Protokoll der Sitzung vom 19.12.2018

Zuerst erteile ich Frau Kollegin Bay für die Fraktion GRÜNE das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis 31. Juli 2018 war die Tä tigkeit von Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwaltern erlaubnisfrei. Durch das Bundesgesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Immo bilienverwalter – wie es jetzt heißt – werden die Verwalter den Maklern gleichgestellt. Sie unterliegen jetzt auch § 34 c der Gewerbeordnung, brauchen eine Erlaubnis, eine Berufshaft pflichtversicherung und müssen eine Weiterbildung nachwei sen.

Das ist aus unserer Sicht richtig und auch nachvollziehbar, denn es handelt sich bei den Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwaltern zumindest um ähnliche – auch ähnlich sen sible – Tätigkeiten in Bezug auf Bürgerinnen und Bürger wie bei den Maklerinnen und Maklern.

Wie kommt nun aber der Landtag ins Spiel? Im Land unter liegt die Ausführung von § 34 c der Gewerbeordnung nach § 19 des Landesverwaltungsgesetzes den Stadtkreisen und Landratsämtern. Für andere Berufsgruppen sind nach der Ge werbeordnung allerdings bereits heute die zwölf IHKs im Land zuständig. So vermitteln z. B. Immobilienmaklerinnen und -makler – eigentlich also Adressaten des § 34 c und so mit Kundinnen und Kunden der Stadt- und Landkreise – häu fig auch Kredite. Damit sind sie diesbezüglich also den IHKs zugeordnet.

Für die gleichen Dienstleister bestehen somit zwei verschie dene Zuständigkeiten. Das verwirrt, schafft Abgrenzungspro bleme und dient höchstens dem Bürokratieaufwuchs, aber ganz sicher nicht einem schlanken, durchschaubaren System.

Außerdem haben die IHKs bereits eine vergleichbar anwend bare Infrastruktur für Meldungen von Weiterbildungsmaßnah men – die wir sehr wichtig finden – und für Nachweise der Berufshaftpflicht. Sie sind nämlich schon lange für Versiche rungsvermittler und andere Berufe zuständig, die eine solche Weiterbildung schon lange brauchen. Deshalb ist geplant, nun auch die Zuständigkeit für die Ausführung von § 34 c der Ge werbeordnung auf die IHKs zu verlagern. Das liegt auf der Hand. Dadurch lassen sich auch Synergien schöpfen.

Das hört sich jetzt eigentlich banal an, aber es bedarf doch der gesetzlichen Durchdeklination durch die verschiedenen Ver waltungsebenen, und es bedarf seit Neuem auch des Blicks des Normenkontrollrats auf monetäre und sonstige Folgen.

Beispielhaft kann man hier sehen, wie unser Tun, das schein bar einfache Verändern einer Zuständigkeit, bei denen, die den sogenannten Erfüllungsaufwand haben, zu Konsequenzen führt. Bei den IHKs werden Stellen zu schaffen sein. Das wird jetzt vorausberechnet – auch, welche einmaligen Umstellungs folgen auflaufen und wie hoch der Lohnkostenersatz pro Stun de sein wird.

Was wir Grünen natürlich besonders gut und wichtig finden: Es wird geprüft, ob es einer Rechtsfolgenabschätzung und – ganz wichtig – einer Nachhaltigkeitsprüfung bedarf. Beides

wird im vorliegenden Fall nicht gemacht, aber es wird eben nicht mehr, wie sicher früher gelegentlich, einfach so nicht gemacht, sondern weil man es, inhaltlich geprüft, für nicht notwendig hält.

So habe ich mich also durch die Beschäftigung mit dem Lan desverwaltungsgesetz zum ersten Mal tiefer mit einer Nor menkontrollratsprüfung befasst. Ich kann sagen: Daraus las sen sich sehr gute Erkenntnisse ableiten.

Deshalb kann ich nur empfehlen, dem im Entwurf vorliegen den Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes zu zustimmen. Die neue Zuständigkeit für die Ausführung von § 34 c der Gewerbeordnung hebt Synergien und verschlankt Abläufe nach dem Motto „One-Stop-Shop“. Man könnte auch sagen: Eine Stelle ist zuständig für eine oder einen.

Der Gesetzentwurf zeigt, dass mehr staatlicher Eingriff nicht zwingend die Dinge komplizierter macht. Wenn man bei der Gesetzeserstellung genau hinschaut, ist auch das Umgekehr te möglich. Das Ergebnis dient allen und ermöglicht letztlich eine bessere Lösung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Für die CDU spricht Frau Kollegin Martin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen der Beratungen im Wirtschaftsausschuss hat sich gezeigt, dass die Zweckmä ßigkeit der vorgelegten Novelle mehrheitlich anerkannt wird und wir daher in breitem Konsens in die Zweite Beratung ge hen können.

Wie Sie dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregie rung entnehmen können, leitet sich der gesetzgeberische Handlungsbedarf für diese Verwaltungsgesetzesnovelle aus den neuen Berufszulassungsregelungen für die Branche der Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ab. Im Rahmen des entsprechenden Bundesgesetzes wurde zum 1. August 2018 erstmals eine Erlaubnispflicht für die bisher erlaubnisfreie Tätigkeit eingeführt.

Neben dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber nun auch die regelmäßige Teilnah me an branchenspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen vor. Diese professionalisierenden Vorgaben sollen zur Verbesse rung der jeweiligen Dienstleistungen beitragen und vor finan ziellen Schäden durch fehlerhafte Berufsausübung schützen.

Die gewissenhafte Verwaltung und Vermittlung von Wohn raum ist heute wichtiger als je zuvor. Neben ihrer wachsen den wirtschaftlichen Bedeutung stehen die Verwalter und Ver mittler von Wohnraum in einer besonderen Verantwortung. Insofern halten wir es für richtig und wichtig, Makler und Im mobilienverwalter im Rahmen der neuen Weiterbildungs pflicht für Themenkomplexe wie z. B. energetische Sanierung, altersgerechtes Wohnen, Verbraucherinformationen oder die Zweckentfremdung von Wohnraum umfassend zu sensibili sieren.

(Beifall bei der CDU)

Ausführung und Überwachung dieser neuen Vorgaben des Bundesgesetzgebers fallen gemäß § 19 Absatz 1 unseres Lan desverwaltungsgesetzes bis jetzt in die Zuständigkeit der Stadt- und Landkreise, die nun eine entsprechende Verwal tungsstruktur aufbauen müssten. Ich glaube, es herrscht Ei nigkeit darüber, dass Kompetenzen dort richtig aufgehoben sind, wo sich die Leute am besten mit der strukturellen Pro fessionalisierung einer gewerblichen Branche auskennen, nämlich bei den Industrie- und Handelskammern.

Daher ist es nur logisch, diese Zuständigkeiten an die zwölf Industrie- und Handelskammern zu übertragen, welche als Körperschaften des öffentlichen Rechts bereits erfolgreich vergleichbare Aufgaben in anderen Branchen wahrnehmen. Das ist eine praktikable und vor allem unbürokratische Lö sung, welche von Landkreistag und Städtetag sowie den In dustrie- und Handelskammern gleichermaßen unterstützt wird.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ar beitet derzeit darauf hin, die Übertragung der Zuständigkeit durch eine Verordnung zu regeln. Hierfür ist zunächst jene Änderung des Landesverwaltungsgesetzes erforderlich, über die wir heute beraten. Wie Sie der Drucksache entnehmen können, handelt es sich bei dem Gesetzentwurf der Landes regierung um einen minimalen Eingriff, der lediglich in der Streichung von zwei Halbsätzen besteht und somit auf das Notwendigste beschränkt ist.

Um ihren neuen Aufgaben im erforderlichen Umfang nach kommen zu können, werden die zwölf Industrie- und Han delskammern jeweils eine zusätzliche Sachbearbeiterstelle einrichten.

Nach unserer Auffassung kann das bestehende Beratungs- und Weiterbildungsangebot der IHKs sinnvoll mit dem neuen Auf gabenspektrum verbunden werden. Wir, die CDU-Landtags fraktion, sind daher zuversichtlich, dass die vorgeschlagene Lösung zu zahlreichen Synergieeffekten führen wird.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, verantwor tungsvoller Umgang mit Wohnraum wird in Zukunft noch re levanter werden. Die notwendigen Kompetenzen dafür kön nen am besten durch eine strukturelle Professionalisierung der Immobilienbranche geschaffen werden. Deshalb unterstützen wir den Gesetzentwurf. Denn er ist, wie schon gesagt, prakti kabel, unbürokratisch, und er wird von allen Beteiligten be grüßt.

Seitens der CDU-Landtagsfraktion wünschen wir uns, dass Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut die Planungen in ih rem Haus fortsetzen kann, und bitten daher um Ihre volle Zu stimmung.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Frau Abg. Wolle, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte nicht die dritte Abhandlung darüber liefern, wie das funktioniert. Ich denke, es ist uns al len klar geworden. Das muss man nicht noch mal erklären.

Wir, die AfD, sind damit einverstanden, die Zuständigkeit auf die Industrie- und Handelskammern zu übertragen, insbeson dere weil bei den Industrie- und Handelskammern die Struk turen gegeben sind und auch die Daten der Mitglieder vorlie

gen. Das heißt, es können Synergieeffekte erzielt werden, und es ist kein zusätzlicher Aufbau von Bürokratie.

(Beifall des Abg. Daniel Rottmann AfD)

Auch die Kosten hierfür sind überschaubar. Daher werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer bei flauen Kassen ist eine Einnahme über die Gießkanne. Dann kann man den Bür gern auch jetzt, wenn die Steuern fließen, das Geld wieder über die Gießkanne zurückgeben, meine Damen und Herren.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Für die SPD Herr Kolle ge Born. – Bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich das Kopfkino über die „Einnahme über die Gießkanne“ ausgeschaltet habe, kann ich meine Re de zum Tagesordnungspunkt beginnen.

(Beifall der Abg. Beate Böhlen GRÜNE – Abg. An ton Baron AfD: Die Grünen klatschen bei Roten! – Weiterer Zuruf)

Die Physik, das ist bei der AfD der Hammer.

Das Bundesgesetz zur Einführung einer Berufszulassungsre gelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmo bilienverwalter ist meiner Meinung nach ein erster wichtiger Schritt für mehr Qualität und mehr Verbraucherschutz. Darü ber hinaus gibt es ein Mehr an Vertrauen in die Wohnimmo bilienverwaltung, wenn es beispielsweise darum geht, Leer stand zu vermeiden.

Am sinnvollsten wäre sicher ein Sachkundenachweis gewe sen. Denn unqualifiziertes Handeln bei der Immobilienver waltung kann zu erheblichen Schäden führen. Die nun vorge sehene Qualifizierungspflicht, Weiterbildungspflicht und die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind Schritte in diese, in die richtige Richtung. Denn gerade für Ei gentümer einzelner Wohnungen ist es häufig nur sehr schwer zu überblicken, ob der jeweilige Verwalter über eine ausrei chende Qualifikation verfügt, um die Verwaltung durchzufüh ren.

Wohneigentum wird für viele Menschen, gerade auch in Ba den-Württemberg, zu einem immer wichtigeren Teil der Al tersvorsorge. Mobilität und Flexibilität gerade im Arbeits markt sorgen auch bei Menschen mit kleinerem Geldbeutel häufig dafür, dass ein einmal erworbenes Wohneigentum un ter Umständen nicht als selbst genutzte Wohnung dient, son dern dass die Wohnung Mieterinnen und Mietern zur Verfü gung gestellt werden soll. Darum ist es gerade für diese nied rigeren Einkommensgruppen – die aber in Wohneigentum in vestieren konnten – wichtig, zu wissen, dass bei der Wohnim mobilienverwaltung hohe Qualität herrscht. Hier hat dieses Gesetz einen wichtigen Anspruch erfüllt.

Frau Bay, ich freue mich sehr, dass die grüne Fraktion hier – wie gerade Sie für Ihre Fraktion – dieses Gesetz auch gelobt

hat. Denn Ihre Kolleginnen und Kollegen der grünen Bundes tagsfraktion waren ja nicht wirklich glücklich damit und ha ben es u. a. sogar als Skandal bezeichnet. Ich finde, es ist kein Skandal, wenn man eine Regelung mit dem Ziel trifft, dass bei der Wohnimmobilienverwaltung gute Qualität herrscht. Hier hat die SPD im Bund ein sehr gutes Gesetz durchgesetzt.

(Beifall bei der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Oh Gott!)

Die Übertragung der Aufgaben nach § 34 c der Gewerbeord nung auf die IHKs ist im Sinne einer „One-Stop-Shop“-Re gelung genau das Richtige. Damit ist gemeint – ich sage es auf Kurpfälzisch –, dass man da, wo man ist, alles erledigen kann.

(Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD)

Ich finde, es ist genau der richtige Gedanke, das Ganze so um zusetzen.