Protokoll der Sitzung vom 03.04.2019

Ich unterbreche die Sitzung.

(Unterbrechung der Sitzung: 14:31 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 15:30 Uhr)

Ich rufe Punkt 4 der Ta gesordnung auf:

Regierungsbefragung

An erster Stelle hat die FDP/DVP das Thema

S t i c h t a g f ü r d i e E i n s c h u l u n g

angemeldet.

Ich darf das Wort Herrn Kollegen Dr. Timm Kern geben.

Es ist so gedacht, dass die Fragen ungefähr drei Minuten und die Antworten möglichst nur fünf Minuten dauern sollen.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die Initiatoren der Onlinepetition „Schuleintritt in Baden-Württemberg: Wir fordern die Verle gung des Stichtags auf den 30.06.“ haben mittlerweile fast 19 000 Unterschriften für ihr Vorhaben gesammelt, davon über 17 500 von Baden-Württembergern.

Die FDP/DVP-Fraktion unterstützt die Petition, da ein Vor ziehen des Stichtags den Eltern Wahlmöglichkeiten für die Einschulung gibt und ihnen in vielen Fällen ein umständliches Antragstellen erspart. Gut finden wir, dass die Onlinepetition ausdrücklich an der bestehenden Möglichkeit einer früheren Einschulung festhalten will.

Deshalb unsere erste Frage: Welche Gründe haben die Kul tusministerin bewogen, das Anliegen der Onlinepetition ab zulehnen, wie in der „Heilbronner Stimme“ vom 1. April 2019 zu lesen war?

Vielen Dank, Herr Kolle ge. – Dann darf ich die Frau Ministerin ans Redepult bitten.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kern, vielleicht war die Formulierung missverständlich, aber wir haben die Petition noch nicht ab gelehnt. Wir haben das Thema momentan nicht auf der Tages ordnung, aber wir werden uns dann, wenn die Petition offizi ell vorgelegt wird, natürlich mit dieser befassen. Es war viel leicht in der Presse nicht glücklich formuliert.

Wir haben momentan keinen erkennbaren Grund. Wir haben den Stichtag, wie Sie richtig sagen, 30. September, aber wir haben die Feststellung, dass durchaus die Möglichkeit besteht, früher oder später einzuschulen. Wir haben eine gewisse Fle xibilität, wenn Eltern diese Grundlage sehen, wenn es in Ab stimmung mit dem Schulleiter gegebenenfalls – nicht notwen dig, aber möglich – im Rahmen eines ärztlichen Gutachtens bewertet wird. Wir haben gute Erfahrungen mit der Flexibili tät dieses Systems. Die Zahlen sind auch relativ konstant; sie bewegen sich zwischen 8 % und 9 % der Eltern, die für ihr Kind einen früheren oder späteren Schuleintritt wählen. Uns sind auch nur wenige Problemanzeigen in diesem Zusammen hang bekannt.

Ich habe den Eindruck, dass die Eltern und auch die Pädago ginnen und Pädagogen sehr verantwortungsbewusst mit die sem Thema umgehen. Aber wir werden uns natürlich, wenn die Petition sozusagen offiziell abgeschlossen ist, noch ein mal mit dem Thema insgesamt befassen. Vom Grundanliegen her teilen wir alle die Einschätzung: Es geht um den bestmög lichen Zeitpunkt der Einschulung für das Kind. Wir müssen schauen, dass das Kind nicht überfordert wird, dass es nicht nur nach dem Wunsch der Eltern geht, sondern zum Entwick lungsstand des Kindes passt. Deshalb gibt es da meinerseits eine gewisse Offenheit. Aber von unseren bisherigen Erfah rungen her sehen wir von uns aus keinen Handlungsbedarf.

Frau Abg. Boser hatte sich auch gemeldet. – Dann darf ich Frau Abg. Boser bitten, ihre Frage zu stellen.

Frau Ministerin, ein Stichtag wird wahrscheinlich immer das Problem mit sich bringen, dass es für den einen besser und für den anderen schlechter passt. Jetzt werden jedoch immer mehr Einzelfälle benannt, wo die Beratung oder die Entscheidung nicht optimal beglei tet wurde.

Daher die Frage: Welche Möglichkeiten sehen Sie für das Kul tusministerium, um die Beratung der Eltern nochmals zu ver bessern – über Kindergärten, über Schule? Wie kann man den Prozess besser begleiten, dass sich Eltern in dem Prozess nicht allein fühlen, sondern sich gut begleitet fühlen, damit sie am Ende die richtige Entscheidung für ihr Kind treffen können?

Frau Boser, aus meiner Sicht sprechen Sie etwas an, was, glaube ich, richtig ist und was wir uns im Zusammen hang mit der Petition auch anschauen müssen. Es ist sehr wohl bei uns angekommen, dass Eltern die Qualität der Beratung unterschiedlich bewerten. Manche fühlen sich sehr gut bera ten, andere fühlen sich eher nicht sicher beraten. Deshalb schauen wir uns die Abläufe und auch die Beratung insgesamt an. Ich will durchaus einräumen, dass man da vielleicht noch Verbesserungen vornehmen kann, indem man klarere Struk turen vorgibt, indem man auch stärker darauf eingeht, was El tern in diesem Zusammenhang konkret interessiert. Aber ei ne Beratung ist immer so gut, wie die Eltern oder die Betrof fenen sie empfinden. Wenn es da erkennbar Verhandlungsbe darf gibt, werden wir dem auch entsprechen.

Das werden wir uns analog zum Thema Petition anschauen und prüfen. Ich hätte jetzt überhaupt keine Bedenken, dort dann gegebenenfalls zu Verbesserungen zu kommen. Ziel muss sein, dass sich die Eltern bestmöglich beraten fühlen.

Danke schön. – Dann hat sich Herr Kollege Born für die SPD gemeldet.

Frau Ministerin, haben Sie selbst ei ne Position dazu, ob es nicht sinnvoll wäre, dass Eltern ihr Kind dann einschulen lassen können, wenn es in dem Zeitkor ridor zwischen dem 30. Juni und dem 30. September sechs Jahre alt wird? Und wie ist eigentlich die Erfahrung in ande ren Bundesländern?

Wie gesagt, wir haben – ich habe es vorhin gesagt – eine Flexibilisierung. Ich habe gerade die Zahl genannt: Um die 9 % wählen eine vom Stichtag abweichende Lösung, ent weder einen früheren oder einen späteren Zeitpunkt. Die Zah len sind relativ konstant.

Was die gefühlte oder empfundene Qualität der Beratung be trifft, gibt es unterschiedliche Ansätze; das habe ich ja eben beantwortet. Das schauen wir uns an.

Vom Grundsatz her sind die Rückmeldungen bei uns eigent lich relativ gut. Ich muss ehrlich sagen – – Deshalb tut es mir leid, wenn das in den Medien vielleicht zu strikt rübergekom men ist, Herr Kern. Wir schauen uns das schon an.

Meine Nichten – – Ich habe zwei Patenkinder, die am 8. Ok tober Geburtstag haben. Da besteht jetzt tatsächlich auch das Problem: Wann mache ich es denn? Wir unterhalten uns auch darüber.

Das ist nicht ganz einfach. Deshalb ist Beratung wichtig, und deshalb habe ich durchaus ein gewisses Verständnis – das räu me ich offen ein – für einen Zeitraum, den man zur Verfügung stellt. Aber bei jedem Zeitraum gibt es eben auch Daten, die davor oder die danach liegen. Dann ergibt sich auch wieder um eine Diskussion.

Aus anderen Bundesländern haben wir jetzt keine Rückmel dungen mit einem besonders guten oder einem besonders schlechten Verfahren. Mit den 9 %, die bei uns von der Stich tagsregelung abweichen – so herum wie so herum –, haben wir eigentlich eine sehr gute Quote, also eine hohe Zufrieden heit mit der Stichtagsregelung – wenn ich das prozentual fest machen möchte. Gleichwohl schauen wir uns natürlich die Ar gumente der Eltern an.

Danke schön, Frau Minis terin. – Herr Abg. Dr. Kern, bitte, noch einmal.

Frau Ministerin, ich möch te noch einmal zwei Aspekte ansprechen. Sie haben einmal auf die Zahlen selbst abgehoben. Können Sie – in Zahlen – sagen, wie viele Rückstellungen es zu diesem Schuljahr 2018/2019 gegeben hat, oder uns diese Zahlen zur Verfügung stellen? Und wie viele Anträge gab es zu Kindern, die zwi schen dem 30. Juni und dem 30. September Geburtstag hat ten?

Um noch einmal auf die „Heilbronner Stimme“ vom 1. April zurückzukommen: Dort wird eine der Initiatorinnen aus Ra vensburg mit der Aussage zitiert, ihr sei auf einen Antrag auf Rückstellung hin – Zitat – „ohne Begutachtung meines Kin des und ohne weitere Begründung“ gesagt worden, „dass erst im Mai entschieden werden kann“. Wie bewertet das Kultus ministerium diesen Vorgang, und wie stellt das Kultusminis terium sicher, dass bei der Entscheidung über die Anträge aus schließlich die Schulreife des Kindes im Mittelpunkt steht?

Zum einen wäre meine Bitte, dass wir Ihnen die aktuellen Zahlen nachliefern dürfen. Bevor ich jetzt grobe Schätzungen abgebe, bekommen Sie die korrekten Zahlen. Ich werde veranlassen, dass Sie die zügig bekommen.

Zur grundsätzlichen Einschätzung: Ja, das Thema Schulreife passt ein Stück weit zu der Frage: Wie wird beraten, und wel che Beratungsabläufe haben wir?

Vom Grundsatz her ist es eine Einschätzung von Eltern oder auch des Schulleiters. Auf Wunsch des Schulleiters kann ei ne ärztliche Bewertung oder eine psychologische Begutach tung – wie auch immer – erfolgen.

Ich habe die Frage von Frau Boser durchaus so verstanden, dass wir uns vielleicht überlegen müssen, Kriterien einzufüh ren – weniger im Sinne einer Begutachtung, sondern eher im Sinne einer wirklichen Einschätzung des Kindes. Denn das Thema Schulreife ist natürlich vielfältig zu bewerten. Das Kind hat vielleicht schon die Fähigkeit, manches wie Schrei ben und Lesen zu umfassen, hat aber von der Persönlichkeits entwicklung, von der sozialen Stärke her vielleicht noch nicht die Möglichkeit, sich in einem Klassenzimmer zu behaupten. Dann wäre eine Einschulung auch falsch.

Deshalb: Ich glaube, wir müssten uns noch einmal anschau en, was das Thema Schulreife für die Beratung tatsächlich

heißt, um einen solchen Fall, wie Sie ihn jetzt zitiert haben, möglichst auszuschließen.

Vielen Dank. – Ich sehe im Moment keine weiteren – – Doch. Frau Abg. Boser, bitte.

Ich habe noch eine Frage zum Thema Schulreife. Die Kooperation Kindergarten/Grundschu le versuchen wir jetzt ja auch über den neuen Pakt mit den Kommunen zu verbessern, indem wir die Erzieherinnen und Erzieher ebenfalls für die Kooperation entlasten.

Meine Frage lautet, ob nach Ihrer Einschätzung durch die en gere Verzahnung zwischen Kindergarten und Grundschule auch noch mal bessere Möglichkeiten bestehen, um die Ein schätzung und auch die Zusammenarbeit mit den Eltern zu stärken und vielleicht auch das Vertrauen von beiden Seiten weiter zu stärken, damit wir eine gute Beratung, was den Stichtag und was die Einschulungsreife betrifft, hinbekom men.

Exakt so wäre der Ansatz: die Beratung und diese Einschätzung zu ergänzen, weil auch eine Erzieherin oder ein Erzieher durchaus eine Einschätzung zu dem Kind hat. Das entspricht vielleicht nicht formal der Definition von Schulrei fe, aber es geht auch darum, wie weit das Kind ist und ob es sich in einem schulischen Rahmen wohlfühlt. Das ist Teil des sen, was da mit einfließt.

Auch das Thema Schuleingangsuntersuchung im Alter von vier Jahren, bei dem wir die Fördermaßnahmen erweitern und intensivieren wollen, ist sicher ein Prozess, der dann auch da zu führt, dass man Eltern besser beraten kann. Wir müssen dann aber auch sehen, dass sie sich bestmöglich beraten füh len und nicht manchmal das Gefühl haben, dass es eine Good will-Entscheidung ist. Das haben die Eltern nicht verdient und das Kind auch nicht.

Frau Abg. Böhlen, bitte.

Sehr geehrte Frau Ministerin Eisenmann, es geht darum, dass ja eine Onlinepetition dazu gestellt wurde und in der Zeitung zu lesen war, dass noch 16 000 Unterschriften gebraucht würden, um es beim Land tag anlanden zu lassen. Wir wissen beide – deswegen hätte ich gern Ihre Bestätigung –, dass eine Unterschrift reicht, um das Anliegen in den Petitionsgang nehmen zu können. Aber Sie haben gerade auch gesagt, dass es im parlamentarischen Ver fahren weiterläuft. Mir geht es nur um diese Richtigstellung.

Gern. Wie gesagt, ich habe schon eingangs auf die erste Frage von Herrn Kern gesagt, dass es dann vielleicht in den Medien von uns nicht besonders glücklich dargestellt wur de. Wir nehmen das ernst, wir sind dafür offen. Wir befassen uns natürlich auch damit.

Meine Äußerung in den Medien war darauf bezogen, dass wir bei diesem Thema bisher keine wirklichen Problemanzeigen haben. Aber es kann natürlich auch sein, dass die nicht zwin gend bis zu uns kommen. Deshalb bewerten wir natürlich die Petition voller Respekt und nehmen sie ins gebotene Verfah ren.

(Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Darf ich noch mal fra gen?)

Ja, gern.

Es geht nur darum, dass Sie, selbst wenn die Petition mit nur einer Unterschrift bei uns ein gereicht würde, diese schon bearbeiten würden.