Meine Damen und Herren, es passt symbolisch sehr gut: Mor gen, am 21. März, ist der Welt-Down-Syndrom-Tag – am 21. März deshalb, weil bei Menschen mit Downsyndrom das 21. Chromosom dreimal vorhanden ist –, ein Tag, an dem wir auch gerade der Vielfalt der Teilhabe von Menschen mit Ein schränkungen in besonderer Weise gedenken.
Dass wir heute, zehn Jahre – erst zehn Jahre – nach der Rati fizierung der UN-Behindertenrechtskonvention, in BadenWürttemberg diesen Schritt jetzt in dieser gut diskutierten und breit überlegten Weise darlegen können – Frau Aeffner, auch vielen Dank für Ihre Unterstützung –, dass wir das hinbekom men, dass wir im Gegensatz zum Bund für die Wahlen am 26. Mai dieses tatsächliche gesellschaftliche Zeichen so schnell setzen können, das ist ein Erfolg. Dies sollte nicht irgendwie bekrittelt werden. Wenn man selbst dort, wo man beteiligt ist, nichts zuwege bringt,
Herr Minister, ich habe das auch in meiner Rede gesagt: Natürlich haben wir uns nicht mit Ruhm bekleckert.
Wir haben erst jetzt, zehn Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention, dieses Thema. Da habe ich uns alle auch mit eingeschlossen.
Aber, Herr Kollege Goll, es geht hier nicht um Gut und Bö se. Wir wollen alle das Gleiche; das ist keine Frage. Wir re den aber hier über eine völkerrechtliche Verpflichtung. Ich möchte einmal darauf hinweisen, dass es zu diesem Thema Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gibt. Darin wurde auch klar festgestellt, dass es keine Aus schlüsse geben darf. Ich verweise auf das Verfahren in ande ren Bundesländern; ich habe sie vorhin genannt. Jetzt schau en wir mal über unsere Staatsgrenzen. In Österreich, Däne
mark und Italien dürfen alle Menschen wählen, auch die Men schen unter Betreuung. Da gibt es keine Ausschlüsse.
Es geht hier überhaupt nicht darum, ob ein Komapatient wäh len kann. Es gibt auch Menschen mit hoher Demenz, die noch nicht betreut werden. Haben die auch keine Kommunikations möglichkeit mehr, keine politische Kompetenz, ihre Wahlent scheidung zu treffen? In dem einen oder anderen Fall ist es so. Werden die von der Wahl ausgeschlossen?
Wir haben hier eine Verpflichtung. Sie halten sich die Hinter tür auf – Sie haben es in Ihren Redebeiträgen bestätigt –, am Ende doch wieder Menschen auszuschließen. Da machen wir nicht mit.
Gibt es noch weitere Wort meldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Aussprache beendet.
Ich schlage vor, die beiden Gesetzentwürfe zur weiteren Be ratung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Mi gration zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.
Ich darf vielleicht noch darauf hinweisen, dass sich viele von Ihnen für die Vorstellung des neuen Gedenkbuchs des Land tags von Baden-Württemberg angemeldet haben. Diese Vor stellung findet im Bürger- und Medienzentrum statt. Danach gibt es auch einen Empfang mit Mittagsimbiss. Wir erwarten dazu auch zahlreiche Gäste aus dem ganzen Land. Insofern wäre es schön, Sie würden teilnehmen. Wir haben eine hohe Anmeldequote.
Nachwahl eines Mitglieds des Rats für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg (nach Ausscheiden des verstorbenen Abg. Dr. Bernhard Lasotta)