Ute Leidig

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Kommunen haben seit Beginn der Pandemie wirklich Außerordentliches geleis tet. Sie stellen die regionale Gesundheitsversorgung sicher, beantworten Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Pande miesituation und setzen die Coronamaßnahmen vor Ort um. Sie haben gezeigt, dass sie auch in dieser Ausnahmesituation handlungsfähig sind.
Aber mit Blick auf die Zukunft sind doch etliche Kommunen auch besorgt. Letztlich hat diese Pandemie doch gravierende Auswirkungen nicht nur auf die Finanzen des Landes, son dern auch auf die finanzielle Situation der Kommunen.
Wir Grünen setzen uns dafür ein, hier durch verschiedenste Maßnahmen Hilfe zu leisten. Die größte Hilfe war sicherlich der Stabilitäts- und Zukunftspakt, den wir mit dem Nachtrags haushalt beschlossen haben. Mit fast 3 Milliarden € haben wir den Kommunen unter die Arme gegriffen. Aber auch das heu te im Entwurf vorliegende Gesetz ist in dieser Richtung zu verstehen, auch wenn es sich hierbei nicht um eine direkte fi nanzielle Hilfe handelt. Es ist ein Unterstützungsangebot, von dem die Kommunen Gebrauch machen können.
Dadurch, dass wir die Frist für die Verpflichtung zur erstma ligen Vorlage eines Gesamtabschlusses verlängern, geben wir den Gemeinden einen finanzrechtlichen Spielraum, der in die ser schwierigen Zeit benötigt wird, damit auch jetzt Investiti onen in die Zukunft getätigt werden können. Es hilft ja auch wieder uns, dem Land, dass die Wirtschaft stabil bleibt und weiterhin laufen kann.
Die kommunale Umstellung auf die Doppik halten wir den noch grundlegend für den richtigen Weg. Denn sie sorgt für Transparenz, und sie sorgt letztlich auch für ein Stück Gene rationengerechtigkeit. Denn dort gilt das Prinzip: Was von ei ner Generation ausgegeben wird, was von ihr benötigt wird, das muss auch durch diese Generation erwirtschaftet werden.
Die Umstellung auf die Doppik bringt aber auch Kosten mit sich, und sie führt zu weniger Flexibilität. Und diese ist doch im Moment gefragt – daher eben dieses „Luft verschaffen“.
Ein weiterer Teil der Praxisanpassungen, wie der Herr Minis ter gerade ausgeführt hat, bezieht sich auf die Wirtschaftsfüh rung des Kommunalen Versorgungsverbands im Umgang mit der Doppik: Es werden dort Ausnahmeregelungen geschaffen, die notwendig sind, damit die Doppik auch für dieses Unter nehmen passt. Daher befürworten wir diese Anpassungen.
Zusammenfassend begrüßen wir den Gesetzentwurf. Wir dan ken allen Mitwirkenden, insbesondere dem Kommunalen Ver sorgungsverband und der Gemeindeprüfungsanstalt. Wir sind zuversichtlich, dass die so geschaffenen finanzrechtlichen Spielräume von den Kommunen in Anspruch genommen wer den und ihnen zugutekommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns nun in zweiter Lesung mit verschiedenen Änderungen im Kommu nalabgabengesetz und in der Gemeindeordnung. Wie schon in der ersten Lesung von allen Rednerinnen und Rednern aus geführt, sind diese Gesetzesänderungen wichtige Anpassun gen aufgrund aktueller Rechtsprechungen und der gelebten kommunalen Praxis.
Die Änderungen betreffen unterschiedliche Bereiche. Einige Beispiele: Regelungen für die elektronische Datenübermitt lung, die Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Hundesteuer daten, die Anpassung der Verfahrensvorschriften in der Abga benordnung oder wichtige Anpassungen an die DatenschutzGrundverordnung.
Ein Teil dieses Gesetzes ist die Umsetzung des Bundesrechts zur Erhebung von Kitagebühren. Damit wird die Staffelung von Elternbeiträgen für Kitas vorgeschrieben. Dies schafft ein Stück mehr finanzielle Gerechtigkeit bei der Kinderbetreu ung. Das begrüßen wir Grünen ausdrücklich.
All diese Änderungen sind notwendig. Kommunalabgaben sind eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen. Daher muss der gesetzliche Rahmen rechtssicher sein. Das ist uns Grünen wichtig. Die Änderungen bringen den Kommunen Rechtssicherheit, und gleichzeitig wird die kommunale Selbst verwaltung weiter gestärkt.
Ein weiterer Punkt zum Kommunalabgabengesetz ist die Ein führung einer zeitlichen Obergrenze für die Festsetzung von Erschließungs- und Anschlussbeiträgen. Die Ausgestaltung dieses Punkts wurde in der ersten Lesung problematisiert. Es geht um die Frage, wie der Eintritt der Vorteilslage, ab dem eine 20-jährige Frist zur Erhebung dieser Gebühren läuft, zu definieren ist. Wir freuen uns daher, dass uns Herr Minister Strobl angekündigt hat, seiner Zusage aus dem Innenaus schuss nachzukommen und entsprechende Erläuterungen zur Vorteilslage bzw. zu deren Eintritt sowie dazu, wie die Ab grenzung gegenüber Ausbaumaßnahmen ausgestaltet wird, zu geben.
Solche Hinweise halten wir für wichtig und freuen uns, dass Sie unserer Bitte dazu nachkommen werden. Denn – so das Bundesverfassungsgericht – die Frist muss nicht nur zeitlich bestimmt werden, sondern auch bestimmbar sein. Dieser For derung des Bundesverfassungsgerichts sollten wir nachkom men.
Erläuterungen sind aus unserer Sicht ein guter Weg, um für die nötige Klarheit für die Kommunen wie auch für die Bür gerinnen und Bürger zu sorgen, und diesen Weg beschreiten wir jetzt. Das halten wir für ausreichend, und daher lehnen wir die von SPD und FDP/DVP angestrebte Änderung des Ge
setzesvorhabens ab, ebenso wie den Antrag der AfD und ins besondere die in der Antragsbegründung vorgebrachte Aussa ge:
Das Bestreben der Kommunen um eine möglichst beque me und stressfreie Beitragsfestsetzung, für die man sich Zeit lassen kann, hat dahinter zurückzustehen.
Das spiegelt die herablassende Haltung von Ihnen gegenüber den Kommunen wider.
Für uns Grüne sind die Kommunen verlässliche Partner bei der Zukunftsgestaltung, denen wir mit Respekt und auf Au genhöhe begegnen.
Zu Ihrem Weltbild scheint ein respektvoller Umgang mit Kom munen nicht zu passen.
Klar ist: Die Höchstfrist von 20 Jahren bedeutet, dass die Kommunen nicht zeitlich unbegrenzt Abgaben erheben dür fen. Mit der Festlegung dieser Höchstfrist von 20 Jahren nach Eintritt der Vorteilslage wird das Urteil des Bundesverfas sungsgerichts rechtssicher umgesetzt.
Das Gesetz sieht auch Änderungen in der Gemeindeordnung vor. Es handelt sich um Erleichterungen für Gemeinden, wenn sie selbstständige Kommunalanstalten einrichten wollen und wenn sie neben dem Gemeinde- und Ortsnamen eine sonsti ge Bezeichnung führen möchten. Diese Änderungen geben den Kommunen zusätzlichen Gestaltungsspielraum. Das war von diesen lange gewünscht.
Durch das Gesetz wird das Verfahren zur zusätzlichen Be zeichnung von Kommunen vereinfacht, aber es bedarf am En de immer noch einer Zustimmung des Innenministeriums. Da her möchte ich mit einem Zuruf an das Innenministerium schließen: Legen Sie den Kommunen keine Steine in den Weg; machen Sie es ihnen leicht. Schließlich haben wir die Hürde einer Dreiviertelmehrheit im Gemeinderat. Das ist doch dann ein sehr starkes Votum für Zusatzbezeichnungen, und dem sollten wir mit Wohlwollen begegnen.
Wir Grünen freuen uns auf die Ergebnisse aus den Kommu nen. Wir sind uns sicher, dass die Vielfalt unserer Kommunen im Land durch eine Zusatzbezeichnung noch besser sichtbar werden wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Petitionsausschuss ist ein besonderer Ausschuss, zum einen, weil er in der Landes verfassung fest verankert ist, zum anderen, weil er sicherstellt, dass die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern an Politik und Verwaltung wahrgenommen werden. Wir können uns als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden ver stehen. Damit – ich möchte sogar noch weiter gehen – ist der Petitionsausschuss ein wichtiger Baustein der Politik des Ge hörtwerdens und steht damit, obwohl es ihn schon länger gibt als die grün geführte Regierung, tatsächlich auch als Sinnbild dieses Politikstils.
Wie wichtig der Petitionsausschuss ist, zeigen auch die Zah len der eingereichten Petitionen. In dieser Legislaturperiode sind es erneut schon über 5 000.
Auch während der Coronapandemie haben wir gearbeitet. Frau Krebs hat es gerade dargestellt. Es wurde unter Pande miebedingungen getagt. Das bedeutete auch einen erhöhten Aufwand für das Petitionsbüro. Allein 200 Petitionen mit Co ronabezug wurden eingereicht. Einige davon wurden im Eil verfahren im Ausschuss behandelt, um dem Anliegen zeitge recht Gehör zu verschaffen. Auch Vor-Ort-Termine gab es un ter Pandemiebedingungen. Den ersten habe ich durchgeführt. Ich glaube, nach dieser Feuertaufe war Herr Haas sehr froh, dass man gesehen hat: Ja, es kann tatsächlich auch so funkti onieren. Sogar eine Bürgersprechstunde im Sommer gab es.
Wir danken Ihnen, Herr Haas, Herr Ergenzinger, und Ihrem Team ausdrücklich für die große Unterstützung, die Sie dem Ausschuss bieten – allzeit und besonders in diesen schwieri gen Zeiten.
Inzwischen kann der Petitionsausschuss in digitaler bzw. hy brider Form tagen. Wir danken der Landtagsverwaltung da für, dass sie eine Lösung im Spannungsfeld zwischen Daten schutz und Gesundheitsschutz gefunden hat, was auch nicht ganz einfach war.
Die Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss beschäf tigt, sind vielfältig. Die statistische Auswertung ergab 80 The menrubriken. Dauerbrenner – wie bereits erwähnt – sind Bau sachen. Aber auch andere Themen sind häufig vertreten. Das erliegt einer gewissen Virulenz, einem gewissen Wandel. In der 15. Legislaturperiode gab es fast drei Mal mehr Petitio nen zum Medienrecht und Rundfunkwesen als in der jetzigen Legislaturperiode. In dieser Periode ist die Zahl der Beschwer den über Behörden, Dienstaufsicht, Gesetzesänderungen, Ver fassungsrecht, Verkehr oder auch Denkmalschutz/Denkmal pflege deutlich gestiegen.
Meiner Ansicht nach sollten wir solche Themenschwankun gen durchaus genauer betrachten. Solche Virulenzen von Pe titionsanliegen könnten auch Seismografen sein, um zu erken nen, welche Themen die Menschen bewegen, wo sie Unge rechtigkeit bzw. Änderungsbedarf sehen.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses eint der Wunsch, der Aufgabe gerecht zu werden, zwischen Bürgerinnen und Bür gern einerseits und Verwaltung andererseits zu vermitteln. Die Suche nach Lösungen steht im Vordergrund, nicht die partei
politische Ausrichtung. Jedoch ist es uns natürlich nicht im mer möglich, diesen Anliegen auch zu entsprechen. Oft en den Petitionen doch mit Nichtabhilfe; denn wir sind an gel tendes Recht gebunden. Recht und Gerechtigkeit sind manch mal eben doch auch unterschiedlich.
Daher finde ich es aber ganz besonders wichtig, dass aus dem Abschlussbericht immer – aber gerade bei den Petitionen, de nen nicht abgeholfen wurde – deutlich und nachvollziehbar hervorgeht, warum eine solche Entscheidung gefallen ist. Es muss verständlich sein – verständlich im Sinne von: dass al le Menschen verstehen, warum eine Entscheidung so und so gefällt wurde.
Eine weitere Besonderheit des Petitionsausschusses ist es, dass wir wie kein anderer Ausschuss den direkten Draht zur Regierung haben – zu allen Ministerien. Deren Auskünfte in den Sitzungen erlebe ich persönlich als wirklich hoch profes sionell und in der Sache meist sehr ausgewogen.
Um den Petitionsanliegen angemessen gerecht zu werden, ste hen Regierung und Petitionsausschuss gleichermaßen in der Pflicht, die Petition schnell zu bearbeiten und gleichzeitig auf alle Anliegen des Petenten einzugehen. Da könnten und soll ten wir noch besser werden – sowohl der Ausschuss als auch die Ministerien.
Es gäbe noch einiges zur möglichen Weiterentwicklung zu sa gen. Das hat vorhin auch Frau Krebs schon angesprochen. Ich könnte jetzt noch anfügen, dass man z. B. überlegen könnte, ob auf kommunaler Ebene ähnliche Institutionen geschaffen werden könnten, weil etliche Petitionen eingehen, die die kommunale Selbstverwaltung betreffen. Auch die Zusammen arbeit mit der Bürgerbeauftragten ist ein wichtiges Zukunfts thema.
Ich schließe mit einem Dank an die Kolleginnen und Kolle gen für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss, an die Ausschussvorsitzende Petra Krebs, die diesen konstrukti ven Austausch unterstützt und befördert, und bringe die Hoff nung zum Ausdruck: Lassen Sie uns dies in der nächsten Le gislaturperiode genauso fortführen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesetze müssen immer wie der einmal angepasst werden aufgrund aktueller Rechtspre chungen, geänderter Bestimmungen, auf die das Gesetz ver weist, oder auch zur Herstellung von Kongruenz zur gelebten Praxis – so auch im Fall des Kommunalabgabengesetzes, mit dem wir uns heute befassen.
Ich zitiere aus der Zielsetzung des Gesetzentwurfs:
Mit den... Änderungen des Kommunalabgabengesetzes soll Bedürfnissen der kommunalen Praxis Rechnung ge tragen sowie erforderliche Klarstellungen vorgenommen werden.
Kommunalabgaben sind eine wichtige Einnahmequelle von Kommunen für Ausgaben, die sie haben. Sie ermöglichen au ßerdem auch gewisse Steuerungsmöglichkeiten für die Kom munen.
Entsprechend ist es Aufgabe des Landes, den gesetzlichen Rahmen für die Abgabenerhebung und die Kalkulationsgrund lagen zu schaffen.
Diese Klarstellungen wurden nun im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden, die hier bei der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes mitgewirkt haben, vollzogen.
Dafür möchten wir uns dem Dank, den Herr Minister Strobl an die kommunalen Landesverbände ausgesprochen hat, aus drücklich anschließen.
Bei den Änderungen ist für die Fraktion GRÜNE die wich tigste Richtlinie, dass sie den Kommunen Rechtssicherheit bringen und dass diese in ihrer kommunalen Selbstverwaltung weiterhin gestärkt werden, indem ein gewisser Rahmen vor gegeben, aber nicht alles bis ins Kleinste festgelegt wird. Das wünschen sich die Kommunen von uns, und das bieten wir ih nen heute und in Zukunft als verlässlicher Partner der Kom munen.
Seit 2005, als die letzte Fassung verabschiedet wurde, haben sich in dem um das Kommunalabgabengesetz bestehenden Gefüge zahlreiche Aspekte geändert. Es geht um Regelungen für die elektronische Datenübermittlung, die Rechtsgrundla ge für die Weitergabe der Hundesteuerdaten, die Möglichkeit der Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen bei der Kalku lation von Verwaltungsgebühren und noch einiges mehr bis hin zu den Kitagebühren, bei denen die verbindliche Staffe lung von Elternbeiträgen vorgeschrieben wird.
Das ist die Umsetzung des „Gute Kita“-Gesetzes des Bundes.
Gleichzeitig bleibt den Kommunen hier aber auch Raum zur Gestaltung innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung. Das heißt, einige Kriterien, vor allem soziale Kriterien, zur Aus gestaltung der Staffelung, wie die Berücksichtigung des Ein kommens der Eltern oder die Anzahl der kindergeldberech tigten Kinder, sind festgeschrieben. Aber darüber hinaus kön nen auch weitere Kriterien berücksichtigt werden, so, wie die Kommunen es für richtig erachten. Das halten wir für den richtigen Ansatz.
Neben den Kommunalabgaben geht es in dem Gesetzentwurf auch um eine Änderung der Gemeindeordnung. Auch hier be grüßen wir, dass es sich um Erleichterungen für die Gemein den handelt, z. B. bei der Errichtung von selbstständigen Kommunalanstalten.
Auch ein lang gehegter Wunsch der Kommunen – Herr Strobl hat es bereits erwähnt – geht heute in Erfüllung bzw. wird an gegangen – in Erfüllung geht er in der zweiten Lesung –, näm lich dass die Gemeinden ihrem eigenen Selbstverständnis ent sprechend eine Zusatzbezeichnung ihrer Gemeinde einführen dürfen. Diesem Wunsch soll nun entsprochen werden.
Da bin ich mal sehr gespannt; denn aus Diskussionen im Karlsruher Gemeinderat weiß ich, wie hoch emotional es her gehen kann, wenn es um Marketingslogans oder Zusatzbe zeichnungen geht – emotional, weil diese Zusatzbezeichnun gen ganz eng an die Identität der Städte und Gemeinden ge knüpft sind. Es geht darum, was den Kern einer Gemeinde ausmacht, wofür diese steht, was ihr herausragendes Merk mal ist. Wir sind uns sicher, dass diese Auseinandersetzung in vielen Gemeinden sehr spannend sein wird, letzten Endes aber auch ihren Teil dazu beitragen wird, die Identifikation der Bür gerinnen und Bürger mit ihrer Gemeinde zu stärken.
Diese Zusatzbezeichnung soll die Gemeinde dauerhaft und nicht nur vorübergehend prägen. Daher halten wir es auch für richtig, dass diese Änderung mit einem deutlichen Votum des
Gemeinderats von drei Vierteln der Mitglieder bestätigt wer den muss. Wir freuen uns schon sehr darauf, dass durch die Zusatzbezeichnungen die wunderbare Vielfalt der baden-würt tembergischen Gemeinden nach außen sichtbar wird, und sind sehr gespannt auf die Ergebnisse.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns Grüne ist klar: Im Zentrum unserer Asyl- und Migrationspolitik steht der Mensch mit seinem Recht auf Würde und seinem Recht auf Unver sehrtheit. Daher versteht sich, dass wir diesem Vorschlag der AfD in keiner Weise zustimmen werden.
Die Motivation dieses Gesetzentwurfs der AfD ist sehr durch sichtig. Sie wollen Ihre rechte Klientel bedienen. Der Begriff „Schutzsuchende“ wird von Ihnen wie ein Schimpfwort be nutzt. In der ersten Lesung haben Sie behauptet, Lösungen für Probleme der Migration zu formulieren. Aber das Gegenteil ist der Fall. Sie wollen Integration verhindern, das ist das we sentliche Ziel dieses Gesetzentwurfs.
Wie schon in der Ersten Beratung von verschiedenen Rednern dargestellt, steht dieser Gesetzentwurf im Widerspruch zu gel tendem Bundes- und EU-Recht und zu den bisherigen Zustän digkeitsstrukturen. Damit wäre er allein schon aus rechtlichen Gründen abzulehnen.
Aber es gibt auch noch etliche inhaltliche Schwächen, auf die ich jetzt eingehen möchte. Die Anbindung an eine Gemein schaft, der gesellschaftliche Zusammenhalt entstehen vor Ort in den Kommunen. Die Zentralisierungsfantasien dieses Ge setzentwurfs zielen darauf ab, gerade diese Strukturen infra ge zu stellen – und den gesellschaftlichen Zusammenhalt da mit gleich mit.
Seit 2013 haben wir zusammen mit den Kommunen ein funk tionierendes Aufnahmesystem für Unterbringung und Integ ration entwickelt. Denn gerade in den Kommunen liegt doch die starke Integrationskraft. Dort sind Netzwerke entstanden, viele Menschen engagieren sich, damit Integration gelingen kann.
Diesen Menschen verpassen Sie mit diesem Gesetzentwurf eine Ohrfeige.
Die Kommunen wollen Einfluss darauf nehmen, wo und wie vor Ort Geflüchtete untergebracht werden.
Unsere Kommunen sind sich ihrer Verantwortung, ihrer Inte grationskraft bewusst. Sie wollen bei der Asyl- und Integrati onspolitik mitgestalten. Das haben auch die kommunalen Lan desverbände in ihrer Stellungnahme noch mal unterstrichen.
Dass unsere Kommunen diese wichtige Aufgabe gut und selbst bewusst wahrnehmen und auch noch ausbauen wollen, wur de im September bei dem Großbrand in Moria deutlich. In nerhalb weniger Tage erklärten sich 27 Kommunen in BadenWürttemberg bereit, Geflüchtete aus Lesbos aufzunehmen.
Ich bin stolz darauf, dass die Kommunen aus Baden-Würt temberg solch ein eindeutiges Signal gesendet haben.
Es zeigt: Unsere Kommunen sind gut organisiert. Es zeigt: Sie haben die Stärke und den Willen, Verantwortung zu überneh men. Mit Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie von der AfD statt dessen die Kommunen entmündigen und die kommunale Selbst verwaltung infrage stellen. Das ist der vollkommen falsche Weg.
Auch in anderen Aspekten dieses Gesetzentwurfs zeigt sich nur wieder Ihre ausländerfeindliche und extrem rechte Ein stellung.
Das wurde in der ersten Lesung ausführlich thematisiert. Die ser Gesetzentwurf ist kein Beitrag zu der Debatte, wie eine Gesellschaft funktionieren sollte. Wir lehnen ihn ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kommunen sind einer unserer wichtigsten Partner. Das zeigt sich gerade auch jetzt in dieser Krisenzeit. Die Entwicklung des Landes geht Hand in Hand mit der Entwicklung der Kommunen. Entsprechend wichtig sind die zentralen Akteure der Kommunen, die Bür germeisterinnen und Bürgermeister. Dafür brauchen wir die besten Kräfte. Daher sollten wir seitens des Landtags das Möglichste tun, um die Attraktivität dieses Amtes zu stärken. In diesem Ziel besteht Einigkeit.
Unterschiedliche Einschätzungen gibt es dazu, inwiefern der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion der richtige Weg dazu ist, und vor allem auch, ob der richtige Zeitpunkt gewählt wurde. Wir haben vor über einem Jahr – kurz nach der Wahl in Bad Herrenalb – im Innenausschuss beschlossen, die Thematik Spaßkandidaturen weiter aufmerksam zu beobachten. Seither konnte in keiner anderen Kommune ein derartiges Bewerber feld ausgemacht werden.
Von der SPD wurden einige Negativbeispiele genannt, aber man muss hier schließlich auch die Relation betrachten. Wir haben knapp über 1 100 Gemeinden in Baden-Württemberg. Für Bürgermeister und Bürgermeisterinnen gilt eine Amtszeit von acht Jahren. Daraus ergeben sich im Schnitt 130 Bürger meisterwahlen pro Jahr. Das macht deutlich, dass die von Ih nen angeführten Negativbeispiele sich in einem sehr niedri gen Prozentbereich bewegen. Wir müssen uns wirklich fra gen, ob hier eine Gesetzesänderung der richtige Weg ist, um dieser niedrigen Prozentzahl zu begegnen.
Gleichzeitig gibt es eben auch keinen akuten Anlass für eine Gesetzesänderung. Wir können und wollen das Kommunal wahlgesetz mit der notwendigen Sorgsamkeit in der nächsten Legislaturperiode angehen.
Der freie Zugang zum Amt ist ein hohes Gut, und wir wollen sorgfältig abwägen, ob und, falls ja, welche Hürden hier ein zuziehen sind. Die im Gesetzentwurf vorgesehene sofortige Einführung von verpflichtenden Unterschriftenlisten und da mit deren Einführung in der jetzigen Pandemiesituation sehen wir äußerst kritisch. Wie Sie seitens der SPD das in Einklang bringen mit Ihrem heutigen „Sie machen es sich zu einfach“Mantra, ist mir schleierhaft.
Wir Grünen wollen uns umfassend mit dem Kommunalwahl gesetz und vor allem auch mit der Frage beschäftigen, wie die Attraktivität des Bürgermeisteramts erhöht werden kann.
Einige wichtige Aspekte sind wir bereits angegangen. Wir ha ben die Altersgrenze angehoben, es gibt Zuschläge ab der drit ten Amtszeit, und auch die Anpassung der Besoldung in Ge meinden ab 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist er folgt. Wir sorgen dafür, dass dieses Amt attraktiv ist.
Weitere wichtige Ansatzpunkte habe ich neulich schon aus geführt. Diese sehen wir in der Zukunftsperspektive nach En de der Amtszeit und bei der Vereinbarkeit von Familie und Amt.
Zu dem zweiten Teil des Gesetzentwurfs, der vorgesehenen Änderung bei Ortschaftsratswahlen, kann ich nur wiederho len, was ich bereits in der ersten Lesung gesagt habe: Die kommunalen Landesverbände befürchten, dass eine solche Änderung zu Unklarheiten führen würde. Hier gilt es, genau hinzusehen. Die nötige Zeit hierfür werden wir uns nehmen und die Option der Regelung rechtzeitig vor den Kommunal wahlen 2024 beraten.
Zusammenfassend lautet die Position der Grünen: Wir sehen Einigkeit im Ziel, die Attraktivität des Bürgermeisteramts zu erhöhen. Wir wollen mit Sorgfalt auf dem Weg dorthin vor anschreiten – bei der Novellierung des Kommunalwahlgeset zes in der nächsten Legislaturperiode. Wir sagen aber ein kla res Nein zu einer Gesetzesänderung zum jetzigen Zeitpunkt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bürgermeisteramt ist anspruchsvoll und verlangt den Amtsinhaberinnen und Amts inhabern vieles ab: Oberhaupt der Verwaltung, Vorsitz des Ge meinderats, Personalführung, Bürgerbeteiligung, Tagesge schäft inklusive Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen und eine langfristige strategische Planung, um die Kommune weiterzuentwickeln. Das verdient hohe Anerkennung.
Was das Bürgermeisteramt nicht verdient, sind Verunglimp fungen und Späßchen, die darauf abzielen, das Amt lächerlich zu machen. Spaßkandidaturen auf Kosten von ernst gemein ten Kandidaturen belasten viele Bürgermeisterinnen und Bür germeister auch ganz persönlich und können die Attraktivität des Amtes reduzieren.
Uns Grünen ist es ein großes Anliegen, auch in Zukunft kom petente Personen für dieses wichtige Amt zu gewinnen. Da her sehen wir es als Aufgabe der Landespolitik, genau hinzu schauen, was wir tun können, um die Attraktivität des Bürger meisteramts zu steigern.
Wir verstehen den Gesetzentwurf der SPD als einen Vorstoß in diese Richtung.
Durch das Sammeln von Unterschriften sollen demnach Spaß kandidaturen mit einem gewissen Aufwand verbunden und damit erschwert werden. In vielen Bundesländern gibt es sol che Auflagen in Gemeinden jedweder Größe.
Bei allem Verständnis für dieses Anliegen stellen wir uns den noch zwei Fragen: Ist eine solche Gesetzesänderung der rich tige Weg, um das Anliegen tatsächlich umzusetzen? Und: Ist es der richtige Zeitpunkt?
Die Kommunen werden nicht mit Spaßkandidaturen über rannt. Sie haben einige Beispiele genannt. In Anbetracht des Zeitraums, auf den Sie sich bezogen haben – Beispiele aus den Jahren 2018, 2019, 2020 – relativiert sich das sehr. Seit der Bürgermeisterwahl in Bad Herrenalb mit über 30 Bewer bungen gab es in Baden-Württemberg nichts Vergleichbares.
Man muss auch sehen: In Bad Herrenalb ist aufgrund des gro ßen medialen Echos, auf das die Wahl gestoßen ist, auch das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an dieser Wahl sehr groß gewesen. 500 Personen waren bei der Kandidatenvor stellung. Bedenken Sie die Gemeindegröße; über dieses Inte resse würde sich manche Gemeinde dieser Größe sehr freu en.
Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wis sen sehr genau, wer es ernst meint, wer fähig ist, das Amt aus zuüben. Die Wählerinnen und Wähler sollten Sie wirklich nicht unterschätzen.
Durch die von Ihnen vorgeschlagenen Hürden werden Dauer bewerberinnen und Dauerbewerber nicht abgeschreckt. Schau en Sie sich die Liste der Bewerberinnen und Bewerber in Stuttgart an. Darauf hat es auch eine Dauerbewerberin ge schafft.
Auch sollten wir uns fragen, ob es eine angemessene Antwort auf ein paar Spaßkandidaturen ist, gleich ein Gesetz zu schaf fen bzw. zu ändern. Unsere Demokratie muss auch etwas aus halten können. Das hat vor 14 Tagen auch Professorin Susan ne Baer, Bundesverfassungsrichterin, hier im Rahmen der Landtagsveranstaltung WERTSACHEN ausgeführt.
Der Rahmen unseres Grundgesetzes, das Fundament unserer Demokratie ist weit, und wir müssen Toleranz aufbringen. Denn auch das Unbequeme gehört zum Wesen einer Demo kratie und ist wichtig für die sich ständig wandelnde Gesell schaft.
Es gibt auch andere Aspekte, die an der Attraktivität des Bür germeisteramts nagen, sei es die Ungewissheit über die Zu kunft nach dem Ende der Amtszeit oder die schwierige Ver einbarkeit von Familie und Amt. Hier sehen wir wichtige An satzpunkte für Verbesserungen.
Wir sollten uns das Kommunalwahlgesetz insgesamt genau er ansehen und jetzt keinen Flickenteppich beginnen. Sie ha ben ja auch die Wahlanfechtungen genannt. Das ist ein Punkt, unter dem viele Gemeinden tatsächlich leiden. Die Amtsver wesung, die daraufhin eintritt, belastet die Kommunen und auch die gerade Gewählten. Wenn Sie keine Dauerkandidaten verhindern können, wäre das ja nach wie vor gegeben.
Ein letzter gewichtiger Grund gegen diese Gesetzesänderung ist der Zeitpunkt. Die Coronapandemie bringt viele Einschrän kungen mit sich, vor allem beim persönlichen Kontakt. Da von sind auch Unterschriftensammlungen betroffen. Gerade in dieser Zeit dafür zu sorgen, dass ein persönlicher Kontakt praktisch erzwungen wird, widerspricht der gewissenhaften Haltung, mit der wir dieser Pandemie begegnen.
Zu den vorgesehenen Änderungen bei Ortschaftsratswahlen: Die kommunalen Landesverbände befürchten, dass dies zu Unklarheiten führt. Hier gilt es, genau hinzusehen. Die dafür nötige Zeit werden wir uns nehmen und Optionen der Rege lung rechtzeitig vor den Kommunalwahlen 2024 hier beraten. Dafür ist ja wirklich noch ausreichend Zeit.
Zusammenfassend: Wir teilen das Anliegen des Gesetzent wurfs und auch der kommunalen Landesverbände und dan ken für deren differenzierte Rückmeldung.
Es entspricht dem Wunsch der Grünen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wortwörtlich in Amt und Würden zu se hen. Aber der Gesetzentwurf ist zum jetzigen Zeitpunkt un passend und würde einen Flickenteppich hervorrufen.
Wir werden uns – versprochen! – in der nächsten Legislatur periode ausführlich mit dem Kommunalwahlgesetz beschäf tigen
und auf eine Novellierung hinwirken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Gesetzentwurf geht es um Anpassungen und Weiterentwicklungen, wie sie immer wieder einmal nötig sind. Es ist sozusagen ein Stück Normalität in dieser fortwährenden Krisenzeit. Das zeichnet die Politik in Baden-Württemberg aus. Neben den großen He rausforderungen durch die Coronapandemie arbeiten wir auch an unseren alltäglichen Aufgaben weiter, so wie hier an ver besserten Rahmenbedingungen für die Kommunen.
Wir schaffen mit dieser Gesetzesänderung eine bessere wirt schaftliche und finanzielle Steuerung der Eigenbetriebe und erhöhen die Verständlichkeit und Transparenz der Regelun gen.
Außerdem erreichen wir eine rechtliche Anpassung an die kommunale Praxis sowie einen dringend benötigten Bürokra tieabbau. Diese Ziele der grün geführten Landesregierung teilt die grüne Fraktion. Transparenz, Steuerung, Bürokratieabbau: Dafür stehen wir mit unserer Politik.
Ab dem Haushaltsjahr 2020 ist in den Kernhaushalten der Ge meinden die Doppik verbindlich anzuwenden. An die Doppik sollen sich nun auch die finanziellen Strukturen der Eigenbe triebe anlehnen. Das ist eine sinnvolle Anpassung.
Die wesentliche Neuerung liegt in der Umstellung des Ver mögensplans auf einen Liquiditätsplan mit Investitionspro gramm sowie der Einführung einer Liquiditätsrechnung im Jahresabschluss. Das verursacht zwar einmalige Umstellungs
kosten – immerhin werden hier insgesamt knapp 4 Millionen € veranschlagt –, aber es verbessert die Transparenz und die Steuerung. Daher sehen wir die Investition als sinnvoll an.
Mit dem Gesetz erhalten die Kommunen bzw. die kommuna len Eigenbetriebe Klarheit über Verfahrensweisen. Die kom munale Praxis wird auf rechtlich sichere Füße gestellt. Ent sprechend haben sich die kommunalen Landesverbände, wei tere Verbände und die Gemeindeprüfungsanstalt in die Wei terentwicklung eingebracht und sich zum Gesetzentwurf zu stimmend geäußert.
Positiv wurde auch aufgenommen, dass mit dem Gesetz die Gemeindeordnung in Bezug auf kommunale Unternehmen in privater Rechtsform angepasst wird, und zwar an vergabe rechtliche Entwicklungen. Vor allem in der Möglichkeit zur Digitalisierung des Vergabeverfahrens und der Erhöhung der Bagatellgrenzen liegen Chancen zur Kostenersparnis. Das gilt sowohl für die auftragnehmenden Unternehmen als auch für die Kommunen als Auftraggeber.
Wichtig erscheint uns der Hinweis, dass die kommunalen Un ternehmen auch bei Anwendung der neuen, höheren Bagatell grenzen ihrer Verpflichtung zu wirtschaftlichem Handeln nicht enthoben sind. Vergaben werden auch weiterhin einem Kos tenvergleich bzw. einem Wettbewerb unterliegen.
Insgesamt sind die Anpassungen schlüssig und zeitgemäß. Sie führen zu Vereinheitlichung und Bürokratieabbau und werden daher von der grünen Fraktion sehr gern mitgetragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Coronapandemie hand lungsfähig bleiben, das wünschen sich die kommunalen Gre mien. Mit diesem gemeinsamen Gesetzentwurf der Regie rungsfraktionen – GRÜNE und CDU – unterstützen wir sie dabei. Wir schaffen einen rechtssicheren Rahmen für kommu nale Entscheidungsgremien in außergewöhnlichen Zeiten wie
einer Pandemie. Kommunale Gremien können in dieser Zeit per Videokonferenz beraten und entscheiden.
Dieser Gesetzentwurf ist durchaus in Eile entstanden. Denn es gilt, Lösungen für die aktuelle Krisensituation zu entwi ckeln. Daraus resultiert, dass er sich auf das Wesentliche re duziert und auf die Schaffung eines rechtssicheren und prag matischen Rahmens fokussiert. Das sind die wichtigsten Kri terien.
In den Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände und anderer Verbände wurde der Gesetzentwurf positiv aufgenom men. Gleichzeitig wurde deutlich, dass man in die Änderun gen der Gemeindeordnung noch so manchen anderen Aspekt hineinpacken könnte und langfristig auch sollte. Dies bezieht sich z. B. auf die Beachtung der Barrierefreiheit bei der Aus wahl der Räumlichkeiten für die Öffentlichkeit. Barrierefrei heit ist eine der entscheidenden Voraussetzungen für Inklusi on und uns Grünen daher ein sehr wichtiges Anliegen.
Diese möchten wir stringent in der Gemeindeordnung berück sichtigen und werden dies bei einer grundlegenden Überar beitung einbringen.
Für den Moment regen wir beim Innenministerium an, im Rahmen von Handlungsempfehlungen darauf hinzuweisen, dass die Kommunen möglichst barrierefreie Räume für die Öffentlichkeit wählen sollen.
Nein. – Etliche Ausführungen bleiben den Kommunen überlassen. Das sehen wir im Hin blick auf die kommunale Selbstverwaltung als richtig an. Die Kommunen entscheiden, ob sie per Livestream eine Übertra gung der Sitzung – natürlich unter Wahrung des Datenschut zes – vornehmen. Das ist auch jetzt schon möglich; dafür braucht es die von der FDP/DVP geforderte Ergänzung nicht.
Auch entscheiden die Kommunen, ob und gegebenenfalls wann sie ihre Hauptsatzung im Hinblick auf die Durchfüh rung von Sitzungen per Videokonferenz ändern. Dafür haben sie bis Ende dieses Jahres Zeit.
In einem Aspekt müssen wir von der Fokussierung dieses Ge setzes auf Videokonferenzen in kommunalen Entscheidungs gremien abrücken. Es geht um den Prozess der Bürgerbegeh ren. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat der Verein „Mehr Demokratie“ auf ein Problem hingewiesen, das vom Sinn her im Antrag der SPD aufgegriffen wurde. Nach derzei tiger Gesetzeslage gelten hier enge Fristen für die Sammlung von Unterschriften, die aufgrund der Pflicht zur Kontaktre duktion den möglichen Erfolg von Bürgerbegehren gravie rend verringern könnten. Bürgerbegehren wären praktisch aus gehebelt. Das widerspricht dem Demokratieverständnis der grünen Fraktion. Auch wäre infolge der Beschränkung mit Rechtsstreitigkeiten zu rechnen.
Wir werden daher im Einvernehmen mit der CDU den Ge setzentwurf um einen entsprechenden Paragrafen ergänzen, nach dem die Frist zum Einreichen der Unterschriften bis zum Ablauf des 31. Dezember dieses Jahres keine Anwendung fin
det. Ein solcher temporärer Passus ändert nichts Grundlegen des, schafft aber eine gute, rechtssichere Lösung für die Kri senzeit und sichert Bürgerbegehren die Chancen, die ihnen zustehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz schaffen wir mehr als nur eine Notlösung. Das Gesetz bietet auch die Chance, in den nächsten Monaten rechtssicher auszuprobie ren, inwiefern sich Videokonferenzen für kommunale Ent scheidungsgremien eignen. Wir können prüfen, was sich be währt und vielleicht auch langfristig die Vereinbarkeit von Be ruf und kommunalem Ehrenamt erleichtert.
Eine Evaluation am Ende des Jahres, wenn tatsächlich Erfah rungen aus den Kommunen vorliegen, halten wir für einen richtigen und wichtigen Ansatz. Über die Durchführung einer Evaluation besteht auch Einigkeit. Das wurde auch im Aus schuss und in der Anhörung sehr deutlich. Deswegen brau chen wir auch keinen Entschließungsantrag dafür und schon gar nicht schnell erarbeitete, formulierte Fragen für die Eva luation, wie sie von der FDP/DVP vorgelegt wurden.
Zum Abschluss danke ich im Namen der grünen Fraktion den kommunalen Landesverbänden und auch allen anderen Ver bänden, die sich hier wirklich mit großem Engagement bezo gen auf diesen Gesetzentwurf eingebracht haben.
Gemeinsam betreten wir Neuland und sind sehr gespannt auf die Entwicklungen.
Sehr verehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie be einträchtigt unser Leben in einem Ausmaß, wie wir es uns vor einigen Wochen noch nicht hätten vorstellen können. Wir al le müssen unsere sozialen Kontakte auf ein Minimum redu zieren. Aufgabe der Politik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Kontaktreduktion auch tatsächlich ermögli chen. Wir Grünen suchen in allen Bereichen nach Lösungen, damit unser Gemeinwesen, der gesellschaftliche Zusammen halt und die wesentlichen demokratischen Prozesse trotz Co rona und der erforderlichen Kontaktreduktion gut funktionie ren können. Diese Aufgabe nimmt die grüne Fraktion sehr ernst.
Videokonferenzen erlauben es uns, trotz räumlicher Trennung face-to-face zu kommunizieren, uns auszutauschen, ohne tat sächlich in realen räumlichen Kontakt zu gehen. Überall fin den Videokonferenzen statt. Auch hier im Landtag haben wir frühzeitig auf virtuelle Sitzungen umgestellt. Politik muss Vor bild sein, gerade auch in schwierigen Zeiten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ermöglichen wir nun auch den kommunalen Entscheidungsträgern den Einsatz von Videokonferenzen in außergewöhnlichen Zeiten wie einer Pandemie. Damit entsprechen wir auch einem dringlichen Wunsch vieler kommunaler Mandatsträger und Mandatsträ gerinnen. Diese sehen sich in der Verantwortung zur Kontakt reduktion, zumal etliche von ihnen ja auch altersbedingt zur Risikogruppe gehören. Zudem konnten einige in den letzten Wochen, z. B. weil sie in Quarantäne waren, nicht an Sitzun gen teilnehmen. Gleichzeitig sehen sie sich aber auch in der Verantwortung, ihr kommunales Mandat voll auszufüllen.
Bislang musste wegen der unklaren Rechtslage ausgewichen werden: mehr Umlaufverfahren, größere Räume, in reduzier ter Besetzung tagen oder die Übertragung weitgehender Be
fugnisse auf die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Das alles mag für eine kurze Zeit durchaus tragbar sein, aber in zwischen gehen wir ja davon aus, dass sich die Beschränkun gen möglicherweise noch über Monate hinziehen und wir so lange gehalten sind, Kontakte zu reduzieren. Daher ist es not wendig, einen Rahmen zu schaffen, damit die Kommunalpar lamente ihre Entscheidungsfunktion auch während Krisenzei ten ausüben können.
Mit diesem gemeinsamen Gesetzentwurf der Regierungsfrak tionen beweisen wir uns erneut als verlässlicher Partner der Kommunen. Wir schaffen Rechtssicherheit für die Dauer der Pandemie und für Ausnahmesituationen in der Zukunft. Wir ermöglichen es den kommunalen Parlamenten, handlungs- und beschlussfähig zu bleiben. Dabei haben wir auch weite re kommunale Gremien bedacht wie die kommunalen Zweck verbände, den Regionalverband Stuttgart und die Verwal tungsräte der Sparkassen.
Das Gesetz ermöglicht es nun den Kommunen, Regelungen in die Hauptsatzung aufzunehmen, nach denen Sitzungen kommunaler Gremien auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum zugelassen sind, wenn eine zeit gleiche Übertragung von Bild und Ton möglich ist.
Bis Ende des Jahres ist es sogar nicht einmal erforderlich, die Hauptsatzungen in dieser Weise zu ändern. Es gibt also keine rechtlichen Hürden, die erst überwunden werden müssten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sind diese Maßnahmen so fort möglich.
Damit ist dieser Gesetzentwurf nicht nur eine rechtssichere, sondern auch eine hoch pragmatische Lösung.
Genau das zeichnet die grün geführte Regierung in BadenWürttemberg aus.
Wichtig ist uns Grünen, dass auch vorberatende Sitzungen per Videokonferenz durchgeführt werden dürfen. Denn in Kreis- und Gemeinderäten gibt es keine festen Koalitionen; dort wird je nach Sachfrage um Mehrheiten in wechselnden Konstella tionen gerungen. Daher sind Vorberatungen wichtig, und auch dafür schaffen wir hier nun eine rechtssichere Grundlage.
Wichtig ist auch: Der Grundsatz der Öffentlichkeit bleibt ge wahrt. Die Themen der kommunalen Ebene betreffen und be wegen die Menschen direkt vor Ort. Gerade deshalb sind öf fentliche Sitzungen für die Transparenz und den Informati onsfluss wichtig. Dies berücksichtigt der Gesetzentwurf.
Bei öffentlichen Sitzungen muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum er folgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kommunen beweisen sich in dieser Krise erneut als verlässlicher Partner. Dafür dan ken wir ihnen von Herzen. Die Kommunen sind das politische Herzstück von Baden-Württemberg. Dort ist Politik für jeden und jede erlebbar.
Die grüne Fraktion ist daher froh über diesen Gesetzentwurf. Als erstes Bundesland schafft Baden-Württemberg hier einen rechtssicheren und pragmatischen Rahmen, der die Arbeit der kommunalen Gremien auch in dieser Krisenzeit gewährleis tet.
Land und Kommunen gehen Hand in Hand. Das zeichnet un sere Politik in Baden-Württemberg aus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Zu die sem Antrag haben wir uns bereits im November 2019 ausführ lich geäußert. Daher fasse ich jetzt nur das Wesentliche zu sammen.
Das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger nimmt in unserer Demokratie einen sehr hohen Stellenwert ein. Entsprechend
sensibel und mit großen Mehrheiten sollten wir agieren, wenn hieran Änderungen vorgesehen sind.
Was uns von der AfD vorgelegt wird, ist kein konstruktiver Beitrag zur Debatte, ob Bürgermeisterinnen und Bürgermeis ter Kreistagen angehören sollten. Es ist ein unausgegorener Schnellschuss, der sich nicht sorgfältig mit Vor- und Nachtei len und Alternativen auseinandersetzt.
In vielen Kreistagen gibt es eine hohe Anzahl von Bürgermeis terinnen und Bürgermeistern. Es ist allgemein bekannt, dass Teile unserer Partei dies durchaus kritisch sehen. Wir sind je doch bereit, dennoch eine konstruktive Debatte darüber zu führen und Pro- und Kontra-Argumente sorgfältig abzuwä gen. Dazu gehört auch, die aktuelle rechtliche Debatte und die Bedenken in den einzelnen Ländern einzubeziehen.
Wir sehen, dass eine große Kompetenz vorhanden ist, bei al len Kreisräten, aber ganz besonders auch bei den Bürgermeis terinnen und Bürgermeistern, die durchaus sehr viel Erfah rung, auch Verwaltungserfahrung, in die Kreisräte einbringen können. Dementsprechend haben sich auch die kommunalen Landesverbände ganz klar dafür ausgesprochen, diese Erfah rung weiter in den Kreisräten zu nutzen und auf keinen Fall einen Ausschluss vorzunehmen. Auch die Wahlergebnisse zei gen, dass eine Repräsentanz von Bürgermeisterinnen und Bür germeistern in den Kreisen gewünscht wird.
Neben alldem steht, dass durchaus auch Interessenkollisionen vorhanden sein können. Das können wir nicht von der Hand weisen. Mögliche Konfliktbereiche liegen in der Ausgestal tung der Kreisumlage, der Regionalplanung sowie in der Über nahme von Leistungen bzw. den dem Kreis obliegenden Aus gleichs- und Ergänzungsaufgaben.
Daher sieht das Grundgesetz in Artikel 137 ausdrücklich die Möglichkeit vor, Einschränkungen vorzunehmen. Rechtlich ist das allerdings ziemlich komplex. Neuere Gerichtsurteile in Brandenburg und Niedersachsen erlauben Vorschriften zur Inkompatibilität und überlassen es der politischen Abwägung. Es gibt aber auch gewichtige Stimmen in der Rechtswissen schaft, die das völlig anders sehen. Eine endgültige Klärung steht hier noch aus. Daher ist unser Ansatz, tatsächlich erst einmal zu schauen, ob es auch mildere Möglichkeiten gibt,
Mitwirkungs- und Befangenheitsrechte auszuloten und so die Interessenkonflikte zu minimieren.
Diese gesamte Abwägung hat nicht stattgefunden.
Dazu kommt – das ist wirklich ein ganz kritischer Punkt –, dass der Gesetzentwurf der AfD keine Übergangsvorschriften vorsieht. In der Folge würde es zu einem völligen Ungleich gewicht im kommunalpolitischen Gefüge kommen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Gesetz sofort in Kraft treten soll – und das gerade einmal ein gutes halbes Jahr nach der Kommunalwahl.
Was würde das denn jetzt bedeuten? Sollen wir sofort wieder eine Kommunalwahl durchführen? Oder sollen die gewählten Kreisräte und Kreisrätinnen, die gleichzeitig Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind, Räte bleiben, obwohl das Ge setz etwas anderes vorsieht, und das über einen Zeitraum von vier Jahren?
Uns ist es wichtig, tatsächlich wertschätzend mit den Men schen, die uns in den Kreisräten vertreten, umzugehen. Uns ist es wichtig, dass wir einen respektvollen Umgang pflegen. Daher werden wir diese Vorlage ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Wenn in den Parlamenten über Änderungen des Wahl rechts diskutiert wird, kann es schnell hoch hergehen, denn das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger gehört zu den vor nehmsten Rechten unserer Demokratie. Daher ist es unsere Pflicht in diesem Parlament, das Wahlrecht mit der notwendi gen Sensibilität und mit möglichst breiten Mehrheiten auszu gestalten.
Das, was uns heute vorliegt, ist aber kein konstruktiver Bei trag zur Debatte. Das liegt nicht daran, dass es sich nicht loh nen würde, über dieses Thema zu sprechen. Vielmehr liegt es daran, dass uns hier ein unausgegorener Schnellschuss vor liegt.
Um es vorab zu sagen: Wir Grünen haben große Sympathie dafür, dass man sich mit dieser Frage beschäftigt. Es ist kein Geheimnis, dass ein solcher Ausschluss auch von Teilen un serer Partei gefordert wird. Die Zahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Kreistagen ist hoch; in manchen Or ten entwickeln sich die Kreistage immer mehr zu Bürgermeis terrunden.
Dass die Gefahr von Interessenkollisionen besteht, weisen wir auch nicht von der Hand. Mögliche Konfliktbereiche liegen in der Ausgestaltung der Kreisumlage, der Regionalplanung sowie in der Übernahme von Leistungen bzw. dem Kreis ob liegenden Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben.
Aber der überhastete und oberflächliche Gesetzentwurf der AfD bringt uns nicht weiter. Wenige Monate nach der Kom munalwahl ist ein solcher Schnellschuss geradezu unverständ lich.
Ich darf daran erinnern, dass wir noch rechtzeitig vor der letz ten Kommunalwahl eine Änderung der Landkreisordnung vor genommen haben,
als es um das inklusive Wahlrecht ging. Wenn man das Ge setz so dringend hätte ändern wollen, hätte man rechtzeitig zur Wahl initiativ werden können. Nun, sechs Monate nach der Wahl, eine solche Initiative einzubringen, die sich nicht sorgfältig mit vorhandenen Alternativen und Argumenten aus einandersetzt, das ist doch sehr durchschaubar.
Wir, die grüne Fraktion, sind bereit, die Debatte konstruktiv zu führen, und dazu gehört, Argumente pro und kontra zu er heben
und sorgfältig abzuwägen.
Nein. – Bei den Argumenten pro und kontra dürfen auch die aktuelle rechtliche Debatte und die Bedenken in anderen Ländern nicht ignoriert werden. Wir sehen, dass alle Kreisräte und Kreisrätinnen über große Kom petenzen verfügen, dass aber die Bürgermeisterinnen und Bür germeister noch einmal eine spezielle zusätzliche Erfahrung aus ihren Städten und Gemeinden einbringen können.
In die gleiche Richtung gehen auch die Argumente der kom munalen Landesverbände, die zu dem Gesetzentwurf schrift lich angehört wurden. Nach deren Einschätzung profitieren die Diskussionen und Entscheidungsfindungen in den Gremi en der Landkreise vom Sach- und Fachverstand der Bürger meisterinnen und Bürgermeister sowie der Beigeordneten. Die Verbände weisen darauf hin, dass Interessenkollisionen be reits heute in ausreichendem Umfang durch Mitwirkungsver bote und Befangenheitsregeln ausgeschlossen werden. Wir müssen auch sehen, dass sich viele Wählerinnen und Wähler wirklich auch eine Repräsentanz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Kreistagen wünschen.
Dies alles ist in Einklang damit zu bringen, dass durch die Mitwirkung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in den Kreistagen eben Interessenkollisionen bestehen können.
Die Verfassung – Artikel 137 des Grundgesetzes – sieht nicht umsonst ausdrücklich vor, dass Einschränkungen möglich sind. Aber das Ganze ist doch etwas komplexer, als die AfD es glauben mag. Es ist gut, dass in neueren Gerichtsurteilen in Brandenburg und Niedersachsen Vorschriften zur Inkom patibilität erlaubt werden. Aber letzten Endes wird die Aus gestaltung der politischen Abwägung überlassen. Es gibt näm lich auch gewichtige Stimmen in der Rechtswissenschaft, die das völlig anders sehen, und eine endgültige Klärung der Fra ge steht tatsächlich noch aus.
Daher müssen wir uns auch mit milderen Lösungen wie Mit wirkungs- und Befangenheitsrechten noch tiefer beschäftigen, hier mehr hinschauen und ausloten, durch welche anderen Maßnahmen Interessenkollisionen weiter minimiert werden können. Diese gesamte Abwägung hat nicht stattgefunden.
Hinzu kommt: Durch fehlende Übergangsvorschriften würde das ganze kommunalpolitische Gefüge ins Ungleichgewicht geraten.
Nach dem Willen der AfD würde ab sofort im Gesetz stehen, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister keine Kreisräte sein dürfen – ein halbes Jahr nach der Wahl. Soll nun schon wieder gewählt werden,
oder sollen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister noch vier einhalb Jahre Kreisräte bleiben, obwohl im Gesetz steht, dass dies nicht möglich ist?
Ja. – Das Ganze wäre der Kreistage, wichtigen demokratischen Entscheidungsgremien, und der dort engagierten Mandatsträgerinnen und Mandats träger nicht würdig. Wir Grünen schätzen und anerkennen de ren Arbeit und möchten auch in Zukunft einen respektvollen Umgang miteinander pflegen.
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die kommunale Ebene ist nicht alles, aber ohne die Kommunen ist alles nichts. In vie len Bereichen gibt das Land den Rahmen vor, fördert struktu relle Entwicklung und bietet Mittel an. Aber umgesetzt wer den die angebotenen Möglichkeiten in den Kommunen.
Die Selbstverwaltung der Kommunen ist ein hohes Gut. Wir stellen Förderungen bereit – in Rücksprache und im Einver nehmen mit den kommunalen Verbänden –, aber die Kommu nen bestimmen, welche Förderungen sie letzten Endes abru fen.
Die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen ist essen ziell, und zwar in beide Richtungen. Nur gemeinsam können wir Zukunft gestalten.
Dieser Herausforderung der Zukunftsgestaltung stellt sich die grün geführte Landesregierung in Baden-Württemberg seit acht Jahren gemeinsam mit den Kommunen, und das mit Er folg.
Die Kommunen haben vielfältige Aufgaben. Sie müssen leis tungsfähige Strukturen erhalten und weiterentwickeln, die al len Bürgerinnen und Bürgern dienen, die aber gleichzeitig auch der bzw. dem Einzelnen die besten Chancen bieten. Sie müssen den Zusammenhalt, die soziale Gemeinschaft stärken. Sie müssen ein gesundes Lebensumfeld bieten, Innovation und Entwicklung fördern und nicht zuletzt mit Blick auf zu künftige Generationen handeln. Bei der Erfüllung dieser Auf gaben unterstützen wir sie wirksam und zuverlässig.
Wesentliche Aspekte hat unser Fraktionsvorsitzender in der ersten Runde bereits angerissen. Wir unterstützen die Kom munen darin, allen Menschen durch bestmögliche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Chancen zu bieten. Wir stärken den Aufbau leistungsfähiger Strukturen in den Kommunen: durch Investitionsförderung von Infrastruktur mit dem Ent wicklungsprogramm Ländlicher Raum, bei der Mobilitäts wende sowie durch Programme und Fonds zur Wohnraumför derung.
Ergänzend zu diesen Ausführungen werde ich mich auf diese weiteren Aufgaben konzentrieren, die ich bereits genannt ha be und bei denen wir die Kommunen fördern. Wir fördern die Kommunen bei der Aufgabe, den Zusammenhalt, die soziale Gemeinschaft zu stärken, und zwar auf vielfältige Weise: durch Städtebauförderung, die genau darauf abzielt, wirklich wieder Zentren zu schaffen, in denen Menschen zusammen kommen, durch Integrationsmanager, durch das Landespro gramm „Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“, das an den Stärken unseres Landes an setzt, nämlich dem großen bürgerschaftlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Aber auch durch die erweiterten Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung stärken wir den Zusammenhalt und die Gemeinschaft.
Bei der Aufgabe, für alle Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, haben wir Menschen mit besonderen Bedarfen im Blick. Nur ein paar Beispiele: Wir haben die Wohn- und Beschäftigungs angebote für Menschen mit Behinderungen verbessert, genau so wie die Voraussetzungen für pflegebedürftige Menschen. Auch die Schulsozialarbeit konnte durch die Förderung des Landes erheblich ausgebaut werden.
Bei der Aufgabe, gesunde Lebensbedingungen zu bieten, grei fen wir den Kommunen mit vielen verschiedenen Maßnah men unter die Arme. Hier nur einige davon: Das Projekt „Na tur nah dran“ fördert die Umgestaltung innerstädtischer Grün flächen. Der Klimaschutzpakt unterstützt kommunale Klima schutzmaßnahmen. In der Umweltverwaltung wurden neue Stellen geschaffen. Die Kommunen wurden bei der Erstellung
von Lärmaktionsplänen unterstützt, und schließlich führt die Krankenhausförderung zu strukturverbessernden Maßnahmen.
Wir unterstützen die Kommunen bei der Förderung von Ent wicklung und Innovation. Digitalisierung ist unabdingbar – das haben wir heute schon öfter gehört – für die zukünftige Entwicklung von Wirtschaft und Verwaltung. Wir fördern den Ausbau der Breitbandinfrastruktur im gesamten Land – ins besondere im ländlichen Raum – mit Millionensummen im dreistelligen Bereich.
Wir beschränken uns aber nicht nur auf Digitalisierung. Durch den RegioWIN-Wettbewerb werden Leuchtturmprojekte um gesetzt, die die Wettbewerbsfähigkeit von Regionen und Ge meinden steigern. Wir haben die Lernfabrik 4.0 an beruflichen Schulen angestoßen wie auch Landeswettbewerbe zu Startups, die eine große Stärke unseres Landes ausbauen. Sie för dern die Gründungskultur in den Kommunen und in den Re gionen und damit auch im Land Baden-Württemberg.
Letzten Endes unterstützen wir die Kommunen, mit Blick auf zukünftige Generationen zu handeln. Das bedeutet, mit den vorhandenen Ressourcen achtsam und schonend umzugehen. Das war und ist ein prägendes Ziel grüner Politik.
Wir fördern daher in den Kommunen Innenentwicklung, die Aktivierung von Leerständen, Konzepte zur Nachverdichtung. Wir fördern Sanierung. Denn damit bleibt die Infrastruktur in den Kommunen erhalten und kann auch von kommenden Ge nerationen genutzt werden.
Sie sehen an meinen Ausführungen: Es geht bei den Förder programmen nicht um Mohrrüben, wie es von der FDP/DVP dargestellt wurde. Es geht darum, die Kommunen bei ihren tatsächlichen Aufgaben zu unterstützen,
und zwar wirkungsvoll und nachhaltig.
Meine Damen und Herren, die Große Anfrage zeigt: Die Kom munen, unsere Partnerinnen, sind gut aufgestellt. Sie werden von der grün-schwarzen Landesregierung wirksam unterstützt, ihre Aufgaben zu erfüllen und dabei selbstbestimmt zu han deln. Gemeinsam – Land und Kommunen – sind wir fit für die Zukunft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben bereits vor zwei Wochen über die Gesetzentwürfe debattiert. Ich fasse die grundsätzlichen Aspekte noch einmal zusammen.
Ziel von uns allen ist es, eine verfassungswidrige Ungleich behandlung im Kommunal- und im Landtagswahlgesetz von Baden-Württemberg aufzuheben, und zwar bereits zu den an stehenden Kommunal- und Regionalwahlen. Menschen mit Behinderungen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegen heiten eine Betreuung bestellt wurde, wurden bisher pauschal von Wahlen ausgeschlossen. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts widerspricht das unserem Grund
gesetz. Denn das ist eine Ungleichbehandlung und eine Be nachteiligung von vollbetreuten Menschen mit Behinderun gen.
Unser Gesetzentwurf stellt sofort Verfassungskonformität her. Damit können die betroffenen Menschen – das sind in BadenWürttemberg ca. 5 900 Menschen – an den Kommunal- und Regionalwahlen am 26. Mai dieses Jahres teilnehmen.
Dass uns das gelingt, darüber freuen wir uns sehr. Das war nur möglich, weil wir, die Regierungsfraktionen der Grünen und der CDU, und das zuständige Innenministerium an einem Strang gezogen haben.
Zusätzlich ist es uns ein wichtiges Anliegen, die wahlrechtli chen Bestimmungen auf den Ebenen Europa, Bund, Land und Kommunen in bewährter Weise einheitlich auszugestalten.
Aber die Neuregelung im Bund steht noch aus. Unsere Über gangslösung ermöglicht eine Harmonisierung der Wahlgeset ze, sobald der Bund endlich eine Neuregelung beschließt. Na türlich bedeutet das, dass wir dann an die Änderungen des Bundeswahlrechts anknüpfen und die landesgesetzlichen Re gelungen im Landtags- und im Kommunalwahlrecht ändern werden.
Das ist wörtlich in der Begründung unseres Gesetzentwurfs zu lesen. Der Entschließungsantrag der SPD bringt hier also inhaltlich keinen Mehrwert.
Die darin geforderten kleinteiligen Änderungen unseres Ge setzentwurfs und die Schaffung einer zeitlichen Abhängigkeit vom Bundesbeschluss halten wir für nicht notwendig.
Zu den in dem Entschließungsantrag genannten Vorwürfen bezüglich der Verfassungskonformität: Sie, liebe SPD, haben es im Bund nicht hinbekommen, rechtzeitig für die Europa wahl ein verfassungskonformes Wahlrecht zu schaffen und damit die Grundlagen für ein einheitliches Wahlrecht zu le gen. Ihr Verhalten kann eigentlich nur als Manöver zur Ab lenkung vom Misserfolg im Bund verstanden werden.
Für unseren Gesetzentwurf erhielten wir in der öffentlichen Anhörung breite Zustimmung. Vom Städtetag wie auch vom Gemeindetag wird eine rechtssichere Lösung gefordert, um die Kommunal- und Regionalwahlen reibungslos durchfüh ren zu können. Die Verbände möchten unbedingt die Einheit lichkeit bei den Wahlgesetzen beibehalten und begrüßen da her die von uns angestrebte Aussetzung der Wahlrechtsaus schlüsse.
Auf zwei weitere Punkte der Anhörung möchte ich noch kurz eingehen. Von der Landes-Behindertenbeauftragten und den Sozialverbänden wurde klar die Erwartung geäußert, dass ei ne spätere Neuregelung nicht hinter die Ziele des jetzigen Ge setzentwurfs zurückfallen dürfe. Wenn die betroffenen Men schen jetzt an der Wahl teilnehmen dürfen, dann darf es nicht