telpunkt stehen muss, wird daran deutlich, wie wir den Pro zess in den vergangenen Monaten eingeleitet haben.
Frau Boser, ich teile Ihre Einschätzung: Wir sind auf einem guten Weg, müssen aber, wie gesagt, auch anerkennen, dass wir bei manchen Themen einfach noch nachjustieren müssen. Ziel ist die Schaffung einer inklusiven Grundverfassung im Bildungssystem, sodass die Kinder analog ihrer Neigung und ihrer Begabung gefördert und die Eltern unterstützt werden können, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer in der Lage sind, mit den Themenfeldern und Problematiken, die ihnen begegnen, umzugehen.
Wir haben Lehrerinnen und Lehrer in den allgemeinbilden den Schulen, die da schon viel Erfahrung haben. Wir haben natürlich hervorragend ausgebildete Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen. Wir sind, was die Lehrereinstellungen an geht, offensiv und proaktiv. Das muss so sein. Dass Lehrerin nen und Lehrer in Werkrealschulen – Sie haben es zu Recht angesprochen – über eine Weiterbildung gerade auch für die sen Bereich qualifiziert werden sollen, ist der richtige Weg. Wir werden damit auch beginnen.
Wir werden entgegen jeglicher Aussagen von Vertretern der Gewerkschaften mit der Weiterqualifizierung in den Werkre alschulen jetzt im Herbst beginnen. Wir werden im kommen den Haushalt dafür die Grundlagen schaffen, wie es im Koa litionsvertrag steht. Das ist ein wichtiger Punkt, gerade auch im Bereich der inklusiven Beschulung.
Wir müssen die Lehrkräfte auf die Aufgabe vorbereiten. Wir müssen sie fachlich unterstützten und fachlich begleiten. Und wir müssen die Steuerungsaufgaben in der Schulverwaltung dahin gehend ausrichten, dass wir zielgerichtet das anbieten, was gebraucht wird.
Das Landesinstitut für Schulentwicklung hat das Konzept „Praxisbegleitung Inklusion“ erarbeitet, das den Schulen und den Schulverwaltungen als Handreichung zur Verfügung ge stellt wird. Wir haben für die Lehrkräfte ein EDV-gestütztes Instrument zur gezielten sonderpädagogischen Fallarbeit ent wickelt, das an den Start geht, damit die individuelle Schul angebotsplanung unterstützt und begleitet werden kann.
Das alles sind Themen, die wir momentan erarbeiten. Wir se hen, dass die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer – das möchte ich ausdrücklich sagen – tolle Arbeit leisten. Wir wer den sie bei diesem Prozess Schritt für Schritt begleiten. Das tun wir nicht langsam; wir tun es angemessen, aber wir tun es mit aller Ruhe.
Uns ist genauso wichtig, Herr Kern – das ist Teil des vorlie genden Antrags –, das Thema zu evaluieren und entsprechend zu bewerten.
Wir glauben nicht, dass eine punktuelle externe wissenschaft liche Begleitung als Momentaufnahme bei einem sich im Pro zess befindenden großen Thema wie der Inklusion an Schu len das richtige Instrument ist.
Wir brauchen eine dauerhafte Qualitätssicherung und eine dauerhafte Qualitätsbegleitung. Deshalb setzen wir hier auf
die Fachkenntnis und das Detailwissen der verantwortlichen Regierungspräsidien, der staatlichen Schulämter und der ört lichen Schulverwaltung, um entsprechend begleiten und un terstützen zu können. Dies wollen wir mit Fortbildungsmaß nahmen und mit ergänzenden Instrumenten begleiten.
Was ich Ihnen zusagen kann, ist, dass wir Ihnen, dem Land tag, die Ergebnisse dieser Evaluationsprozesse und unseren derzeitigen Standpunkt im Rahmen inklusiver Bildungsange bote regelmäßig zur Verfügung stellen werden. Wir würden damit im Sommer 2017 beginnen, sodass Sie nachvollziehen können, wo wir insgesamt stehen, wo unsere Qualitäten sind, aber auch – um es mit der entsprechenden Offenheit zu sagen –, wo noch Handlungsbedarf besteht und wo wir noch nicht so optimal aufgestellt sind, wie wir es uns wünschen würden und wie es das Thema Inklusion an unseren Schulen zum Wohl der Kinder in unserem Land tatsächlich erfordert.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Frau Ministerin, Sie haben gerade eben gesagt: „Jawohl, wir haben einen Nachjustierungsbe darf.“ Sie haben außerdem gesagt: „Uns ist Evaluierung und Prozessbegleitung wichtig.“ Des Weiteren haben Sie zuge sagt, dass wir in regelmäßigen Abständen auch einen Bericht erhalten.
Wo besteht jetzt der wirkliche Unterschied zur ausgestreck ten Hand, die in dem Antrag der FDP/DVP-Landtagsfraktion deutlich wird, dass man eine entsprechende Institution beruft, dass man eine Kommission einsetzt, die genau das macht, was Sie ebenfalls machen wollen? Das wäre doch eigentlich ein guter Beginn dieser Legislaturperiode: ein Schulfrieden, für den sich die FDP seit vielen Jahren einsetzt.
Man sollte sich in einem Teilbereich, nämlich der Inklusion, zusammensetzen und überlegen: Wie können wir – wir wol len ja eigentlich dasselbe: Qualität, Bildung für jeden – durch eine fraktionsübergreifende Initiative von Regierung und Op position eine gute Lösung finden? Ich glaube, die Kinder, um die es geht, hätten es verdient.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 16/3. Abschnitt I des Antrags ist ein Be richtsteil und kann für erledigt erklärt werden.
Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der ein Hand lungsersuchen enthält. Es wird Abstimmung über Abschnitt II gewünscht. Wer Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um ein
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu dem Antrag des Ministeriums für Finanzen vom 1. Juni 2016 – Ketsch, Verkauf einer Teilfläche von ca. 67 000 m2 des landeseigenen Grundstücks Flurstück-Nr. 2688 – Drucksachen 16/48, 16/268
Wir kommen daher gleich zur Abstimmung über den Antrag des Ministeriums für Finanzen vom 1. Juni 2016, Drucksache 16/48. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 16/268. Der Aus schuss empfiehlt Ihnen, dem Antrag des Ministeriums für Fi nanzen vom 1. Juni 2016 zuzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Antrag ist mehrheitlich zugestimmt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu dem Antrag des Ministeriums für Finanzen vom 30. Juni 2016 – Geschäftsbesorgung für die Baden-Würt temberg Stiftung gGmbH – Zustimmung des Finanzaus
schusses des Landtages zur Veräußerung des Gebäudes „Am Fruchtkasten 3“ in Stuttgart – Drucksachen 16/245, 16/272
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat auch zu diesem Punkt festgelegt, auf eine Aussprache zu verzichten.
Wir kommen daher gleich zur Abstimmung über den Antrag des Ministeriums für Finanzen vom 30. Juni 2016, Drucksa che 16/245. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfeh lung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 16/272. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Antrag des Ministeriums für Finanzen vom 30. Juni 2016 zuzustimmen. Wer diesem An trag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen probe! – Enthaltungen? – Dem Antrag ist mehrheitlich zuge stimmt.
Bevor ich die Sitzung schließe, darf ich die Mitglieder des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz da rauf hinweisen, dass der Bus zur Ausschusssitzung in 15 Mi nuten vor dem Landtagsgebäude abfährt.