(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Bernd Gögel AfD: Der erste gute Satz! – Abg. Andreas Stoch SPD: Schauen Sie mal nach Berlin, wer da ar beitet!)
appellieren auf ihrer Homepage in einem persönlichen Brief – der allerdings ein offener ist, sowohl in der Form als auch im Inhalt – an die Kabinettsmitglieder der SPD in der Bun desregierung und an die SPD-Parlamentarier, das Werbever bot in § 219 a des Strafgesetzbuchs, wie es heißt, „endlich auf zuheben“. Unterzeichnet ist dieser Aufruf ausschließlich von – zumindest den Vornamen nach – weiblichen Jusos. – Oder sagt man dann „Jusis“?
Das heißt: Die Männer im politischen Maschinenraum der SPD haben die Mitwirkung wohl aufgegeben. Das ist nicht nur interessant, das stimmt auch nachdenklich.
Die Sozialdemokratie war in ihrer Geschichte immer wie der treibende Kraft im Kampf um die Rechte von Frauen.
So weit, so respektabel. Respektabel! Aber was für ein einge schränktes Sichtfenster! Nehmen Sie zur Kenntnis: Abtrei bung ist kein Frauenrecht.
(Beifall bei der CDU sowie der Abg. Beate Böhlen und Wilhelm Halder GRÜNE – Abg. Dr. Christina Baum AfD: Wunderbar!)
Für mich, für uns Christdemokraten ist völlig klar, dass es ei ne Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsab brüche nicht geben darf.
Dieses Verbot ist ein wichtiger Teil des schmerzhaft austarier ten Kompromisses zwischen dem Schutz des ungeborenen Le bens auf der einen Seite und der Not ungewollt schwangerer Frauen auf der anderen Seite. Es gehört damit untrennbar zur Beratungslösung des § 218 a. Uns ist wichtig, dass jede schwangere Frau Zugang zu einer guten und wertschätzenden Beratung hat.
Nur dieses vertrauensvolle Gespräch wird der psychischen Belastung gerecht, die ein Schwangerschaftskonflikt für Frau en bedeutet. Ich fürchte aber, dass die gezielte Abschaffung des Werbeverbots ein weiterer Schritt auf dem Weg ist, aus ei nem Schwangerschaftsabbruch einen ganz normalen medizi nischen Eingriff zu machen. Das ist er aber nicht. Wir dürfen nie vergessen, dass Leben beendet wird.
Der § 219 a des Strafgesetzbuchs ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts integraler Teil des Schutzkon zepts. Der Logik dieser positiven Werbepflicht für das unge borene Leben entspricht das Werbeverbot für die Abtreibung. Es schützt die Frauen vor manipulierten Informationen durch denjenigen, der mit Abtreibungen Geld verdient. Wir sehen dabei eine ganz besondere Verpflichtung, für die Schwächs ten einzutreten, in diesem Fall für das ungeborene Leben. Die se Überzeugung gilt es gerade dann einzulösen, wenn sie in frage gestellt wird.
Der Bundesgesetzgeber wird sich mit dem Thema befassen – ich hoffe, im Sinne eines umfas senden Lebensschutzes.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir haben heute eine Aktuelle Debatte, bei der die Gegenstände, auf die sich die AfD bezieht, zumindest in Teilen gar nicht so aktuell sind. Wir wollen einmal mit der Broschüre beginnen, auf die Sie in der von Ihnen beantragten
Aktuellen Debatte Bezug nehmen, eine Broschüre, die bereits seit drei Monaten Gegenstand von Kommentierungen in rechtslastigen Medien ist wie „Halle-Lied“, „Junge Freiheit“, rechte Blogs.
(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Frank furter Allgemeine Zeitung! – Zurufe von der AfD, u. a.: Alles, nur nicht der „Vorwärts“, gell?)
Wir sind hier in einer Debatte des Landtags von Baden-Würt temberg und in keiner Echokammer der AfD.
Deshalb sollten Sie zumindest hier im Parlament den Diskurs führen und dann auch zuhören, was die anderen in diesem Par lament sagen. Ob Sie das dann aufnehmen, ist Ihre Sache, aber zumindest zuhören sollten Sie.
Sie propagieren den Rassismus, indem Sie die Wortwahl von klar Rechtsextremen übernehmen und von „Gesinnungsprü fung im Kindergarten“ sprechen.
Es geht in dieser Broschüre darum, dass Erzieherinnen und Erzieher, die mit rechtsextremen Aussagen von Eltern in der Kita konfrontiert werden, Unterstützung im Umgang damit erhalten. Mit Ihrem Titel dieser Aktuellen Debatte stellen Sie sich nicht gegen die Sozialdemokratie und stellen Sie sich nicht gegen die sozialdemokratische Familienministerin, son dern Sie stellen sich gegen die Leistung und die Arbeit der Er zieherinnen und Erzieher in unserem Land.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Christina Baum AfD: Die Broschüre stammt aber nicht von den Erzieherinnen und Erzie hern, sondern von einer staatlich geförderten Stif tung!)
Es geht um Unterstützung und nicht um Kontrolle. Mit Ihren Diffamierungen stellen Sie sich nicht nur gegen die Erziehe rinnen und Erzieher, sondern auch gegen das Kindeswohl.
Wenn Sie auf die Verfassung Bezug nehmen, dann wissen Sie genau, dass es eine Erziehungspartnerschaft zwischen den Bil dungseinrichtungen und den Eltern gibt. Wenn, wie Frau Wol le vorhin sagte, bei manchen Anzeichen die Eltern in die Ki ta geholt und mit ihnen ein Gespräch geführt werden soll, so ist das die tagtägliche Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern und ist überhaupt nicht zu diffamieren, Kolleginnen und Kol legen.
Wenn Sie behaupten, diese Handreichung solle dafür sorgen, politische Einstellungen der Eltern zu erfassen
dann arbeiten Sie mit Missinterpretationen und falschen Zita ten. Wenn hier eine Partei diffamiert und kontrollieren will, dann ist es die Partei, die Lehrerportale ins Internet stellt und damit Personen in den Bildungseinrichtungen unseres Landes diffamieren und kontrollieren will.
Sie haben den Beschluss der Jusos angesprochen. Die Kolle gin Felder hat es gerade angesprochen: Es gibt in der Bundes regierung, im Deutschen Bundestag eine Debatte über die Fra ge des Werbeverbots.