Jetzt steht im Gesetzentwurf: Es gibt keine Alternative. Na türlich gibt es immer Alternativen. Man sieht es an uns, an der AfD.
Hier sieht man deutlich, welchen Weg dieser harmlose globa le Pakt für Migration gehen wird, der am 10. Dezember un terschrieben wird.
Da geht es genauso: Erst wird es von den UN gemacht, dann kommt es von der EU, und am Schluss tun wir das auch noch unterschreiben.
Interessant ist: Für Sie von der AfD – das haben Sie ja gera de ausgeführt, Herr Palka – sind Menschen- und Bürgerrech te eine Belastung.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2016 und die Aufnah me entsprechender Regelungen in unser Landes-Behinderten gleichstellungsgesetz begrüßen wir, die SPD-Fraktion, selbst verständlich. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Barrie refreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen. Es geht im Kern – wir haben es jetzt schon mehrfach gehört – um die Zu gänglichkeit von Webseiten und Apps, und das ist auch wich tig für diese Menschen.
Wir sind auf dem Weg in eine digitale Gesellschaft. Gerade für Menschen, die ein Handicap haben, eröffnen sich hier viel fältige Möglichkeiten der Information, der Beteiligung und natürlich auch in vielfältiger Weise eine Erleichterung für ihr tägliches Leben.
Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, müssen Gestaltung, Erstellung, Pflege und Aktualisierung von Webseiten und Apps auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer aus gerichtet werden. Das Europaparlament folgt mit dieser Richt linie der UN-Behindertenrechtskonvention. Es zeigt sich wie der einmal, wie gut Europa ist, indem es dies für alle Mit gliedsstaaten gemeinsam auf den Weg bringt.
Mit der europaweiten Regelung sind die Menschen mit Han dicaps einen Schritt weiter auf dem Weg zu echter Teilhabe und Mitwirkung. Im Großen und Ganzen ist das also absolut in Ordnung. Unser Landes-Behindertengleichstellungsgesetz ist auch wirklich – Herr Poreski hat es gesagt – ein sehr gutes Gesetz.
Trotzdem habe ich eine kleine Kritik: In der Anhörung gab es ein paar Anregungen, die man vielleicht hätte berücksichtigen können, wie z. B., den Anwendungsbereich auf öffentliche Stellen um die Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbei tung und Aktenführung weiterzuentwickeln, um auch da ei nen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Ich finde, man sollte in diese Richtung weiterdenken und das vielleicht auch irgendwann berücksichtigen.
Herzlichen Dank. – Frau Prä sidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Worum es in diesem Gesetzentwurf geht, das haben meine Vorredner ausreichend dargestellt.
(Beifall der Abg. Klaus Hoher FDP/DVP, Thomas Poreski GRÜNE und Sabine Wölfle SPD – Abg. Da niel Andreas Lede Abal GRÜNE: Alle bis auf einen!)
Barrierefreiheit ist der Schlüssel zur gleichberechtigten Teil habe von Menschen mit Behinderungen. Die Landesregierung ist in der Pflicht, das EU-Recht in nationales Recht zu trans formieren, um den Adressatenkreis zu erreichen. Normaler weise ist dies Aufgabe des Bundes. Dieser kann jedoch die Gemeinden nicht verpflichten. Deshalb geschieht dies über das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – ein Monstrum –, das im Jahr 2005 in Kraft getreten ist.
Ich schickte das voraus, um deutlich zu machen, dass meine Kritik an dem Gesetz nicht die Landesregierung trifft, sondern den Normgeber auf Ebene der Europäischen Union.
Ich bin sehr dafür, im Rahmen des Möglichen alles zu tun, um die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen zu stär ken. Wenn aber, wie ich jetzt lese, eine Überwachungs- und Berichtsbürokratie für einen Teilbereich vom Zaun gebrochen wird, erzeugt das eine Unwucht, die ich kritisiere.
Worum geht es dabei? In § 10 Absatz 4 wird neu geregelt, dass die Landesregierung in regelmäßigen Abständen überwacht, inwieweit die medialen Angebote – also Internet, Intranet und Apps – den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen. Hier zu gibt es zwei Kritikpunkte.
Erstens: Welchen konkreten Mehrwert hat dieser bürokrati sche Aufwand? Denn jedes mediale Angebot muss ja auch ei ne Rückmeldefunktion aufweisen. Diese ermöglicht, dass be rechtigte Kritik im Rahmen der Nutzung direkt zurückgemel det wird. Flankiert wird dieses Recht durch das Verbandskla gerecht. Warum dann also zusätzliche Prüfungen und Berich te?
Der zweite Punkt: Durch diese Regelungen werden Behinde rungen erster und zweiter Klasse geschaffen. Für die Anfor derungen der medialen Angebote, die für sehbehinderte und blinde Menschen wichtig sind, gibt es ein besonderes Moni toring, über dessen Ausgestaltung die Kommission nahezu freihändig noch das Nähere regeln darf. Für die anderen Be reiche der Barrierefreiheit wie Sprache oder räumliche Barri eren gibt es keine zusätzlichen Anforderungen; da bleibt alles beim Alten.
Wie gesagt: Die Landesregierung ist nicht Adressat meiner Kritik. Gleichwohl möchte ich diese äußern. Die Richtlinie, die es hier zu transformieren gilt, datiert übrigens vom 26. Ok tober 2016, ist also wieder mehr als zwei Jahre alt.
Ich mache es kurz: Da es um die 1:1-Umsetzung europäischen Rechts in nationale Normierung geht, werden wir unter Zu rückstellung der geschilderten erheblichen Bedenken natür lich zustimmen.
(Beifall bei der FDP/DVP, der Abg. Beate Böhlen und Martina Braun GRÜNE sowie der Abg. Nicole Ra zavi CDU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5176 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales und Integ ration zu überweisen. – Damit sind Sie einverstanden. Das ist dann so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes und an derer Gesetze – Drucksache 16/5211
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, betrifft zwei unter schiedliche Bereiche. Zum einen geht es um das Kirchensteu errecht und zum anderen um das Recht des öffentlichen Per sonennahverkehrs.
Zunächst zum Kirchensteuerrecht. Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass Gesetze folgerichtig sind und dass sie für die Bürgerinnen und Bürger lesbar und verständ lich sind. Der Ihnen vorliegende Entwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes trägt hierzu bei.