Deshalb werden auch die offenen Stellen an den Seminaren ausgeschrieben. Es gab deshalb offene Stellen – da haben Sie recht, Herr Fulst-Blei –, weil sich aufgrund dieses Umgestal tungsprozesses und der Tatsache, dass die Seminare künftig „Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte“ heißen werden und die Fach- und Dienstaufsicht auf das ZSL übergegangen ist, womit auch die Fortbildung in eine engere Verzahnung mit der Ausbildung kommt, natürlich auch die Beschreibung und die Aufgaben, die die Leitung erfüllen muss, ändern.
Deshalb haben wir die Stellen natürlich nicht gestrichen. Sie bleiben vollumfänglich erhalten. Aber wir schreiben sie nach den neuen Bedarfen aus, da es wenig Sinn gemacht hat, sie nach dem alten Grundsatz noch auszuschreiben, um dann we nige Monate später, nach Inkrafttreten des Errichtungsgeset zes und der gesetzlichen Grundlagen, eine andere inhaltliche Ausrichtung vorzunehmen. Das erfolgt jetzt.
Ich habe in der nächsten Woche auch die Leitungen der Se minare – wie schon mehrfach – zu Gast, und wir werden auch darüber diskutieren, wo es noch Schnittstellen gibt, wie man damit umgeht. Aber dieser Prozess ist jetzt eingeleitet – da gibt es bereits eine enge Abstimmung der Seminare mit Herrn Dr. Riecke-Baulecke –, sodass wir es dann auch im Bereich Regionalstellen, Seminare, ZSL passgenau schaffen, tatsäch lich aus einem Guss voranzukommen.
Wir werden diese Umsetzung, Herr Haser, jetzt Schritt für Schritt gestalten und parallel dazu die Themen, die ja schon länger auf der Tagesordnung stehen und die dann in den Schu len wirksam werden. Denn dieser Prozess ist selbst ein Sys tem, das die Unterstützung der Schulen stärken soll, das in den Schulen selbst aber zunächst keine Qualitätsverbesserung hervorruft. Dies habe ich ja, wie Sie wissen, auch kontinuier lich deutlich gemacht. Das ist uns durchaus bewusst. Es ist ein Zweisäulensystem.
Aber gerade am Thema Fortbildung wird gearbeitet, daran, wie wir die Fortbildungen inhaltlich schwerpunktmäßig un
ter Qualitätsstandards stellen können, um sie dann in die Flä che zu bringen. Daran wird bereits gearbeitet, sodass wir da von ausgehen, dass wir dabei relativ zügig vorankommen.
Auch die Arbeitsaufnahme im Gespräch mit den Schulleitun gen wird relativ zügig erfolgen, um zu sehen, wo wir – auch im Rahmen des Bildungsmonitorings, das das IBBW macht – zügig vorankommen, um mit den Leitungen von Schulen al ler Schularten an den einzelnen Standorten zu sehen: Wo sind Bedarfe, wo sind Handlungen, wie müssen wir zuarbeiten, um ins Unterstützungssystem zu kommen?
Das heißt, wir sind auf einem sehr guten Weg. Es ist ein suk zessiver Prozess. Ich muss mich auch ausdrücklich bei mei nen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Das ist ein sehr aufwendiger Personalfindungsprozess. Deshalb führen wir das Ganze mit dem nötigen Hochdruck, aber auch mit der nötigen Qualität durch, die wir brauchen, die unsere Mitarbei ter auch verdienen. Aber ich gehe davon aus, dass wir auf die sen beiden Schienen im Herbst schon deutlich vorangekom men sein werden.
Vielen Dank, Frau Minis terin. – Damit schließen wir die Regierungsbefragung unter Tagesordnungspunkt 4 ab.
GRÜNE und der Fraktion der CDU – Gesetz über das Wahl- und Stimmrecht von Personen, für die zur Be sorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer be stellt ist
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksachen 16/5784, 16/5914, 16/5907
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben bereits vor zwei Wochen über die Gesetzentwürfe debattiert. Ich fasse die grundsätzlichen Aspekte noch einmal zusammen.
Ziel von uns allen ist es, eine verfassungswidrige Ungleich behandlung im Kommunal- und im Landtagswahlgesetz von Baden-Württemberg aufzuheben, und zwar bereits zu den an stehenden Kommunal- und Regionalwahlen. Menschen mit Behinderungen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegen heiten eine Betreuung bestellt wurde, wurden bisher pauschal von Wahlen ausgeschlossen. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts widerspricht das unserem Grund
gesetz. Denn das ist eine Ungleichbehandlung und eine Be nachteiligung von vollbetreuten Menschen mit Behinderun gen.
Unser Gesetzentwurf stellt sofort Verfassungskonformität her. Damit können die betroffenen Menschen – das sind in BadenWürttemberg ca. 5 900 Menschen – an den Kommunal- und Regionalwahlen am 26. Mai dieses Jahres teilnehmen.
Dass uns das gelingt, darüber freuen wir uns sehr. Das war nur möglich, weil wir, die Regierungsfraktionen der Grünen und der CDU, und das zuständige Innenministerium an einem Strang gezogen haben.
Zusätzlich ist es uns ein wichtiges Anliegen, die wahlrechtli chen Bestimmungen auf den Ebenen Europa, Bund, Land und Kommunen in bewährter Weise einheitlich auszugestalten.
Aber die Neuregelung im Bund steht noch aus. Unsere Über gangslösung ermöglicht eine Harmonisierung der Wahlgeset ze, sobald der Bund endlich eine Neuregelung beschließt. Na türlich bedeutet das, dass wir dann an die Änderungen des Bundeswahlrechts anknüpfen und die landesgesetzlichen Re gelungen im Landtags- und im Kommunalwahlrecht ändern werden.
Das ist wörtlich in der Begründung unseres Gesetzentwurfs zu lesen. Der Entschließungsantrag der SPD bringt hier also inhaltlich keinen Mehrwert.
Die darin geforderten kleinteiligen Änderungen unseres Ge setzentwurfs und die Schaffung einer zeitlichen Abhängigkeit vom Bundesbeschluss halten wir für nicht notwendig.
Zu den in dem Entschließungsantrag genannten Vorwürfen bezüglich der Verfassungskonformität: Sie, liebe SPD, haben es im Bund nicht hinbekommen, rechtzeitig für die Europa wahl ein verfassungskonformes Wahlrecht zu schaffen und damit die Grundlagen für ein einheitliches Wahlrecht zu le gen. Ihr Verhalten kann eigentlich nur als Manöver zur Ab lenkung vom Misserfolg im Bund verstanden werden.
Für unseren Gesetzentwurf erhielten wir in der öffentlichen Anhörung breite Zustimmung. Vom Städtetag wie auch vom Gemeindetag wird eine rechtssichere Lösung gefordert, um die Kommunal- und Regionalwahlen reibungslos durchfüh ren zu können. Die Verbände möchten unbedingt die Einheit lichkeit bei den Wahlgesetzen beibehalten und begrüßen da her die von uns angestrebte Aussetzung der Wahlrechtsaus schlüsse.
Auf zwei weitere Punkte der Anhörung möchte ich noch kurz eingehen. Von der Landes-Behindertenbeauftragten und den Sozialverbänden wurde klar die Erwartung geäußert, dass ei ne spätere Neuregelung nicht hinter die Ziele des jetzigen Ge setzentwurfs zurückfallen dürfe. Wenn die betroffenen Men schen jetzt an der Wahl teilnehmen dürfen, dann darf es nicht
Es geht darum, die Position, die Rechte von Menschen mit Behinderungen dauerhaft zu stärken. Zum anderen werden wir in die Pflicht genommen. Wir müssen auch das Unsrige dafür tun, die Möglichkeiten zur politischen Kommunikation für alle Menschen zu verbessern. Die Assistenzlösungen kön nen vielleicht dazu beitragen.
Vor allem aber sind Informationen in einer Weise zur Verfü gung zu stellen, dass alle Menschen sie auch verstehen kön nen. Ein Ansatzpunkt hierzu ist die Abfassung von Wahlpro grammen in leichter Sprache. Leichte Sprache hilft vielen Menschen, nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Menschen mit Lern- und Leseschwächen sowie Men schen, die nicht so gut Deutsch sprechen. Wir sollten unser Möglichstes tun, allen Menschen den Zugang zur Politik zu erleichtern. Es liegt also auch an uns, politische Teilhabe zu ermöglichen.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Wahlrecht steht in einer Demokratie grundsätzlich jedem Volljährigen und selbst verständlich auch Menschen mit Behinderungen zu. Einen dis kriminierenden allgemeinen Wahlrechtsausschluss von Men schen nur aufgrund ihrer Behinderung kennt kein Wahlgesetz. Das habe ich in der ersten Lesung schon ausgeführt, und das wiederhole ich wegen der Bedeutung an dieser Stelle gern.
Bei der Bundestagswahl 2013 waren 81 000 Menschen, die unter Vollbetreuung standen, bundesweit vom Wahlrecht aus geschlossen. Das sind 0,8 % aller Menschen, die eine Behin derung haben, und 0,13 % aller Wahlberechtigten. Einfach nur zur Einordnung der Dimension dieses Themas wollte ich die se Zahlen noch einmal genannt haben.
In all den vielen Diskussionen um das inklusive Wahlrecht wird immer wieder die UN-Behindertenrechtskonvention auf geführt, und es wird argumentiert, die UN-Behindertenrechts konvention lasse solche Wahlrechtsausschlüsse nicht zu. Wir wissen bzw. sind der Auffassung, dass dies nicht der Fall ist, und die Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Sozi ales, die ich erwähnt habe, weist auch nach, dass 14 von 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein vergleichbares Wahlrecht wie wir haben.
Daher glauben wir, dass wir mit dem, was wir heute vorschla gen, einen guten Vorschlag machen, zumal die UN-Behinder tenrechtskonvention in der Normenhierarchie unseres Landes, der Bundesrepublik Deutschland, die Bedeutung eines einfa chen Bundesgesetzes hat – nicht mehr, aber auch nicht weni ger.
Wir sind uns einig, dass Menschen, die nicht die notwendige Einsichtsfähigkeit haben, auch künftig vom Wahlrecht ausge schlossen bleiben. Da spielt es keine Rolle, ob solche Men schen zur Wahl gehen oder auch nicht zur Wahl gehen. Es ist Aufgabe des Staates, die Ordnungsmäßigkeit der Wahl zu ga rantieren,
(Beifall des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktions los] – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Sehr gut!)
sodass er auch Regelungen für den Fall treffen muss, dass Menschen diese Einsichtsfähigkeit nicht haben, zumal das deutsche Wahlrecht ja zulässt, dass bei relativ knappen Stimmergebnissen Mehrheiten verändert bzw. verfälscht werden können.