Dieses Jahr – auch dies hat der Minister bereits angesprochen – drohen Schäden in Millionenhöhe. Das hohe Vorkommen von Borkenkäfer, Buchdrucker und Kupferstecher im Fich tenwald zeigt uns ganz klar, dass die Anstrengungen zum Waldumbau weiter voranschreiten müssen. Die geplante Er höhung der diesbezüglichen Förderung halte ich daher für enorm wichtig. Wir wollen und werden die Waldbesitzenden beim Erhalt des Klima-, Natur- und Wirtschaftsfaktors Wald nicht alleinlassen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit dem vorliegen den Gesetzentwurf eine sehr gute Lösung für alle Beteiligten haben. Lassen Sie uns vor lauter Bäumen nicht den Wald als Ökosystem übersehen, und lassen Sie uns nun den im Wald Beschäftigten schnell Klarheit verschaffen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Forstmann ist man öfter mal mit einem Sprichwort konfrontiert, das da heißt:
Ich kann Ihnen aber auch sagen: Gerade in der heutigen Zeit ist es notwendig, dass wir unsere Wälder bewirtschaften. Kol lege Pix hat schon einen Strauß von Ansprüchen aufgezählt, die dazu notwendig sind, dass dies in Zukunft zumindest in Teilen vernünftig, nachhaltig umgesetzt wird und auch die Forstwirtschaft im Mittelpunkt steht. Hierzu schließen wir mit der heutigen Beratung einen sehr langen, umfangreichen, bei spielhaften – auch außerparlamentarischen – Beratungs- und Beteiligungsprozess ab.
Da ich weiß, welche Aufgaben die Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter in diesem Beteiligungsprozess gestemmt haben, möch te ich an dieser Stelle zunächst allen ganz herzlich danken, die sich auf der Arbeitsebene um dieses Thema gekümmert ha ben.
Mein Dank gilt auch allen anderen beteiligten Akteuren, die durch ihren Einsatz, ihr Engagement gezeigt haben, wie wich
tig die gute Umsetzung einer derartigen Reform ist und wie wichtig die Qualität der Waldbewirtschaftung in Baden-Würt temberg sein muss.
Der Grundstein – das wurde alles schon ausgeführt – wurde durch das Kartellverfahren gelegt. Viele Bundesländer haben es verfolgt. Der Prozess, von dem manche gesagt haben, es sei ein Holzkrimi, ging letztes Jahr zu Ende. Das hat auch et was Druck aus dem Verfahren genommen.
Der Minister hat es schon gesagt: nicht inhaltlich gewonnen, aber aus formellen Gründen. Auch die Änderung des Bundes waldgesetzes, eine Selbstverpflichtung des Landes BadenWürttemberg gegenüber dem Kartellamt aus früheren Jahren und eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag haben dazu ge führt, dass wir jetzt auch über die Gründung einer AöR, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, beraten.
Diese Entscheidung ist richtig und wichtig, denn wir wollen auch in Zukunft vermeiden, dass wir kartellrechtlich angreif bar sind, und wir wollen, dass der Staatswald damit für die Waldbewirtschaftung nach wie vor die Vorbildrolle einneh men kann, die er einnehmen muss. Wir wollen die notwendi gen Strukturen schaffen. Wir wollen auch die Ressourcen, die dort einfließen, effizient nutzen können.
Ich glaube auch, dass der Beginn der Beratungen des heuti gen Tages ein Signal an die Beschäftigten im Forst ist. Die Schaffung dieser neuen Strukturen bringt natürlich Unsicher heit, vor allem bei den Försterinnen und Förstern. Es ist da her auch nachvollziehbar, dass ihnen an einer schnellen und sicheren Umsetzung gelegen ist. Denn es geht um ihre künf tigen Arbeitsplätze, logischerweise auch um ihre Betriebsstel len, zu denen sie hinmüssen.
Ich bin hier aber zuversichtlich. Denn das Anhörungsverfah ren – das wurde vorhin schon erwähnt – mit einem breiten Be teiligungsprozess hat sich, glaube ich, schon ausgezahlt.
In Anbetracht der Größe und der Reichweite dieses Projekts haben sich die vorgetragenen Kritikpunkte im Wesentlichen überschaubar gehalten. Aber die Änderungen in den §§ 14 und 22 des Landeswaldgesetzes stießen bei den Privatwaldbesit zern auf deutliche Kritik. Die Unionsfraktion hat sich dieser Kritik angenommen. Es war auch gut, dass wir in diesem Be reich nach engagierten Diskussionen mit allen Beteiligten, die auch Zeit gekostet haben, für eine Entschärfung sorgen konn ten, dies auch mit Blick auf die am Beginn der Verhandlun gen zwischen den Regierungsfraktionen vereinbarten Zielset zungen.
Zentraler Aspekt für alle Waldbesitzarten war auch, dass es eine Reform aus einem Guss wird, und die Errichtung der AöR soll zeitgleich mit der Umsetzung der Beratung und Betreu ung der Strukturen für Kommunal- und Privatwald erfolgen. Ziel ist und bleibt, die hohen Standards in der Waldbewirt schaftung zu halten und eine naturnahe Waldwirtschaft bei spielhaft herauszustellen. Die ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielsetzungen, klimatische Veränderungen, aber auch die Multifunktionalität sollen und werden damit auch in angemessener Form gewichtet.
Ich möchte aber eines sagen: Wir müssen aufpassen, dass wir vor lauter Umarmung und Ökologisierung des Waldes nicht die Forstwirtschaft erdrücken.
Angesprochen wurde auch, dass aufgrund rechtlicher Vorga ben mit erhöhten Gestehungskosten zu rechnen ist, dass auch Dritte diese Dienstleistungen künftig anbieten können. Die ser Markt muss geöffnet werden. Doch dafür haben wir gute Regelungen für die Kommunalen, für die Privaten, für die sie vertretenden Genossenschaften, bei denen immer noch große Unsicherheit herrscht, getroffen.
Aber mit dem Gesetzentwurf – damit komme ich zum Schluss – liegt jetzt eine gute Grundlage für die erfolgreiche Umset zung vor. Wir werden Nachjustierungsbedarf haben. Auch die ser ist im Gesetz verankert. Es wird eine Evaluation stattfin den. Wenn jetzt auf der Strecke noch über Privatwald- und Kommunalwaldverordnungen zu diskutieren ist und es keine zu großen Verhinderungen gibt, dann ist es heute ein guter Tag für die Waldwirtschaft, ein guter Tag für die Waldbesitzer, aber auch ein guter Tag für gelebte Klimaschutz- und Forstpolitik in Baden-Württemberg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf zeigt vor allem eines: Hier wirkten Bürokraten.
Einem Nordschwarzwälder wie mir sei die Anmerkung er laubt: Wenn es um den Wald geht, müssen immer auch Emo tionen im Spiel sein. Denn der Wald ist nicht nur der wertvol le Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere, er ist auch ein wichtiger Teil, vielleicht sogar der wichtigste Teil unserer ba den-württembergischen Heimat. Um ihn werden wir weltweit beneidet, und das soll so bleiben.
Es ist fraglich, ob Ihnen das nun mit Ihrem Gesetzentwurf ge lingt. Fast 240 000 Privatwaldbesitzer gibt es in Baden-Würt temberg. Der Landesregierung sind diese offensichtlich ein gewisser Dorn im Auge. Der Gesetzentwurf bestätigt das. Alles deutet darauf hin, dass die Eigentumsvielfalt im Wald mit al len bürokratischen Tricks bekämpft werden soll oder könnte.
Unsere Landesregierung möchte herrschaftlich über unser al ler Waldes Wohl entscheiden. Eine kartellartige Bewirtschaf tung des Waldes sorgt aber leider für Stillstand. Denn dass man neue Wege beschreitet, ist mit der ForstBW so eher aus geschlossen. Das zeigt die Vergangenheit.
Für uns ist der Gesetzentwurf eindeutig. Privateigentümer sol len schrittweise enteignet werden. Enteignung ist so eine grü ne Eigenart.
Diese Enteignung erzwingt man am besten womit? Mit un sinnigen Vorschriften und Verboten, ebenfalls eine grüne Spe zialität.
Privatwaldbesitzer leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhal tung unserer Kulturlandschaft. Mit viel Herzblut und Leiden schaft sorgen sie für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Das muss respektiert und gefördert werden und darf nicht mit neuen Regeln und höheren Kosten erschwert werden.
Kommen wir zu unserer Bevölkerung. Dass man dem Bürger die erweiterte Nutzung des Waldes ermöglichen will, ist ein wirklich guter Ansatz. Denn unser Wald steht für unsere Iden tität. Es ist wichtig und richtig, sich das bei einem Waldspa ziergang vor Augen zu führen – ich lade alle zu mir nach Hau se ein –
und sich dabei von den Strapazen des Alltags zu erholen. Aber wenn man nun Waldwege für Extremradfahrer freigibt – Ihr Vorsitzender ist gerade nicht da –, bedeutet das einen folgen schweren Eingriff in den Wald. Deshalb muss die bisherige 2-m-Regel für Radfahrer erhalten bleiben, damit die Natur – ein bisher nahezu unberührter Bereich – nicht auch noch be lastet wird.
Eine weitere nichtssagende und doch alles aussagende For mulierung hat mit dem Totholz zu tun. Netter ausgedrückt, spricht man von Schonwald. Diese sogenannte Schutzstufe gibt es natürlich nur in Baden-Württemberg. Holz soll also auch dann, wenn es verrottet, nicht abtransportiert und sonst wie bewirtschaftet werden. Der große Nachteil: Dieses Holz wird von Schädlingen besonders gemocht. Das haben wir ge rade vorhin auch gehört.
10 % des Staatswalds sollen wirtschaftlich nicht mehr genutzt werden dürfen. Das ist eine Menge – ausreichend, sollte man meinen. Der Landesregierung ist dieses nationale Ziel aber nicht genug. Denn sie will nun auch Privatwaldeigentümer in die Pflicht nehmen. Sie sollen ebenfalls Totholzflächen ein richten, und zwar einen „hinreichenden“ Anteil. Weniger kon kret könnte eine Angabe nicht sein.
Das lässt vermuten, dass hier einmal mehr mit Willkür vorge gangen wird – sollte der „hinreichende“ Anteil nicht hinrei chend genug sein, vermutlich mit Strafzahlungen. Für die Pri vatwaldbesitzer ist das eine weitere Bevormundung und ein weiterer Versuch, sie einzuschränken und mürbe zu machen.