuen Erkenntnissen gewonnen wur de, sodass Sie jetzt offensichtlich optimistisch sind, dass es nächste Woche durchgeht? Was hat sich da geändert?
Und wenn ich vielleicht eine zweite Frage anschließen darf: Es gibt ja noch viele solcher Objekte, auch im Besitz des Lan des Baden-Württemberg. Beabsichtigen Sie, dafür eine allge meine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, oder sollen auch in Zukunft nur Einzelfallentscheidungen im Ministerrat gefällt werden, was zurückzugeben ist und was möglicherweise dann hier bleibt?
Tatsächlich liegt die Vorlage dem Ministerrat zum ersten Mal vor. Es gab einige Gespräche und Diskussionen im Vorfeld, aber das Kabinett wird sich jetzt zum ersten Mal damit befassen. Es war noch nicht vorgelegt. Tatsächlich gehen wir davon aus – das ist al ler Wahrscheinlichkeit nach so –, dass es im Linden-Museum, aber auch in anderen Museen weitere Objekte gibt, darunter auch Gebeine, Skelette, Schädel. Die Fragen, die sich bezüg lich möglicher Rückgaben stellen, sind in dem ganzen Um feld sehr komplex.
Im Moment gehen wir von Einzelfallentscheidungen im Fall Witbooi aus. Wir arbeiten aber daran, eine grundsätzliche Lö sung für die Rückgaben zu finden, was die haushaltsrechtli chen Fragen angeht. Es müssen natürlich im Vorfeld weitere Fragen geklärt werden. Die Restitutionen müssen aufgeklärt werden. Von vielen Objekten wissen wir nicht genau, woher sie kommen und wie sie hierhergekommen sind. Beispiels weise verzeichnet die Depotliste im Linden-Museum einfach nur den Titel und das Jahr. Die Geschichte dahinter muss auf gearbeitet werden.
Das heißt, im Moment und in den nächsten Monaten und Jah ren liegt vor uns ein großer Aufarbeitungsprozess, um die Hin tergründe zu klären. Auch da sind wir dran. Wir brauchen da zu auch die Hilfe von namibischen Wissenschaftlern, wollen dafür Kooperationsinitiativen starten und werden dann zu ge gebener Zeit die weiteren haushaltsrechtlichen Grundlagen schaffen.
Danke schön. – Frau Staatssekretärin, können Sie Angaben machen, wie hoch der Wert wie auch der Versicherungswert sowohl der Bibel als auch der Peitsche sind?
Es soll nicht despek tierlich klingen, aber die Bibel und die Peitsche haben für uns keinen Versicherungswert in dem Sinn, weil sie auf einem Markt nicht handelbar wären. Was für das namibische Volk – so sage ich jetzt mal – von ganz großem symbolischen Wert ist, dafür würden Sie bei uns hier in Deutschland vermutlich kaum einen Käufer finden. Das richtig abzuschätzen ist aber extrem schwierig.
Deswegen muss man mit Wertangaben ganz vorsichtig sein. In dem Moment, in dem sich zwei Interessenten um die Bibel streiten würden, würde der Wert plötzlich nach oben gehen. Also, wir reden hier von einem sehr hohen symbolischen Wert, insbesondere für Namibia, aber natürlich, wenn man sich die Geschichte der Bibel anschaut, auch für uns.
Dieses Gefecht von Hornkranz hat zahlreiche Todesopfer – insbesondere Frauen und Kinder – gefordert. Die Bibel und die Peitsche wurden dabei sozusagen geraubt. Das heißt, auch
für uns sind es natürlich zwei Objekte, die für einen Teil deut scher Geschichte stehen, mit dem wir uns dringend auseinan dersetzen müssen. Vor diesem Hintergrund haben sie natür lich auch für uns einen Wert.
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. S y l v i a F e l d e r C D U – S a n i e r u n g F i n a n z a m t R a s t a t t
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abg. Felder wie folgt:
Das Finanzamt Rastatt ist in drei landeseigenen Gebäuden un tergebracht. Das Hauptgebäude ist in einem baulich guten Zu stand. Auch das Nebengebäude in der Bahnhofstraße 25, in dem im Jahr 2014 Brandschutzmaßnahmen durchgeführt wur den, ist in einem guten Zustand. Das Finanzamtsgebäude in der Bahnhofstraße 21 bis 23, das erst 1987 vom Land erwor ben wurde, war sanierungsbedürftig. 2014 wurde in Treppen häusern der Brandschutz ertüchtigt, und seit August 2017 wird das Gebäude bei laufendem Betrieb instand gesetzt.
Die Baumaßnahme umfasst den Einbau eines Personenauf zugs, die Erneuerung der Fenster, die Überarbeitung des In nen- und Außenputzes, Tapezier- und Malerarbeiten, die Er neuerung der Bodenbeläge, den Einbau einer Rollregalanla ge in der ehemaligen, nicht mehr bewirtschafteten Kantine, die Einrichtung eines neuen Pausen- und Mehrzweckraums sowie die Erneuerung sämtlicher WC-Anlagen, des Heizkes sels und großer Teile der Elektroinstallation.
Die Gesamtbaukosten betragen rund 2,9 Millionen €. Der energetisch bedingte Anteil an diesen Kosten beträgt rund 380 000 €. Die Maßnahme wurde im August 2017 begonnen. Die Fertigstellung ist für Ende 2019 vorgesehen. Die Außen instandsetzung von Dach und Fassade sowie die Erneuerung der Fenster sind abgeschlossen. Derzeit wird die Sanierung des Gebäudes im Inneren fortgeführt.
An dieser Stelle möchte ich mich auch bei den Mitarbeiterin nen und Mitarbeitern des Finanzamts bedanken, die die Sa nierung im Betrieb mitmachen und erdulden. Denn dass das kein Vergnügen ist, ist klar. Umso wichtiger ist: Die Baumaß nahme befindet sich im vorgesehenen Kosten- und Zeitplan.
Ist es richtig, Frau Staatssekretä rin, dass die Maßnahme Heizungserneuerung nicht stattfindet, weil sich die Kosten überschlagen? Ich habe die Information bekommen, dass die Heizungen in den Räumen nicht erneu ert werden.
Meine Information ist, dass die Maßnahme, wie gesagt, im Plan liegt. Aber vielleicht bezieht sich die Information, die Sie erhalten haben, auf ein zelne Heizkörper. Da ist es in der Tat so, dass intakte Heiz körper nicht ausgetauscht werden. Aber wo dies notwendig ist, werden Heizkörper ausgetauscht, und insbesondere der Heizkessel wird nach meinem Informationsstand ausge tauscht.
Frau Staatssekretärin, vie len Dank erst mal für die bisherigen Informationen. – Wir wa ren ja am 7. Dezember letzten Jahres gemeinsam im Haupt gebäude des Finanzamts Rastatt und haben da auch über die Thematik „Umbau und Sanierung“ gesprochen. Da ging es, wie Sie sich erinnern, auch um die Zentrale Informations- und Annahmestelle. Diese müsste noch baulich verändert werden, es müsste eine Abtrennung vorgenommen werden. Können Sie uns dabei etwas zum Stand der Dinge sagen?
Vielen Dank auch für diese Nachfrage. – Es ist in der Tat so: Wir haben eine große Sanierungsmaßnahme in dem einen Gebäude laufen, aber na türlich hören Baumaßnahmen auch nie ganz auf. Im Haupt gebäude ist die ZIA, die Zentrale Informations- und Annah mestelle, untergebracht. Auch da besteht tatsächlich Hand lungsbedarf, etwa was die Absperrung des öffentlichen Teils des Finanzamts, also der ZIA, vom nicht öffentlichen Bereich betrifft. Das beschäftigt uns insgesamt im Land, weil uns die Sicherheit in den Finanzämtern wichtig ist. Da ist es auch im Finanzamt Rastatt so, dass hierfür bauliche Maßnahmen not wendig sind.
Dafür wurden inzwischen Varianten entwickelt. Es wird zeit nah mit dem Finanzamt besprochen werden, welche Variante in die Umsetzung geht. Diese Maßnahme und auch die Um strukturierungen, die innerhalb der ZIA vorgesehen sind, wer den nach meinem Kenntnisstand im Frühjahr 2019 umgesetzt.
Ich sehe keine weiteren Wort meldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfra ge unter Ziffer 7 beendet.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Umweltverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 16/5060
Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekom men, bei der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs auf die Aussprache zu verzichten. Die Regierung verzichtet ebenfalls auf eine mündliche Begründung des Gesetzentwurfs.
Ich schlage daher vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5060 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Vielen Dank.
Ministeriums für Verkehr – Mobilitätsland BadenWürttemberg stärken – innovativ den Verkehr der Zu kunft gestalten – Drucksache 16/1574
Ministeriums für Verkehr – Daheim im Innovations land: Innovationen für eine moderne und nachhaltige Mobilität der Zukunft – Drucksache 16/2158
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung der beiden Anträge ins gesamt fünf Minuten sowie für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vorab: Die Verkür zung der Tagesordnung hat mich jetzt etwas unter Stress ge bracht. Ich bitte um Verständnis, falls meine Rede etwas holp rig sein wird. Da fehlte mir die Übungszeit.
Wir sind spitze! Baden-Württemberg ist spitze beim aktuel len Bundesländerindex Mobilität und Umwelt, der gestern veröffentlicht wurde. Dieser wissenschaftliche Länderver gleich wurde im Auftrag der Allianz pro Schiene, des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUND, und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats erstellt.