Protokoll der Sitzung vom 29.11.2018

Hall aktuell angestellt?

b) Wie viele Parkplätze stehen den im Polizeirevier Schwä

bisch Hall beschäftigten Personen auf dem Gelände aktu ell zur Verfügung?

Danke schön.

Vielen Dank. – Für die Landesregierung darf ich Herrn Staatssekretär Wilfried Klenk ans Redepult bitten.

Frau Präsidentin, Herr Abg. Stein, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Frage a: Beim Po lizeirevier Schwäbisch Hall sind aktuell 70 Personen beschäf tigt. Im Gebäude des Polizeireviers Schwäbisch Hall sind zu dem Personen anderer Organisationseinheiten des Polizeiprä sidiums Aalen untergebracht. Es handelt sich hierbei um wei tere 57 Personen. Diese teilen sich in 37 Personen der Krimi nalpolizeidirektion, je sieben Personen des Führungs- und Einsatzstabs und der Verwaltung sowie sechs Personen des Referats Prävention auf. Daraus, lieber Herr Abg. Stein, er gibt sich dann eine Gesamtzahl von 127 Personen, die im Ge bäude des Polizeireviers Schwäbisch Hall beschäftigt sind.

Zu Frage b, also der Frage, wie viele Parkplätze den im Poli zeirevier Schwäbisch Hall beschäftigten Personen auf dem Gelände zur Verfügung stehen, kann ich Ihnen sagen: Nach Information des Ministeriums für Finanzen stehen dem Poli zeirevier Schwäbisch Hall insgesamt 37 Kfz-Stellplätze für die Beschäftigten und für Dienst-Kfz sowie vier weitere Stell plätze für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung.

In der Bauunterlage für den Neubau des Polizeireviers ist ein mit dem Polizeipräsidium Aalen abgestimmter Bedarf von 22 Stellplätzen für Dienstfahrzeuge berücksichtigt. Für diese 22 Stellplätze besteht eine Errichtungsverpflichtung durch Ver mögen und Bau Baden-Württemberg, also durch die Bauver waltung.

Entsprechend den Regelungen der Landesbauordnung und der Vereinbarung mit dem Finanzministerium zur Errichtung von Stellplätzen bei der Landespolizei können bis zu 50 % der nach der Landesbauordnung – seien wir froh, dass wir sie in dieser Form haben – erforderlichen Stellplätze zusätzlich re alisiert werden, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Ver fügung stehen. Im vorliegenden Fall sind dies weitere elf Stellplätze für Bedienstete und Besucher.

Seitens Vermögen und Bau Baden-Württemberg wurden die se elf Stellplätze sowie weitere acht Stellplätze im Nachgang und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel innerhalb des Jahresbauprogramms ermöglicht. Somit konn ten anstatt der nach den Regelungen der Bauverwaltung zu er stellenden bis zu 33 Stellplätze insgesamt 41 Stellplätze beim Polizeirevier in Schwäbisch Hall realisiert werden.

Ihre Frage kommt ja wahrscheinlich nicht von ungefähr; ich vermute mal, Sie waren bei der Einweihung;

(Abg. Udo Stein AfD: Genau!)

da hat man Ihnen gleich etwas ins Ohr gesungen.

(Abg. Udo Stein AfD: Schon vorher!)

Aufgrund der problematischen Parkplatzsituation vor Ort wur den von Vermögen und Bau diese acht weiteren Stellplätze re alisiert. Damit ist man den Vorstellungen der Polizei bereits entgegengekommen.

Sollte die Parkplatzsituation – das ist jetzt das Entscheidende – beim Polizeirevier in Schwäbisch Hall dadurch nicht ernst haft entschärft werden, könnte vonseiten der Bauverwaltung die Parkplatzsituation gegebenenfalls zu einem späteren Zeit punkt nochmals überprüft werden.

Vielen Dank, Herr Staats sekretär. – Gibt es eine Zusatzfrage hierzu? – Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Klenk, für Ihre Ausführungen. – Ich habe noch eine Frage bezüglich der Ka pazitäten: Halten Sie die Kapazität an dem Polizeirevier in dieser Form jetzt für ausreichend, oder sehen Sie die Schwie rigkeit, dass da nicht genug geplant worden ist und dies jetzt zu Kapazitätsengpässen geführt hat?

(Abg. Reinhold Gall SPD zu Staatssekretär Wilfried Klenk: Gib mal den Hinweis, dass nicht alle zur glei chen Zeit da sind! Die schaffen im Schichtdienst!)

Herr Abg. Baron, ich habe Ihnen gesagt, wie viele Plätze wir mindestens zur Verfügung stellen müssen.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Das ist so mit der Polizei abgestimmt.

Jetzt dürfen Sie natürlich nicht auf der Basis von diesen 127 Personen rechnen. Die Polizei arbeitet im Schichtdienst. Das heißt, es sind nicht alle diese 127 Personen zur gleichen Zeit anwesend. Manche sind im Tagesdienst bzw. in der Verwal tung beschäftigt.

Daher wird die Zahl der Stellplätze Stand heute als ausrei chend betrachtet. Aber ich denke, das Entscheidende ist – das habe ich dem Kollegen Stein schon gesagt –: Sollte zu gege bener Zeit ein zusätzlicher Bedarf bestehen, muss man das einfach noch mal neu überprüfen.

Danke schön, Herr Staats sekretär. – Noch eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Stein.

Danke schön, Herr Klenk. – Ich habe noch die Frage: Gedenkt die Landesregierung, zusätzliche fi nanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Parkplatz situation dort in Zukunft noch zu verbessern?

Wenn der Bedarf festgestellt wird. Dann sind aber nicht wir im Innenministerium, sondern die Bauverwaltung und das Finanzministerium dafür zustän dig. Diese werden das dann auch zu gegebener Zeit tun, wenn das erforderlich wäre.

Danke schön. – Damit ist die Mündliche Anfrage erledigt. – Vielen Dank, Herr Staats sekretär.

Wir können diesen Tagesordnungspunkt abschließen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung der Vorschriften über das Wahl recht der Deutschen – Drucksache 16/5113

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat hierfür folgen de Redezeiten festgelegt: fünf Minuten für die Begründung und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Zuerst hat das Wort Herr Abg. Sänze für die Fraktion der AfD.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bevor Sie in NS- und Reichsbürgerträume abgleiten und den von uns eingebrachten Gesetzentwurf diesen Träu men entsprechend abqualifizieren, möchte ich betonen: Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über das Wahlrecht der Deutschen will lediglich dem grundgesetzlichen Postulat Rech nung tragen, dass nur jene Menschen, die die deutsche Staats angehörigkeit tatsächlich besitzen, bei Landtags- und Kom munalwahlen in Baden-Württemberg als Deutsche wahlbe rechtigt sind.

Schauen wir uns doch einmal die Rechtslage genauer an. Per sonalausweis- und passrechtlich sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Daraus folgt, dass die Einwohnermeldeämter und die Bürgerbüros Perso nalausweis und Reisepass nur dann ausstellen dürfen, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er Deutscher im Sin ne des Artikels 116 ist. Ebenso dürfen nur Einwohner als deut sche Wahlberechtigte Eingang in das Wahlverzeichnis finden, deren „Deutscheigenschaft“ zweifelsfrei nachgewiesen ist.

Wie sieht demgegenüber die behördliche Praxis aus? Entge gen der gesetzlichen Vorgabe stellen die Behörden Pass- und Ausweisdokumente schon aus, wenn man das entsprechende Formular ausgefüllt hat – ganz ohne Nachweis, dass man Deutscher gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist.

Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei Abg. Daniel Lede Abal, dass er in seiner Kleinen Anfrage Drucksache 16/1883 bei Minister Strobl erfragt hat, dass der deutsche Reisepass und der Personalausweis kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit sind und lediglich eine Vermutung begründen, dass der Inhaber die deutsche Staats angehörigkeit besitzt.

Das bedeutet für das deutsche Wahlrecht: Jeder, der bei Neu anmeldung in dem Formular „deutsch“ angibt, hat eine nicht zu unterschätzende Chance, rechtswidrig deutsche Ausweis dokumente und damit das deutsche Wahlrecht zu bekommen.

Was bedeutet das für das Wahlrecht der Deutschen? Das Wahl recht der Deutschen wird de facto von einer Vermutung ab hängig gemacht. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang, weil es dabei um das vornehmste demokratische Bürgerrecht der Deut schen und um die Grundlage der Volkssouveränität geht. Mei ne Damen und Herren, der Koloss der Demokratie steht hier also auf tönernen Füßen und könnte zu einer missbräuchlich geübten Praxis führen.

Zu fragen ist weiter: Erstens: Wie kann die rechtswidrige Pra xis der Vergabe von Pass- und Ausweisdokumenten beendet werden?

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Zweitens: Wie müsste der Nachweis der deutschen Staatsan gehörigkeit ablaufen?

Dass man Deutscher gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grund gesetzes ist, kann derzeit zweifelsfrei nur mit dem sogenann ten gelben Schein, dem Staatsangehörigkeitsausweis, nachge wiesen werden. Wie meine Kollegen Frau Dr. Christina Baum und Herr Stefan Räpple

(Abg. Reinhold Gall SPD: Die sind saubere Kronzeu gen dafür!)

mit der Drucksache 16/4136 erfragt haben, wird der Besitz bzw. das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit allein – ich betone: allein – durch diesen Nachweis dokumentiert.

Die rechtswidrige Praxis der Vergabe von Pass- und Ausweis dokumenten sowie die damit verbundene rechtswidrige Ge währung des deutschen Wahlrechts könnten dadurch beendet werden, dass die Feststellung der deutschen Staatsangehörig keit gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsge setzes nicht mehr auf Antrag, sondern zwingend von Amts we gen zu erfolgen hat und dass nur jene Einwohner einen deut schen Personalausweis erhalten bzw. behalten, bei denen die Staatsangehörigkeit durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen ist.

Da Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder der pass- und ausweisrechtlichen Vorschriften außerhalb der Re gelungsreichweite des Landtags liegen, schlagen wir mit die sem Gesetzentwurf die Änderung des Wahlrechts auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene vor, um zumindest auf diesen Ebe nen einen Konsens mit dem Grundgesetz zu ermöglichen.

Konkret sieht dieser Gesetzentwurf eine Änderung des Land tagswahlgesetzes, der Landkreisordnung und der Gemeinde ordnung dahin gehend vor, dass das Wahlrecht der Deutschen im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes von dem Nach weis der deutschen Staatsangehörigkeit in Form des Staatsan gehörigkeitsausweises abhängig gemacht wird. – So weit zum ersten Teil.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD und des Abg. Dr. Wolfgang Ge deon [fraktionslos])

Für die Fraktion GRÜNE hat Herr Abg. Lede Abal das Wort. – Bitte.